2935/2017
Platanen in der Innenstadt
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GALK-Positionspapier_Pollenallergie_
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GALK - Arbeitskreis Stadtbäume
Stand: 26. November 2012
Positionspapier Pollenallergien
In den letzten Jahren nehmen durch Pollen verursachte Allergien stark zu. Da diese
auch durch den Blütenstaub bestimmter Bäume ausgelöst werden, wird vermehrt die
Forderung erhoben, auf die Pflanzung betreffender Bäume zu verzichten oder sogar
bestehende Pflanzungen zu beseitigen. Der Arbeitskreis Stadtbäume spricht sich
gegen solche Forderungen aus, da durch derartige Maßnahmen das Problem nicht
gelöst wird.
Allergien
„Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche
Substanzen in unserer Umwelt, die vom Körper als fremd wahrgenommen werden“
(Allergieportal des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz). Das körpereigene Abwehrsystem reagiert im Falle einer Allergie
auf bestimmte Stoffe in einem übersteigerten Maß. Hervorgerufen wird die
allergische Sensibilisierung durch das sogenannte Allergen. Allergene sind tierischen
oder pflanzlichen Ursprungs oder Chemikalien . Während bei nicht allergischen
Menschen der Kontakt mit diesen Stoffen ohne Folgen bleibt, führen die
Abwehrreaktionen bei Allergikern bei vergleichbaren Mengen zum Krankheitsbild der
Allergie.
Voraussetzungen für den Ausbruch einer Allergie sind
- der wiederholte Kontakt mit dem Allergen,
- die allergene Potenz des betreffenden Allergens sowie
- andere, nicht allergene Faktoren, durch die allergische Reaktionen
erleichtert oder gefördert werden (wie z.B. Schadgase, die die Schleimhaut
vorschädigen, was zu einer erhöhten Durchdringung der Schleimhaut mit
Allergenen führt).
Die Entstehung und der folgende Verlauf einer Allergie gliedern sich in drei Phasen:
- Sensibilisierung auf das betreffende Allergen,
- Auslösung und
- Beibehaltung bzw. Chronifizierung der al lergischen Reaktion.
Die Allergene können auf verschiedenen Wegen in den Körper gelangen: Sie werden
u.a. mit der Luft eingeatmet (Inhalationsallergene wie z.B. Blütenpollen oder
Hausstaub) oder über den Mund (Arzneimittel, Milch, Nahrungsmittel) oder die Haut
(Kosmetikinhaltsstoffe) aufgenommen.
Allergien können sich an nahezu allen Organen zu erkennen geben. Am häufigsten
treten sie aber an den Grenzflächen zwischen dem individuellem Organismus und
der Umwelt, der Haut und den Schleimhäuten, auf.
Dabei gibt es verschiedene allergischen Erkrankungen:
- die allergische Rhinokonjunktivitis (Heuschnupfen),
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- das allergische Asthma bronchiale (Bronchialasthma),
- das atopische Ekzem (Neurodermitis),
- das allergische Kontaktekzem,
- die zahlreichen Zustandsbilder der Nahrungsmittel- und
Arzneimittelallergien und
- die akuten und krankhaften Reaktionen, die von leichten Hautreaktionen,
über Störungen von Organfunktionen, Kreislaufschock mit Organversagen
bis zum tödlichen Kreislaufversagen, dem anaphylaktischen Schock,
reichen.
Allergien nehmen in allen industrialisierten Ländern ständig zu. In Europa sind
inzwischen etwa 30 % der Menschen betroffen. Es wird prognostiziert, dass im Jahre
2015 die Hälfte der Europäer unter Allergien leiden werden.
In Deutschland leidet jede r Vierte bis Fünfte an einer allergischen Erkrankung. 86%
aller Allergiker leiden unter einer Pollenallergie.
Die häufigsten allergischen Erkrankungen sind Heuschnupfen und Neurodermitis.
Die Asthmahäufigkeit liegt bei etwa 5% und etwa 2.700 Menschen sterben jährlich an
den Folgen der Krankheit.
Allergien treten bei Menschen in allen Altersstufen auf, allerdings häufiger bei
Kindern und jungen Erwachsenen. M ittlerweile sind schon 18 % dieser Altersgruppe
betroffen (Heuschnupfen 9%, Neurodermitis 8% und Asth ma 3%).
