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AN/1895/2022

Altablagerungen Simonskaul

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) 25.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 03.11.2022, TOP 7.2.6

Anfrage (SPD BV5)

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Anfrage (SPD BV5)

2628 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 26.10.2022 
AN/1895/2022 
Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Altablagerungen Simonskaul 
- Anfrage der SPD zur Sitzung am 03.11.2022 - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung am 01.09.2022 stellte die Verwaltung eine Sach-
standsmitteilung zu den Sanierungsarbeiten der Altablagerungen im neu zu bebauenden Gebiet 
am Simonskaul zur Verfügung (TOP Ö 10.2.8; Vorlage 2450/2022). Wir bedanken uns für die Wei-
tergabe von Zwischenergebnissen zu dieser umfangreichen Bebauungsmaßnahme. Heutzutage 
geht man glücklicherweise sensibler mit der Bebauung von alten Deponien um und in diesem Zu-
sammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Obwohl die Deponie seit 2014 in Kategorie 2, Hausmüll, eingestuft wurde, geht aus der Depo-
nieakte aus dem Stadtarchiv der Stadt Köln einwandfrei hervor, dass die Deponie eine Tiefe 
von 18 bis 20 Meter hatte und u. a. Giftmüll der Glanzstoff AG und der Ford-Werke GmbH ein-
gebracht wurde. Dennoch sollen im bebauten Teil lediglich 8 bis 10 Meter Erdreich ausgeho-
ben und durch unbelasteten Boden er-setzt werden. Inwieweit kann das Umweltamt etwaige 
Bedenken zum verbleibenden giftigen Erdreich und Resten der Deponie durch unabhängige 
Gutachten ausräumen? 
 
2. Der Boden der ausgewiesenen Grün- bzw. Parkfläche scheint der Mitteilung nach nicht ausge-
tauscht zu werden. Die Formulierung erweckt den Eindruck, dass Kin-der auf der Parkfläche 
nicht bedenkenlos spielen können. In diesem Zusammen-hang bitten wir um Beantwortung der

- 2 - 
Frage, wie hoch die Konzentrationen von Schadstoffen im nicht ausgetauschten Boden an der 
Oberfläche sind und wie sie im Verhältnis zu Grenzwerten für Menschen stehen? 
 
3. Inwiefern sind "Parkfläche" und "Grünfläche mit Kinderspielfläche" voneinander bau-
lich/sichtbar getrennt und wie wird darauf hingewiesen, wo belasteter Boden nicht ausge-
tauscht wurde? 
 
4. Wo wird sich die Grünfläche befinden, die dem Kinder- und Jugendzentrum DachloW zur Ver-
fügung gestellt wird, auf einer Fläche mit belastetem Boden oder ausgetauschter Erde? Wir bit-
ten darum, die Fläche nochmals auf einer Karte auszuweisen.  
 
5. Ist bei erhöhten Schadstoffwerten im belasteten Boden eine Beeinträchtigung von Pflanzen- 
und Tierwelt möglich und falls ja in welcher Form? 
 
 
 
gez. Müller  gez. Wicharz

Beratungsverlauf (1)

03.11.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1895/2022
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
Datum
25.10.2022
Erstellt
26.10.2022 11:12