3530/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 4 vom 25.09.2023 (AN/1698/2023) betreffend Aktuelle Situation Straßenbäume
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3587 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/2 AN/1698/2023 Vorlagen-Nummer 3530/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 27.11.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung 4 vom 25.09.2023 (AN/1698/2023) betreffend Aktuelle Situation Straßenbäume Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten um die Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: Durch welchen Abstimmungsprozess werden die Fällanträge für Bauvorhaben / Alternativen zur Fällung ermittelt? Antwort der Verwaltung: Nach Eingang eines Fällantrages wird auf Ebene der Sachbearbeitung geprüft, ob die materi- ellen Genehmigungsvoraussetzungen gemäß Baumschutzsatzung vorliegen. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob bauliche Alternativen möglich sind, um den antragsgegenständlichen Baum erhalten zu können. Frage 2: Wie viele der Straßenbaum-Neupflanzungen (die in den ersten drei Jahren von „extern“ be- treut werden) waren nicht erfolgreich (d.h. mussten erneut gepflanzt werden), und wurden dar- aus neue Maßnahmen/ Vorgehensweisen abgeleitet? Antwort der Verwaltung: Von den bisher umgesetzten Straßenbaumneupflanzungen innerhalb der Straßenbaumkon- zepte mussten noch keine Bäume ausgetauscht werden. Obwohl einige Exemplare durch die Hitze und Trockenheit etwas an Vitalität eingebüßt hatten, ist am Ende der Entwicklungspflege mit einem abnahmefähigen Zustand zu rechnen. Änderungen in der Vorgehensweise werden daher nicht geprüft. Frage 3: Für welchen Zeitraum müssen Bauträger/Entwickler die Garantie/Gewährleistung für die auf ihrem Grundstück neu gepflanzten Bäume übernehmen? Antwort der Verwaltung Die Gewährleistungsdauer für Straßenbäume auf öffentlichen Straßen beträgt in der Regel drei Jahre (einjährige Fertigstellungs- und zweijährige Entwicklungspflege). Danach werden die Bäume in der Regel an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übertragen. Gere- gelt wird das Ganze im Erschließungsvertrag. 2 Werden Bäume auf Privatgrundstücken gepflanzt und haben die Funktion einer Kompensati- onsmaßnahme zugeordnet bekommen, ist der Eingriffsverursacher zu deren dauerhaftem Er- halt verpflichtet. Die Verpflichtung hierzu sichert die Stadt vertraglich mit dem Bauherren/Ent- wickler ab. Frage 4: Wie wird bei den aktuellen Fernwärmenetz-Planungen der Rheinenergie der Flächen/Raum- bedarf der vorhandene sowie geplante Straßenbaumstandorte langfristig abgesichert? Antwort der Verwaltung: Die vorhandenen Bäume werden dadurch abgesichert, dass die RheinEnergie das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen benachrichtigen muss, wenn Bäume durch ihre Baumaß- nahmen betroffen sind. Für geplante Bäume sowie Baumaßnahmen gibt es den Baustellenat- las, in dem die zukünftigen Bäume eingetragen werden. Außerdem sind sie durch die Baum- schutzsatzung geschützt. Frage 5: Können im Zuge dieser Planungen Straßenbäume, am besten mit Rigolen, mitgeplant und umgesetzt werden? Antwort der Verwaltung: Es muss bei jeder Pflanzung separat entschieden werden, ob Rigolen sinnvoll sind. Handelt es sich um eine Baumreihe, können Rigolen eingeplant werden. Dies wurde auch schon bei einigen Standorten so umgesetzt. Bei Einzelstandorten oder zu großen Abständen zwischen den Bäumen ist dies wegen des größeren Aufwands nicht sinnvoll. Außerdem gibt es Abspra- chen mit dem Amt für Straßen und Radwegebau, ob bei Neu- oder Umbauten einer Straße Rigolen direkt mit eingebaut werden können.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3530/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.11.2023
- Erstellt
- 02.11.2023 07:40