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AN/1577/2021

Auswahlverfahren zur Wahl der/des Beigeordneten für Kunst und Kultur

Die Linke. Anfrage nach § 4 10.08.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.08.2021, TOP 4.1.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3232 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.08.2021 
AN/1577/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 18.08.2021 
 
Auswahlverfahren zur Wahl der/des Beigeordneten für Kunst und Kultur 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet Sie, nachstehende Anfrage auf die 
Tagesordnung der Sitzung des Rates am 18.8. zu setzen: 
 
Laut § 71 (3) der GO NRW müssen die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen 
fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt 
nachweisen. Weder die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen noch die ausreichende 
Erfahrung werden näher definiert. 
Bei der Besetzung des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und 
Regionale Zusammenarbeit hat die Stadt Köln unter anderem ein wissenschaftliches 
Hochschulstudium sowie Führungserfahrung gefordert. 
Es wird berichtet, dass die Bezirksregierung die Eignung des vom Rat am 24. Juni 2021 
gewählten Beigeordneten beanstanden wollte, weil er für sein angestrebtes Amt nicht über 
ausreichend beruflich erlangte Fachkenntnisse und entsprechend ausreichende 
Erfahrungen verfügt. 
Dies verwundert, hat sich die Stadt Köln doch von einer Personalberatungsagentur und 
weiteren externen Experten beraten lassen. Diesen ist offenbar nicht aufgefallen, dass es 
begründete Einwände gegen die fachlichen Voraussetzungen und die Erfahrung des 
empfohlenen Bewerbers geben könnte. Zumindest wurde der Rat vor der Wahl des neuen 
Beigeordneten hierauf nicht hingewiesen. 
Die Stadt Köln erlebt ja nicht zum ersten Mal, dass die Bezirksregierung die Wahl eines 
Beigeordneten durch den Rat der Stadt Köln beanstandet. Seinerzeit wurde auf diesem 
Weg Jörg Frank als Kämmerer verhindert.

Hier sind Konsequenzen zu ziehen, um weiteren Imageschaden von der Stadt 
abzuwenden. 
 
Vor diesem Hintergrund stellt die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 
1. Die Stadt war durch die Personalberatungsagentur offensichtlich nicht gut beraten 
worden. Welche Konsequenzen sind bei der Suche nach einer/einem Beigeordneten 
für Kunst und Kultur gezogen worden? 
2. Durch welche externen Expert*innen wird sich die Stadtverwaltung dieses Mal beraten 
lassen? 
3. Sucht die Stadt Köln das Gespräch mit der Bezirksregierung und der Landesregierung, 
um vorab eine größere Klarheit über die Bewertung der erforderlichen fachlichen 
Voraussetzungen und die als ausreichend angesehen Erfahrung zu gewinnen? 
4. Welche anderen Fälle aus der laufenden und der letzten Wahlperiode sind der 
Verwaltung bekannt, in denen eine der Bezirksregierungen die Wahl einer/eines 
Beigeordneten in einer NRW-Kommune beanstandet hat und wie sind diese verlaufen? 
5. Haben die betroffenen Kommunen die Beanstandung durch die Bezirksregierung 
rechtlich angefochten? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

18.08.2021 Rat
TOP 4.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1577/2021
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
10.08.2021
Erstellt
09.08.2021 15:07