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4121/2022

Delmenhorster Straße 20, Mittel für den Umbau

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.01.2023

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Beschlussvorlage Rat

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Rat

9801 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 4121/2022 
Freigabedatum 
 26.01.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Delmenhorster Straße 20, Mittel für den Umbau  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Teilfreigabe investiver Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 400.000 € im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Kulturraummanagements in 
der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Finanzstelle 9075-0416-0-AZ04 aRAP Delmenhors-
ter Straße, für die ersten Maßnahmen des nutzungsspezifischen Ausbaus der angemieteten 
Flächen in der Delmenhorster Str. 20. Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme liegen 
nach aktuellem Kalkulationsstand bei rund 1,46 Mio. € zzgl. eines finanziellen Puffers von 10 
% (insgesamt 1,61 Mio. € brutto). 
 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023 
Finanzausschuss 06.02.2023 
Rat 09.02.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   400.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit AN/0968/2022 hat der Ausschuss für Kunst und Kultur die Verwaltung im nicht-öffentlichen 
Teil der Sitzung am 03.05.2022 beauftragt: 
 im Objekt Delmenhorster Straße 20 in Köln Niehl mindestens 4.500 m² Fläche für ein 
Atelier- und Proberaumzentrum anzumieten 
 Untermietverträge mit Vereinen wie Popkultur e.V. und Kulturquartiere e.V. abzu-
schließen, mit dem Ziel der Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten durch professi-
onelle Kunst -und Kulturschaffende, vor allem als Proberäume und Ateliers. Im Rah-
men eines moderierten Auswahlprozesses aus den verschiedenen Szenevertretungen 
sollen die genannten Räumlichkeiten langfristig zu angemessenen, günstigen Konditi-
onen an professionelle Kulturschaffende vermietet werden. 
 die nötigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Räume umge-
hend nutzbar zu machen. 
Der Mietvertrag wurde zwischenzeitlich abgeschlossen, so dass seit dem 1. Dezember 2022 
die Stadt Köln Mieterin in der Delmenhorster Str. 20 ist. Insgesamt werden ca. 4.660 m² an-
gemietet.  
Es soll ein Kulturraumzentrum entwickelt werden, in dem Proberäume für Tanz, Proberäume 
für Musiker*innen und Bands sowie Atelierräume entstehen. Die genaue Aufteilung der ange-

3 
mieteten Flächen wird aktuell erarbeitet. Dazu wird das Raumbuch, welches im Vorfeld zur 
Anmietung erstellt wurde, überarbeitet und detailliert ausgearbeitet. Die konkreten Überlegun-
gen zu den Raumaufteilungen und ihrer nutzerspezifischen Ausstattung werden sowohl mit 
dem Kulturamt als auch mit den entsprechenden Interessenvertretungen abgestimmt. Ände-
rungswünsche werden - im Rahmen des machbaren und finanzierbaren Aufwands, in die 
Raumbücher aufgenommen. Diese Abstimmungen sollen Ende Januar/Anfang Februar 2023 
abgeschlossen sein, die fertigen Raumbücher dann verbindlich als Grundlage und Leitfaden 
für den Umbau vorliegen. 
Die Räume für den Tanz und die Ateliers werden von der Eigentümerin umgebaut. Die Her-
richtung der Räume wird gemäß der Vorgaben des Raumbuches erfolgen. Erste bauliche 
Maßnahmen wurden bereits definiert, so dass folgende maximale Umbaukosten pro Quad-
ratmeter vereinbart wurden: 
 Räume für Tanz bis zu 490 €/m² umbauter Raum 
 Räume für Ateliernutzung bis zu 290 €/m² umbauter Raum 
Die Proberäume Tanz werden mit einem Schwingboden versehen sein, passende Verdunk-
lungsoptionen für die Fenster sind vorgesehen sowie mobile Spiegelwände. Damit werden 
diese Tanzproberäume einen sehr professionellen und hohen Standard aufweisen. Für diese 
nutzerspezifischen Einbauten werden aus Gründen der Nachhaltigkeit hochwertige Materiea-
lien verbaut. 
Die kalkulierten Umbaukosten für die Atelierräume liegen bei maximal 290 €/m². Es ist aber 
davon auszugehen, dass die durchschnittlichen Kosten darunter liegen werden. In vielen Fäl-
len sind vorrangig kleinere Maßnahmen umzusetzen. So können beispielsweise die erforderli-
chen elektrischen Leitungen auf Putz statt unter Putz verlegt werden, was die Kosten senkt. 
Der angestrebte bauliche Zustand der Ateliers ist als veredelter Rohbau zu bewerten. Die spä-
teren Nutzer*innen haben so die Möglichkeit nutzungsspezifische Bedürfnisse an Wänden 
und Böden in Eigenregie umzusetzen. 
Zu den angemieteten Flächen zählt auch die Halle im Innenhof der Liegenschaft. In diese Hal-
le werden Proberäume von Popkultur e.V. eingebaut werden. Popkultur wird für die Halle die 
Baugenehmigung auf Nutzungsänderung in Eigenregie stellen. Der Einbau von Proberäumen 
mit den entsprechenden schallisolierenden Wänden, Böden und Decken wird mit ca. 1.000 
€/m² pro Quadratmeter umbauter Raum kalkuliert. Hierzu wird der Politik eine gesonderte 
Beschlussvorlage zur Vergabe der notwendigen Fördermittel in der nächsten Sitzung vorge-
legt. 
 
