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3782/2017

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Einrichtung von neuen bilingualen Gruppen in Kindertageseinrichtungen in Köln

Mitteilung Ausschuss 14.12.2017

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Richtlinie bilinguale Kitas

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Beschlussvorlage JHA Richtlinie 2017

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Mitteilung Ausschuss

884 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/513/12 
 
Vorlagen-Nummer 14.12.2017 
 3782/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 04.12.2017 
 
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Einrichtung von neuen bilingualen 
Gruppen in Kindertageseinrichtungen in Köln 
Die angehängte Beschlussvorlage 3148/2017, aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 
28.11.2017, wurde ungeändert beschlossen. 
 
 
Die Richtlinie regelt die Vergabe von Fördermitteln an freie Träger für die Neueinrichtung bilingualer 
Gruppen in Kindertageseinrichtungen.  
 
Diese Fördermittel in Höhe von 264.000 Euro pro Kalenderjahr stehen im Teilplan 0603 Kindertages-
betreuung zur Verfügung. 
 
Die Summe setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Für freie Träger   144.000 Euro für 12 Gruppen 
Für städtische Kitas   120.000 Euro für 10 Gruppen  
 
 
Gez. Dr. Klein

Richtlinie bilinguale Kitas

11354 Zeichen

Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abt. Tageseinrichtung und Tagesbetreuung für Kinder  
1 
 
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Einrichtung von 
neuen bilingualen Gruppen in Kindertageseinrichtungen in Köln 
Stand: 15.11.2017 
 
Allgemeine Bedingungen und Grundsätze zur Förderung von bilingualen 
Gruppen in Kölner Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Köln 
Die nachfolgende Richtlinie regelt die Förderung des Ausbaus und der 
Neueinrichtung von bilingualen Gruppen in Kindertageseinrichtungen der Träger der 
freien Jugendhilfe in Köln.  
Die gesetzliche Grundlage bildet der §13c, Abs. 1 und Abs. 2, KiBiz NRW: „Die 
Mehrsprachigkeit von Kindern ist anzuerkennen und zu fördern. Sie kann auch durch 
die Förderung in bilingualen Kindertageseinrichtungen oder bilingualer 
Kindertagespflege unterstützt werden.“ „Die Sprachentwicklung soll im Rahmen der 
bestehenden Möglichkeiten auch in anderen Muttersprachen beobachtet und 
unterstützt werden.“  
Grundlagen bilden ebenfalls die Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren, 
der Ministerien für Kinder, Jugend, Kultur und Sport, Schule und Weiterbildung des 
Landes NRW: „Die Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit – vor allem in 
der Zusammenarbeit mit Eltern-ist ein wichtiger Bestandteil der Sprachentwicklung. 
Neben der Sprachkompetenz in deutscher Sprache ist Mehrsprachigkeit eine 
wesentliche Kompetenz, die als Leistung und Chance wertgeschätzt und begriffen 
wird. Kinder mit einer anderen Herkunftssprache erhalten die Möglichkeit, die 
deutsche Sprache zu erlernen, um an Bildungsprozessen im Elementarbereich und 
der Schule erfolgreich teilnehmen zu können. Besonders Kinder, die zunächst 
Schwierigkeiten mit der verbalen Kommunikation haben, können von Situationen 
profitieren, in denen nonverbale Kompetenzen Zugang und Ausdrucksmöglichkeiten 
bieten. (…) Werden andere Erstsprachen in der Einrichtung wertgeschätzt, ist dies 
für alle Kinder eindrucksvoll und anregend. Insbesondere die mehrsprachig 
aufwachsenden Kinder erleben sich dabei kompetent und selbstwirksam.“ (Seite 92) 
„Die Wissenschaft belegt nicht nur die Förderung der Muttersprache als ein Kriterium 
für einen optimalen Spracherwerb der Kinder aus Zuwandererfamilien, sondern auch 
ganz klar die Vorteile einer mehrsprachigen Erziehung für alle Kinder. Der Erwerb 
mehrerer Sprachen wirkt sich unterstützend auf die kognitive Entwicklung aus (vgl. 
de Bleser 2006). Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, lernen weitere Sprachen (z. 
B. in der Schule Englisch, Französisch u. a.) viel schneller als Kinder, die nur mit 
ihrer Muttersprache aufwachsen.“ Aus Abschlussbericht Modellprojekt 2010 – 2012, 
Bilinguales Angebot in städtischen Kindergärten, Stadt Köln. 
Die Stadt Köln unterstützt mit dieser Förderung ausschließlich den mit der 
Neueinrichtung einer bilingualen Gruppe in einer Kindertageseinrichtung

Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abt. Tageseinrichtung und Tagesbetreuung für Kinder  
2 
 
verbundenen Umstellungsprozess. Damit soll ein Anreiz für die Träger geschaffen 
werden, den Ausbau von bilingualen Gruppen in Köln voranzutreiben, entsprechend 
der Empfehlungen des Integrationsrates der Stadt Köln.  
Um die Qualität der Arbeit während der Aufbauphase zu sichern, können die Träger 
Zuwendungsmittel für Coaching (Kommunikation im Team, Inhalte und Sprache) und 
die Anschaffung von Materialien beantragen. Dem formlosen Antrag ist eine 
Konzeption und eine Kostenaufstellung beizufügen. 
Die folgenden Grundsätze sollten im Konzept einer bilingualen Gruppe zu finden 
sein:  
 Pro Gruppe spricht eine Fachkraft die Fremdsprache und eine 
Fachkraft spricht Deutsch.  
 Die Fremdsprache wird möglichst durch native Speaker oder 
muttersprachliches Niveau vermittelt.  
 Es wird die Immersionsmethode praktiziert, d. h. das Eintauchen 
in Sprache wie in einem „Sprachbad“: Die Sprache begleitet das 
komplette Handeln in der Kindertageseinrichtung. Diese 
Methode schließt einmalige, punktuelle bilinguale Angebote aus. 
 Der Austausch zwischen den Fachkräften, dem Team und den 
Eltern ist sichergestellt. Die „Arbeits- und Verkehrssprache“ in 
der gesamten Kindertageseinrichtung ist Deutsch. 
Jeder Träger ist bei einer Förderung verpflichtet, die städtischen Leistungen zur 
Kenntnis zu bringen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist in geeigneter Form auf 
die finanzielle Förderung durch die Stadt Köln hinzuweisen. 
Die Zuwendungsmittel müssen vom Träger vor der Gründung der bilingualen Gruppe 
und den anfallenden Kosten beantragt werden. Rückwirkend können die Gelder nicht 
beantragt und bewilligt werden: Es ist aus fachlicher Sicht davon auszugehen, dass 
bereits bestehende bilingual arbeitende Gruppen über das notwendige Fachwissen 
und das erforderliche Arbeitsmaterial verfügen, um bilingual arbeiten zu können.  
Bilinguale Gruppen müssen grundsätzlich nicht mehr Kosten verursachen als 
herkömmliche Kindertageseinrichtungen (siehe auch die Ausführungen des Vereins 
für frühe Mehrsprachigkeit, FMKS, FAQ). Ein „Sonderetat“ ist auf Dauer nicht 
notwendig und gesetzlich nicht vorgesehen. Nach dem Start einer bilingualen 
Gruppe müssen die anfallenden Kosten, wie für alle anderen Gruppen, aus dem 
laufenden Etat bestritten werden.  
Wir begrüßen es, wenn die in der Kindertageseinrichtung vorkommenden 
Herkunftssprachen der betreuten Familien im bilingualen Konzept berücksichtigt 
werden.  
Eine Priorisierung von Sprachen bei der Bewilligung der Förderung erfolgt aus 
Gründen der Antidiskriminierung jedoch nicht.

Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abt. Tageseinrichtung und Tagesbetreuung für Kinder  
3 
 
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 
Die Stadt Köln gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen 
ausschließlich zur Neueinrichtung von bilingualen Gruppen in Umsetzung des 
§ 13c KiBiz, Sprachliche Bildung und Mehrsprachigkeit. Mit dieser Förderung 
soll der Ausbau von bilingualen Gruppen in Köln unterstützt und 
vorangetrieben werden.  
Ein Anspruch der Antragstellerin oder des Antragstellers auf Gewährung der 
Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres 
pflichtgemäßen Ermessens vorbehaltlich und im Rahmen der verfügbaren 
Haushaltsmittel. 
Jeder Träger ist bei einer Förderung verpflichtet, die städtischen Leistungen 
zur Kenntnis zu bringen: im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist auf die 
finanzielle Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 
Sofern diese Richtlinie nichts anderes bestimmt, gelten die jeweils geltenden 
Förderrichtlinien des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen (ANBest-
P). Abweichend oder ergänzend wird folgendes bestimmt: 
Die Nummern 1.4, 8.3.1, 8.5 der ANBest-P finden keine Verwendung. 
 