Allergien treten bei Kindern, deren Eltern ebenfalls Allergiker sind, besonders häufig
auf: In diesen Familien erkrankt jedes vierte Kind an Allergien, sonst nur jedes zehnte
Kind.
Die jährlichen direkten und indirekten Kosten für Allergien belauf en sich in der
Europäischen Union auf rund 25 Milliarden Euro.
(Renz, Harald, Kaminski, Agnes und Pfefferle, Petra Ina: Allergieforschung in Deutschland, Hrsg.: Deutsche
Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie, 2008)
Die Ursachen von Allergien sind bis heute noch nicht bis in allen Einzelheiten
aufgeklärt. Als Ursachen für Erkrankungen werden genannt:
- die Zunahme von Allergenen der Luft (außen und innen),
- das Auftreten neuer Allergene,
- die Allergie fördernde Wirkung von Umweltverunreinigu ngen,
- die heute geringere Stimulation des (früh -) kindlichen Immunsystems und
- die Lebensbedingungen der modernen Konsum - und Industriegesellschaft.
Pollenallergien
Zirka die Hälfte aller Allergiker reagiert überempfindlich auf Allergene, die in Pollen
einiger Baumarten und in Pollen von Gräsern, Roggen und Kräutern enthalten sind.
Die Pollenallergene machen besonders im Frühjahr und Sommer vielen Menschen in
Form von Heuschnupfen zu schaffen. Wenn die in der Luft befindlichen Pollen
eingeatmet werden und somit auf die Nasenschleimhäute treffen, kommt der Körper
in Kontakt mit körperfremdem Protein. Nach dem ersten Kontakt bildet der
Organismus gegen diese Allergene Abwehrstoffe - die sogenannten Antikörper - da
das Protein für einen klassischen Krankheits erreger gehalten wird. Nicht der Pollen
an sich wirkt also Allergie auslösend, sondern das in ihm enthaltene Protein.
Zu einer allergischen Reaktion kommt es zunächst noch nicht, sondern erst dann,
wenn die Pollenallergene der gleichen Pflanze später noch einmal auf die
Atemwegsschleimhaut treffen. Dann werden sie vom körpereigenen Abwehrsystem
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als "fremd" erkannt. Die Folge sind Niesreiz, Schnupfen, Hautausschläge,
Schwellungen (vor allem im Gesicht) und gerötete, juckende Augen. Im Laufe der
Zeit können weitere Allergien gegen andere Substanzen hinzukommen. Ferner
besteht die Möglichkeit, dass sich ein allergisches Asthma entwickelt. Husten und
Atemnot sind die ersten Anzeichen dafür, dass ein sogenannter Etagenwechsel
erfolgt ist.
Dass Pollenallergien im Kindes- und Erwachsenenalter seit Jahren zunehmen,
belegen diverse Untersuchungen (siehe u.a. Weißbuch Allergie in Deutschland
2000). Unklar ist aber der Grund, warum Allergien und insbesondere Pollenallergien
zunehmen. Zwar konnte allgemein eine Erhöhung des Pollengehaltes der Luft
verzeichnet werden, die Ursachen dafür sind aber ebenfalls noch nicht geklärt. Eine
Vermutung bezieht sich auf Bäume in der Stadt. Hier vermutet man, dass der Stress,
dem die Bäume auf Grund der hier herrschenden erschwerten Leb ensbedingungen
ausgesetzt sind, zu einer erhöhten Pollen - und Allergenbildung führt. Außerdem
scheinen die allergenen Inhaltsstoffe der Pollen durch Verbindungen mit
Schadstoffen der Außenluft deutlich aggressiver zu werden. Das bedeutet für die
Betroffenen eine stärkere Symptomatik und führt somit insbesondere in städtischen
Regionen zu einer Zunahme intensiverer Pollenbeschwerden.
Eine weitere Ursache für verstärkten Pollenflug und erhöhte Beschwerden von
Pollenallergikern können auch klimatische Veränder ungen sein, abgesehen davon,
dass auf Grund der durch den Klimawandel ermöglichten Einwanderung von
Pflanzen (z.B. Ambrosia) neue Allergene auftreten.
