4121/2022
Delmenhorster Straße 20, Mittel für den Umbau
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/5 Vorlagen-Nummer 4121/2022 Freigabedatum 26.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Delmenhorster Straße 20, Mittel für den Umbau Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Teilfreigabe investiver Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 400.000 € im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Finanzstelle 9075-0416-0-AZ04 aRAP Delmenhors- ter Straße, für die ersten Maßnahmen des nutzungsspezifischen Ausbaus der angemieteten Flächen in der Delmenhorster Str. 20. Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme liegen nach aktuellem Kalkulationsstand bei rund 1,46 Mio. € zzgl. eines finanziellen Puffers von 10 % (insgesamt 1,61 Mio. € brutto). Ausschuss Kunst und Kultur 31.01.2023 Finanzausschuss 06.02.2023 Rat 09.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 400.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit AN/0968/2022 hat der Ausschuss für Kunst und Kultur die Verwaltung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung am 03.05.2022 beauftragt: im Objekt Delmenhorster Straße 20 in Köln Niehl mindestens 4.500 m² Fläche für ein Atelier- und Proberaumzentrum anzumieten Untermietverträge mit Vereinen wie Popkultur e.V. und Kulturquartiere e.V. abzu- schließen, mit dem Ziel der Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten durch professi- onelle Kunst -und Kulturschaffende, vor allem als Proberäume und Ateliers. Im Rah- men eines moderierten Auswahlprozesses aus den verschiedenen Szenevertretungen sollen die genannten Räumlichkeiten langfristig zu angemessenen, günstigen Konditi- onen an professionelle Kulturschaffende vermietet werden. die nötigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Räume umge- hend nutzbar zu machen. Der Mietvertrag wurde zwischenzeitlich abgeschlossen, so dass seit dem 1. Dezember 2022 die Stadt Köln Mieterin in der Delmenhorster Str. 20 ist. Insgesamt werden ca. 4.660 m² an- gemietet. Es soll ein Kulturraumzentrum entwickelt werden, in dem Proberäume für Tanz, Proberäume für Musiker*innen und Bands sowie Atelierräume entstehen. Die genaue Aufteilung der ange- 3 mieteten Flächen wird aktuell erarbeitet. Dazu wird das Raumbuch, welches im Vorfeld zur Anmietung erstellt wurde, überarbeitet und detailliert ausgearbeitet. Die konkreten Überlegun- gen zu den Raumaufteilungen und ihrer nutzerspezifischen Ausstattung werden sowohl mit dem Kulturamt als auch mit den entsprechenden Interessenvertretungen abgestimmt. Ände- rungswünsche werden - im Rahmen des machbaren und finanzierbaren Aufwands, in die Raumbücher aufgenommen. Diese Abstimmungen sollen Ende Januar/Anfang Februar 2023 abgeschlossen sein, die fertigen Raumbücher dann verbindlich als Grundlage und Leitfaden für den Umbau vorliegen. Die Räume für den Tanz und die Ateliers werden von der Eigentümerin umgebaut. Die Her- richtung der Räume wird gemäß der Vorgaben des Raumbuches erfolgen. Erste bauliche Maßnahmen wurden bereits definiert, so dass folgende maximale Umbaukosten pro Quad- ratmeter vereinbart wurden: Räume für Tanz bis zu 490 €/m² umbauter Raum Räume für Ateliernutzung bis zu 290 €/m² umbauter Raum Die Proberäume Tanz werden mit einem Schwingboden versehen sein, passende Verdunk- lungsoptionen für die Fenster sind vorgesehen sowie mobile Spiegelwände. Damit werden diese Tanzproberäume einen sehr professionellen und hohen Standard aufweisen. Für diese nutzerspezifischen Einbauten werden aus Gründen der Nachhaltigkeit hochwertige Materiea- lien verbaut. Die kalkulierten Umbaukosten für die Atelierräume liegen bei maximal 290 €/m². Es ist aber davon auszugehen, dass die durchschnittlichen Kosten darunter liegen werden. In vielen Fäl- len sind vorrangig kleinere Maßnahmen umzusetzen. So können beispielsweise die erforderli- chen elektrischen Leitungen auf Putz statt unter Putz verlegt werden, was die Kosten senkt. Der angestrebte bauliche Zustand der Ateliers ist als veredelter Rohbau zu bewerten. Die spä- teren Nutzer*innen haben so die Möglichkeit nutzungsspezifische Bedürfnisse an Wänden und Böden in Eigenregie umzusetzen. Zu den angemieteten Flächen zählt auch die Halle im Innenhof der Liegenschaft. In diese Hal- le werden Proberäume von Popkultur e.V. eingebaut werden. Popkultur wird für die Halle die Baugenehmigung auf Nutzungsänderung in Eigenregie stellen. Der Einbau von Proberäumen mit den entsprechenden schallisolierenden Wänden, Böden und Decken wird mit ca. 1.000 €/m² pro Quadratmeter umbauter Raum kalkuliert. Hierzu wird der Politik eine gesonderte Beschlussvorlage zur Vergabe der notwendigen Fördermittel in der nächsten Sitzung vorge- legt. Der Wert von 1.000 €/m² ist analog auch für die Proberäume anzusetzen, die zusätzlich für die „eMusik“ entstehen sollen. Hierfür wird aktuell geprüft, inwiefern die Statik des Gebäudes den Einbau von Proberäumen zulässt. Der Einbau dieser Proberäume kann durch die Eigen- tümerin vorgenommen werden. Um die Räume nach erteilter