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2935/2017

Platanen in der Innenstadt

Beschlussvorlage Ausschuss 02.10.2017

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GALK-Positionspapier_Pollenallergie_

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Beschlussvorlage Ausschuss

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GALK-Positionspapier_Pollenallergie_

19910 Zeichen

1 
GALK - Arbeitskreis Stadtbäume 
Stand: 26. November 2012 
 
Positionspapier Pollenallergien   
In den letzten Jahren nehmen durch Pollen verursachte Allergien stark zu. Da diese 
auch durch den Blütenstaub bestimmter Bäume ausgelöst werden, wird vermehrt die 
Forderung erhoben, auf die Pflanzung betreffender Bäume zu verzichten oder sogar 
bestehende Pflanzungen zu beseitigen. Der Arbeitskreis Stadtbäume spricht sich 
gegen solche Forderungen aus, da durch derartige Maßnahmen das Problem nicht 
gelöst wird. 
 
 
Allergien 
„Allergien sind Überreaktionen des Immunsystems auf an sich ungefährliche 
Substanzen in unserer Umwelt, die vom Körper als fremd wahrgenommen werden“ 
(Allergieportal des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz). Das körpereigene Abwehrsystem reagiert im Falle einer Allergie 
auf bestimmte Stoffe in einem übersteigerten Maß. Hervorgerufen wird die 
allergische Sensibilisierung durch das sogenannte Allergen. Allergene sind tierischen 
oder pflanzlichen Ursprungs oder Chemikalien . Während bei nicht allergischen 
Menschen der Kontakt mit diesen Stoffen ohne Folgen bleibt, führen die 
Abwehrreaktionen bei Allergikern bei vergleichbaren Mengen zum Krankheitsbild der 
Allergie. 
Voraussetzungen für den Ausbruch einer Allergie sind  
 
- der wiederholte Kontakt mit dem Allergen,  
- die allergene Potenz des betreffenden Allergens sowie  
- andere, nicht allergene Faktoren, durch die allergische Reaktionen 
erleichtert oder gefördert werden (wie z.B. Schadgase, die die Schleimhaut 
vorschädigen, was zu einer erhöhten Durchdringung der Schleimhaut mit 
Allergenen führt). 
 
Die Entstehung und der folgende Verlauf einer Allergie gliedern sich in drei Phasen:  
 
- Sensibilisierung auf das betreffende Allergen,  
- Auslösung und  
- Beibehaltung bzw. Chronifizierung der al lergischen Reaktion. 
 
Die Allergene können auf verschiedenen Wegen in den Körper gelangen: Sie werden 
u.a. mit der Luft eingeatmet (Inhalationsallergene wie z.B. Blütenpollen oder 
Hausstaub) oder über den Mund (Arzneimittel, Milch, Nahrungsmittel) oder die  Haut 
(Kosmetikinhaltsstoffe) aufgenommen.  
 
Allergien können sich an nahezu allen Organen zu erkennen geben. Am häufigsten 
treten sie aber an den Grenzflächen zwischen dem individuellem Organismus und 
der Umwelt, der Haut und den Schleimhäuten, auf.  
Dabei gibt es verschiedene allergischen Erkrankungen:  
 