2. Gegenstand der Förderung 
Gefördert wird die Einrichtung von neuen bilingualen Gruppen in 
Kindertageseinrichtungen.  
 
3. Zuwendungsempfänger 
Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger von 
Kindertageseinrichtungen der freien Jugendhilfe. 
 
4. Zuwendungsvoraussetzungen 
Förderfähig sind Ausgaben für die Neueinrichtung einer bilingualen Gruppe in 
Kindertageseinrichtungen.

Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abt. Tageseinrichtung und Tagesbetreuung für Kinder  
4 
 
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 
Die Haushaltsmittel sind begrenzt auf insgesamt 144.000 Euro für die 
Einrichtung von 12 Gruppen pro Jahr. 
 
5.1. Zuwendungsart 
Die städtische Förderung wird als Projektförderung gewährt.  
 
5.2. Form der Zuwendung 
Die Zuwendung wird in Form der Festbetragsfinanzierung als Zuschuss 
gewährt. 
 
5.3. Bemessungsgrundlage 
Pro Träger und Gruppe kann ein Träger einmalig beantragen: 
 Die Fachberatung durch einen Personal Coach  bis zu 5.000 Euro 
 Unterstützung durch einen Sprachcoach   bis zu 5.000 Euro 
 Bilinguales Arbeitsmaterial    bis zu 2.000 Euro 
 
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 
 
6.1. Die Mittel können nicht für bestehende Gruppen rückwirkend beantragt 
werden. 
6.2. Die Mittel können nicht für laufende Personalkosten verwendet werden. 
6.3. Übersteigt bei zu vielen Bewerbungen die Summe der beantragten Mittel die 
Gesamtfördersumme eines Jahres, kann nur eine Maßnahme pro Träger 
gefördert werden. 
 
7. Zuwendungsverfahren 
 
7.1. Bewilligungsbehörde 
Bewilligungsbehörde ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt 
Köln, Abteilung Tageseinrichtungen und Tagesbetreuung für Kinder.

Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abt. Tageseinrichtung und Tagesbetreuung für Kinder  
5 
 
7.2. Antragsstellung 
Die Zuwendung wird vom Antragsteller  
formlos, postalisch und mit rechtskräftiger Unterschrift versehen, bei der 
Bewilligungsbehörde beantragt. 
 
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: 
 
 Konzeption zur bilingualen Gruppe 
 Kostenaufstellung 
 
7.3. Antragsfrist 
Die Mittel müssen fristgemäß vor Inbetriebnahme der bilingualen Gruppe 
beantragt werden. Die Anträge sind frühestens sechs Monate und 
spätestens drei Monate vor Inbetriebnahme der bilingualen Gruppe zu 
stellen. 
Anträge für ein Kalenderjahr, Gültigkeitsdauer ab 01. August eines Jahres, 
müssen spätestens bis zum 01. April des Jahres vorliegen.  
 
7.4. Bewilligung 
Die Zuwendung der Stadt Köln gilt erst mit Erhalt des entsprechenden 
Bewilligungsbescheides als gewährt. Der Bescheid wird nach Ablauf eines 
Monats nach Bekanntgabe bestandskräftig. Die Bestandkraft des Bescheides 
kann vom Zuwendungsempfänger vorzeitig herbeigeführt werden, wenn dieser 
schriftlich erklärt, dass auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet wird. 
Auflagen und Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides sind 
Bestandteil der Zuschussgewährung.  
Über den bewilligten Zuwendungsbetrag hinaus entsteht auch bei 
Verteuerungen kein Anspruch auf die Förderung anfallender Mehrkosten. 
 
7.5. Bewilligungszeitraum 
Die Zuwendung ist für einen Bewilligungszeitraum von mindestens einem Jahr 
gültig. Näheres regelt der Bewilligungsbescheid.