Nutzungsänderungsgenehmigung sofort in Betrieb nehmen zu können, wurde mit den ersten Maßnahmen begonnen. Zu diesen Maßnahmen zählt z.B. die dringende Untersuchung der Statik, um festzustellen, inwiefern neben der Halle auch das Bürogebäude mit Proberäumen versehen werden kann Sollte aus Gründen der Statik dies nicht ohne weiteres möglich sein, wird berechnet werden, welche zusätzlichen Kosten geleistet werden müssten, um die statischen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu wird die Verwaltung separat informieren. Der Eigentümer hat bereits mit vorbereitenden Maßnahmen begonnen, die nicht zum Wir- kungsbereich des Bauantrags gehören. Um schnellstmöglich - nach der genehmigten Nut- zungsänderung – die angemieteten Flächen nutzen zu können ist dieses Vorgehen nötig. Sie finden in den Treppenhäusern statt oder beziehen sich auf Arbeiten in den Toilettenanlagen und Teeküchen. Aus diesen Gründen ist es erforderlich, dass bereits jetzt Mittel freigegeben werden, damit diese Maßnahmen von der Eigentümerin abgerechnet werden können. Die Mittelfreigabe ist ebenfalls erforderlich, um die konkrete Raum- und Nutzungsaufteilung zu definieren. Die statischen Voraussetzungen sowie die tatsächlichen Kosten für die Herrichtung der Atelierräume bestimmen, in welchem Umfang Mittel zur Herrichtung von zusätzlichen Pro- 4 beräumen eingesetzt werden können. Dies bezieht sich nicht auf die Proberäume, die Popkul- tur e.V. in der Halle herrichten wird. Es handelt sich dabei um weitere Proberäume im Haupt- gebäude selbst. Nach den finalen Abstimmungen hinsichtlich Lage und Ausstattung der Räu- me können die Betreiberkonzepte erstellt und abgestimmt werden. Die Details zu Mietzins. Mietdauer etc. können vereinbart werden. Ebenso kann der Vertrag mit Popkultur ausgearbei- tet werden. Diese Einzelteile fließen zu einem Gesamtkonzept zusammen, welches die Ver- waltung der Politik vorlegen wird. In diesem Zusammenhang wird auch dargestellt werden, in welchem Umfang weitere Mittel für die Umbaumaßnahmen freigegeben werden müssten. Die Bitte um Freigabe des Restbetrags wird zeitnah in einer gesonderten Vorlage erfolgen. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme benötigten investiven Auszahlungsermächtigun- gen in Höhe von 1,61 Mio. € stehen im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Kulturraum- managements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung zur Verfügung. Darin enthalten ist ein Teilbetrag in Höhe von 1,46 Mio. € aus dem „Sondertopf Atelierräume“, welcher in den Haushaltsplan 2022 in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung in der Finanzstelle 4110- 0416-0-2000 aufgrund des Beschlusses (AN/2094/2021) des Finanzausschusses vom 04.10.2021 bereitgestellt wurden. Diese wurden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungs- prozesses 2023/2024 in 2023 erneut veranschlagt. Sie stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fach- und Finanzausschusses. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden entsprechend bedarfsgerecht im Rahmen einer verwaltungsinternen Umbuchung innerhalb des Teilfinanz- plans des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung von der Fi- nanzstelle 4110-0416-0-2000 Atelierflächen/Proberäume in städt. Immobilien zugunsten der Finanzstelle 9075-0416-0-AZ04 Delmenhorster Straße, bereitgestellt. Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der Komplexität des Vorhabens war eine Vielzahl interner Abstimmungsprozesse notwendig. Diese haben zur Verzögerung der Einbringung der Vorlage geführt. Sollte die Vor- lage in der Ratssitzung am 9. Februar 23 nicht beschlossen werden, kann ein Beschluss erst in der Sitzung des Rates Ende März 23 gefasst werden. Die hätte zur Folge, dass Zahlungen nicht geleistet werden können und die Entwicklung des Kulturzentrums Delmenhorster Straße 20 sich zeitlich nach hinten verschiebt. Diese Verschiebung kann einige Monate kosten, da die erforderlichen Handwerksbetriebe andere Aufträge annehmen könnten.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
778 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/VII/5
Vorlagen-Nummer
4121/2022
Stand: 07.03.2024
Sachstandsbericht
Delmenhorster Straße 20, Mittel für den Umbau
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Teilfreigabe investiver Auszahlungsermächtigungen in
Höhe von 400.000 € im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzplan des Kulturraummanagements in
der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Finanzstelle 9075-0416-0-AZ04 aRAP Delmenhors-
ter Straße, für die ersten Maßnahmen des nutzungsspezifischen Ausbaus der angemieteten
Flächen in der Delmenhorster Str. 20. Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme liegen
nach aktuellem Kalkulationsstand bei rund 1,46 Mio. € zzgl. eines finanziellen Puffers von 10
% (insgesamt 1,61 Mio. € brutto).
Status in Bearbeitung
erledigt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4121/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.01.2023
- Erstellt
- 30.11.2022 11:02