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1852/2025

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Feltenstraße von Rochusstraße bis Äußere Kanalstraße in Köln-Bickendorf bei gleichzeitiger Einrichtung einer Fahrradstraße sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung

Beschlussvorlage Ausschuss 30.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 30.06.2025, TOP 9.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

12012 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665 
 
Vorlagen-Nummer 
 1852/2025 
Freigabedatum 30.06.2025 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Feltenstraße von Rochusstraße bis 
Äußere Kanalstraße in Köln-Bickendorf bei gleichzeitiger Einrichtung einer 
Fahrradstraße sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung 
hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen  
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung 
der Feltenstraße von Rochusstraße bis Äußere Kanalstraße in Köln-Bickendorf sowie der Ein-
richtung einer Fahrradstraße mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 845.000 €. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung der BV Ehrenfeld - die 
Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 400.000 € für die Generalin-
standsetzung der Feltenstraße sowie der Einrichtung einer Fahrradstraße im Teilfinanzplan 
des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze 
in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-
6605 Generalinstandsetzung von Straßen, Haushaltsjahr 2025. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   845.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG-Beiträge 
und Landesförderung des Anliegeranteils kann erst nach Abschluss der  Maßnahme 
berechnet werden  0 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   16.900 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG-Beiträge 
und Landesförderung des Anliegeranteilskönnen erst nach Abschluss der Maßnahme 
berechnet werden € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Generalsanierung: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 11.09.2017 den Bedarf für die Stra-
ßen- und Radwegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Ehrenfeld für die Jahre 2017 ff. 
festgestellt und die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt (s. Vorlagen-
Nr.: 1686/2017 ). Die Erneuerung von Fahrbahndeckschicht und Gehwege der „Feltenstraße“ 
im Bereich zwischen Rochusstraße und der Äußeren Kanalstraße war darin zunächst als Un-
terhaltungsmaßnahme mit Kosten in Höhe von 405.000 € enthalten. 
 
Im Zuge der weiteren Planung und Untersuchungen stellte sich heraus, dass die vorhandenen 
Schäden und die bestehende Asphaltschicht auf Kopfsteinpflaster einen einfachen Erhalt 
nicht mehr zulassen. Ein externer Bodengutachter kam in 2022 zu dem Ergebnis, dass die 
Frost- und Schottertragschichten vollständig erneuert werden müssen. Zudem sollten im Vor-
feld die ebenfalls sanierungsbedürftigen Wasser- und Gasleitungen durch die Rheinenergie

3 
AG erneuert werden. Vor diesem Hintergrund beauftragte die Bezirksvertretung Ehrenfeld mit 
Beschluss 2034/2022 die Verwaltung, die Feltenstraße grundlegend im Vollausbau mit Ge-
samtkosten von rd. 570.000 € zu sanieren. 
 
Aufgrund fehlender Personalkapazitäten konnte die Umsetzung der Maßnahme bisher nicht 
erfolgen. 
 
Mittlerweile ist eine erneute Kostensteigerung auf insgesamt rd. 818.800 € zu verzeichnen, die 
sich wie folgt begründen lässt: 
 
Die Kosten für Verkehrssicherung haben sich aufgrund gestiegener Preise für die Sicherheits-
materialien und gestiegener Anforderungen erhöht. 
 
Die Asphaltarbeiten verteuern sich, da die Preise für Bitumen erheblich gestiegen sind. 
 
Gleiches gilt für die Pflasterarbeiten. Insbesondere der Einbau der taktilen Streifen für die Bar-
rierefreiheit trägt zur Kostensteigerung bei. 
 
Zudem hat sich das Sanierungsgebiet erweitert. Neben der Feltenstraße muss nun auch die 
angrenzende Stichstraße saniert werden, da dort die Entwässerungsleitungen bis zum Haupt-
kanal beschädigt sind. 
 
Einrichtung einer Fahrradstraße: 
Am 31. Mai 2021 hat die Bezirksvertretung das Radverkehrskonzept für den Bezirk Ehrenfeld 
(Vorlage 0401/2021) beschlossen, welches u.a. die Fahrradstraßenachse Feltenstraße–Ro-
chusstraße beinhaltet. 
 
