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Außengastronomie Dürener Straße

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1458/2022 vom 22.08.2022

Stand: Am 29.08.2022 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage der SPD-Fraktion

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    SPD Bezirksfraktion 3  Aachener Straße 220  50931 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Aachener Straße 220 50931 Köln Telefon 0221-22193305 Köln, den 20.08.2022 Kriterien für die Genehmigung von Außengastronomie an der Dürener Straße Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 29.08.2022 zu setzen: Zur Sitzung der Be zirksvertretung am 02.05.2022 hatte die SPD-Bezirksfraktion folgende Anfrage eingereicht (AN/0917/2022): "Der SPD -Bezirksfraktion wurde eine Beschwerde über eine angeblich unterschiedliche Behandlung von Gastwirten im Hinblick auf die Genehmigung von Außengastronomie an der Dürener Straße mitgeteilt. Demnach hatte ein e Gaststätte die Genehmigung von Außengastronomie auf einem Parkplatz vor dem Lokal beantragt. Dies sei von der Verwaltung jedoch mit der Begründung abgelehnt worden, dass zwischen der Gaststätte und dem Parkplatz der Radweg verlaufe. Zur Nutzung der Außen gastronomie müssten Gäste und Personal den Radweg ständig überqueren. Dies führ e zu einer Gefahr sowohl für die Radfahrer als auch für Gäste und Personal der Gaststätte. Offenkundig findet jedoch einige Meter weiter in mehreren anderen Gaststätten bei - auf den ersten Blick identischer - Verkehrssituation Außengastronomie auf entsprechenden Parkplätzen statt, was auf eine Genehmigung durch die Verwaltung schließen lässt. Wir bitten deshalb um eine Erläuterung des Sachstands zum Genehmigungsverfahren für Außengastronomie an der Dürener Straße, insbesondere im Hinblick auf die Parkflächen vor den Lokalen. Was sind hier die Kriterien und aus welchen Gründen gibt es hier ggfs. unterschiedliche Behandlungen? Wir bitten in dieser Angelegenheit um zeitnahe Bean twortung zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 02.05.2022." Leider erfolgte we der in der Sitzung der Bezirksvertretung am 02.05.2022 noch in der darauffolgenden BV -Sitzung am 08.06.2022 eine Beantwortung unserer Anfrage. Eine Begründung für die bisherige Nichtbeantwortung der Anfrage gab es ebenfalls nicht. Dies ste llt eine Missachtung d er in § 4 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen festgelegten Bestimmungen dar, nach denen d ie Beantwortung von Anfragen durch die Verwaltung in der Regel schriftlic h zu der Sitzung erfolgen soll, zu der die Anfrage fristgemäß gestellt wurde. In von de r Verwaltung zu begründenden Ausnahmefällen erfolgt nach dieser Vorschrift die Beantwortung in einer späteren Sitzung. Wir fordern die Verwaltung deshalb zu einer Beantwortung unserer Anfrage zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung am 29.08.2022 auf. gez. Friedhelm Hilgers Holger Fiedler Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 29.08.2022

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 7.2.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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