Stadt Köln, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abt. Tageseinrichtung und Tagesbetreuung für Kinder  
6 
 
7.6. Auszahlung 
Die bewilligte Zuwendung kann ausgezahlt werden, sobald die 
Auszahlungsvoraussetzungen gemäß dem Bewilligungsbescheid erfüllt sind. 
Die Auszahlung erfolgt nach Eingang eines Mittelabrufes des 
Zuwendungsempfängers auf einem bereitgestellten Vordruck. Der 
Zahlungseingang ist schriftlich zu bestätigen. 
 
8. Verwendungsnachweis 
Die bewilligte Zuwendung muss zweckgebunden verwendet und belegt 
werden.  
Der Bewilligungsbehörde legt der Zuwendungsempfänger einen einfachen 
Verwendungsnachweis vor.  
Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von sechs Monaten nach 
Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten 
auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monat, mit einem 
Verwendungsnachweisvordruck, der noch zur Verfügung gestellt wird, der 
Bewilligungsbehörde vorzulegen.  
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem 
zahlenmäßigen Nachweis.  
Die Stadt Köln ist berechtigt, die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht 
in Bücher und Belege des Zuwendungsnehmers zu prüfen. 
Eine Zuwendung, die nicht zweckgebunden verwendet wird oder die 
tatsächlichen Ausgaben übersteigt, wird vom Träger zurückgefordert. 
 
9. In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten 
 
Diese Förderrichtlinie tritt ab sofort bis auf Weiteres in Kraft.

Beschlussvorlage JHA Richtlinie 2017

6557 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/513/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 3148/2017 
Freigabedatum 
23.11.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Einrichtung von neuen bilingualen 
Gruppen in Kindertageseinrichtungen in Köln 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt in seiner Sitzung am 28.11.2017 die „Richtlinie über die 
Gewährung von Zuwendungen für die Einrichtung von neuen bilingualen Gruppen in Köln“.  
Die Richtlinie regelt die Vergabe von Fördermitteln an freie Träger für die Neueinrichtung bi-
lingualer Gruppen in Kindertageseinrichtungen.  
 
Diese Fördermittel in Höhe von 264.000 Euro pro Kalenderjahr stehen im Teilplan 0603 Kindertages-
betreuung zur Verfügung. 
 
Die Summe setzt sich wie folgt zusammen: 
 
Für freie Träger   144.000 Euro für 12 Gruppen 
Für städtische Kitas   120.000 Euro für 10 Gruppen  
 
 
 
Jugendhilfeausschuss 28.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  264.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    264.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Dringlichkeitsentscheidung 
Ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 28.11.2017 ist dringend erforderlich, da der Verwal-
tung bescheidfähige Anträge auf Neueinrichtung von bilingualen Gruppen vorliegen, die, um einen 
unverzüglichen Start dieser Gruppen zu ermöglichen, umgehend beschieden werden müssen. 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln ist als Träger von Kindertageseinrichtungen und in Verantwortung für die freien Träger 
der örtlichen Kindertageseinrichtungen aufgefordert, die Maßgaben des § 13c, Abs. 1 und Abs. 2, 
Kinderbildungsgesetz, KiBiz NRW, umzusetzen: „Die Mehrsprachigkeit von Kindern ist anzuerkennen 
und zu fördern. Sie kann auch durch die Förderung in bilingualen Kindertageseinrichtungen oder bi-
lingualer Kindertagespflege unterstützt werden. .... Die Sprachentwicklung soll im Rahmen der beste-
henden Möglichkeiten auch in anderen Muttersprachen beobachtet und unterstützt werden.“ 
 
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.3.2017 informierte die Verwaltung bereits mit der 
Vorlage 4357/2016, dass freiwillige Fördermittel in Höhe von 264.000 Euro für den Ausbau von bilin-
gualen Gruppen in Kölner Kindertageseinrichtungen im städtischen Haushalt zur Verfügung stehen. 
 
Von diesen 264.000 Euro sind 144.000 Euro für die Einrichtung von 12 bilingualen Gruppen bei den 
Trägern von Kindertageseinrichtungen der freien Jugendhilfe vorgesehen. Bezüglich der Gewährung 
dieser Zuwendung wird auf die anliegende Richtlinie verwiesen. 
 