Auslöser von Pollenallergien
Am bekanntesten und auch am häufigsten sind Allergien gegen Pollen der
sogenannten frühblühenden Bäume Hasel, Erle und Birke sowie gegen Buche, Eiche
und Pappel.
In unseren Breitengraden verursachen die Blütenpollen von Laubbäumen wesentlich
häufiger Beschwerden als die von Nadelbäumen, denn die Pollen von Kiefern,
Tannen und Fichten haben trotz ihrer teilweise hohen Konzentration in der Luft nur
ein sehr geringes allergenes Potenzial.
Innerhalb der einzelnen Baumarten bestehen zum Teil botanische Verwandtschaften,
die gleiche Krankheitssymptome (Kreuzreaktionen) hervorrufen könn en. Wer zum
Beispiel allergisch gegen Birke oder Erle ist, reagiert oft auch überempfindlich auf
Eiche oder Hasel und umgekehrt. Es werden also jeweils identische Symptome
ausgelöst – auch wenn nur eine Allergie auf eine bestimmte Baumart nachgewiesen
wurde. Außerdem bestehen Kreuzreaktionen mit bestimmten Nahrungsmitteln wie
Nüsse, Stein- und Kernobst.
Die wichtigsten Baumgattungen, deren Pollen allergische Reaktionen hervorrufen
sind:
Weiß-Birke (Betula pendula)
Birkenpollen gelten als besonders aggressi ve Allergene.
Kreuzallergien bestehen mit Pollen von Erle, Hasel, Eiche, Rotbuche, Hainbuche und
Edelkastanie aber auch zu Äpfeln, Anis, Aprikosen, Avocados, Bananen, Basilikum,
Birnen, Chilipfeffer, Cashewnüssen, Dill, Fenchel, Haselnüssen, Karotten, Kartoffeln,
Kirschen, Kiwis, Koriander, Kümmel, Liebstöckel, Litschis, Mandeln, Majoran,
Mangos, Oregano, Pfirsichen, Pfefferminz, Pflaumen, Pistazien, Sellerie, Tomaten
und Thymian.
Die Pollen fliegen von Anfang März bis Ende Mai.
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Rot-Erle (Alnus glutinosa)
Gegen Erlenpollen sind besonders viele Menschen allergisch, sie gelten als sehr
aggressiv.
Kreuzallergien bestehen mit Pollen von Birke, Buche, Eiche, Hasel.
Die Pollen fliegen von Februar bis April.
Hasel (Corylus avellana)
Der Pollen von Haselnusssträuchern ist ein sehr häufiger Allergieauslöser.
Kreuzallergien bestehen mit Pollen von Birke, Erle, Rotbuche.
Haselnusspollen-Allergiker leiden mitunter schon am Jahresanfang. Die Pollen
fliegen von Januar bis März.
Esskastanie (Castanea sativa)
Die Pollen der Esskastanie besitzen aufgrund der geringen Bestandsdichte und der
relativ niedrigen Allergenpotenz nur eine untergeordnete allergologische Bedeutung.
Amerikanische Weiß-Eiche (Quercus alba), Stieleiche (Quercus robur),
Steineiche (Quercus ilex)
Eine Eichenpollenallergie ist gar nicht so selten, allerdings kommt es meist zu
Kreuzreaktionen zu anderen Pollenallergenen, vor allem zu Birken - und
Buchenpollen.
Die Pollen fliegen von April bis Mai.
Silber-Pappel (Populus alba)
Pappelpollen sind relativ häufi ge Allergene, Sensibilisierung auf Pappel finden sich
bei ca. 10 bis 20 % der Pollenallergiker.
Die Pollen fliegen von März bis April.
Pollenflugzeiten und -konzentration
Auf Grund der unterschiedlichen Blütezeit der Bäume können die Pollen von Januar
bis Juni allergische Reaktionen auslösen. Wann genau die jeweiligen Pollen fliegen,
hängt auch von der herrschenden Witterung ab. Ein milder Winter kann bewirken,
dass die Pollen früh fliegen. Durch mildes und warmes Wetter wird die
Blütenstaubkonzentration deutlich erhöht, während spätsaisonaler Frost nach einem
milden Winter zu einer Reduzierung der Blütenstaubproduktion von Bäumen führt.