- die allergische Rhinokonjunktivitis (Heuschnupfen),

2 
- das allergische Asthma bronchiale (Bronchialasthma),  
- das atopische Ekzem (Neurodermitis), 
- das allergische Kontaktekzem, 
- die zahlreichen Zustandsbilder der Nahrungsmittel- und 
Arzneimittelallergien und 
- die akuten und krankhaften Reaktionen, die von leichten Hautreaktionen, 
über Störungen von Organfunktionen, Kreislaufschock mit Organversagen 
bis zum tödlichen Kreislaufversagen, dem anaphylaktischen Schock, 
reichen. 
Allergien nehmen in allen industrialisierten Ländern ständig zu. In Europa sind 
inzwischen etwa 30 % der Menschen betroffen. Es wird prognostiziert, dass im Jahre 
2015 die Hälfte der Europäer unter Allergien leiden werden.  
In Deutschland leidet jede r Vierte bis Fünfte an einer allergischen Erkrankung. 86% 
aller Allergiker leiden unter einer Pollenallergie.  
Die häufigsten allergischen Erkrankungen sind Heuschnupfen und Neurodermitis. 
Die Asthmahäufigkeit liegt bei etwa 5% und etwa 2.700 Menschen sterben jährlich an 
den Folgen der Krankheit.  
Allergien treten bei Menschen in allen Altersstufen auf, allerdings häufiger bei 
Kindern und jungen Erwachsenen. M ittlerweile sind schon 18 % dieser Altersgruppe 
betroffen (Heuschnupfen 9%, Neurodermitis 8% und Asth ma 3%).  
Allergien treten bei Kindern, deren Eltern ebenfalls Allergiker sind, besonders häufig 
auf: In diesen Familien erkrankt jedes vierte Kind an Allergien, sonst nur jedes zehnte 
Kind. 
Die jährlichen direkten und indirekten Kosten für Allergien belauf en sich in der 
Europäischen Union auf rund 25 Milliarden Euro.  
(Renz, Harald, Kaminski, Agnes und Pfefferle, Petra Ina: Allergieforschung in Deutschland, Hrsg.: Deutsche 
Gesellschaft für Allergologie und klinische Immunologie, 2008) 
 
Die Ursachen von Allergien sind bis heute noch nicht bis in allen Einzelheiten 
aufgeklärt. Als Ursachen für Erkrankungen werden genannt:  
 
- die Zunahme von Allergenen der Luft (außen und innen),  
- das Auftreten neuer Allergene,  
- die Allergie fördernde Wirkung von Umweltverunreinigu ngen, 
- die heute geringere Stimulation des (früh -) kindlichen Immunsystems und  
- die Lebensbedingungen der modernen Konsum - und Industriegesellschaft. 
 
 
Pollenallergien 
Zirka die Hälfte aller Allergiker reagiert überempfindlich auf Allergene, die in Pollen 
einiger Baumarten und in Pollen von Gräsern, Roggen und Kräutern enthalten sind.  
Die Pollenallergene machen besonders im Frühjahr und Sommer vielen Menschen in 
Form von Heuschnupfen zu schaffen. Wenn die in der Luft befindlichen Pollen 
eingeatmet werden und somit auf die Nasenschleimhäute treffen, kommt der Körper 
in Kontakt mit körperfremdem Protein. Nach dem ersten Kontakt bildet der 
Organismus gegen diese Allergene Abwehrstoffe - die sogenannten Antikörper - da 
das Protein für einen klassischen Krankheits erreger gehalten wird. Nicht der Pollen 
an sich wirkt also Allergie auslösend, sondern das in ihm enthaltene Protein.  
Zu einer allergischen Reaktion kommt es zunächst noch nicht, sondern erst dann, 
wenn die Pollenallergene der gleichen Pflanze später noch einmal auf die 
Atemwegsschleimhaut treffen. Dann werden sie vom körpereigenen Abwehrsystem