Des Weiteren wurde in 2011 die Sperrung der Nebenfahrbahn der Äußeren Kanalstraße be-
schlossen (Vorlage 3558/2011). 
 
Es ist vorgesehen, Synergieeffekte zu nutzen und zusammen mit der Generalsanierung der 
Feltenstraße diese als Fahrradstraße auszuweisen. 
 
Zur Verdeutlichung der Fahrradstraße werden neben entsprechender Beschilderung großflä-
chige Fahrradstraßenpiktogramme auf der Fahrbahn angebracht. Eine weiße Breitstrichmar-
kierung wird eingesetzt, um die Fahrbahn optisch einzuengen und somit die gefahrenen Ge-
schwindigkeiten des Kfz-Verkehrs zu reduzieren. Diese Markierung dient zudem entlang der 
Parkstände als Sicherheitstrennstreifen. Ergänzend wird gemäß des Kölner Fahrradstraßen-
standards eine rote Begleitlinie aufgebracht, um die Wiedererkennbarkeit der Fahrradstraße 
zu erhöhen. 
 
Zudem werden im Kreuzungsbereich Feltenstraße/Nebenfahrbahn der Äußeren Kanalstraße 
bauliche Voraussetzungen für eine künftige Mobilstation geschaffen. Diese wird Abstellflächen 
für Lastenräder und Sharingfahrzeuge beinhalten und basiert auf dem vom Verkehrsaus-
schuss und der Bezirksvertretung beschlossenen Raumbuch vom 23.04.2024 bzw. 
13.05.2024 (Vorlage 0910/2024 ) 
 
Ebenfalls werden bauliche Voraussetzungen für 82 neue Fahrradabstellanlagen geschaffen. 
Die bislang vorhandenen 22 Stellplätze sind vollständig ausgelastet. Um den gestiegenen Be-
darf zu decken und illegales Kfz-Abstellen auf Gehwegen zu verhindern, ist vorgesehen, die 
neuen Abstellanlagen so anzuordnen, dass die Gehwege verbreitert und barrierefrei nutzbar 
sind. 
Im Bestand sind keine markierten Kfz-Stellflächen im Straßenraum vorhanden; das Parken 
erfolgt teils ungeordnet oder auf Gehwegen. Dort, wo das Gehwegparken ausgeschildert ist, 
finden etwa 11 Fahrzeuge Platz. Es ist vorgesehen, das Parken auf den Gehwegen weitge-
hend zu unterbinden und sowohl für die Fahrbahn als auch für die Gehwege ausreichende 
Breiten für alle Verkehrsteilnehmenden sicherzustellen. Die zwei vorhandenen Stellplätze für 
Menschen mit Behinderung bleiben erhalten. Das Parken auf der Fahrbahn entfällt vollstän-
dig. An Stellen mit ausreichender Gehwegbreite wird halbseitiges Gehwegparken neu ange-
ordnet, entsprechend beschildert und durch Pflasterung klar erkennbar gestaltet. Insgesamt

4 
entstehen rund 14 legale Stellplätze, womit künftig drei mehr zur Verfügung stehen als bis-
lang. 
Die Kosten für die Einrichtung der Fahrradstraße betragen rd. 26.200 €. 
 
Die Generalsanierung der Feltenstraße (inkl. der Stichstraße) sowie die damit einhergehende 
Einrichtung der Fahrradstraße ist aus nachfolgend genannten Gründen unabweisbar und 
zwingend erforderlich: 
 
