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1356/2025

Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke sowie einer Mensa für die Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil - Planungs- und Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 10.03.2026, TOP 7.3

Anlage 1 - Raumliste

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 - Kostenrahmen

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Ansehen

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Anlage 6 - Dringlichkeitsentscheidung 1356-2025-1 Zustimmung BV Porz

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Ansehen

Anlage 5 - Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Anlage 2 - Lageplan

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Ansehen

Anlage 1 - Raumliste

8 Zeichen

Anlage 1

Beschlussvorlage Rat

9682 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1356/2025 
Freigabedatum 
 26.06.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke sowie einer Mensa für die 
Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil - Planungs- 
und Baubeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Errichtung eines Modulbaus für 
Unterrichtsräume und einer Mensa sowie den anschließenden Bau des Gebäudes für die Ge-
meinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil als Totalunternehmer-
leistung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voran-
zutreiben. 
Den Planungen ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste (Anlage 1) zu Grunde zu legen. 
Die vorliegende Raumliste wird im Rahmen der Planung auf das neue Musterraumprogramm 
angepasst. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Mit der Planung 
und Errichtung der Modulbauten soll ein Totalunternehmen beauftragt werden. 
 
2. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Bau-
maßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flä-
chenverrechnungspreises.  
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 
Finanzausschuss 30.06.2025 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 02.07.2025 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 02.07.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten)  siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
Begründung: 
Am 27.06.2024 beschloss der Rat, die Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, 
Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil von 2 Zügen um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erwei-
tern (Vorlage Nr. 0601/2024). Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung wird zum Schul-
jahr 2025/26 erfolgen.  
 
Um den kurzfristigen Bedarf an Unterrichtsräumen zu decken, wurde bereits ein Mo-
dulbau mit 4 Unterrichtsräumen zum Schuljahr 2024/25 temporär errichtet. Der Bedarf 
wurde vom Hauptausschuss am 13.11.2023 festgestellt und am 07.12.2023 durch den 
Rat genehmigt (Vorlage Nr. 3430/2023).   
 
Durch den in 2024 errichteten Modulbau werden zwar die notwendigen Unterrichts-
räume für eine Zügigkeitserweiterung zum Schuljahr 2025/26 abgedeckt, jedoch feh-
len die OGS-Räumlichkeiten (Speiseräume und Betreuungsräume), drei weitere Un-

3 
terrichtsräume für die erwarteten steigenden Anmeldungen sowie die Differenzie-
rungsräume.  
Der gesamte Bedarf soll langfristig durch den geplanten Erweiterungsbau abgedeckt 
werden. 
 
Baumaßnahme  
Das Projekt wird in der priorisierten Schulbaumaßnahmenliste 2025 unter der laufen-
den Nummer 313 mit der Priorität 0 geführt. 
 
Im hinteren Bereich der Schule soll ein zweigeschossiger Modulbau mit einem allge-
meinen Unterrichtsbereich sowie mit einem Ganztagsbereich errichtet werden.  
 
Der allgemeine Unterrichtsbereich umfasst drei Unterrichtsräume, einen Mehrzweck-
raum sowie sechs Gruppendifferenzierungsräume und Nebenräume.  
Der Ganztagsbereich umfasst die Mensa/den Aufenthalt sowie ein Büro.  
Der konkrete Raumbedarf ist in Anlage 1 (Raumliste) dargestellt. Die vorliegende 
Raumliste wird im Rahmen der Planung auf das neue Musterraumprogramm ange-
passt. Aufgrund der Raumnutzungen sind nur minimale Änderungen in der Gesamtflä-
che und damit im Kostenrahmen zu erwarten. 
 
Wie im Bedarfsfeststellungsbeschluss erwähnt soll der Bedarf durch einen Modulbau 
gedeckt werden. Für die Realisierung soll ein Totalunternehmen (TU) beauftragt wer-
den.  
 
Die Umsetzung der Maßnahme beziehungsweise Inbetriebnahme der Räumlichkeiten 
ist für das zweite Quartal 2028 vorgesehen. Bis dahin kann die sich aufbauende Zü-
gigkeit im Bestand abgebildet werden. 
 