3 
als "fremd" erkannt. Die Folge sind Niesreiz, Schnupfen, Hautausschläge, 
Schwellungen (vor allem im Gesicht) und gerötete, juckende Augen. Im Laufe der 
Zeit können weitere Allergien gegen andere Substanzen hinzukommen. Ferner 
besteht die Möglichkeit, dass sich ein allergisches Asthma entwickelt. Husten und 
Atemnot sind die ersten Anzeichen dafür, dass ein sogenannter Etagenwechsel 
erfolgt ist. 
Dass Pollenallergien im Kindes- und Erwachsenenalter seit Jahren zunehmen, 
belegen diverse Untersuchungen (siehe u.a. Weißbuch Allergie in Deutschland 
2000). Unklar ist aber der Grund, warum Allergien und insbesondere Pollenallergien 
zunehmen. Zwar konnte allgemein eine Erhöhung des Pollengehaltes der Luft 
verzeichnet werden, die Ursachen dafür sind aber ebenfalls noch nicht geklärt. Eine 
Vermutung bezieht sich auf Bäume in der Stadt. Hier vermutet man, dass der Stress, 
dem die Bäume auf Grund der hier herrschenden erschwerten Leb ensbedingungen 
ausgesetzt sind, zu einer erhöhten Pollen - und Allergenbildung führt. Außerdem 
scheinen die allergenen Inhaltsstoffe der Pollen durch Verbindungen mit 
Schadstoffen der Außenluft deutlich aggressiver zu werden. Das bedeutet für die 
Betroffenen eine stärkere Symptomatik und führt somit insbesondere in städtischen 
Regionen zu einer Zunahme intensiverer Pollenbeschwerden.  
Eine weitere Ursache für verstärkten Pollenflug und erhöhte Beschwerden von 
Pollenallergikern können auch klimatische Veränder ungen sein, abgesehen davon, 
dass auf Grund der durch den Klimawandel ermöglichten Einwanderung von 
Pflanzen (z.B. Ambrosia) neue Allergene auftreten.  
 
 
Auslöser von Pollenallergien 
Am bekanntesten und auch am häufigsten sind Allergien gegen Pollen der 
sogenannten frühblühenden Bäume Hasel, Erle und Birke sowie gegen Buche, Eiche 
und Pappel.  
In unseren Breitengraden verursachen die Blütenpollen von Laubbäumen wesentlich 
häufiger Beschwerden als die von Nadelbäumen, denn die Pollen von Kiefern, 
Tannen und Fichten haben trotz ihrer teilweise hohen Konzentration in der Luft nur 
ein sehr geringes allergenes Potenzial.  
Innerhalb der einzelnen Baumarten bestehen zum Teil botanische Verwandtschaften, 
die gleiche Krankheitssymptome (Kreuzreaktionen) hervorrufen könn en. Wer zum 
Beispiel allergisch gegen Birke oder Erle ist, reagiert oft auch überempfindlich auf 
Eiche oder Hasel und umgekehrt. Es werden also jeweils identische Symptome 
ausgelöst – auch wenn nur eine Allergie auf eine bestimmte Baumart nachgewiesen 
wurde. Außerdem bestehen Kreuzreaktionen mit bestimmten Nahrungsmitteln wie 
Nüsse, Stein- und Kernobst.  
Die wichtigsten Baumgattungen, deren Pollen allergische Reaktionen hervorrufen 
sind: 
 
Weiß-Birke (Betula pendula) 
Birkenpollen gelten als besonders aggressi ve Allergene. 
Kreuzallergien bestehen mit Pollen von Erle, Hasel, Eiche, Rotbuche, Hainbuche und 
Edelkastanie aber auch zu Äpfeln, Anis, Aprikosen, Avocados, Bananen, Basilikum, 
Birnen, Chilipfeffer, Cashewnüssen, Dill, Fenchel, Haselnüssen, Karotten, Kartoffeln, 
Kirschen, Kiwis, Koriander, Kümmel, Liebstöckel, Litschis, Mandeln, Majoran, 
Mangos, Oregano, Pfirsichen, Pfefferminz, Pflaumen, Pistazien, Sellerie, Tomaten 
und Thymian. 
Die Pollen fliegen von Anfang März bis Ende Mai.

4 
 
Rot-Erle (Alnus glutinosa) 
Gegen Erlenpollen sind besonders viele Menschen allergisch, sie gelten als sehr 
aggressiv. 
Kreuzallergien bestehen mit Pollen von Birke, Buche, Eiche, Hasel.  
Die Pollen fliegen von Februar bis April.  
 
Hasel (Corylus avellana) 
Der Pollen von Haselnusssträuchern ist ein sehr häufiger Allergieauslöser.  
Kreuzallergien bestehen mit Pollen von Birke, Erle, Rotbuche.  
Haselnusspollen-Allergiker leiden mitunter schon am Jahresanfang. Die Pollen 
fliegen von Januar bis März. 
 
