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4006/2017

Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Kaiserstraße zwischen Einmündung Kupfergasse und Elsdorfer Straße in Urbach

Mitteilung BV 22.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2018, TOP 10.2.9

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

3559 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 4006/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2018 
 
Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Kaiserstraße zwischen Einmündung Kupfergasse 
und Elsdorfer Straße in Urbach 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 04.10.2016, TOP 2.1 
Beschluss:  
 
„Die Bezirksvertretung Porz dankt dem Urbacher Bürgerverein für seine Eingabe und beauftragt die 
Verwaltung, Möglichkeiten zur Verbesserung der örtlichen Situation zu prüfen, bspw. durch Tempore-
duzierung, Einrichtung einer Querungshilfe oder Querschnittsreduzierung.“ 
 
 
Mitteilung der Verwaltung:  
 
Zunächst wurden die Unfallzahlen für den Bereich der Kaiserstraße zwischen Elsdorfer Straße und 
Kupfergasse ausgewertet. Dies hat ergeben, dass im Jahr 2016 insgesamt vier Fußgänger an Unfäl-
len beteiligt waren. Zwei Unfälle ereigneten sich im Bereich der KVB-Haltestellen bei Einsteigevor-
gängen und waren unabhängig von einer Straßenquerung. 
 
Die beiden anderen Unfälle geschahen bei der fußläufigen Querung in Höhe Kaiserstraße 20–24. Bei 
einem dieser beiden Unfälle wurde verbotswidrig aus der Straße „Am Schwanebitzer Hof“ links abge-
bogen. 
 
Im Jahr 2015 ereignete sich ein Unfall unabhängig von der Querung; in 2014 war kein Unfall mit Fuß-
gängerbeteiligung zu verzeichnen. 
 
Bezogen auf die Begründung in der Beschlussvorlage (Session-Vorlage: 2614/2016) gibt es keine 
neuen Anhaltspunkte, die eine Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich machen. 
 
Eine im Mai 2017 durchgeführte Fußgängerzählung weist nach, dass im Bereich der Kaiserstraße 
zwischen Elsdorfer Straße und Kupfergasse ein erheblicher Querungsbedarf für Fußgänger besteht.  
 
Die bauliche Herstellung einer Querungshilfe im Raum des Linksabbiegers auf der Kaiserstraße 
scheidet aus, da der Linksabbieger sowohl in der Morgen- als auch in der Abendspitzenstunde die 
Qualitätsstufe D aufweist. Dies bedeutet, dass die Wartezeit der Verkehrsteilnehmer zwischen 50 und 
70 Sekunden beträgt. Die Qualitätsstufen orientieren sich am Schulnotensystem und sind von A bis F 
gekennzeichnet (A: beste Qualität, F:schlechteste Qualität). Die Qualitätsstufe D wird als ausreichend 
gewertet. Eine Reduzierung der Aufstellfläche für die Linksabbieger würde sich zusätzlich negativ auf 
die Leistungsfähigkeit der Kreuzung auswirken. 
 
Der Querschnitt der Kaiserstraße zwischen Kupfergasse und Elsdorfer Straße ist entsprechend der 
notwendigen Verkehrsströme und Gelenkbusse dimensioniert. In 2016 wurden Markierungsänderun-
gen zur Verbesserung der Radverkehrsführung vorgenommen, Maßnahmen zur Querschnittsreduzie-

2 
 
rung sind daher nicht möglich.  
 
Die Verkehrsbelastung in der nachmittäglichen Spitzenstunde von 1.253 Kfz/h erreicht gemäß den 
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen bereits einen Bereich, welcher eine Lichtsignalanlage zur 
Querung empfiehlt. Diese ist in einem Abstand von ungefähr 100 m zur Bushaltestelle vorhanden.  
 
Um dem nachgewiesenen Querungsbedarf dennoch gerecht zu werden, wird geprüft, ob im Bereich 
der Bushaltestellen und der Einmündung „Am Schwanebitzer Hof“ eine langgezogene Querungshilfe 
hergestellt werden kann. Diese würde dem flächigen Querungsbedarf entsprechen und die Fußgän-
gersicherheit maßgeblich erhöhen. Diese Lösung erfordert jedoch einen nicht unerheblichen Pla-
nungsaufwand und muss im Detail untersucht werden. Es wurden bereits Vermessungsunterlagen 
beauftragt, um die Prüfung schnellstmöglich durchführen zu können.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4006/2017
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.01.2018
Erstellt
20.12.2017 11:10