Der in 2024 errichtete Modulbau muss nach Fertigstellung der Maßnahme rückgebaut 
werden, um einen Schulhof in erforderlicher Größe herzustellen. Ursächlich ist, dass 
der geplante neue Modulbau planungsrechtlich nur zweigeschossig genehmigungs-
fähig ist. Der zweigeschossige neue Baukörper wird einen Großteil der vorhandenen 
freien Flächen einnehmen (siehe Anlage 2 Lageplan).  
Der in 2024 errichtete Modulbau soll in einer anderen Liegenschaft weiterverwendet 
werden. Drei der zurzeit im Modulbau untergebrachten vier Klassenräume werden im 
Neubau untergebracht, der vierte Klassenraum kann im Bestand untergebracht wer-
den.  
 
Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. 
 
Finanzierung:  
 
1) Baukosten 
Die Kosten für den Modulbau liegen in einem Kostenrahmen von rund 10,87 Mio. Euro 
(Anlage 3). 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach 
der Übergabe und Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäude-
wirtschaft zum dann gültigen Flächenverrechnungspreis. 
 
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwi-
schen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. 
Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte 
Flächenverrechnungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich

4 
auf den spartenspezifischen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte 
zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise 
Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der 
Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerech-
net. 
 
Aus der Errichtung ergibt sich an dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte 
Schulsparte „Grundschulen“ eine zusätzliche jährliche Haushaltsmehrbelastung von 
rund 557.000 Euro zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 49.000 
Euro jährlich.  
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ab dem 
Jahr 2029 ein Anteil in Höhe von rund 154.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive 
Reinigungs- und sonstiger Nebenkosten auf das Einzelobjekt „Gemeinschaftsgrund-
schule Unter Birken, Schulstraße 23“. Die restlichen Mehraufwendungen werden im 
Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten 
Schulsparte abgebildet. 
 
Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht ent-
halten und daher im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport, im Rahmen 
des Haushaltsaufstellungsprozesses 2029 ff. bereitzustellen. Dies ist ohne Priorisie-
rungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanie-
rungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis 
dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso 
mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bis-
her noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist. 
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vor-
gelegten Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im 
Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen. 
   
2) Einrichtung: 
Der für die Beschaffung der Ausstattung erforderliche Einrichtungs- und Mittelfreigab-
ebeschluss erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt. 
 
 
Weiterer Ablauf: 
 
Die Leistungsbeschreibung für den Modulbau wird auf Grundlage der Machbarkeits-
studie und des vorliegenden Raumprogramms als Totalunternehmerleistung ausge-
schrieben und vergeben.  
 
Nach dem Beschluss finden die vertieften Abstimmungen mit der Schule statt. Bei die-
sen Abstimmungen kann es zu größenmäßigen Verschiebungen zwischen den einzel-
nen Funktionsbereichen innerhalb der Raumliste kommen, welche jedoch keine Aus-
wirkung auf die Gesamtfläche haben werden. 
 
Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet. 
 
 
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 
2025/2026 
 
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemä-
ßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustel-
len. Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die zusätzlichen Flä-
chen ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Erweiterung die Räumlichkeiten

5 
für die Durchführung des allgemeinen Unterrichtsbereichs nicht vorhanden sind.  
 
Anlagen 
Anlage 1 – Raumliste  
Anlage 2 – Lageplan 
Anlage 3 – Kostenrahmen  
Anlage 4 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes  
Anlage 5 – Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 3 - Kostenrahmen

592 Zeichen

Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln
/ y;

EETIIE

Sachbearbeiter:

[eauner 1261717

Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

PLZ: Ort:

113|51719 zuschußfähig PS-Projektnummer: 17-21058-xxx
2|4168]0 nicht zuschußfähig I | Schulstr.23 |

Summe _ 108. Srundstlck

umme 200 |Herrichten und Erschließen
Bauwerk- Baukonstuktichen —
Summe _400 |Bauwerk-Technische Anlagen _ [726
on nt
Summe _700 !Baunebenkosten 569

Zwischensumme netto 100 - 700

1___|Zwischensumme netto

2 Imwst. 19% 100 - 700
Ti Gesamtkosten brutto

Fachtechnisch geprüft: Fachtechnisch erstellt:

Name/Datum

Unterschrift: Unterschrift:

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

480 Zeichen

Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
 
Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter 
erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. 
Für die Zügigkeitserweiterung, die bereits zum Schuljahr 2025/26 erfolgte, fehlen noch die 
OGS-Räumlichkeiten (Speiseräume und Betreuungsräume).  
Verschärfend wird noch eine steigende Anzahl an Anmeldungen erwartet.  
 