Esskastanie (Castanea sativa) 
Die Pollen der Esskastanie besitzen aufgrund der geringen Bestandsdichte und der 
relativ niedrigen Allergenpotenz nur eine untergeordnete allergologische Bedeutung.  
 
Amerikanische Weiß-Eiche (Quercus alba), Stieleiche (Quercus robur), 
Steineiche (Quercus ilex) 
Eine Eichenpollenallergie ist gar nicht so selten, allerdings kommt es meist zu 
Kreuzreaktionen zu anderen Pollenallergenen, vor allem zu Birken - und 
Buchenpollen.  
Die Pollen fliegen von April bis Mai. 
 
Silber-Pappel (Populus alba) 
Pappelpollen sind relativ häufi ge Allergene, Sensibilisierung auf Pappel finden sich 
bei ca. 10 bis 20 % der Pollenallergiker.  
Die Pollen fliegen von März bis April. 
 
 
Pollenflugzeiten und -konzentration 
Auf Grund der unterschiedlichen Blütezeit der Bäume können die Pollen von Januar 
bis Juni allergische Reaktionen auslösen. Wann genau die jeweiligen Pollen fliegen, 
hängt auch von der herrschenden Witterung ab. Ein milder Winter kann bewirken, 
dass die Pollen früh fliegen. Durch mildes und warmes Wetter wird die 
Blütenstaubkonzentration deutlich erhöht, während spätsaisonaler Frost nach einem 
milden Winter zu einer Reduzierung der Blütenstaubproduktion von Bäumen führt. 
Regen kann zu einer kurzfristigen Entlastung führen. Windiges Wetter erhöht die 
Blütenstaubkonzentration durch die Verte ilung erheblich. Die Pollen werden durch 
den Wind bis zu 500 km weit getragen und sind somit fast überall anzutreffen.  
Auf dem Land sind die höchsten Pollengehalte in den frühen Morgenstunden 
messbar, in Großstädten kommt es dagegen häufig erst abends und nachts zu den 
höchsten Pollenkonzentrationen. Dabei kann die Konzentration in den Großstädten 
ein Vielfaches der Konzentration in den ländlichen Bereichen betragen. In Bereichen 
mit einem hohen Verkehrsaufkommen und starker Luftverunreinigung ist die 
Pollenkonzentration besonders hoch.  
(Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen, Umwelt und Gesundheit, Sondergutachten, 1999)

5 
 
 
 
Rechtsprechung 
Der Schutz der menschlichen Gesundheit - und insbesondere der Gesundheit von 
Gruppen mit einem erhöhten Schutzbedürfnis - hat einen sehr hohen Stellenwert. 
Dies wird vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung berücksichtigt . Allergiker 
stellen eine Gruppe mit einem erhöhten Schutzbedürfnis dar, zumal es sich um eine 
außerordentlich große Bevölkerungsgruppe handelt und ein großer Teil Kinder sind.  
Im Hinblick auf die Schwere der allergischen Erkrankungen, die eingeschränkte 
Therapiemöglichkeit und die große und weiter wachsende Zahl von Allergikern, 
besteht Handlungsbedarf zur Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen.  
Andererseits kann bei Pollenflug von den Betroffenen erwartet werden, dass sie sich 
bis zu einem gewissen Grad selbst s chützen, indem sie sich zu den betreffenden 
Zeiten z. B. in der Wohnung aufhalten, oder eine weniger betroffene Wohngegend 
wählen. Insofern können Heuschnupfen -Patienten zur Linderung ihrer Allergie nicht 
das Abholzen von Birken im Nachbargarten verlangen.  Der Allergie auslösende 
Pollenflug eines Baumes bedeutet zwar nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt 
/ Main (Az: 2/16 S 49/95, verkündet am 23.08.1995) eine Beeinträchtigung, 
allergische Nachbarn sind jedoch zur Duldung der von dem Baum ausgehenden 
Einwirkungen verpflichtet. Dass der von einem Baum ausgehende Pollenflug nicht zu 
verhindern ist, steht dabei außer Frage, angesichts der nur auf die Blütezeit 
beschränkten Beeinträchtigungen überwiegt aber das Erhaltungsinteresse an einem 
Baum. Darüber hinaus ist auch zu berücksichtigen, dass Allergien weit verbreitet sind 
und von einer Vielzahl unterschiedlicher Pflanzen ausgehen. Würde somit jedem 
Allergiker gegenüber seinem Nachbarn ein Anspruch auf Beseitigung der Allergie 
auslösenden Bepflanzung in se iner näheren Umgebung zugestanden, so würde 
hiermit den Interessen der Allgemeinheit zuwidergelaufen.