 Schwerwiegende Schäden an der Entwässerung: 
Die bestehenden Leitungen sind an mehreren Stellen defekt und reichen bis in den 
Hauptkanal. Ein Ausbleiben der Sanierung kann zu Rückstaus, Überschwemmungen 
und erheblichen Folgeschäden führen, deren Behebung deutlich kostenintensiver wä-
ren. 
 Erhalt der Infrastruktur und Wirtschaftlichkeit: 
Eine rechtzeitige Generalsanierung ist wirtschaftlich sinnvoll, da sie deutlich höhere 
Folgekosten durch spätere Schadensbehebungen verhindert und kostenintensive Not-
maßnahmen vermeidet. Sie stellt somit die Substanzerhaltung der Verkehrsanlagen 
sicher. 
 Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit: 
Der aktuelle Zustand der Fahrbahn und der Gehwege stellt eine Gefahr für alle Ver-
kehrsteilnehmende dar. Die Verkehrssicherheit ist insbesondere für Radfahrende und 
mobilitätseingeschränkte Menschen nicht gewährleistet. Die neue Gestaltung verbes-
sert die Sicherheit und erfüllt gleichzeitig die Anforderungen an eine barrierefreie Infra-
struktur. 
 Stärkung des Radverkehrs durch die Einrichtung einer Fahrradstraße: 
Die Umwandlung zur Fahrradstraße fördert den umweltfreundlichen und nachhaltigen 
Verkehr. Sie unterstützt die kommunalen Klimaziele 
 
§8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW)/Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW werden für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu-
ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines 
gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, keine Beiträge er-
hoben. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbin-
dung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Gemeinden 
die Beiträge. 
 
Die vorgesehene Sanierung der Feltenstraße löst voraussichtlich einen Erstattungsanspruch 
nach § 8a KAG NRW aus. Die Höhe kann derzeit noch nicht beziffert werden. 
 
Eine verpflichtende Anliegerbeteiligung ist nach Änderung des KAG NRW zum 01.01.2024 
nicht mehr vorgesehen. Im vorliegenden Fall fand jedoch bereits im Februar 2022 eine Bür-
gerinformation in Form eines Online-Dialoges statt. 
 
Zeitablauf 
Der Beginn der Umsetzung der Baumaßnahme ist für das 2. Halbjahr 2025 vorgesehen. Die 
Bauzeit beträgt voraussichtlich rd. 7 Monate.  
 
Finanzierung: 
Die investiv zu finanzierenden Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 845.000 €. Davon 
entfallen 400.000 € auf das Haushaltsjahr 2025 und 445.000 € auf das Haushaltsjahr 2026. 
Die erforderlichen Finanzmittel stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Am-
tes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der 
Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Ge-
neralinstandsetzung von Straßen in den Haushaltsjahren 2025 (400.000 €) und 2026 
(445.000 €) entsprechend zur Verfügung. 
 
Für die ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 16.900 € wird das Dezer-

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nat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs-
prozesse 2027ff im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt-
gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) innerhalb 
des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 wurden beachtet, da die vorlie-
gende Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zur Substanzerhaltung 
und damit zur Vermögenssicherung dient.  
 
Auswirkung auf den Klimaschutz: 
Das Dezernat für Mobilität verfolgt das Ziel Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Bei dieser 
Maßnahme durch die Einrichtung einer Fahrradstraße in unmittelbarer Nähe zu Schulen ge-
winnt der Schulradverkehr an Relevanz und fördert eine nachhaltige Mobilität bei Schülerin-
nen und Schülern. 
 
Somit trägt dies indirekt zu einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann 
die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Das gewählte Vorgehen ist aufgrund der Dringlichkeit, die Umsetzung der Maßnahme noch im 
laufenden Jahr sicherzustellen erforderlich.  
Inhaltlich basiert die Maßnahme auf der bereits beschlossenen Vorlage 2034/2022 Ergänzend 
dazu wurde durch die BV Ehrenfeld die Einrichtung einer Fahrradstraße vorgesehen. Dieser 
Ergänzung wird mit der aktuellen Vorlage, neben weiteren Anpassungen nachgekommen. Da 
dies insgesamt Auswirkungen auf die Kosten hat, ist ein neuer Beschluss erforderlich. 
 
Anlage 
Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1069 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine verpflichtende Anliegerbeteiligung ist nach Änderung des KAG NRW zum 01.01.2024 nicht mehr 
vorgesehen. Im vorliegenden Fall fand jedoch bereits im Februar 2022 eine Bürgerinformation in Form 
eines Online-Dialoges statt. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1852/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
30.06.2025
Erstellt
06.06.2025 10:57