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3109/2020

KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: Bestellung einer Arbeitnehmervertreterin bzw. eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2020, TOP 2.4.8

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 KBW_Vorschlagsliste_Arbeitnehmermandat AR

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Beschlussvorlage Rat

8565 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3109/2020 
Freigabedatum 
26.11.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH: Bestellung einer Arbeitnehmervertreterin bzw. 
eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a – Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen 
Aufsichtsräten – GO NRW  
 
Frau Züleyha Kurt 
 
als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-
GmbH. 
 
II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der 
Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der 
Beschäftigteneigenschaft. 
 
III. Der Rat weist die von ihm bestellte Arbeitnehmervertreterin an, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
 
Alternativer Beschlussvorschlag: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet gemäß § 108a – Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen 
Aufsichtsräten – GO NRW 
 
Herrn Michael Friedrichsen 
 
als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH. 
 
II. Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der 
Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
mer im Aufsichtsrat durch den Rat gewählt wird. Die Bestellung endet mit dem Wegfall der 
Beschäftigteneigenschaft. 
 
III. Der Rat weist den von ihm bestellten Arbeitnehmervertreter an, den Public Corporate Gover-
nance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. 
 
Rat 10.12.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Stadt Köln ist alleinige Gesellschafterin der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH (KBW). 
Die KBW verfügt über einen fakultativen (= freiwilligen) Aufsichtsrat. 
 
§ 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die freiwillige Ar-
beitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften. Ziel 
der Vorschrift ist es, für gemeindliche Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform unter Be-
achtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermitbestimmung zu eröffnen, soweit 
im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen ist. Die Bestellung der Arbeitnehmer-
vertreter und Arbeitnehmervertreterinnen erfolgt durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendi-
ge demokratische Legitimation der Arbeitnehmervertretung in fakultativen Aufsichtsräten von kommu-
nal beherrschten Gesellschaften um.  
 
In § 9 des Gesellschaftsvertrages der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH ist die Zusammen-
setzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: 
 
„(1) Der Aufsichtsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an: 
a) die Oberbürgermeisterin/ der Oberbürgermeister oder eine von ihr/ ihm vorgeschlagene 
Beamtin oder Angestellte oder ein von ihr/ ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter 
der Gemeinde, 
b) 13 vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder, 
c) eine Arbeitnehmervertreterin oder ein Arbeitnehmervertreter, welche nach Maßgabe der 
Bestimmungen des § 108a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftig-
ten der Gesellschaft gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeit-
nehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste be-
stellt wird. 
 
(2)  Die vom Rat der Stadt Köln entsandten Mitglieder einschließlich der Arbeitnehmervertreterin 
oder des Arbeitnehmervertreters unterliegen dessen Weisungen, sofern gesetzliche Bestim-
mungen dem nicht entgegenstehen. 
 
(3) Die Mitglieder des Aufsichtsrates wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsit-
zenden, eine erste Stellvertreterin oder einen ersten Stellvertreter und eine zweite Stellvertre-
terin oder einen zweiten Stellvertreter. Scheiden die/ der Vorsitzende oder die/ der erste oder 
zweite stellvertretende Vorsitzende während ihrer Amtszeit aus, so hat der Aufsichtsrat unver-
züglich eine Ersatzwahl vorzunehmen.“ 
 
Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftigten des 
Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirt-
schaftsförderungs-GmbH zu entsendenden Arbeitnehmervertreter bzw. die zu entsendende Arbeit-
nehmervertreterin. Die Bestellung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der 
Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden 
Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertreterinnen enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der

3 
Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und 
eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die Beschäftigten eine neue Vorschlagsliste wäh-
len. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Arbeit-
nehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertreterin vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. 
 
Der Betriebswahlvorstand der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH hat mit Schreiben vom 
14.10.2020 das Ergebnis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Ar-
beitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der KölnBusiness Wirt-
schaftsförderungs-GmbH mitgeteilt (vgl. Anlage). Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grund-
lage des § 108a GO NRW i. V. m. § 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vor-
schlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertretern/-innen in fakultativen 
Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. 
 