Durch einen späteren Beschluss würde sich die Maßnahme weiter nach hinten verschieben.

Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

2526 Zeichen

14            .06.2025 
            
 
 
 
 
Dezernat VI 
26 
 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 1356/2025, Stand 24.06.2025 
 
Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke sowie einer Mensa für die 
Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil 
hier: Planungs- und Baubeschluss 
 
RPA-Nr. 143-17-16-25 
 
Kostenrahmen 10.866.900 € brutto 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
um die Planung und den anschließenden Bau eines Modulbaus für die noch fehlen-
den Unterrichtsräume und OGS- Räumlichkeiten zu legitimieren ist ein Planungs- 
und Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln erforderlich. 
 
Die 26-Gebäudewirtschaft beabsichtigt im hinteren Bereich des Schulgrundstückes 
einen zweigeschossigen Baukörper in modulbauweise zu errichten, um die laut 
Raumliste erforderlichen Speiseräume, Betreuungsräume und Unterrichtsräume un-
terzubringen. Die Planung und Errichtung des Modulbaus soll durch einen Totalun-
ternehmer erfolgen. 
Die Inbetriebnahme der Räumlichkeiten ist für das 2.Quartal 2028 vorgesehen. 
 
Aufgrund der Tatsache, dass die Planung erst durch den Totalunternehmer erfolgt, 
wurde lediglich ein Kostenrahmen (Kostenschätzung) von rund 10,8 Mio.€ brutto vor-
gelegt. In der Summe ist bezogen auf ein Jahr eine Preissteigerung von rund 
980.000 €, sowie ein 10- prozentiger Risikozuschlag von rund 990.000 € enthalten. 
Auf welcher Grundlage, die auf dem Deckblatt zusammengestellten Kosten ermittelt 
wurden, ist in den vorgelegten Unterlagen nicht erläutert und somit nicht wert bar.  
 
 
Nachdem der Erweiterungsbau erstellt ist, muss der erst 2024 errichtete Modul Bau-
rückgebaut werden, um die erforderliche Schulhoffläche zu erreichen. Eine Verwen-
dung an einem anderen Standort ist vorgesehen. Welche Kosten hier zusätzlich ent-
stehen ist nicht bekannt. 
25

Der erforderliche Beschluss für die Einrichtungskosten soll zu einem späteren Zeit-
punkt erfolgen. 
 
Um einen Totalunternehmer mit der Planung und Errichtung des Modulbaus beauf-
tragen zu können ist ein Planungs- und Baubeschluss dem Grunde nach erforderlich. 
Es wird empfohlen, die geschätzten Haushaltsmittel unter dem Vorbehalt zur Verfü-
gung zu stellen, sofern die Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Planung und Kostenbe-
rechnung bestätigt wird. 
Wiederholt muss darauf hingewiesen werden, dass entsprechend der Rechnungsprü-
fungsordnung und der Wertgrenzenregelung Vorlagen so rechtzeitig vorzulegen sind, 
dass eine sachgerechte Beurteilung möglich ist. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

