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AN/1458/2022

Außengastronomie Dürener Straße

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 22.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 29.08.2022, TOP 7.2.1

Anfrage der SPD-Fraktion

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Anfrage der SPD-Fraktion

3036 Zeichen

SPD Bezirksfraktion 3  Aachener Straße 220  50931 Köln 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Cornelia Weitekamp  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Aachener Straße 220 
50931 Köln 
Telefon 0221-22193305 
  
 Köln, den 20.08.2022  
 
 
 
 
 
Kriterien für die Genehmigung von Außengastronomie an der Dürener Straße  
 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung 3  auf die 
Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 29.08.2022 zu setzen: 
 
Zur Sitzung der Be zirksvertretung am 02.05.2022 hatte die SPD-Bezirksfraktion folgende Anfrage 
eingereicht (AN/0917/2022): 
 
"Der SPD -Bezirksfraktion wurde eine Beschwerde über eine angeblich unterschiedliche 
Behandlung von Gastwirten im Hinblick auf die Genehmigung von Außengastronomie an der 
Dürener Straße mitgeteilt. Demnach hatte ein e Gaststätte die Genehmigung von 
Außengastronomie auf einem Parkplatz vor dem Lokal beantragt. Dies sei von der Verwaltung 
jedoch mit der Begründung abgelehnt  worden, dass zwischen der Gaststätte und dem Parkplatz 
der Radweg verlaufe. Zur Nutzung der Außen gastronomie müssten Gäste und Personal den 
Radweg ständig überqueren. Dies führ e zu einer Gefahr sowohl für die Radfahrer als auch  für 
Gäste und Personal der Gaststätte. 
  
Offenkundig findet jedoch einige Meter weiter in mehreren anderen Gaststätten bei - auf den 
ersten Blick identischer - Verkehrssituation Außengastronomie auf entsprechenden Parkplätzen 
statt, was auf eine Genehmigung durch die Verwaltung schließen lässt.

Wir bitten deshalb um eine Erläuterung des Sachstands zum Genehmigungsverfahren für 
Außengastronomie an der Dürener Straße, insbesondere im Hinblick auf die Parkflächen vor den 
Lokalen. Was sind hier die Kriterien und aus welchen Gründen gibt es hier ggfs. unterschiedliche 
Behandlungen? 
Wir bitten in dieser Angelegenheit um zeitnahe Bean twortung zur nächsten Sitzung der 
Bezirksvertretung am 02.05.2022." 
Leider erfolgte we der in der Sitzung der Bezirksvertretung am 02.05.2022 noch in der 
darauffolgenden BV -Sitzung am 08.06.2022 eine Beantwortung unserer Anfrage. Eine 
Begründung für die bisherige Nichtbeantwortung der Anfrage gab es ebenfalls nicht.  
Dies ste llt eine Missachtung d er in § 4 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen festgelegten Bestimmungen dar, nach denen d ie Beantwortung von 
Anfragen durch die Verwaltung in der Regel schriftlic h zu der Sitzung erfolgen  soll, zu der die 
Anfrage fristgemäß gestellt wurde. In von de r Verwaltung zu begründenden Ausnahmefällen 
erfolgt nach dieser Vorschrift  die Beantwortung in einer späteren Sitzung.  
Wir fordern die Verwaltung deshalb zu einer Beantwortung unserer Anfrage zur nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung am 29.08.2022 auf. 
    
 
 gez. Friedhelm Hilgers                                                                               Holger Fiedler     
                 Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

29.08.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1458/2022
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
22.08.2022
Erstellt
22.08.2022 10:00