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1927/2017

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.06.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 05.09.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3541 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/501/11 
501/1 
Vorlagen-Nummer  21.06.2017 
 1927/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 
Finanzausschuss 10.07.2017 
Jugendhilfeausschuss 05.09.2017 
 
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende 
Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat AN/0881/2017 
 
Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders häufig von Armut bedroht, insbesondere dann, wenn 
der Unterhalt des Unterhaltspflichtigen ganz oder teilweise ausfällt. Der Unterhaltsvorschuss ist daher 
eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder und trägt zur wirtschaftlichen Stabi-
lität der Familien bei. 
 
Am 1. Juni 2017 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses zu-
gestimmt. Damit soll ab 1. Juli 2017 der staatliche Vorschuss für Kinder, der bisher nur bis zur Voll-
endung des 11. Lebensjahres beantragt werden konnte, bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet 
werden. Zusätzlich wird die Begrenzung des Bezuges auf bisher 72 Monate aufgehoben. Damit wer-
den viele Kinder, die nach bisherigem Recht keinen Anspruch (mehr) auf Bezug von Unterhaltsvor-
schuss hatten, wieder antragberechtigt. 
 
Vor dem Hintergrund dieser Unterhaltsvorschuss-Reform bitten wir die Verwaltung um die Beantwor-
tung folgender Fragen:  
 
1. Für wie viele Kölner Kinder, wenn möglich nach Alter aufgeschlüsselt, leistet die Stadt Köln derzeit 
einen Unterhaltsvorschuss? 
 
2. Hat die Stadt Köln Erkenntnisse darüber, wie viele Kinder aufgrund der Vollendung des 11. Le-
bensjahres und/oder der Überschreitung der ehemaligen Höchstbezugsdauer von 72 Monaten keinen 
Unterhaltsvorschuss mehr erhalten, aber nach der neuen Gesetzgebung nun wieder potentiell an-
tragsberechtigt wären? 
 
3. Wie plant die Verwaltung, die entsprechenden Familien über ihre Ansprüche zu informieren und zur 
Antragstellung aufzurufen? 
 
Es wird darum gebeten, die Antwort auch dem Ausschuss für Soziales und Senioren sowie dem Fi-
nanzausschuss zur Kenntnis zu geben. 
 
Die Verwaltung teilt mit: 
 
Zu Frage 1:

2 
 
Derzeit erhalten rund 6.000 Kinder Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvor-
schussgesetz (UVG).  
 
Die Leistungen richten sich nach dem Alter des Kindes:  
 
- in der Altersstufe 0 bis 5 Jahre erhalten 2.990 Kinder monatlich 150 Euro 
 
- in der Altersstufe 6 bis 11 Jahre erhalten 3.010 Kinder monatlich 201 Euro. 
 
Zu Frage 2: 
 
Aufgrund der Erweiterung des Berechtigtenkreises durch den Wegfall der Höchstbezugsdauer von 72 
Monaten sowie der Erweiterung um die Altersgruppe der 12 – 17 Jährigen werden folgende Neuzu-
gänge ab dem 01.07.2017 erwartet: 
 
- in der Altersstufe 6 – 11 Jahre : 3.200 Neuanträge 
 
- in der Altersstufe 12 – 17 Jahre: 1.900 Neuanträge 
 
Zu Frage 3: 
 
In Köln erhalten rd. 82% der UVG-berechtigten Kinder gleichzeitig Leistungen des Jobcenters. Das 
Jobcenter wird die alleinerziehenden Mütter und Väter in ihren Bescheiden auf die UVG-Leistung 
hinweisen und zur Antragstellung aufrufen.  
 
Alleinerziehende, die keine Leistungen des Jobcenters erhalten, können sich unmittelbar bei der Un-
terhaltsvorschusskasse informieren. Die Internetseite der Stadt Köln wird aktuell um die entsprechen-
den Informationen ergänzt. Weitere Informationen sind ebenfalls auf der Internetseite des Bundesfa-
milienministeriums enthalten. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (3)

22.06.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
10.07.2017 Finanzausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.09.2017 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1927/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27