Anlage 6 - Dringlichkeitsentscheidung 1356-2025-1 Zustimmung BV Porz

10147 Zeichen

w Stadt Köln* o*
Die Oberbürgermeisterin
Vorlagen-Nummer
1356/2025/1
Dezernat, Dienststelle 
Vl/26
Freigabedatum
02.07.202r
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mit­
glied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch 
die Bezirksvertretung
Betreff
Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke sowie einer Mensa für die 
Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil - Planungs- 
und Baubeschluss
Gremium
Bezirksvertretung 7 (Porz)
Datum
02.09.2025
Begründung der Dringlichkeit:
Die Bezirksvertretung Porz vertagt die kurzfristig vorgelegte Beschlussvorlage in der Sitzung 
vom 26.06.2025 mit der Maßgabe per Dringlichkeitsentscheidung vorder Ratssitzung am 
03.07.2025 zu entscheiden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu entscheiden: 
„Der Rat der Stadt Köln beschließt die Planungsaufnahme zur Errichtung eines Modulbaus für 
Unterrichtsräume und einer Mensa sowie den anschließenden Bau des Gebäudes für die Ge­
meinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil als Totalunternehmer­
leistung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Kostenermittlung aufzunehmen und voran­
zutreiben.
Den Planungen ist die in der Anlage aufgeführte Raumliste (Anlage 1) zu Grunde zu legen.
Die vorliegende Raumliste wird im Rahmen der Planung auf das neue Musterraumprogramm 
angepasst. Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig. Mit der Planung 
und Errichtung der Modulbauten soll ein Totalunternehmen beauftragt werden.
2. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Bau­
maßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flä­
chenverrechnungspreises.“

2
□ □Jfc ungeändert
' zugestimmt
geändert zugestimmt 
(siehe z. B. Anlage 1 “oder
abgelehnt
.Anlage 1 und 2“)
ohne Votum. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung in der Sache erfolgt nicht, 
(ggf. siehe z. B. .Anlage 1“ oder „Anlage 1 und 2“)
Datum
02.07.25
Unterschrift InterschriftUnterschrii
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen
Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme
Zuwendungen/Zuschüsse □ Nein □ Ja
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
a)
b)
c)
Personalaufwendungen
Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) 
bilanzielle Abschreibungen
ab Haushaltsjahr: 2029
siehe Begründung
_______ €
□
□ 
□
%
□
%
€
€
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
a) Erträge
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
€
€
Einsparungen:
a) Personalaufwendungen 
b) Sachaufwendungen etc. 
Beginn, Dauer
ab Haushaltsjahr:
ab Haushaltsjahr:
€
€
Auswirkungen auf den Klimaschutz
□ Nein
□ Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen­
verbrauch, der eine Zunahme der CO2-Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.

3
Begründung:
Am 27.06.2024 beschloss der Rat, die Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, 
Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil von 2 Zügen um 1 Zug auf zukünftig 3 Züge zu erwei­
tern (Vorlage Nr. 0601/2024). Die schulrechtliche Zügigkeitsänderung wird zum Schul­
jahr 2025/26 erfolgen.
Um den kurzfristigen Bedarf an Unterrichtsräumen zu decken, wurde bereits ein Mo­
dulbau mit 4 Unterrichtsräumen zum Schuljahr 2024/25 temporär errichtet. Der Bedarf 
wurde vom Hauptausschuss am 13.11.2023 festgestellt und am 07.12.2023 durch den 
Rat genehmigt (Vorlage Nr. 3430/2023).
Durch den in 2024 errichteten Modulbau werden zwar die notwendigen Unterrichts­
räume für eine Zügigkeitserweiterung zum Schuljahr 2025/26 abgedeckt, jedoch feh­
len die OGS-Räumlichkeiten (Speiseräume und Betreuungsräume), drei weitere Un­
terrichtsräume für die erwarteten steigenden Anmeldungen sowie die Differenzie­
rungsräume.
Der gesamte Bedarf soll langfristig durch den geplanten Erweiterungsbau abgedeckt 
werden.
Baumaßnahme
Das Projekt wird in der priorisierten Schulbaumaßnahmenliste 2025 unter der laufen­
den Nummer 313 mit der Priorität 0 geführt.
Im hinteren Bereich der Schule soll ein zweigeschossiger Modulbau mit einem allge­
meinen Unterrichtsbereich sowie mit einem Ganztagsbereich errichtet werden.
Der allgemeine Unterrichtsbereich umfasst drei Unterrichtsräume, einen Mehrzweck­
raum sowie sechs Gruppendifferenzierungsräume und Nebenräume.
Der Ganztagsbereich umfasst die Mensa/den Aufenthalt sowie ein Büro.
Der konkrete Raumbedarf ist in Anlage 1 (Raumliste) dargestellt. Die vorliegende 
Raumliste wird im Rahmen der Planung auf das neue Musterraumprogramm ange­
passt. Aufgrund der Raumnutzungen sind nur minimale Änderungen in der Gesamtflä­
che und damit im Kostenrahmen zu erwarten.
Wie im Bedarfsfeststellungsbeschluss erwähnt soll der Bedarf durch einen Modulbau 
gedeckt werden. Für die Realisierung soll ein Totalunternehmen (TU) beauftragt wer­
den.
Die Umsetzung der Maßnahme beziehungsweise Inbetriebnahme der Räumlichkeiten 
ist für das zweite Quartal 2028 vorgesehen. Bis dahin kann die sich aufbauende Zü­
gigkeit im Bestand abgebildet werden.
Der in 2024 errichtete Modulbau muss nach Fertigstellung der Maßnahme rückgebaut 
werden, um einen Schulhof in erforderlicher Größe herzustellen. Ursächlich ist, dass 
der geplante neue Modulbau planungsrechtlich nur zweigeschossig genehmigungs­
fähig ist. Der zweigeschossige neue Baukörper wird einen Großteil der vorhandenen 
freien Flächen einnehmen (siehe Anlage 2 Lageplan).
Der in 2024 errichtete Modulbau soll in einer anderen Liegenschaft weiterverwendet 
werden. Drei der zurzeit im Modulbau untergebrachten vier Klassenräume werden im 
Neubau untergebracht, der vierte Klassenraum kann im Bestand untergebracht wer­
den.
Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet.

