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1414/2025

Beantwortung einer mündlichen Frage des Herrn Zimmermann aus der Sitzung des Digitalisierungsausschusses vom 17.03.2025

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 09.05.2025

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 12.05.2025, TOP 1.6

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3074 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/12 
 
Vorlagen-Nummer 09.05.2025 
 1414/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 12.05.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Frage des Herrn Zimmermann aus der Sitzung des 
Digitalisierungsausschusses vom 17.03.2025 
In der 28. Sitzung des Digitalisierungsausschusses fragte Herr Thor Zimmermann (als 
Stellvertretung für das Ausschussmitglied Frau Schneeloch (Bündnis90/Grüne) anwe-
send), ob Köln – ähnlich wie Ütrecht, Niederlande, eine Transparentdatenbank bzw. Al-
gorithmenregister einführen und nutzen möchte.  
 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Das niederländische Algorithmusregister („Transparenzdatenbank“) wurde im Rahmen der na-
tionalen Digitalisierungsstrategie der Niederlande entwickelt und allen öffentlichen Stellen, da-
runter auch den niederländischen Kommunalverwaltungen, zur Verfügung gestellt. Es dient 
unter anderem der Vorbereitung auf die Anforderungen der EU-KI-Verordnung (EU 
2024/1689) zur Erfassung und Kontrolle von Hochrisikosystemen sowie der allgemeinen Stär-
kung von Transparenz beim Einsatz algorithmischer Systeme.  
 
Erfasst werden dort sogenannte „algorithmische Anwendungen“. Darunter versteht man Soft-
warelösungen, die basierend auf Datenanalyse, Statistik oder selbstlernender Logik automati-
siert Vorhersagen treffen, Entscheidungen fällen oder Empfehlungen aussprechen. Erfasst 
werden vor allem sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne der EU-Verordnung und Sys-
teme mit Ermessensspielraum, die Entscheidungen mit Auswirkungen auf Rechte, Pflichten 
oder Leistungen von Bürgerinnen treffen können. 
 
In Deutschland betreibt das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) derzeit den 
„Marktplatz der KI-Möglichkeiten“ als Transparenzregister für KI-Anwendungen in der Bundes-
verwaltung. Das BMI berücksichtigt bei der Entwicklung des „Marktplatzes der KI-Möglichkei-
ten“ auch eine Einbindung von Ländern und Kommunen über den IT-Planungsrat. Perspekti-
visch ist eine Nutzung dieses Transparenzregisters für Kommunen damit möglich. 
Die Verwaltung befindet sich derzeit im Aufbau eines internen Registers für KI-Anwendungen 
mit dem Ziel, die Anforderungen der EU-KI-Verordnung zu erfüllen und relevante Systeme 
systematisch zu erfassen. Ein öffentliches KI- Transparenzregister ist derzeit nicht geplant. 
Mittelfristig prüft die Verwaltung die Möglichkeit, auf die vom BMI in Aussicht gestellte bundes-
einheitliche Lösung zurückzugreifen, um eine Insellösung zu vermeiden. Aktuell bietet die Ver-
waltung nur eine KI-Anwendung, bei dem laut EU-KI-Verordnung ein Hinweis auf KI erforder-
lich ist – den Chatbot „Agrippina“. Nutzerinnen und Nutzer werden bei Nutzung des Chatbots 
entsprechend informiert. Weitere Systeme mit entsprechender Relevanz sind derzeit nicht in 
Betrieb.

2 
 
Die Verwaltung wird den Bedarf eines solchen Registers fortlaufend evaluieren, besondere im 
Hinblick auf eine mögliche Zunahme entsprechender Anwendungen bei der Stadt Köln. 
 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

12.05.2025 Digitalisierungsausschuss
TOP 1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1414/2025
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
09.05.2025
Erstellt
07.05.2025 13:20