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3530/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 4 vom 25.09.2023 (AN/1698/2023) betreffend Aktuelle Situation Straßenbäume

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 27.11.2023

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3587 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/2 
AN/1698/2023 
Vorlagen-Nummer 
 3530/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung 4 vom 25.09.2023 (AN/1698/2023) betreffend Aktuelle 
Situation Straßenbäume 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
 
Frage 1: 
Durch welchen Abstimmungsprozess werden die Fällanträge für Bauvorhaben / Alternativen 
zur Fällung ermittelt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Nach Eingang eines Fällantrages wird auf Ebene der Sachbearbeitung geprüft, ob die materi-
ellen Genehmigungsvoraussetzungen gemäß Baumschutzsatzung vorliegen. Dies beinhaltet 
auch die Prüfung, ob bauliche Alternativen möglich sind, um den antragsgegenständlichen 
Baum erhalten zu können. 
 
 
Frage 2: 
Wie viele der Straßenbaum-Neupflanzungen (die in den ersten drei Jahren von „extern“ be-
treut werden) waren nicht erfolgreich (d.h. mussten erneut gepflanzt werden), und wurden dar-
aus neue Maßnahmen/ Vorgehensweisen abgeleitet? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Von den bisher umgesetzten Straßenbaumneupflanzungen innerhalb der Straßenbaumkon-
zepte mussten noch keine Bäume ausgetauscht werden. Obwohl einige Exemplare durch die 
Hitze und Trockenheit etwas an Vitalität eingebüßt hatten, ist am Ende der Entwicklungspflege 
mit einem abnahmefähigen Zustand zu rechnen. Änderungen in der Vorgehensweise werden 
daher nicht geprüft. 
 
 
Frage 3: 
Für welchen Zeitraum müssen Bauträger/Entwickler die Garantie/Gewährleistung für die auf 
ihrem Grundstück neu gepflanzten Bäume übernehmen? 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Gewährleistungsdauer für Straßenbäume auf öffentlichen Straßen beträgt in der Regel 
drei Jahre (einjährige Fertigstellungs- und zweijährige Entwicklungspflege). Danach werden 
die Bäume in der Regel an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übertragen. Gere-
gelt wird das Ganze im Erschließungsvertrag.

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Werden Bäume auf Privatgrundstücken gepflanzt und haben die Funktion einer Kompensati-
onsmaßnahme zugeordnet bekommen, ist der Eingriffsverursacher zu deren dauerhaftem Er-
halt verpflichtet. Die Verpflichtung hierzu sichert die Stadt vertraglich mit dem Bauherren/Ent-
wickler ab. 
 
 
Frage 4: 
Wie wird bei den aktuellen Fernwärmenetz-Planungen der Rheinenergie der Flächen/Raum-
bedarf der vorhandene sowie geplante Straßenbaumstandorte langfristig abgesichert? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die vorhandenen Bäume werden dadurch abgesichert, dass die RheinEnergie das Amt für 
Landschaftspflege und Grünflächen benachrichtigen muss, wenn Bäume durch ihre Baumaß-
nahmen betroffen sind. Für geplante Bäume sowie Baumaßnahmen gibt es den Baustellenat-
las, in dem die zukünftigen Bäume eingetragen werden. Außerdem sind sie durch die Baum-
schutzsatzung geschützt. 
 
 
Frage 5: 
Können im Zuge dieser Planungen Straßenbäume, am besten mit Rigolen, mitgeplant und 
umgesetzt werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es muss bei jeder Pflanzung separat entschieden werden, ob Rigolen sinnvoll sind. Handelt 
es sich um eine Baumreihe, können Rigolen eingeplant werden. Dies wurde auch schon bei 
einigen Standorten so umgesetzt. Bei Einzelstandorten oder zu großen Abständen zwischen 
den Bäumen ist dies wegen des größeren Aufwands nicht sinnvoll. Außerdem gibt es Abspra-
chen mit dem Amt für Straßen und Radwegebau, ob bei Neu- oder Umbauten einer Straße 
Rigolen direkt mit eingebaut werden können.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3530/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.11.2023
Erstellt
02.11.2023 07:40