Regen kann zu einer kurzfristigen Entlastung führen. Windiges Wetter erhöht die
Blütenstaubkonzentration durch die Verte ilung erheblich. Die Pollen werden durch
den Wind bis zu 500 km weit getragen und sind somit fast überall anzutreffen.
Auf dem Land sind die höchsten Pollengehalte in den frühen Morgenstunden
messbar, in Großstädten kommt es dagegen häufig erst abends und nachts zu den
höchsten Pollenkonzentrationen. Dabei kann die Konzentration in den Großstädten
ein Vielfaches der Konzentration in den ländlichen Bereichen betragen. In Bereichen
mit einem hohen Verkehrsaufkommen und starker Luftverunreinigung ist die
Pollenkonzentration besonders hoch.
(Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, Umwelt und Gesundheit, Sondergutachten, 1999)
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Rechtsprechung
Der Schutz der menschlichen Gesundheit - und insbesondere der Gesundheit von
Gruppen mit einem erhöhten Schutzbedürfnis - hat einen sehr hohen Stellenwert.
Dies wird vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung berücksichtigt . Allergiker
stellen eine Gruppe mit einem erhöhten Schutzbedürfnis dar, zumal es sich um eine
außerordentlich große Bevölkerungsgruppe handelt und ein großer Teil Kinder sind.
Im Hinblick auf die Schwere der allergischen Erkrankungen, die eingeschränkte
Therapiemöglichkeit und die große und weiter wachsende Zahl von Allergikern,
besteht Handlungsbedarf zur Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen.
Andererseits kann bei Pollenflug von den Betroffenen erwartet werden, dass sie sich
bis zu einem gewissen Grad selbst s chützen, indem sie sich zu den betreffenden
Zeiten z. B. in der Wohnung aufhalten, oder eine weniger betroffene Wohngegend
wählen. Insofern können Heuschnupfen -Patienten zur Linderung ihrer Allergie nicht
das Abholzen von Birken im Nachbargarten verlangen. Der Allergie auslösende
Pollenflug eines Baumes bedeutet zwar nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt
/ Main (Az: 2/16 S 49/95, verkündet am 23.08.1995) eine Beeinträchtigung,
allergische Nachbarn sind jedoch zur Duldung der von dem Baum ausgehenden
Einwirkungen verpflichtet. Dass der von einem Baum ausgehende Pollenflug nicht zu
verhindern ist, steht dabei außer Frage, angesichts der nur auf die Blütezeit
beschränkten Beeinträchtigungen überwiegt aber das Erhaltungsinteresse an einem
Baum. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass Allergien weit verbreitet sind
und von einer Vielzahl unterschiedlicher Pflanzen ausgehen. Würde somit jedem
Allergiker gegenüber seinem Nachbarn ein Anspruch auf Beseitigung der Allergie
auslösenden Bepflanzung in se iner näheren Umgebung zugestanden, so würde
hiermit den Interessen der Allgemeinheit zuwidergelaufen.
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In dem oben angesprochenen Rechtsstreit hat das Landgericht Frankfurt/Main die Berufung
der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichtes Bad Homburg vom 12.01. 1995 (Az.:2“C
2131/94-12) auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Klägerin hatte die Entfernung einer auf dem
Grundstück der Beklagten befindlichen ca. 20 m hohen Birke verlangt, da sie unter Asthma
sowie einer Birkenpollenallergie leidet. Daraufhin beantragte die Beklage, die Klage
abzuweisen, da eine Beeinträchtigung lediglich während der Blütezeit während der Dauer von
1-2 Wochen pro Jahr bestehe. Ferner sei eine Beeinträchtigung durch die anderen im näheren
Umkreis befindlichen Birken vorhanden, denn die Bepflanzung mit Birken sei geradezu
prägend für die betreffende Wohnbebauung. Durch Urteil des Amtsgerichtes Bad Homburg
vom 12.01. 1995 wurde die Beklagte zwar zur Entfernung der Baumteile verpflichtet, die über
die Grundstücksgrenze ragen, im übrigen die Klage jedoch abgewiesen. Begründet wurde die
Entscheidung mit der Duldungspflicht nach § 906 BGB. Daraufhin legte die Klägerin Berufung
ein, die wiederum u.a. mit der Begründung zurückgewiesen wurde, dass Allergien weit
verbreitet sind und von einer Vielzahl von verschiedenen Pflanzen ausgehen. Insofern würde
es den Interessen der Allgemeinheit zuwiderlaufen, jedem Allergiker gegenüber seinem
Nachbarn einen Anspruch auf Beseitigung der Allergie auslösenden Bepflanzung in seiner
näheren Umgebung zuzugestehen.
