AN/1458/2022
Außengastronomie Dürener Straße
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Anfrage der SPD-Fraktion
3036 Zeichen
SPD Bezirksfraktion 3 Aachener Straße 220 50931 Köln
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Aachener Straße 220
50931 Köln
Telefon 0221-22193305
Köln, den 20.08.2022
Kriterien für die Genehmigung von Außengastronomie an der Dürener Straße
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgende Anfrage der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 29.08.2022 zu setzen:
Zur Sitzung der Be zirksvertretung am 02.05.2022 hatte die SPD-Bezirksfraktion folgende Anfrage
eingereicht (AN/0917/2022):
"Der SPD -Bezirksfraktion wurde eine Beschwerde über eine angeblich unterschiedliche
Behandlung von Gastwirten im Hinblick auf die Genehmigung von Außengastronomie an der
Dürener Straße mitgeteilt. Demnach hatte ein e Gaststätte die Genehmigung von
Außengastronomie auf einem Parkplatz vor dem Lokal beantragt. Dies sei von der Verwaltung
jedoch mit der Begründung abgelehnt worden, dass zwischen der Gaststätte und dem Parkplatz
der Radweg verlaufe. Zur Nutzung der Außen gastronomie müssten Gäste und Personal den
Radweg ständig überqueren. Dies führ e zu einer Gefahr sowohl für die Radfahrer als auch für
Gäste und Personal der Gaststätte.
Offenkundig findet jedoch einige Meter weiter in mehreren anderen Gaststätten bei - auf den
ersten Blick identischer - Verkehrssituation Außengastronomie auf entsprechenden Parkplätzen
statt, was auf eine Genehmigung durch die Verwaltung schließen lässt.
Wir bitten deshalb um eine Erläuterung des Sachstands zum Genehmigungsverfahren für
Außengastronomie an der Dürener Straße, insbesondere im Hinblick auf die Parkflächen vor den
Lokalen. Was sind hier die Kriterien und aus welchen Gründen gibt es hier ggfs. unterschiedliche
Behandlungen?
Wir bitten in dieser Angelegenheit um zeitnahe Bean twortung zur nächsten Sitzung der
Bezirksvertretung am 02.05.2022."
Leider erfolgte we der in der Sitzung der Bezirksvertretung am 02.05.2022 noch in der
darauffolgenden BV -Sitzung am 08.06.2022 eine Beantwortung unserer Anfrage. Eine
Begründung für die bisherige Nichtbeantwortung der Anfrage gab es ebenfalls nicht.
Dies ste llt eine Missachtung d er in § 4 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates und der
Bezirksvertretungen festgelegten Bestimmungen dar, nach denen d ie Beantwortung von
Anfragen durch die Verwaltung in der Regel schriftlic h zu der Sitzung erfolgen soll, zu der die
Anfrage fristgemäß gestellt wurde. In von de r Verwaltung zu begründenden Ausnahmefällen
erfolgt nach dieser Vorschrift die Beantwortung in einer späteren Sitzung.
Wir fordern die Verwaltung deshalb zu einer Beantwortung unserer Anfrage zur nächsten Sitzung
der Bezirksvertretung am 29.08.2022 auf.
gez. Friedhelm Hilgers Holger Fiedler
Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1458/2022
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 22.08.2022
- Erstellt
- 22.08.2022 10:00