1356/2025
Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke sowie einer Mensa für die Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil - Planungs- und Baubeschluss
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Anlage 1 - Raumliste
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Anlage 1
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 1356/2025 Freigabedatum 26.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke sowie einer Mensa für die Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil - Planungs- und Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Errichtung eines Modulbaus für Unterrichtsräume und einer Mensa sowie den anschließenden Bau des Gebäudes für die Ge- meinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil als Totalunternehmer- leistung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voran- zutreiben. Den Planungen ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste (Anlage 1) zu Grunde zu legen. Die vorliegende Raumliste wird im Rahmen der Planung auf das neue Musterraumprogramm angepasst. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Mit der Planung und Errichtung der Modulbauten soll ein Totalunternehmen beauftragt werden. 2. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Bau- maßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flä- chenverrechnungspreises. Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 Finanzausschuss 30.06.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen- verbrauch, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Am 27.06.2024 beschloss der Rat, die Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil von 2 Zügen um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erwei- tern (Vorlage Nr. 0601/2024). Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung wird zum Schul- jahr 2025/26 erfolgen. Um den kurzfristigen Bedarf an Unterrichtsräumen zu decken, wurde bereits ein Mo- dulbau mit 4 Unterrichtsräumen zum Schuljahr 2024/25 temporär errichtet. Der Bedarf wurde vom Hauptausschuss am 13.11.2023 festgestellt und am 07.12.2023 durch den Rat genehmigt (Vorlage Nr. 3430/2023). Durch den in 2024 errichteten Modulbau werden zwar die notwendigen Unterrichts- räume für eine Zügigkeitserweiterung zum Schuljahr 2025/26 abgedeckt, jedoch feh- len die OGS-Räumlichkeiten (Speiseräume und Betreuungsräume), drei weitere Un- 3 terrichtsräume für die erwarteten steigenden Anmeldungen sowie die Differenzie- rungsräume. Der gesamte Bedarf soll langfristig durch den geplanten Erweiterungsbau abgedeckt werden. Baumaßnahme Das Projekt wird in der priorisierten Schulbaumaßnahmenliste 2025 unter der laufen- den Nummer 313 mit der Priorität 0 geführt. Im hinteren Bereich der Schule soll ein zweigeschossiger Modulbau mit einem allge- meinen Unterrichtsbereich sowie mit einem Ganztagsbereich errichtet werden. Der allgemeine Unterrichtsbereich umfasst drei Unterrichtsräume, einen Mehrzweck- raum sowie sechs Gruppendifferenzierungsräume und Nebenräume. Der Ganztagsbereich umfasst die Mensa/den Aufenthalt sowie ein Büro. Der konkrete Raumbedarf ist in Anlage 1 (Raumliste) dargestellt. Die vorliegende Raumliste wird im Rahmen der Planung auf das neue Musterraumprogramm ange- passt. Aufgrund der Raumnutzungen sind nur minimale Änderungen in der Gesamtflä- che und damit im Kostenrahmen zu erwarten. Wie im Bedarfsfeststellungsbeschluss erwähnt soll der Bedarf durch einen Modulbau gedeckt werden. Für die Realisierung soll ein Totalunternehmen (TU) beauftragt wer- den. Die Umsetzung der Maßnahme beziehungsweise Inbetriebnahme der Räumlichkeiten ist für das zweite Quartal 2028 vorgesehen. Bis dahin kann die sich aufbauende Zü- gigkeit im Bestand abgebildet werden. Der in 2024 errichtete Modulbau muss nach Fertigstellung der Maßnahme rückgebaut werden, um einen Schulhof in erforderlicher Größe herzustellen. Ursächlich ist, dass der geplante neue Modulbau planungsrechtlich nur zweigeschossig genehmigungs- fähig ist. Der zweigeschossige neue Baukörper wird einen Großteil der vorhandenen freien Flächen einnehmen (siehe Anlage 2 Lageplan). Der in 2024 errichtete Modulbau soll in einer anderen Liegenschaft weiterverwendet werden. Drei der zurzeit im Modulbau untergebrachten vier Klassenräume werden im Neubau untergebracht, der vierte Klassenraum kann im Bestand untergebracht wer- den. Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. Finanzierung: 1) Baukosten Die Kosten für den Modulbau liegen in einem Kostenrahmen von rund 10,87 Mio. Euro (Anlage 3). Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäude- wirtschaft zum dann gültigen Flächenverrechnungspreis. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwi- schen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrechnungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich 4 auf den spartenspezifischen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerech- net. Aus der Errichtung ergibt sich an dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schulsparte „Grundschulen“ eine zusätzliche jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 557.000 Euro zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 49.000 Euro jährlich. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ab dem Jahr 2029 ein Anteil in Höhe von rund 154.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und sonstiger Nebenkosten auf das Einzelobjekt „Gemeinschaftsgrund- schule Unter Birken, Schulstraße 23“. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte abgebildet. Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht ent- halten und daher im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport, im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2029 ff. bereitzustellen. Dies ist ohne Priorisie- rungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanie- rungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bis- her noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vor- gelegten Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. 2) Einrichtung: Der für die Beschaffung der Ausstattung erforderliche Einrichtungs- und Mittelfreigab- ebeschluss erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt. Weiterer Ablauf: Die Leistungsbeschreibung für den Modulbau wird auf Grundlage der Machbarkeits- studie und des vorliegenden Raumprogramms als Totalunternehmerleistung ausge- schrieben und vergeben. Nach dem Beschluss finden die vertieften Abstimmungen mit der Schule statt. Bei die- sen Abstimmungen kann es zu größenmäßigen Verschiebungen zwischen den einzel- nen Funktionsbereichen innerhalb der Raumliste kommen, welche jedoch keine Aus- wirkung auf die Gesamtfläche haben werden. Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemä- ßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustel- len. Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die zusätzlichen Flä- chen ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Erweiterung die Räumlichkeiten 5 für die Durchführung des allgemeinen Unterrichtsbereichs nicht vorhanden sind. Anlagen Anlage 1 – Raumliste Anlage 2 – Lageplan Anlage 3 – Kostenrahmen Anlage 4 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 5 – Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 3 - Kostenrahmen
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Gebäudewirtschaft der Stadt Köln / y; EETIIE Sachbearbeiter: [eauner 1261717 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln PLZ: Ort: 113|51719 zuschußfähig PS-Projektnummer: 17-21058-xxx 2|4168]0 nicht zuschußfähig I | Schulstr.23 | Summe _ 108. Srundstlck umme 200 |Herrichten und Erschließen Bauwerk- Baukonstuktichen — Summe _400 |Bauwerk-Technische Anlagen _ [726 on nt Summe _700 !Baunebenkosten 569 Zwischensumme netto 100 - 700 1___|Zwischensumme netto 2 Imwst. 19% 100 - 700 Ti Gesamtkosten brutto Fachtechnisch geprüft: Fachtechnisch erstellt: Name/Datum Unterschrift: Unterschrift:
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. Für die Zügigkeitserweiterung, die bereits zum Schuljahr 2025/26 erfolgte, fehlen noch die OGS-Räumlichkeiten (Speiseräume und Betreuungsräume). Verschärfend wird noch eine steigende Anzahl an Anmeldungen erwartet. Durch einen späteren Beschluss würde sich die Maßnahme weiter nach hinten verschieben.
Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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14 .06.2025
Dezernat VI
26
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1356/2025, Stand 24.06.2025
Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke sowie einer Mensa für die
Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil
hier: Planungs- und Baubeschluss
RPA-Nr. 143-17-16-25
Kostenrahmen 10.866.900 € brutto
Sehr geehrte Damen und Herren,
um die Planung und den anschließenden Bau eines Modulbaus für die noch fehlen-
den Unterrichtsräume und OGS- Räumlichkeiten zu legitimieren ist ein Planungs-
und Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln erforderlich.
