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2627/2020

Wahl der Mitglieder sowie ihrer Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Naturpark Bergisches Land"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 19.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.1.5

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3381 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67 
 
Vorlagen-Nummer 
 2627/2020 
Freigabedatum 19.11.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wahl der Mitglieder sowie ihrer Stellvertreter in die Verbandsversammlung des 
Zweckverbandes "Naturpark Bergisches Land" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat wählt in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Bergisches Land 
 
 
Mitglied     Stellvertretung  
 
 1. Herr Manfred Kaune   1. Herr Harald Dietrichkeit 
 (von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Köln) 
 
 2. ________________   2. ___________________ 
 
 3. ________________   3. ___________________ 
 
 
II. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit 
zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach 
der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt 
werden. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen 
und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex 
der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln 
zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Naturpark Bergisches Land“. Die Zweck-
verbandsversammlung entscheidet über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des Zweck-
verbandes und unterstützt ihn in vielfältiger Weise bei seinen Aktivitäten. 
 
§ 5 der Satzung des Zweckverbandes bestimmt: 
 
(1)  Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Jedes Ver-
bandsmitglied entsendet drei stimmberechtigte Vertreter in die Verbandsversammlung. Für je-
des Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter zu bestellen. 
 
(2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter werden durch die Vertre-
tungskörperschaften für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der Ver-
bandsmitglieder gewählt. Sie üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie bestellt sind, bis 
zum Amtsantritt der neugewählten Mitglieder weiter aus. 
 
Zu den Vertreter/Vertreterinnen müssen nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemein-
schaftsarbeit die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm/ihr vorgeschla-
gene/r Bedienstete/r der Stadt Köln / sowie deren/dessen Stellvertretung zählen. 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10.  Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37).  
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 
Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä-
tisch besetz werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2627/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
19.11.2020
Erstellt
20.08.2020 12:29