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2010/0041

Übernahme von Nachwuchskräften

Magistratsvorlage 26.01.2010

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2010/0041

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2010/0041

3651 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.01.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Personalamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0041 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Übernahme von Nachwuchskräften 
 
Vorlage vom: 26.01.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Nach den mit Magistratsbeschlüssen Nr. 145 vom 28. Februar 2007 und Nr. 85 vom 4. März 2009 
festgelegten Auswahlkriterien wird den Auszubildenden, die im Sommer 2010 ihre Ausbildung nach dem 
Berufsbildungsgesetz (BBiG) beenden, im Februar / März 2010 ein leistungsdifferenziertes 
Übernahmeangebot jeweils befristet für die Dauer eines Jahres bzw. beim Eigenbetrieb „Bäder“ befristet 
bis zum 30. April 2011 in Vollzeit unterbreitet. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite der Magistratsvorlage vom 26. Jan. 2010 
 
Nach § 16 TVAöD ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Ausbildungs- und Anstellungs-behörde 
verpflichtet, die Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zeitgerecht darüber zu 
unterrichten, ob eine Übernahmemöglichkeit besteht oder ob sie nach Ablegen der 
Abschlussprüfungen aus dem städtischen Dienst ausscheiden müssen.  
 
Im Sommer diesen Jahres wird die folgende Anzahl von Auszubildenden aus den verschiedenen 
Berufsgruppen ihre Ausbildung bei der Stadtverwaltung Darmstadt und deren Eigenbetriebe beenden: 
 
• Fachangestellte/r für Bürokommunikation: 13 Auszubildende 
• Fachangestellte/r für Bäderbetriebe:    2 Auszubildende 
• Vermessungstechniker/in:     2 Auszubildende 
• Forstwirt/in:       1 Auszubildender 
• Gärtner/in:       3 Auszubildende 
 
In seinem Beschluss Nr. 145 vom 28. Februar 2007 und der Ergänzung hierzu vom 4. März 2009 
(Beschluss Nr. 85) hat der Magistrat Auswahlkriterien zur leistungsdifferenzierten Übernahme von 
Auszubildenden festgelegt. In diesem Jahr wird den Nachwuchskräften aus den Berufen 
„Fachangestellte/r für Bürokommunikation“, „Vermessungstechniker/in“, „Forstwirt/in“ und „Gärtner/in“, 
deren Leistungen während der Ausbildung im Durchschnitt mit der Note 2,49 oder besser zu bewerten 
sind, befristet für die Dauer eines Jahres ein Übernahmeangebot unterbreitet. Sofern die gesamte 
Ausbildung mit 2,50 oder schlechter bzw. die Abschlussprüfung lediglich mit „ausreichend“ absolviert 
wird, scheiden die Nachwuchs-kräfte mit Bestehen der Abschlussprüfung bzw. Bekanntgabe des 
Prüfungsergebnisses aus dem städtischen Dienst aus. 
 
Vor dem bekannten Hintergrund der qualifizierten Personalfindung für die Sommerbadesaison 2010 
werden die Nachwuchskräfte im Ausbildungsberuf „Fachangestellte/r für Bäderbetriebe“ bei Bestehen 
der Abschlussprüfung – ohne Leistungsdifferenzierung – befristet bis zum  
30. April 2011 unter Anrechnung auf den Personalschlüssel der Aushilfskräfte übernommen. Der 
Einsatz erfolgt nach Bedarf. 
 
Die Bezahlung erfolgt bei einer Vollbeschäftigung je nach Bewertung der zur Wahrnehmung 
übertragenen Aufgaben nach Entgeltgruppe 3 bis 5 TVöD. 
 
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Darmstadt (EAD) wird für seinen Bereich autark 
Übernahmemöglichkeiten prüfen und eigenständig das Weitere veranlassen. 
 
Darmstadt, den 26. Jan. 2010 
11 
 
 
Dezernat II 
 
 
 
Wolfgang Glenz 
Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0041
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.01.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00