Rechtlich besteht demnach kein Anspruch auf Entfernung eines Baumes auf Grund
seines Allergie auslösenden Pollens. Allerdings stößt der dem Allergiker zugemutete
Selbstschutz auf Grenzen, denn in Ausnahmefällen bestehen gemäß §§ 1004 BGB
(Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch) durchaus nachbarrechtliche
Beseitigungsansprüche gegen übermäßig beeinträchtigenden Baum - und
Strauchbewuchs und ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß 823 BGB
(Schadensersatzpflicht). Voraussetzung ist, dass keine Duldungs pflicht gemäß § 906
BGB (Zuführung unwägbarer Stoffe) besteht. Danach besteht ein Anspruch auf
Beseitigung in den Fällen, wenn die beeinträchtigenden Einwirkungen bestehende
Grenz- und Richtwerte überschreiten oder die Einwirkungen die ortsübliche
Benutzung des eigenen Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus
beeinträchtigen und sich nicht durch Maßnahmen vermeiden lassen, die für den
Verursacher wirtschaftlich zumutbar sind. Im Verwaltungsrecht ist anerkannt, dass
auch Gesundheitsschäden, die nur bei beso nders empfindlichen
Bevölkerungsgruppen auftreten, erheblich und damit zu berücksichtigen sind.
Lediglich besondere, atypische Überempfindlichkeiten sind außer Acht zu lassen. In
diesem Sinne sind die Bedürfnisse von Allergikern zu berücksichtigen, da mittlerweile
rd. ein Drittel der Deutschen an Allergien leiden. Bei der Bewertung der
Wesentlichkeit einer Beeinträchtigung sind die nachbarrechtlichen Interessen
gegeneinander abzuwägen unter Berücksichtigung der Pflicht zu maßvoller
Freiheitsausübung einerseits und der Pflicht zu gegenseitiger Rücksichtnahme
andererseits. Ein Allergiker kann nicht erwarten, dass grundsätzlich seine
überdurchschnittliche Empfindlichkeit zum Maßstab für die zulässige Nutzung einer
Gegend allgemein gemacht wird. Insofern kann da s Kriterium der Wesentlichkeit1 im
Sinne des § 906 BGB bei Beeinträchtigungen von Allergikern durch natürliche
allergene Stoffe nur in Ausnahmefällen zutreffend sein. Ferner ist hinsichtlich der
Bäume auch deren allgemeine Wohlfahrtswirkung zu berücksichti gen.
Abwehransprüche von Allergikern werden letztendlich nur dann Erfolg haben, wenn
akute Gefahren in Form von schwerwiegenden Gesundheitsverletzungen oder gar
1 Der Eigentümer eines Grundstücks kann von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen
nur verbieten, wenn diese wesentlich sind. Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor,
wenn die Einwirkungen festgelegte Grenz- oder Richtwerte überschreiten.
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Lebensgefahren drohen. Ansonsten sind pflanzliche Emissionen im Nachbarbereich
und damit bestimmte Beeinträchtigungen hinzunehmen, da diese fast überall
vorhanden und damit ortsüblich sind. Auch ist der Kausalitätsnachweis bei
natürlichen Allergenen kaum zu erbringen, da sie allgemein verbreitet sind.
Auswirkungen von Allergien
Unter einer Allergie zu leiden bedeutet für die Betroffenen eine erhebliche
Einschränkung ihrer Lebensqualität. Die sozialen Auswirkungen durch Allergien sind
enorm, denn viele Menschen können beispielsweise ihren Beruf nicht mehr wie
gewohnt ausüben oder müssen ihn wegen ei ner Allergie ganz aufgeben. Jedes Jahr
brechen Tausende Jugendliche ihre Ausbildung aufgrund einer Allergie ab. Insofern
ist das Thema auch im Hinblick auf die Volkswirtschaft von Bedeutung. Nach
Schätzungen summiert sich der volkswirtschaftliche Schaden i n der Europäischen
Union auf 25 Milliarden Euro bis 100 Milliarden Euro im Jahr.
