2010/0041
Übernahme von Nachwuchskräften
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2010/0041
3651 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 27.01.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Personalamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0041 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Übernahme von Nachwuchskräften Vorlage vom: 26.01.2010 Beschlussvorschlag: Nach den mit Magistratsbeschlüssen Nr. 145 vom 28. Februar 2007 und Nr. 85 vom 4. März 2009 festgelegten Auswahlkriterien wird den Auszubildenden, die im Sommer 2010 ihre Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beenden, im Februar / März 2010 ein leistungsdifferenziertes Übernahmeangebot jeweils befristet für die Dauer eines Jahres bzw. beim Eigenbetrieb „Bäder“ befristet bis zum 30. April 2011 in Vollzeit unterbreitet. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite der Magistratsvorlage vom 26. Jan. 2010 Nach § 16 TVAöD ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Ausbildungs- und Anstellungs-behörde verpflichtet, die Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zeitgerecht darüber zu unterrichten, ob eine Übernahmemöglichkeit besteht oder ob sie nach Ablegen der Abschlussprüfungen aus dem städtischen Dienst ausscheiden müssen. Im Sommer diesen Jahres wird die folgende Anzahl von Auszubildenden aus den verschiedenen Berufsgruppen ihre Ausbildung bei der Stadtverwaltung Darmstadt und deren Eigenbetriebe beenden: • Fachangestellte/r für Bürokommunikation: 13 Auszubildende • Fachangestellte/r für Bäderbetriebe: 2 Auszubildende • Vermessungstechniker/in: 2 Auszubildende • Forstwirt/in: 1 Auszubildender • Gärtner/in: 3 Auszubildende In seinem Beschluss Nr. 145 vom 28. Februar 2007 und der Ergänzung hierzu vom 4. März 2009 (Beschluss Nr. 85) hat der Magistrat Auswahlkriterien zur leistungsdifferenzierten Übernahme von Auszubildenden festgelegt. In diesem Jahr wird den Nachwuchskräften aus den Berufen „Fachangestellte/r für Bürokommunikation“, „Vermessungstechniker/in“, „Forstwirt/in“ und „Gärtner/in“, deren Leistungen während der Ausbildung im Durchschnitt mit der Note 2,49 oder besser zu bewerten sind, befristet für die Dauer eines Jahres ein Übernahmeangebot unterbreitet. Sofern die gesamte Ausbildung mit 2,50 oder schlechter bzw. die Abschlussprüfung lediglich mit „ausreichend“ absolviert wird, scheiden die Nachwuchs-kräfte mit Bestehen der Abschlussprüfung bzw. Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses aus dem städtischen Dienst aus. Vor dem bekannten Hintergrund der qualifizierten Personalfindung für die Sommerbadesaison 2010 werden die Nachwuchskräfte im Ausbildungsberuf „Fachangestellte/r für Bäderbetriebe“ bei Bestehen der Abschlussprüfung – ohne Leistungsdifferenzierung – befristet bis zum 30. April 2011 unter Anrechnung auf den Personalschlüssel der Aushilfskräfte übernommen. Der Einsatz erfolgt nach Bedarf. Die Bezahlung erfolgt bei einer Vollbeschäftigung je nach Bewertung der zur Wahrnehmung übertragenen Aufgaben nach Entgeltgruppe 3 bis 5 TVöD. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Darmstadt (EAD) wird für seinen Bereich autark Übernahmemöglichkeiten prüfen und eigenständig das Weitere veranlassen. Darmstadt, den 26. Jan. 2010 11 Dezernat II Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0041
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.01.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00