6 
 
 
In dem oben angesprochenen Rechtsstreit hat das Landgericht Frankfurt/Main die Berufung 
der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichtes Bad Homburg vom 12.01. 1995 (Az.:2“C 
2131/94-12) auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Klägerin hatte die Entfernung einer auf dem 
Grundstück der Beklagten befindlichen ca. 20 m hohen Birke verlangt, da sie unter Asthma 
sowie einer Birkenpollenallergie leidet. Daraufhin beantragte die Beklage, die Klage 
abzuweisen, da eine Beeinträchtigung lediglich während der Blütezeit während der Dauer von 
1-2 Wochen pro Jahr bestehe. Ferner sei eine Beeinträchtigung durch die anderen im näheren 
Umkreis befindlichen Birken vorhanden, denn die Bepflanzung mit Birken sei geradezu 
prägend für die betreffende Wohnbebauung. Durch Urteil des Amtsgerichtes Bad Homburg 
vom 12.01. 1995 wurde die Beklagte zwar zur Entfernung der Baumteile verpflichtet, die über 
die Grundstücksgrenze ragen, im übrigen die Klage jedoch abgewiesen. Begründet wurde die 
Entscheidung mit der Duldungspflicht nach § 906 BGB. Daraufhin legte die Klägerin Berufung 
ein, die wiederum u.a. mit der Begründung zurückgewiesen wurde, dass Allergien weit 
verbreitet sind und von einer Vielzahl von verschiedenen Pflanzen ausgehen. Insofern würde 
es den Interessen der Allgemeinheit zuwiderlaufen, jedem Allergiker gegenüber seinem 
Nachbarn einen Anspruch auf Beseitigung der Allergie auslösenden Bepflanzung in seiner 
näheren Umgebung zuzugestehen. 
 
Rechtlich besteht demnach kein Anspruch auf Entfernung eines Baumes auf Grund 
seines Allergie auslösenden Pollens. Allerdings stößt der dem Allergiker zugemutete 
Selbstschutz auf Grenzen, denn in Ausnahmefällen bestehen gemäß §§ 1004 BGB 
(Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch) durchaus nachbarrechtliche 
Beseitigungsansprüche gegen übermäßig beeinträchtigenden Baum - und 
Strauchbewuchs und ein Anspruch auf Schadensersatz gemäß 823 BGB 
(Schadensersatzpflicht). Voraussetzung ist, dass keine Duldungs pflicht gemäß § 906 
BGB (Zuführung unwägbarer Stoffe) besteht. Danach besteht ein Anspruch auf 
Beseitigung in den Fällen, wenn die beeinträchtigenden Einwirkungen bestehende 
Grenz- und Richtwerte überschreiten oder die Einwirkungen die ortsübliche 
Benutzung des eigenen Grundstücks über das zumutbare Maß hinaus 
beeinträchtigen und sich nicht durch Maßnahmen vermeiden lassen, die für den 
Verursacher wirtschaftlich zumutbar sind. Im Verwaltungsrecht ist anerkannt, dass 
auch Gesundheitsschäden, die nur bei beso nders empfindlichen 
Bevölkerungsgruppen auftreten, erheblich und damit zu berücksichtigen sind. 
Lediglich besondere, atypische Überempfindlichkeiten sind außer Acht zu lassen. In 
diesem Sinne sind die Bedürfnisse von Allergikern zu berücksichtigen, da mittlerweile 
rd. ein Drittel der Deutschen an Allergien leiden. Bei der Bewertung der 
Wesentlichkeit einer Beeinträchtigung sind die nachbarrechtlichen Interessen 
gegeneinander abzuwägen unter Berücksichtigung der Pflicht zu maßvoller 
Freiheitsausübung einerseits und der Pflicht zu gegenseitiger Rücksichtnahme 
andererseits. Ein Allergiker kann nicht erwarten, dass grundsätzlich seine 
überdurchschnittliche Empfindlichkeit zum Maßstab für die zulässige Nutzung einer 
Gegend allgemein gemacht wird. Insofern kann da s Kriterium der Wesentlichkeit1 im 
Sinne des § 906 BGB bei Beeinträchtigungen von Allergikern durch natürliche 
allergene Stoffe nur in Ausnahmefällen zutreffend sein. Ferner ist hinsichtlich der 
Bäume auch deren allgemeine Wohlfahrtswirkung zu berücksichti gen. 
Abwehransprüche von Allergikern werden letztendlich nur dann Erfolg haben, wenn 
akute Gefahren in Form von schwerwiegenden Gesundheitsverletzungen oder gar 
                                         