Allergien gehören daher mittlerweile zu den großen umweltmedizinischen
Herausforderungen unserer Gesellschaft.
Fazit
Allein durch gartenbauliche Maßnahmen ist eine Pollenf reiheit nicht zu erreichen,
denn diese verbreiten sich durch Wind über ein großes Gebiet. Dennoch können
schon bei der Auswahl der Bäume auch allergologische Kriterien im Rahmen einer
Abwägung mit berücksichtigt werden und auf diese Weise die allergene Bel astung
gemindert werden. So ist bei der Verwendung von frühblühenden Gehölzen wie
Birke, Hasel oder Erle schon im Planungsprozess abzuwägen zwischen den
Interessen des Naturschutzes, der Stadtgestaltung und der allgemeinen Gesundheit.
Nachpflanzungen in Be ständen sind dabei anders zu bewerten als Neupflanzungen.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels wird sich die Auswahl von geeigneten
Baumarten auf Grund der sich verändernden Standortbedingungen verringern. Dies
kann zur Folge haben, dass auch pollenerzeug ende Pflanzen Verwendung finden,
wenn keine anderen geeigneten Baumarten zur Verfügung stehen. Ein vollständiger
Verzicht solcher Baumarten ist aufgrund der allgemeinen Wohlfahrtswirkung von
Bäumen nicht durchsetzbar.
Abschließend ist zu betonen, dass die Bäume selbst nicht das Problem bilden,
sondern diese nur auf Umwelteinflüsse reagieren, indem sie mehr Pollen mit
aggressiveren Proteinen bilden. Ein Ansatzpunkt wäre daher, die
Standortbedingungen für die Bäume zu verbessern. Ferner bildet die steigende
Empfindlichkeit der Menschen gegenüber Allergien ein Problem, für das
Gegenstrategien zu entwickeln sind.
Eingabe-Platanen in der Innenstadt-
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An das Bürgeramt Innenstadt Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden Ludwigstr.8 50667 Köln Petition für ein fachgerechtes Zurückschneiden/Kappung der Platanen in Köln, insbesondere Köln-Innenstadt Sehr geehrte Damen und Herren, zahlreiche Bewohner und Besucher sowie niedergelassene Geschäftsleute der Stadt Köln leiden unter gesundheitlicher Beeinträchtigung durch die zahlreich bepflanzten Platanen. Besonders in der Innenstadt (Rudolf Platz, Neumarkt, Ringe) entstehen durch den konstanten Pollenflug gesundheitliche Beschwerden wie eine permanente Reizung der Atemwege, allergische Reaktionen wie Asthma, allergische Rhinitis und allergische Konjunktivitis, die das gesundheitliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen. Eine regelmäßige Beschneidung/K appung der Platanen, so wie in anderen Städten üblich, würde dieses Problem deutlich lindern. Mit unseren Unterschriften möchten wir eine regelmäßige Beschneidung/Kappung der Platanen einsetzen und bitten um Ihre Unterstützung! Im Namen der unterschreibenden Bürger, und mit freundlichen Grüßen, . - Petition für ein fachgerechtes Zurückschneiden der Platanen in Köln für eine verbessertes gesundheitliches Wohlbefinden der Bürger/Anwohner/Besucher der Stadt Köln, insbesondere der Innenstadt. Besonders in der Innenstadt (Rudolf Platz, Neumarkt, Ringe) entstehen durch den konstanten Pollenflug gesundheitliche Beschwerden wie eine permanente Reizung der Atemwege, allergische Reaktionen wie Asthma, allergische Rhinitis und allergische Konjunktivitis, die das gesundheitliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen. Eine regelmäßigeBeschneidung/Kappung der Platanen, so wie in anderen Städten und auch Ländern üblich, würde dieses Problem deutlich lindern. Mit unseren Unterschriften möchten wir eine regelmäßige Beschneidung der Platanen einsetzen und bitten um Ihre Unterstützung!
