3522/2025
Bildung eines Teilstandortes für einen Teil des Richard-Riemerschmid-Berufskollegs, Heinrichstr. 51, 50676 Köln- Altstadt-Süd
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/402/22 Vorlagen-Nummer 3522/2025 Freigabedatum 16.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bildung eines Teilstandortes für einen Teil des Richard-Riemerschmid-Berufskollegs, Heinrichstr. 51, 50676 Köln- Altstadt-Süd, derzeit ausgelagert im Interimsstandort Ulrichgasse 1 - 3, 50678 Köln- Altstadt-Süd, in den neuen Interimsstandort Bonner Wall 21, 50677 Köln- Neustadt-Süd. Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Bildung eines Teilstandortes für einen Teil des Richard- Riemerschmid-Berufskollegs, Heinrichstr. 51, 50676 Köln- Altstadt-Süd, derzeit ausgelagert im Interimsstandort Ulrichgasse 1 - 3, 50678 Köln- Altstadt-Süd, in die Containeranlage Bon- ner Wall 21, 50677 Köln- Neustadt-Süd. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Genehmigung für den neuen Teilstandort nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) bei der Bezirksregierung Köln einzuholen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.01.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.01.2026 Rat 05.02.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW ist ein Beschluss des Schulträgers unter anderem bei der Bildung eines Teilstandortes von Schulen erforderlich. Derzeit sind vom Richard-Riemerschmid-Berufskolleg, Heinrichstr. 51, 50676 Köln- Altstadt- Süd, aus Kapazitätsgründen mehrere Unterrichtsräume in einer Containeranlage auf dem be- nachbarten Schulgelände des Berufskollegs Ulrepforte, Ulrichgasse 1 – 3, 50678 Köln- Alt- stadt-Süd, untergebracht. Aufgrund der anstehenden Generalsanierung des Schulgebäudes des Berufskollegs Ul- repforte muss die Containeranlage auf dem Gelände des Berufskollegs Ulrepforte voraus- sichtlich ab Sommer 2026 zur Auslagerung der eigenen Klassen des Berufskollegs Ulrepforte genutzt werden. Die Generalsanierung des Berufskollegs Ulrepforte kann ohne die Auslage- rung von Klassen aus dem Schulgebäude nicht während des laufenden Schulbetriebs durch- geführt werden. Der Teil des Richard-Riemerschmid-Berufskollegs, der sich derzeit in dem Container auf dem Schulgelände des Berufskollegs Ulrepforte befindet, wird voraussichtlich zu Beginn des Schul- jahres 2026/27 in die städtische Containeranlage Bonner Wall 21, 50677 Köln-Altstadt-Süd, umziehen. Die Containeranlage Bonner Wall 21 mit acht Unterrichtsräumen, einem Lehrerzimmer, WC- Anlagen und Technik- und Lagerraum wird entsprechend hergerichtet. Anlage
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es konnte trotz intensiver Suche lediglich die Containeranlage am Bonner Wall 21 als geeignete Ausweichmöglichkeit für das Richard-Riemerschmid-Berufskolleg identifiziert werden. Die Containeranlage am Bonner Wall wird derzeit für den Schulbetrieb hergerichtet. Es steht nicht zu erwarten, dass durch eine Beteiligung der Öffentlichkeit ein neuer und besser geeigneter Standort zum Sommer 2026 gefunden werden kann. Zudem ist mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahme zu rechnen. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung
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VO:3522/2025 Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung für die Bildung eines Teilstandortes für einen Teil des Richard-Riemerschmid-Berufskollegs, Heinrichstr. 51, 50676 Köln- Altstadt-Süd Die Auslagerung von Bildungsgängen erfordert komplexe Vorbereitungen. Das Richard-Riemerschmid-Berufskolleg muss im Voraus festlegen, welche Bildungsgänge an welchem Standort angeboten werden können. Nach dem Ratsbeschluss muss zudem die entsprechende Genehmigung für den neuen T eilstandort nach § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) bei der Bezirksregierung Köln eingeholt werden. Ohne frühzeitigem Ratsbeschluss besteht die Möglichkeit, dass die Genehmigung nicht rechtzeitig zum Schulbeginn 2026/27 vorliegt und die Räume nicht zur Verfügung stehen. Da die Containeranlage im Interimsstandort Ulrichgasse 1 - 3, 50678 Köln- Altstadt- Süd ab kommendem Schuljahr für das Richard-Riemerschmid-Berufskolleg nicht mehr zur Verfügung steht, droht ein Wegfall von Schulplätzen. Damit das Berufskolleg Planungssicherheit erhält, sollte der Ratsbeschluss so früh wie möglich erfolgen. Die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen musste zunächst abgeschlossen werden, so dass die Vorlage nicht früher eingebracht werden konnte.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3522/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.01.2026
- Erstellt
- 09.12.2025 11:28