4
Finanzierung:
1) Baukosten
Die Kosten für den Modulbau liegen in einem Kostenrahmen von rund 10,87 Mio. Euro 
(Anlage 3).
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirt­
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach 
der Übergabe und Inbetriebnahme der Objekte über Mietzahlungen an die Gebäude­
wirtschaft zum dann gültigen Flächenverrechnungspreis.
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwi­
schen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. 
Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte 
Flächenverrechnungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich 
auf den spartenspezifischen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte 
zuzurechnenden sonstigen Erträge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise 
Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der 
Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerech­
net.
Aus der Errichtung ergibt sich an dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die gesamte 
Schulsparte „Grundschulen“ eine zusätzliche jährliche Haushaltsmehrbelastung von 
rund 557.000 Euro zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 49.000 
Euro jährlich.
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ab dem 
Jahr 2029 ein Anteil in Höhe von rund 154.000 Euro jährliche Spartenmiete inklusive 
Reinigungs- und sonstiger Nebenkosten auf das Einzelobjekt „Gemeinschaftsgrund­
schule Unter Birken, Schulstraße 23“. Die restlichen Mehraufwendungen werden im 
Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten 
Schulsparte abgebildet.
Die erforderlichen Mittel sind in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung nicht ent­
halten und daher im Budget des Dezernats IV, Bildung, Jugend und Sport, im Rahmen 
des Haushaltsaufstellungsprozesses 2029 ff. bereitzustellen. Dies ist ohne Priorisie­
rungsentscheidungen zu Lasten anderer sowie zukünftiger Investitions- und Sanie- 
rungsbedarfe der Stadt und zusätzliche mittelfristige Konsolidierung in zwei- bis 
dreistelliger Millionenhöhe nach derzeitigem Stand nicht darstellbar. Dies gilt umso 
mehr, als im Zuge weiterer Schulbau- und -Sanierungsmaßnahmen mit weiteren, bis­
her noch nicht bezifferten Haushaltsmehrbelastungen zu rechnen ist.
Vor diesem Hintergrund sind die Haushaltsbelastungen, die sich aus der aktuell vor­
gelegten Maßnahme sowie den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarfen im 
Schulbau ergeben, auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.
2) Einrichtung:
Der für die Beschaffung der Ausstattung erforderliche Einrichtungs- und Mittelfreigab­
ebeschluss erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt.
Weiterer Ablauf:
Die Leistungsbeschreibung für den Modulbau wird auf Grundlage der Machbarkeits­
studie und des vorliegenden Raumprogramms als Totalunternehmerleistung ausge­
schrieben und vergeben.