Vorgeschlagen werden: 
 
Züleyha Kurt   (25 Stimmen) 
Michael Friedrichsen (13 Stimmen) 
 
Der Gesellschaftsvertrag der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH sieht keine Entsendung 
einer Ersatzvertreterin bzw. eines Ersatzvertreters für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeit-
nehmervertreter vor. 
 
Da laut Gesellschaftsvertrag der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH nur ein Aufsichtsrats-
mandat mit Arbeitnehmern zu besetzen ist, darf gemäß § 108aAbs. 2 S. 1 GO NRW nur bestellt wer-
den, wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH 
beschäftigt ist.  
 
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder entspricht der jeweiligen Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, 
mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in den 
Aufsichtsrat beginnt und sich bis zur Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder durch den nach Ablauf 
der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln verlängert. Nach Beendigung einer Amtszeit führen 
die Aufsichtsratsmitglieder ihr Amt bis zur Entsendung eines Nachfolgers bzw. einer Nachfolgerin 
weiter. Dies gilt auch für die Arbeitnehmervertreterin bzw. den Arbeitnehmervertreter. 
 
Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter bzw. die Arbeitnehmervertreterin) kann von 
dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein vom Rat bestellter Arbeitneh-
mervertreter oder eine Arbeitnehmervertreterin, der/die als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin im Un-
ternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der Rat ihn bzw. 
sie entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 GO NRW aus seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abbe-
rufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). 
 
Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver-
treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Emp-
fehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern 
sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung 
gegeben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
 
 
 
Anlage:  
Vorschlagsliste für die Besetzung des Arbeitnehmermandats (Schreiben des Betriebswahlvorstandes 
der KBW vom 14.10.2020)

Anlage 1 KBW_Vorschlagsliste_Arbeitnehmermandat AR

1434 Zeichen

KölnBusiness • Börsenplatz 1 • 50667 Köln 
KölnBusiness  
Wirtschaftsförderungs-GmbH  
Börsenplatz 1 • 50667 Köln 
info@koeln.business • www.koeln.business 
Geschäftsführung Dr. Manfred Janssen • Michael Josipovic  
Vorsitzender des Aufsichtsrats Nicolai Lucks 
USt-IdNr DE323166763 Amtsgericht Köln HRB 96833 
Sparkasse KölnBonn IBAN DE 63 3705 0198 1934 6821 29 BIC COLSDE33XXX 
 
 
Kontakt Telefon E-Mail Datum 
Amadeus van Lier +49 (0) 152 22538933 amadeus.van-lier@koeln.business 14.10.2020 
 
Vorschlagsliste für die Besetzung des Arbeitnehmermandates im Aufsichtsrat  
 
Sehr geehrter Herr Höller,  
hiermit möchten wir Sie über die fristgerecht vollzogene Wahl einer Vorschlagsliste für die 
Besetzung des Arbeitnehmermandates im Aufsichtsrat der KölnBusiness 
Wirtschaftsförderungs-GmbH informieren. Folgende Ergebnisse können wir mitteilen: 
     Stimmverteilung 
 Wahlberechtigte 
Personen 
Abgegebene 
Stimmen 
Gültige 
Stimmen 
Ungültige 
Stimmen 
Kurt, 
Züleyha 
Friedrichsen, 
Michael 
Absolut 64 39 38 1 25 13 
Relativ  100% 61% 97% 3% 66% 34% 
 
Damit sind in der Reihenfolge der höchsten Stimmenzahlen folgende Bewerber für die 
Vorschlagsliste gewählt: Frau Züleyha Kurt, Herr Michael Friedrichsen (beide Beamte). 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.  
Mit besten Grüßen,   
Der Wahlvorstand: 
 
Stadt Köln – Dezernat II 
Herrn Frank Höller  
One Cologne 
Venloer Str. 151-153 
50672 Köln

Beratungsverlauf (1)

10.12.2020 Rat
TOP 2.4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Venloer Straße 151
  • Börsenplatz 1
  • Straße 15

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Details

Aktenzeichen
3109/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.11.2020
Erstellt
25.10.2020 18:57