Die 26-Gebäudewirtschaft beabsichtigt im hinteren Bereich des Schulgrundstückes
einen zweigeschossigen Baukörper in modulbauweise zu errichten, um die laut
Raumliste erforderlichen Speiseräume, Betreuungsräume und Unterrichtsräume un-
terzubringen. Die Planung und Errichtung des Modulbaus soll durch einen Totalun-
ternehmer erfolgen.
Die Inbetriebnahme der Räumlichkeiten ist für das 2.Quartal 2028 vorgesehen.
Aufgrund der Tatsache, dass die Planung erst durch den Totalunternehmer erfolgt,
wurde lediglich ein Kostenrahmen (Kostenschätzung) von rund 10,8 Mio.€ brutto vor-
gelegt. In der Summe ist bezogen auf ein Jahr eine Preissteigerung von rund
980.000 €, sowie ein 10- prozentiger Risikozuschlag von rund 990.000 € enthalten.
Auf welcher Grundlage, die auf dem Deckblatt zusammengestellten Kosten ermittelt
wurden, ist in den vorgelegten Unterlagen nicht erläutert und somit nicht wert bar.
Nachdem der Erweiterungsbau erstellt ist, muss der erst 2024 errichtete Modul Bau-
rückgebaut werden, um die erforderliche Schulhoffläche zu erreichen. Eine Verwen-
dung an einem anderen Standort ist vorgesehen. Welche Kosten hier zusätzlich ent-
stehen ist nicht bekannt.
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Der erforderliche Beschluss für die Einrichtungskosten soll zu einem späteren Zeit-
punkt erfolgen.
Um einen Totalunternehmer mit der Planung und Errichtung des Modulbaus beauf-
tragen zu können ist ein Planungs- und Baubeschluss dem Grunde nach erforderlich.
Es wird empfohlen, die geschätzten Haushaltsmittel unter dem Vorbehalt zur Verfü-
gung zu stellen, sofern die Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Planung und Kostenbe-
rechnung bestätigt wird.
Wiederholt muss darauf hingewiesen werden, dass entsprechend der Rechnungsprü-
fungsordnung und der Wertgrenzenregelung Vorlagen so rechtzeitig vorzulegen sind,
dass eine sachgerechte Beurteilung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage 6 - Dringlichkeitsentscheidung 1356-2025-1 Zustimmung BV Porz
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w Stadt Köln* o* Die Oberbürgermeisterin Vorlagen-Nummer 1356/2025/1 Dezernat, Dienststelle Vl/26 Freigabedatum 02.07.202r Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke sowie einer Mensa für die Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil - Planungs- und Baubeschluss Gremium Bezirksvertretung 7 (Porz) Datum 02.09.2025 Begründung der Dringlichkeit: Die Bezirksvertretung Porz vertagt die kurzfristig vorgelegte Beschlussvorlage in der Sitzung vom 26.06.2025 mit der Maßgabe per Dringlichkeitsentscheidung vorder Ratssitzung am 03.07.2025 zu entscheiden. Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu entscheiden: „Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Errichtung eines Modulbaus für Unterrichtsräume und einer Mensa sowie den anschließenden Bau des Gebäudes für die Ge meinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil als Totalunternehmer leistung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voran zutreiben. Den Planungen ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste (Anlage 1) zu Grunde zu legen. Die vorliegende Raumliste wird im Rahmen der Planung auf das neue Musterraumprogramm angepasst. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Mit der Planung und Errichtung der Modulbauten soll ein Totalunternehmen beauftragt werden. 2. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Bau maßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flä chenverrechnungspreises.“ 2 □ □Jfc ungeändert ' zugestimmt geändert zugestimmt (siehe z. B. Anlage 1 “oder abgelehnt .Anlage 1 und 2“) ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht, (ggf. siehe z. B. .Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“) Datum 02.07.25 Unterschrift InterschriftUnterschrii Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): a) b) c) Personalaufwendungen Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) bilanzielle Abschreibungen ab Haushaltsjahr: 2029 siehe Begründung _______ € □ □ □ % □ % € € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): a) Erträge b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € € Einsparungen: a) Personalaufwendungen b) Sachaufwendungen etc. Beginn, Dauer ab Haushaltsjahr: ab Haushaltsjahr: € € Auswirkungen auf den Klimaschutz □ Nein □ Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen verbrauch, der eine Zunahme der CO2-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 3 Begründung: Am 27.06.2024 beschloss der Rat, die Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil von 2 Zügen um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erwei tern (Vorlage Nr. 0601/2024). Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung wird zum Schul jahr 2025/26 erfolgen. Um den kurzfristigen Bedarf an Unterrichtsräumen zu decken, wurde bereits ein Mo dulbau mit 4 Unterrichtsräumen zum Schuljahr 2024/25 temporär errichtet. Der Bedarf wurde vom Hauptausschuss am 13.11.2023 festgestellt und am 07.12.2023 durch den Rat genehmigt (Vorlage Nr. 3430/2023). Durch den in 2024 errichteten Modulbau werden zwar die notwendigen Unterrichts räume für eine Zügigkeitserweiterung zum Schuljahr 2025/26 abgedeckt, jedoch feh len die OGS-Räumlichkeiten (Speiseräume und Betreuungsräume), drei weitere Un terrichtsräume für die erwarteten steigenden Anmeldungen sowie die Differenzie rungsräume. Der gesamte Bedarf soll langfristig durch den geplanten Erweiterungsbau abgedeckt werden. Baumaßnahme Das Projekt wird in der priorisierten Schulbaumaßnahmenliste 2025 unter der laufen den Nummer 313 mit der Priorität 0 geführt. Im hinteren Bereich der Schule soll ein zweigeschossiger Modulbau mit einem allge meinen Unterrichtsbereich sowie mit einem Ganztagsbereich errichtet werden. Der allgemeine Unterrichtsbereich umfasst drei Unterrichtsräume, einen Mehrzweck raum sowie sechs Gruppendifferenzierungsräume und Nebenräume. Der Ganztagsbereich umfasst die Mensa/den Aufenthalt sowie ein Büro. Der konkrete Raumbedarf ist in Anlage 1 (Raumliste) dargestellt. Die vorliegende Raumliste wird im Rahmen der Planung auf das neue Musterraumprogramm ange passt. Aufgrund der Raumnutzungen sind nur minimale Änderungen in der Gesamtflä che und damit im Kostenrahmen zu erwarten. Wie im Bedarfsfeststellungsbeschluss erwähnt soll der Bedarf durch einen Modulbau gedeckt werden. Für die Realisierung soll ein Totalunternehmen (TU) beauftragt wer den. Die Umsetzung der Maßnahme beziehungsweise Inbetriebnahme der Räumlichkeiten ist für das zweite Quartal 2028 vorgesehen. Bis dahin kann die sich aufbauende Zü gigkeit im Bestand abgebildet werden. Der in 2024 errichtete Modulbau muss nach Fertigstellung der Maßnahme rückgebaut werden, um einen Schulhof in erforderlicher Größe herzustellen. Ursächlich ist, dass der geplante neue Modulbau planungsrechtlich nur zweigeschossig genehmigungs fähig ist. Der zweigeschossige neue Baukörper wird einen Großteil der vorhandenen freien Flächen einnehmen (siehe Anlage 2 Lageplan). Der in 2024 errichtete Modulbau soll in einer anderen Liegenschaft weiterverwendet werden. Drei der zurzeit im Modulbau untergebrachten vier Klassenräume werden im Neubau untergebracht, der vierte Klassenraum kann im Bestand untergebracht wer den. Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. 4 Finanzierung: 1) Baukosten Die Kosten für den Modulbau liegen in einem Kostenrahmen von rund 10,87 Mio. Euro (Anlage 3). Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäude wirtschaft zum dann gültigen Flächenverrechnungspreis. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwi schen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrechnungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifischen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerech net. Aus der Errichtung ergibt sich an dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte Schulsparte „Grundschulen“ eine zusätzliche jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 557.000 Euro zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 49.000 Euro jährlich. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ab dem Jahr 2029 ein Anteil in Höhe von rund 154.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und sonstiger Nebenkosten auf das Einzelobjekt „Gemeinschaftsgrund schule Unter Birken, Schulstraße 23“. Die restlichen Mehraufwendungen werden im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte abgebildet. Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht ent halten und daher im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport, im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2029 ff. bereitzustellen. Dies ist ohne Priorisie rungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanie- rungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bis her noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vor gelegten Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. 2) Einrichtung: Der für die Beschaffung der Ausstattung erforderliche Einrichtungs- und Mittelfreigab ebeschluss erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt. Weiterer Ablauf: Die Leistungsbeschreibung für den Modulbau wird auf Grundlage der Machbarkeits studie und des vorliegenden Raumprogramms als Totalunternehmerleistung ausge schrieben und vergeben. 5 Nach dem Beschluss finden die vertieften Abstimmungen mit der Schule statt. Bei die sen Abstimmungen kann es zu größenmäßigen Verschiebungen zwischen den einzel nen Funktionsbereichen innerhalb der Raumliste kommen, welche jedoch keine Aus wirkung auf die Gesamtfläche haben werden. Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemä ßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustel len. Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die zusätzlichen Flä chen ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Erweiterung die Räumlichkeiten für die Durchführung des allgemeinen Unterrichtsbereichs nicht vorhanden sind. Anlagen Anlage 1 - Raumliste Anlage 2 - Lageplan Anlage 3 - Kostenrahmen Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 5 - Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 5 - Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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Anlage 5 - Stellungnahme zu den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes vom 25.06.2025, RPA-Nr.: 143-17-16-25 zur Beschlussvorlage 1356/2025 Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke sowie einer Mensa für die Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil Planungs- und Baubeschluss Zu Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Das Rechnungsprüfungsamt stellt richtig fest, dass der erst in 2024 errichtete Modulbau nach der Fertigstellung des neuen Modulbaus rückgebaut werden muss. Das Erfordernis sehr schnell mehr Schulplätze zu Beginn des Schuljahr 2024/2025 am 21.08.2024 zu Verfügung zu stellen wurde der „TaskForce Schulbau“ erst in 2023 durch den Bedarfsträger bekanntgegeben. Im Rahmen der TaskForce wurde zu Beginn nur eine temporäre Genehmigung des Modulbaus in Aussicht gestellt. Um sich die Möglichkeiten auf der einzig verbleibenden größeren Fläche nicht zu „verbauen“, wurde entschieden, den Modulbau auf dem Schulhof zu errichten. 2. Es stimmt auch, dass ein Planungs- und Baubeschluss dem Grunde nach erforderlich wird, um ein Totalunternehmen mit der Planung und Errichtung des Modulbaus zu beauftragen. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, die geschätzten Haushaltsmittel unter dem Vorbehalt zur Verfügung zu stellen, dass die Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Planung und Kostenberechnung bestätigt wird. Dies würde bedeuten, dass das TU lediglich für die Planung und nur vorbehaltlich für die Ausführung beauftragt werden kann. Zu einem ähnlichen Sachverhalt fand bereits im Vorfeld eine generelle Klärung mit dem Rechts- und Versicherungsamt statt, die auch hier hilfreich ist. Danach ist für den Start einer TU-Ausschreibung zur Herstellung der erforderlichen Vergabereife ein Planungs- und Baubeschluss ohne Vorbehalt erforderlich, weil es sich im Rahmen der Gesamtwürdigung auch um einen Bauauftrag handelt.
Anlage 2 - Lageplan
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Stadt Köln Mittelpunkt: 364980, 5639712 1:500 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 29.04.2025Seite 1 / 1 Anlage 2
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Schulstraße 23
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Details
- Aktenzeichen
- 1356/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.06.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 10:19