5
Nach dem Beschluss finden die vertieften Abstimmungen mit der Schule statt. Bei die­
sen Abstimmungen kann es zu größenmäßigen Verschiebungen zwischen den einzel­
nen Funktionsbereichen innerhalb der Raumliste kommen, welche jedoch keine Aus­
wirkung auf die Gesamtfläche haben werden.
Für die Planung werden die Energieleitlinien der Stadt Köln beachtet.
Bewirtschaftung im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 
2025/2026
Gemäß § 79 Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemä­
ßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustel­
len. Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Planungsaufnahme für die zusätzlichen Flä­
chen ergibt sich aus dem Erfordernis, dass ohne die Erweiterung die Räumlichkeiten 
für die Durchführung des allgemeinen Unterrichtsbereichs nicht vorhanden sind.
Anlagen
Anlage 1 - Raumliste
Anlage 2 - Lageplan
Anlage 3 - Kostenrahmen
Anlage 4 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 5 - Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 5 - Erklärung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

1931 Zeichen

Anlage 5 - Stellungnahme zu den Hinweisen des Rechnungsprüfungsamtes 
vom 25.06.2025, RPA-Nr.: 143-17-16-25 zur Beschlussvorlage 1356/2025 
Erstellung eines Modulbaus für Unterrichtszwecke sowie einer Mensa für die 
Gemeinschaftsgrundschule Unter Birken, Schulstraße 23, 51145 Köln-Eil 
Planungs- und Baubeschluss 
Zu Ausführungen des Rechnungsprüfungsamtes nimmt die Verwaltung wie folgt 
Stellung: 
1. Das Rechnungsprüfungsamt stellt richtig fest, dass der erst in 2024 errichtete 
Modulbau nach der Fertigstellung des neuen Modulbaus rückgebaut werden muss. 
Das Erfordernis sehr schnell mehr Schulplätze zu Beginn des Schuljahr 2024/2025 
am 21.08.2024 zu Verfügung zu stellen wurde der „TaskForce Schulbau“ erst in 2023 
durch den Bedarfsträger bekanntgegeben.  
Im Rahmen der TaskForce wurde zu Beginn nur eine temporäre Genehmigung des 
Modulbaus in Aussicht gestellt. Um sich die Möglichkeiten auf der einzig 
verbleibenden größeren Fläche nicht zu „verbauen“, wurde entschieden, den 
Modulbau auf dem Schulhof zu errichten. 
 
2. Es stimmt auch, dass ein Planungs- und Baubeschluss dem Grunde nach 
erforderlich wird, um ein Totalunternehmen mit der Planung und Errichtung des 
Modulbaus zu beauftragen. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, die geschätzten 
Haushaltsmittel unter dem Vorbehalt zur Verfügung zu stellen, dass die 
Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Planung und Kostenberechnung bestätigt wird. 
Dies würde bedeuten, dass das TU lediglich für die Planung und nur vorbehaltlich für 
die Ausführung beauftragt werden kann.  
Zu einem ähnlichen Sachverhalt fand bereits im Vorfeld eine generelle Klärung mit 
dem Rechts- und Versicherungsamt statt, die auch hier hilfreich ist. Danach ist für 
den Start einer TU-Ausschreibung zur Herstellung der erforderlichen Vergabereife 
ein Planungs- und Baubeschluss ohne Vorbehalt erforderlich, weil es sich im 
Rahmen der Gesamtwürdigung auch um einen Bauauftrag handelt.

Anlage 2 - Lageplan

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Stadt Köln
Mittelpunkt: 364980, 5639712
1:500
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 29.04.2025Seite 1 / 1
Anlage 2

Beratungsverlauf (5)

30.06.2025 Finanzausschuss
TOP 10.50 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2025 Ausschuss Schule und Weiterbildung, Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.17 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.59 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schulstraße 23

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Details

Aktenzeichen
1356/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.06.2025
Erstellt
05.05.2025 10:19