Weitere 120.000 Euro sind für die Einrichtung von 10 Gruppen in den städtischen Kindertageseinrich-
tungen vorgesehen. 
 
Konkret:

3 
Die Stadt Köln setzt mit dieser freiwilligen finanziellen Förderung und der entsprechenden Zuwen-
dungsrichtlinie den gesetzlichen Auftrag zur Förderung der Mehrsprachigkeit um und orientiert sich 
dabei an den Empfehlungen des Integrationsrates. 
Die Verwaltung behält sich allerdings vor, bestimmte Bedingungen und Grundsätze an die Förderung 
von bilingualen Gruppen zu knüpfen, um, bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, eine Gleichstel-
lung aller Träger zu gewährleisten. 
 
Sie unterstützt mit dieser freiwilligen finanziellen Förderung ausschließlich den mit der Neueinrichtung 
einer bilingualen Gruppe in einer Kindertageseinrichtung verbundenen Umstellungsprozess und för-
dert somit den Ausbau von bilingualen Gruppen. 
 
Um die Qualität der Arbeit während der Aufbauphase zu sichern, können sich die Träger fachlich 
durch Coaching (Kommunikation im Team, Inhalte und Sprache) und bei der Anschaffung von Mate-
rialien unterstützen lassen. 
 
Nach dem Start einer bilingualen Gruppe müssen die anfallenden Kosten, wie in allen anderen Grup-
pen, aus dem laufenden Etat bestritten werden. Das Kinderbildungsgesetz KiBiz sieht keine spezielle 
Finanzierung für bilinguale Gruppen vor. 
In den Ausführungen des Leitfadens für eine bilinguale Kita des Vereins für Frühe Mehrsprachigkeit 
an Kitas und Schulen, FMKS, wird ebenfalls dargestellt, dass eine bilinguale Gruppe nicht mehr Kos-
ten als eine herkömmlich arbeitende Gruppe verursachen muss (www.fmks-online.de).  
 
Die Kalkulation der zur Verfügung stehenden Fördermittel leitet sich aus dem Modellprojekt „Bilingua-
le Angebote in städtischen Kindergärten“ ab, das dem Jugendhilfeausschuss bereits am 20.06.2013 
(Vorlage 2170/2013) vorgestellt wurde. Die städtischen Kindertageseinrichtungen Teufelsbergstraße 
und Lustheider Str. wurden bei der Einrichtung von bilingualen Gruppen (deutsch-türkisch, deutsch-
russisch) im Zeitraum 2010 – 2012 durch Coaching und der Anschaffung von Arbeitsmaterial unter-
stützt.  
 
Die Fördermittel werden jedes Kalenderjahr vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel vergeben. 
 
Gefördert wird ausschließlich die Neueinrichtung einer Gruppe.  
 
Einmalig können mit einem formlosen Antrag, einer Konzeption und einer Kostenplanung pro Gruppe 
folgende Summen beantragt werden: 
 
 für Fachberatung     bis zu 5.000 Euro 
 für Sprachcoaching   bis zu 5.000 Euro 
 bilinguales Arbeitsmaterial  bis zu 2.000 Euro 
In der Konzeption der bilingualen Gruppe sollten die Immersionsmethode, der Austausch im Team 
und das muttersprachliche Niveau der bilingual arbeitenden Fachkraft als Eckpunkte enthalten sein. 
 
Die Verwaltung begrüßt eine herkunftssprachliche bilinguale Bildung in den Kindertageseinrichtun-
gen, d.h. wenn die Sprachen der betreuten Familien aufgegriffen werden. Eine Priorisierung von 
Sprachen bei der Bewilligung der Förderung erfolgt aus Gründen der Antidiskriminierung jedoch nicht. 
 
Die aktuellen Fördermittel wurden noch nicht verteilt. Es liegen der Verwaltung bisher 2 Anträge und 2 
Anfragen vor. 
 
Der Integrationsrat ist im Vorfeld beteiligt worden. 
 
Zur abschließenden Bearbeitung legt die Verwaltung die erstellte Zuwendungsrichtlinie zur 
Beschlussfassung vor.

Beratungsverlauf (1)

22.01.2018 Integrationsrat
TOP 5.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3782/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.12.2017
Erstellt
30.11.2017 13:43