 1 Der Eigentümer eines Grundstücks kann von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen 
nur verbieten, wenn diese wesentlich sind. Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, 
wenn die Einwirkungen festgelegte Grenz- oder Richtwerte überschreiten.

7 
Lebensgefahren drohen. Ansonsten sind pflanzliche Emissionen im Nachbarbereich 
und damit bestimmte Beeinträchtigungen hinzunehmen, da diese fast überall 
vorhanden und damit ortsüblich sind. Auch ist der Kausalitätsnachweis bei 
natürlichen Allergenen kaum zu erbringen, da sie allgemein verbreitet sind.  
 
 
Auswirkungen von Allergien 
Unter einer Allergie zu leiden bedeutet für die Betroffenen eine erhebliche 
Einschränkung ihrer Lebensqualität. Die sozialen Auswirkungen durch Allergien sind 
enorm, denn viele Menschen können beispielsweise ihren Beruf nicht mehr wie 
gewohnt ausüben oder müssen ihn wegen ei ner Allergie ganz aufgeben. Jedes Jahr 
brechen Tausende Jugendliche ihre Ausbildung aufgrund einer Allergie ab. Insofern 
ist das Thema auch im Hinblick auf die Volkswirtschaft von Bedeutung. Nach 
Schätzungen summiert sich der volkswirtschaftliche Schaden i n der Europäischen 
Union auf 25 Milliarden Euro bis 100 Milliarden Euro im Jahr.  
Allergien gehören daher mittlerweile zu den großen umweltmedizinischen 
Herausforderungen unserer Gesellschaft.  
 
 
Fazit 
Allein durch gartenbauliche Maßnahmen ist eine Pollenf reiheit nicht zu erreichen, 
denn diese verbreiten sich durch Wind über ein großes Gebiet. Dennoch können 
schon bei der Auswahl der Bäume auch allergologische Kriterien im Rahmen einer 
Abwägung mit berücksichtigt werden und auf diese Weise die allergene Bel astung 
gemindert werden. So ist bei der Verwendung von frühblühenden Gehölzen wie 
Birke, Hasel oder Erle schon im Planungsprozess abzuwägen zwischen den 
Interessen des Naturschutzes, der Stadtgestaltung und der allgemeinen Gesundheit. 
Nachpflanzungen in Be ständen sind dabei anders zu bewerten als Neupflanzungen.  
 