Der Wert von 1.000 €/m² ist analog auch für die Proberäume anzusetzen, die zusätzlich für 
die „eMusik“ entstehen sollen. Hierfür wird aktuell geprüft, inwiefern die Statik des Gebäudes 
den Einbau von Proberäumen zulässt. Der Einbau dieser Proberäume kann durch die Eigen-
tümerin vorgenommen werden. 
Um die Räume nach erteilter Nutzungsänderungsgenehmigung sofort in Betrieb nehmen zu 
können, wurde mit den ersten Maßnahmen begonnen. 
Zu diesen Maßnahmen zählt z.B. die dringende Untersuchung der Statik, um festzustellen, 
inwiefern neben der Halle auch das Bürogebäude mit Proberäumen versehen werden kann 
Sollte aus Gründen der Statik dies nicht ohne weiteres möglich sein, wird berechnet werden, 
welche zusätzlichen Kosten geleistet werden müssten, um die statischen Voraussetzungen zu 
schaffen. Hierzu wird die Verwaltung separat informieren. 
Der Eigentümer hat bereits mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen, die nicht zum Wir-
kungsbereich des Bauantrags gehören. Um schnellstmöglich - nach der genehmigten Nut-
zungsänderung – die angemieteten Flächen nutzen zu können ist dieses Vorgehen nötig. Sie 
finden in den Treppenhäusern statt oder beziehen sich auf Arbeiten in den Toilettenanlagen 
und Teeküchen. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, dass bereits jetzt Mittel freigegeben 
werden, damit diese Maßnahmen von der Eigentümerin abgerechnet werden können.  
Die Mittelfreigabe ist ebenfalls erforderlich, um die konkrete Raum- und Nutzungsaufteilung zu 
definieren. Die statischen Voraussetzungen sowie die tatsächlichen Kosten für die Herrichtung 
der Atelierräume bestimmen, in welchem Umfang Mittel zur Herrichtung von zusätzlichen Pro-

4 
beräumen eingesetzt werden können. Dies bezieht sich nicht auf die Proberäume, die Popkul-
tur e.V. in der Halle herrichten wird. Es handelt sich dabei um weitere Proberäume im Haupt-
gebäude selbst. Nach den finalen Abstimmungen hinsichtlich Lage und Ausstattung der Räu-
me können die Betreiberkonzepte erstellt und abgestimmt werden. Die Details zu Mietzins. 
Mietdauer etc. können vereinbart werden. Ebenso kann der Vertrag mit Popkultur ausgearbei-
tet werden. Diese Einzelteile fließen zu einem Gesamtkonzept zusammen, welches die Ver-
waltung der Politik vorlegen wird. In diesem Zusammenhang wird auch dargestellt werden, in 
welchem Umfang weitere Mittel für die Umbaumaßnahmen freigegeben werden müssten. Die 
Bitte um Freigabe des Restbetrags wird zeitnah in einer gesonderten Vorlage erfolgen. 
Finanzierung: 
Die zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme benötigten investiven Auszahlungsermächtigun-
gen in Höhe von 1,61 Mio. € stehen im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Kulturraum-
managements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung zur Verfügung. Darin enthalten ist 
ein Teilbetrag in Höhe von 1,46 Mio. € aus dem „Sondertopf Atelierräume“, welcher in den 
Haushaltsplan 2022 in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung in der Finanzstelle 4110-
0416-0-2000 aufgrund des Beschlusses (AN/2094/2021) des Finanzausschusses vom 
04.10.2021 bereitgestellt wurden. Diese wurden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs-
prozesses 2023/2024 in 2023 erneut veranschlagt. Sie stehen unter dem Freigabevorbehalt 
des Fach- und Finanzausschusses. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden entsprechend 
bedarfsgerecht im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung innerhalb des Teilfinanz-
plans des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung von der Fi-
nanzstelle 4110-0416-0-2000 Atelierflächen/Proberäume in städt. Immobilien zugunsten der 
Finanzstelle 9075-0416-0-AZ04 Delmenhorster Straße, bereitgestellt. 
 
 
Begründung der Dringlichkeit:  
Aufgrund der Komplexität des Vorhabens war eine Vielzahl interner Abstimmungsprozesse 
notwendig. Diese haben zur Verzögerung der Einbringung der Vorlage geführt. Sollte die Vor-
lage in der Ratssitzung am 9. Februar 23 nicht beschlossen werden, kann ein Beschluss erst 
in der Sitzung des Rates Ende März 23 gefasst werden. Die hätte zur Folge, dass Zahlungen 
nicht geleistet werden können und die Entwicklung des Kulturzentrums Delmenhorster Straße 
20 sich zeitlich nach hinten verschiebt. Diese Verschiebung kann einige Monate kosten, da 
die erforderlichen Handwerksbetriebe andere Aufträge annehmen könnten.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

778 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/5 
 
 
Vorlagen-Nummer 
4121/2022
Stand: 07.03.2024 
Sachstandsbericht  
Delmenhorster Straße 20, Mittel für den Umbau 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Teilfreigabe investiver Auszahlungsermächtigungen in 
Höhe von 400.000 € im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Kulturraummanagements in 
der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Finanzstelle 9075-0416-0-AZ04 aRAP Delmenhors-
ter Straße, für die ersten Maßnahmen des nutzungsspezifischen Ausbaus der angemieteten 
Flächen in der Delmenhorster Str. 20. Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme liegen 
nach aktuellem Kalkulationsstand bei rund 1,46 Mio. € zzgl. eines finanziellen Puffers von 10 
% (insgesamt 1,61 Mio. € brutto). 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

Beratungsverlauf (3)

31.01.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2023 Finanzausschuss
TOP 10.26 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2023 Rat
TOP 10.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4121/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.01.2023
Erstellt
30.11.2022 11:02