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/0 Vorlagen-Nummer 2935/2017 Freigabedatum 29.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Platanen in der Innenstadt Eingabe nach § 24 GO Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Anregungen und Beschwerden bedankt sich für die Eingabe der Petenten. Der Ausschuss Anregungen und Beschwerden lehnt die Kappung der Platanen in der Innenstadt ab. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2017 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 07.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Im Stadtbezirk Innenstadt gibt es rund 6000 Platanen, die überwiegend bereits in den Nachkriegsjah- ren gepflanzt worden sind. Die Platane war damals eine zeitgemäße Baumart, da sie schnell wächst und industiefest ist. Eine Kappung ist gemäß Baumschutzsatzung nicht zulässig. Hinsichtlich der angeblich Allergien auslösenden Pollen von Platanen gibt es bereits zahlreiche Un- tersuchungsergebnisse. Danach sind die Pollen der Platane nur schwach allergen, daher ist die Pla- tanenallergie vergleichsweise selten und auch die Symptome sind in der Regel nicht allzu stark. Die Platanenpollenallergie tritt häufiger als Kreuzallergie von Gräser- und Kräuterpollen auf. Das Floridsdorfer Allergiezentrum in Wien hat über 5000 Pollenallergiker mit Platanenpollen getestet und bei lediglich 5 Prozent eine Sensibilisierung gefunden. Interessanterweise hatten nahezu alle dieser Patienten eine polyvalente Pollensensibilisierung, sodass hier eher Kreuzreaktionen über Pol- len-Panallergene (z.B. Profilin) anzunehmen sind und nicht so sehr genuine („echte“) Platanenpollen- allergien. Die Hochschule Ostwestfalen Lippe hat unter Leitung von Prof. Dr. Seyfang eine Studie zum wissen- schaftlichen Erkenntnisstand über das Allergiepotential von Pollenflug der Gehölze im öffentlichen Grün der Städte und Gemeinden und möglich Minderungsstrategien' (November 2007 bis August 2008) im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erarbeitet. Die Studie ergab, dass Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Belastungen und mögliche planerische Lösungen auf Grund der Vielschichtigkeit des Problems und der noch vielen ungeklärten Fragestellungen nicht einfach formuliert werden können. Neben der Reduzierung des Feinstaubes in der Luft, fordert die Studie die Initiierung eines umfassenden interdisziplinären Aktions- und For- schungsprogramms. Der Arbeitskreis Stadtbäume der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz hat zu dem Thema Pollenal- lergien ein Positionspapier verfasst. In diesem Positionspapier, das anliegend beigefügt ist, sind übri- gens Platanen-Pollen nicht als bekannte und häufige Allergie-Auslöser aufgeführt. Der Arbeitskreis vertritt darin die Meinung, dass allein durch den Verzicht einer Baumart eine vollkommene Pollenfrei- heit der Umgebung nicht zu erreichen ist. Er empfiehlt jedoch, bei der Auswahl der in Städten zu pflanzenden Bäume auch allergologische Kriterien im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, um auf diese Weise die Belastung nicht noch zusätzlich zu erhöhen. Auf die Pflanzung von Bäumen, deren Pollen allergen wirken kann, vollkommen zu verzichten, sieht der Arbeitskreis vor dem Hintergrund der ohnehin schon durch den Klimawandel eingeschränkten Artenwahl sehr kritisch. Er weist darauf hin, dass die Bäume nicht die eigentliche Ursache für die Zu- nahme von Allergien sind. Entsprechend einem Urteil des Landgerichts Frankfurt bedeutet der Allergie auslösende Pollenflug eines Baumes zwar eine Beeinträchtigung, allergische Nachbarn sind jedoch zur Duldung der von dem Baum ausgehenden Einwirkungen verpflichtet. Dass der von einem Baum ausgehende Pollen- flug nicht zu verhindern ist, steht dabei außer Frage, angesichts der nur auf die Blütezeit beschränk- ten Beeinträchtigungen überwiegt aber das Erhaltungsinteresse an einem Baum. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass Allergien weit verbreitet sind und von einer Vielzahl unterschiedlicher Pflanzen ausgehen. Würde somit jedem Allergiker gegenüber seinem Nachbarn ein Anspruch auf Beseitigung der Allergie auslösenden Bepflanzung in seiner näheren Umgebung zugestanden, so würde hiermit den Interessen der Allgemeinheit zuwidergelaufen.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (2)
- Ludwigstraße
- Neumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 2935/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.10.2017
- Erstellt
- 20.09.2017 14:56