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V/0453/2013

Erneuerung des Blockheizkraftwerks auf der Käranlage Am Loddenbach

Vorlagen 10.06.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 02.07.2013, TOP 6.10

Anlage_BHKW

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Anlage_BHKW

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Beschlussvorlage

3825 Zeichen

V/0453/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erneuerung des Blockheizkraftwerks auf der Käranlage Am Loddenbach 
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Erneuerung des Blockheizkraftwerkes (BHKW) auf der Kläranlage (KA) Am Loddenba ch wird 
gemäß Entwurf des Ingenieurbüros Pöyry Deutschland GmbH, Essen zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für das Projekt Gesamtkosten in Höhe 
von ca. 480.000 € entstehen. Davon betragen die Ba ukosten ca. 426.000 € und die Ingenieurkos-
ten ca. 54.000 €. 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2013 bei nachstehender Produktgruppe vera n-
schlagt. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnah-
me 
4170 Kläranlage Loddenbach – 
Neubau BHKW 
  flexible Haus-
haltsführung 
§9 (1) HS Auszahlungen   2013 480.000 
Einzahlungen      
Summe aller Auszahlungen/Saldo  480.000  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0453/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0453/2013 
Die über den Haushaltsansatz hinaus erforder lichen Mittel werden aus dem Gesamtbudget der 
Produktgruppe 1101 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 (1) der Haushaltssatzung 
gedeckt. 
 
Als Folgekosten fallen jährliche Abschreibungen von rd. 40.000 € und Unterhaltungskosten von 
rd. 17.000 € an. Die jährliche Einspeisevergütung von ca. 15.000 € der Stadtwerke als Betreiber 
des bestehenden BHKW entfällt.  
Dem gegenüber steht eine jährliche Stro mkostenersparnis von rd. 155.000 € und die Möglichkeit 
einer KWK–Förderung von insgesamt ca. 215.000 € innerhalb der ersten 6 Betriebsjahre. 
 
 
Begründung: 
Die Stadt Münster betreibt zur Behandlung des kommunalen Abwasseranfalles die Kläranlage Am 
Loddenbach mit einer gegenwärtigen Ausbaugröße von 45.000 EW. Zur  Verwertung des Klärgas-
anfalles aus der anaeroben Schlammstabilisierung ist die Faulungsstufe mit einer BHKW -Anlage 
ausgestattet. Die Stadtwerke Münster GmbH baute 1999 die in einem Container installierte ge-
genwärtige BHKW -Anlage und betreibt die Anlage ge gen Erstattung einer Vergütung von 2,81 
Cent pro kWh eingespeister elektrischer Energie ins öffentliche Stromnetz. 
 
Ende 2013 läuft der Vertrag mit den Stadtwerken Münster GmbH aus. Die vorhandene BHKW -
Anlage ist abgängig und nicht ausreichend für den Gasanfall der Kläranlage dimensioniert, so dass 
teilweise Klärgas abgefackelt werden muss.  
 
In der Vorplanung wurden drei Varianten zur Erneuerung untersucht: 
 
1. Neues BHKW mit einem Verbrennungsmotor 
2. Neues BHKW mit einer Mikrogasturbine 
3. Generalüberholung des alten BHKW 
 
Nach Wertung der Varianten ergaben sich klare Vorteile in wirtschaftlicher und techn ischer Sicht  
für die Variante BHKW mit Verbrennungsmotor. 
 
Durch die Erneuerung der BHKW-Anlage steigt der elektrische Wirkungsgrad von ca. 30 % im IST-
Zustand auf zukünftig ca. 38 %. Die erneuerte BHKW-Anlage kann eine jährliche Strommenge von 
rd. 964 MWh produzieren. Dies entspricht einer Deckung von rd. 90 % de s Strombedarfs der g e-
samten Kläranlage.  
 
Bau und Betrieb der Anlage erfolgen durch das Tiefbauamt, um die wirtschaftlichen Vorteile max i-
mal ausnutzen zu können (siehe Beschlussvorlage Nr. V/0879/2012 „Sanierung des Blockhei z-
kraftwerks Münster-Coerde“). 
 
Zur Erreichung einer Gewährleistungszeit von zwei Jahren wird über die Ausschreibung  zunächst 
ein Wartungsvertrag an die zu beauftragende Firma vergeben. 
 
i. V.  
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Ansicht BHKW-Anlage

Beratungsverlauf (1)

02.07.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 6.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0453/2013
Typ
Vorlagen
Datum
10.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37