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Wahl der Mitglieder sowie ihrer Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Naturpark Bergisches Land"
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2627/2020 vom 19.11.2020
Stand: Am 10.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 Vorlagen-Nummer 2627/2020 Freigabedatum 19.11.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl der Mitglieder sowie ihrer Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Naturpark Bergisches Land" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat wählt in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Naturpark Bergisches Land Mitglied Stellvertretung 1. Herr Manfred Kaune 1. Herr Harald Dietrichkeit (von der Oberbürgermeisterin vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Köln) 2. ________________ 2. ___________________ 3. ________________ 3. ___________________ II. Die Wahl erfolgt für die Wahlzeit des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zugehörigkeit zum Rat bzw. zur Verwaltung der Stadt Köln. Sie verlängert sich bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes gewählt werden. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stadt Köln ist Verbandsmitglied des Zweckverbandes „Naturpark Bergisches Land“. Die Zweck- verbandsversammlung entscheidet über den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss des Zweck- verbandes und unterstützt ihn in vielfältiger Weise bei seinen Aktivitäten. § 5 der Satzung des Zweckverbandes bestimmt: (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Jedes Ver- bandsmitglied entsendet drei stimmberechtigte Vertreter in die Verbandsversammlung. Für je- des Mitglied der Verbandsversammlung ist ein Stellvertreter zu bestellen. (2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung und ihre Stellvertreter werden durch die Vertre- tungskörperschaften für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der Ver- bandsmitglieder gewählt. Sie üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie bestellt sind, bis zum Amtsantritt der neugewählten Mitglieder weiter aus. Zu den Vertreter/Vertreterinnen müssen nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Kommunale Gemein- schaftsarbeit die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm/ihr vorgeschla- gene/r Bedienstete/r der Stadt Köln / sowie deren/dessen Stellvertretung zählen. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp- fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 09. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitä- tisch besetz werden, § 12 Absatz 7 LGG.
Beratungsverlauf
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