1414/2025
Beantwortung einer mündlichen Frage des Herrn Zimmermann aus der Sitzung des Digitalisierungsausschusses vom 17.03.2025
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
3074 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/12 Vorlagen-Nummer 09.05.2025 1414/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 12.05.2025 Beantwortung einer mündlichen Frage des Herrn Zimmermann aus der Sitzung des Digitalisierungsausschusses vom 17.03.2025 In der 28. Sitzung des Digitalisierungsausschusses fragte Herr Thor Zimmermann (als Stellvertretung für das Ausschussmitglied Frau Schneeloch (Bündnis90/Grüne) anwe- send), ob Köln – ähnlich wie Ütrecht, Niederlande, eine Transparentdatenbank bzw. Al- gorithmenregister einführen und nutzen möchte. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Das niederländische Algorithmusregister („Transparenzdatenbank“) wurde im Rahmen der na- tionalen Digitalisierungsstrategie der Niederlande entwickelt und allen öffentlichen Stellen, da- runter auch den niederländischen Kommunalverwaltungen, zur Verfügung gestellt. Es dient unter anderem der Vorbereitung auf die Anforderungen der EU-KI-Verordnung (EU 2024/1689) zur Erfassung und Kontrolle von Hochrisikosystemen sowie der allgemeinen Stär- kung von Transparenz beim Einsatz algorithmischer Systeme. Erfasst werden dort sogenannte „algorithmische Anwendungen“. Darunter versteht man Soft- warelösungen, die basierend auf Datenanalyse, Statistik oder selbstlernender Logik automati- siert Vorhersagen treffen, Entscheidungen fällen oder Empfehlungen aussprechen. Erfasst werden vor allem sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne der EU-Verordnung und Sys- teme mit Ermessensspielraum, die Entscheidungen mit Auswirkungen auf Rechte, Pflichten oder Leistungen von Bürgerinnen treffen können. In Deutschland betreibt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) derzeit den „Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ als Transparenzregister für KI-Anwendungen in der Bundes- verwaltung. Das BMI berücksichtigt bei der Entwicklung des „Marktplatzes der KI-Möglichkei- ten“ auch eine Einbindung von Ländern und Kommunen über den IT-Planungsrat. Perspekti- visch ist eine Nutzung dieses Transparenzregisters für Kommunen damit möglich. Die Verwaltung befindet sich derzeit im Aufbau eines internen Registers für KI-Anwendungen mit dem Ziel, die Anforderungen der EU-KI-Verordnung zu erfüllen und relevante Systeme systematisch zu erfassen. Ein öffentliches KI- Transparenzregister ist derzeit nicht geplant. Mittelfristig prüft die Verwaltung die Möglichkeit, auf die vom BMI in Aussicht gestellte bundes- einheitliche Lösung zurückzugreifen, um eine Insellösung zu vermeiden. Aktuell bietet die Ver- waltung nur eine KI-Anwendung, bei dem laut EU-KI-Verordnung ein Hinweis auf KI erforder- lich ist – den Chatbot „Agrippina“. Nutzerinnen und Nutzer werden bei Nutzung des Chatbots entsprechend informiert. Weitere Systeme mit entsprechender Relevanz sind derzeit nicht in Betrieb. 2 Die Verwaltung wird den Bedarf eines solchen Registers fortlaufend evaluieren, besondere im Hinblick auf eine mögliche Zunahme entsprechender Anwendungen bei der Stadt Köln. Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1414/2025
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 09.05.2025
- Erstellt
- 07.05.2025 13:20