Vor dem Hintergrund des Klimawandels wird sich die Auswahl von geeigneten 
Baumarten auf Grund der sich verändernden Standortbedingungen verringern. Dies 
kann zur Folge haben, dass auch pollenerzeug ende Pflanzen Verwendung finden, 
wenn keine anderen geeigneten Baumarten zur Verfügung stehen. Ein vollständiger 
Verzicht solcher Baumarten ist aufgrund der allgemeinen Wohlfahrtswirkung von 
Bäumen nicht durchsetzbar.  
Abschließend ist zu betonen, dass die  Bäume selbst nicht das Problem bilden, 
sondern diese nur auf Umwelteinflüsse reagieren, indem sie mehr Pollen mit 
aggressiveren Proteinen bilden. Ein Ansatzpunkt wäre daher, die 
Standortbedingungen für die Bäume zu verbessern. Ferner bildet die steigende 
Empfindlichkeit der Menschen gegenüber Allergien ein Problem, für das 
Gegenstrategien zu entwickeln sind.

Eingabe-Platanen in der Innenstadt-

1876 Zeichen

An das 
Bürgeramt Innenstadt 
Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
Ludwigstr.8 
50667 Köln 
Petition für ein fachgerechtes Zurückschneiden/Kappung der Platanen in Köln, 
insbesondere Köln-Innenstadt 
Sehr geehrte Damen und Herren,
zahlreiche Bewohner und Besucher sowie niedergelassene Geschäftsleute der Stadt Köln 
leiden unter gesundheitlicher Beeinträchtigung durch die zahlreich bepflanzten Platanen. 
Besonders in der Innenstadt (Rudolf Platz, Neumarkt, Ringe) entstehen durch den 
konstanten Pollenflug gesundheitliche Beschwerden wie eine permanente Reizung der 
Atemwege, allergische Reaktionen wie Asthma, allergische Rhinitis und allergische
Konjunktivitis, die das gesundheitliche Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen. Eine 
regelmäßige Beschneidung/K appung der Platanen, so wie in anderen Städten üblich, 
würde dieses Problem deutlich lindern. 
Mit unseren Unterschriften möchten wir eine regelmäßige Beschneidung/Kappung der 
Platanen einsetzen und bitten um Ihre Unterstützung! 
Im Namen der unterschreibenden Bürger, 
und mit freundlichen Grüßen,

.
-
Petition für ein fachgerechtes Zurückschneiden der Platanen in Köln 
für eine verbessertes gesundheitliches Wohlbefinden der 
Bürger/Anwohner/Besucher  der Stadt Köln, insbesondere der Innenstadt. 
Besonders in der Innenstadt (Rudolf Platz, Neumarkt, Ringe) entstehen durch den konstanten 
Pollenflug gesundheitliche Beschwerden wie eine permanente Reizung der Atemwege, allergische 
Reaktionen wie Asthma, allergische Rhinitis und allergische Konjunktivitis, die das gesundheitliche 
Wohlbefinden erheblich beeinträchtigen. Eine regelmäßigeBeschneidung/Kappung der Platanen, 
so wie in anderen Städten und auch Ländern üblich, würde dieses Problem deutlich lindern.
Mit unseren Unterschriften möchten wir eine regelmäßige Beschneidung der 
Platanen einsetzen und bitten um Ihre Unterstützung!

Beschlussvorlage Ausschuss

4361 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2935/2017 
Freigabedatum  29.09.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Platanen in der Innenstadt 
Eingabe nach § 24 GO 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Anregungen und Beschwerden bedankt sich für die Eingabe der Petenten. 
 
Der Ausschuss Anregungen und Beschwerden lehnt die Kappung der Platanen in der Innenstadt ab. 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2017 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 07.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Im Stadtbezirk Innenstadt gibt es rund 6000 Platanen, die überwiegend bereits in den Nachkriegsjah-
ren gepflanzt worden sind. Die Platane war damals eine zeitgemäße Baumart, da sie schnell wächst 
und industiefest ist. 
 
Eine Kappung ist gemäß Baumschutzsatzung nicht zulässig.  
 
