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1162/2022

Die Konsequenzen aus der Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz für den Katastrophenschutz in Köln-Porz AN

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.04.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 09.06.2022, TOP 9.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3412 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 
 1162/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.06.2022 
 
Die Konsequenzen aus der Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pflaz für den 
Katastrophenschutz in Köln-Porz - AN/2306/2021 
Zur Anfrage AN/2306/2021 der CDU-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung. 
 
1. Wie sind die Verantwortlichkeiten für den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe in 
Porz organisiert? 
 
Gemäß § 2 (1) Nr. 3 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Kata-
strophenschutz) ist die Stadt Köln als kreisfreie Stadt Aufgabenträgerin für den Katastrophen-
schutz und damit untere Katastrophenschutzbehörde. Diese Aufgabe umfasst auch den Be-
völkerungs- und den Zivilschutz. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfolgt in der Stadt Köln 
durch die Feuerwehr Köln (Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz). 
 
 
2. Wer warnt in Porz wann und bei welchen Gefahren? 
 
Zu den Aufgaben der Feuerwehr Köln in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr gehört u. a. 
die Warnung der Bevölkerung bei Katastrophenlagen als auch bei niederschwelligen Einsatz-
lagen.  
 
Warnungen der Bevölkerung erfolgen immer dann, wenn die nach pflichtgemäßem Ermessen 
durch die Feuerwehr durchgeführte Gefahrenbeurteilung einer Einsatzlage zu dem Ergebnis 
kommt, dass eine für die Bevölkerung drohende Gefahr durch eine Warnung verringert oder 
sogar ausgeschlossen werden kann. Klassische Einsatzlagen in dieser Hinsicht sind z. B. Ge-
fahrstoffaustritte oder Rauchausbreitungen bei Bränden. 
 
 
3. Ist für den Stadtbezirk Porz eine Katastrophenschutzübung geplant und ist der Katastrophen-
schutz für den Stadtbezirk Porz aus Sicht der Verwaltung ausreichend? 
 
Seitens der Feuerwehr Köln ist für den Stadtbezirk Porz derzeit keine Katastrophenschutz-
übung geplant. 
Die Vorgaben des Landes NRW (obere Katastrophenschutzbehörde) und des Bundes (obers-
te Katastrophenschutzbehörde) werden in der Stadt Köln erfüllt. 
Darüber hinaus existiert in der Verwaltung der Stadt Köln eine „Lenkungsgruppe Katastro-
phenschutz“ unter der Federführung der Feuerwehr Köln und mit Beteiligung einer Vielzahl

2 
 
anderer Ämter der Stadtverwaltung und Behörden der Stadt Köln. In 14 Unterarbeitsgruppen 
werden die vielfältigen Themen im Katastrophen-, Zivil- und Bevölkerungsschutz intensiv be-
leuchtet und notwendige Maßnahmen abgestimmt bzw. initiiert. 
 
 
4. Beteiligt sich der Stadtbezirk Porz bzw. die Stadt Köln an der bundesweiten Informationskam-
pagne „Für alle Fälle vorbereitet“, die sich mit den Themen Notfallvorsorge und richtiges Ver-
halten in Notsituationen beschäftigt? 
 
Es handelt sich hierbei um eine eigenständige Informationskampagne des Bundes, umgesetzt 
durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Die Feuerwehr 
Köln war an der Umsetzung nicht aktiv beteiligt. 
 
 
5. Wie ist die Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis organisiert? 
 
Die Zusammenarbeit mit dem Rhein-Sieg-Kreis ist – wie auch mit den übrigen umliegenden 
Kreisen und kreisfreien Städten – als überörtliche Unterstützung in den Katastrophenschutz-
konzepten des Landes NRW geregelt. Die überörtliche Unterstützung richtet sich nach den 
allgemeinen rechtlichen Grundsätzen der Amtshilfe (vgl. § 4 VSG NRW und §§ 4-8 VwVfG 
NRW).

Beratungsverlauf (1)

09.06.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1162/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.04.2022
Erstellt
05.04.2022 12:01