Hinsichtlich der angeblich Allergien auslösenden Pollen von Platanen gibt es bereits zahlreiche Un-
tersuchungsergebnisse. Danach sind die Pollen der Platane nur schwach allergen, daher ist die Pla-
tanenallergie vergleichsweise selten und auch die Symptome sind in der Regel nicht allzu stark. Die 
Platanenpollenallergie tritt häufiger als Kreuzallergie von Gräser- und Kräuterpollen auf. 
 
Das Floridsdorfer Allergiezentrum in Wien hat über 5000 Pollenallergiker mit Platanenpollen getestet 
und bei lediglich 5 Prozent eine Sensibilisierung gefunden. Interessanterweise hatten nahezu alle 
dieser Patienten eine polyvalente Pollensensibilisierung, sodass hier eher Kreuzreaktionen über Pol-
len-Panallergene (z.B. Profilin) anzunehmen sind und nicht so sehr genuine („echte“) Platanenpollen-
allergien. 
 
Die Hochschule Ostwestfalen Lippe hat unter Leitung von Prof. Dr. Seyfang eine Studie zum wissen-
schaftlichen Erkenntnisstand über das Allergiepotential von Pollenflug der Gehölze im öffentlichen 
Grün der Städte und Gemeinden und möglich Minderungsstrategien' (November 2007 bis August 
2008) im Auftrag der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erarbeitet. 
 
Die Studie ergab, dass Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Belastungen und mögliche 
planerische Lösungen auf Grund der Vielschichtigkeit des Problems und der noch vielen ungeklärten 
Fragestellungen nicht einfach formuliert werden können. Neben der Reduzierung des Feinstaubes in 
der Luft, fordert die Studie die Initiierung eines umfassenden interdisziplinären Aktions- und For-
schungsprogramms. 
 
Der Arbeitskreis Stadtbäume der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz hat zu dem Thema Pollenal-
lergien ein Positionspapier verfasst. In diesem Positionspapier, das anliegend beigefügt ist, sind übri-
gens Platanen-Pollen nicht als bekannte und häufige Allergie-Auslöser aufgeführt. Der Arbeitskreis 
vertritt darin die Meinung, dass allein durch den Verzicht einer Baumart eine vollkommene Pollenfrei-
heit der Umgebung nicht zu erreichen ist. Er empfiehlt jedoch, bei der Auswahl der in Städten zu 
pflanzenden Bäume auch allergologische Kriterien im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, um 
auf diese Weise die Belastung nicht noch zusätzlich zu erhöhen.  
 
Auf die Pflanzung von Bäumen, deren Pollen allergen wirken kann, vollkommen zu verzichten, sieht 
der Arbeitskreis vor dem Hintergrund der ohnehin schon durch den Klimawandel eingeschränkten 
Artenwahl sehr kritisch. Er weist darauf hin, dass die Bäume nicht die eigentliche Ursache für die Zu-
nahme von Allergien sind.  
 
Entsprechend einem Urteil des Landgerichts Frankfurt bedeutet der Allergie auslösende Pollenflug 
eines Baumes zwar eine Beeinträchtigung, allergische Nachbarn sind jedoch zur Duldung der von 
dem Baum ausgehenden Einwirkungen verpflichtet. Dass der von einem Baum ausgehende Pollen-
flug nicht zu verhindern ist, steht dabei außer Frage, angesichts der nur auf die Blütezeit beschränk-
ten Beeinträchtigungen überwiegt aber das Erhaltungsinteresse an einem Baum. Darüber hinaus ist 
auch zu berücksichtigen, dass Allergien weit verbreitet sind und von einer Vielzahl unterschiedlicher 
Pflanzen ausgehen. Würde somit jedem Allergiker gegenüber seinem Nachbarn ein Anspruch auf 
Beseitigung der Allergie auslösenden Bepflanzung in seiner näheren Umgebung zugestanden, so 
würde hiermit den Interessen der Allgemeinheit zuwidergelaufen.

Beratungsverlauf (2)

19.10.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.11.2017 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 3.3 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße
  • Neumarkt

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Details

Aktenzeichen
2935/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.10.2017
Erstellt
20.09.2017 14:56