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1850/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT bezüglich des Feuerwerks im Rahmen der Herbstkirmes am Rodenkirchener Rheinufer (AN(0620/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 05.03.2026

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1- Übersichtsplan Standort Feuerwerk Kirmes Rodenkirchen

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4928 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
327 
Vorlagen-Nummer 22.01.2026 
 1850/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.01.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT 
bezüglich des Feuerwerks im Rahmen der Herbstkirmes am Rodenkirchener Rheinufer 
(AN(0620/2025) 
Die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT bittet mit Anfrage AN/0620/2025 um Beantwortung 
der folgenden Fragen für die Sitzung des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün: 
 
1. Auf welcher Entscheidungs- oder Genehmigungsgrundlage findet diese Veranstaltung an 
dieser Stelle jährlich wiederkehrend statt (inklusive Feuerwerk im Spülsaumbereich des 
Rheins)? 
 
2. Wie lässt sich ein Feuerwerk mit den dadurch verbundenen Licht- und Lärmemissionen 
im Landschaftsschutzgebiet mit den dort lebenden und brütenden Wasservögeln (sowie 
ggf. weiterer Tiere) vereinbaren? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Zu Frage Nr. 1: 
 
Die Genehmigung zur Nutzung der Wiesenfläche am Rodenkirchener Rheinufer wird auf 
Grundlage von § 32 Abs. 1 der Kölner Stadtordnung (KSO) im Rahmen einer ordnungsbe-
hördlichen Erlaubnis erteilt. Die Anzeigenbestätigung für das im Rahmen der Kirmes abge-
schossene Feuerwerk basiert darüber hinaus auf Grundlage der einschlägigen sprengstoff-
rechtlichen Vorgaben. Im Rahmen des bei der Nutzung von Grünflächen üblichen Anhörungs-
verfahrens werden regelmäßig das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, die Feuer-
wehr, die Polizei und insbesondere auch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt 
Köln als zuständige Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde um 
Stellungnahme gebeten. Für die Prüfung der sprengstoffrechtlichen Anzeige des ausführen-
den Feuerwerkers des jährlichen Feuerwerks erfolgt parallel dazu eine weitere Beteiligung 
des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes, der Bezirksregierung Köln, der Feuerwehr, der 
Wasserschutzpolizei, des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sowie des Umwelt- 
und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln als zuständige Untere Immissions- und Wasser-
schutzbehörde. Die abschließende Bestätigung der Anzeige des Feuerwerkers ergeht erst un-
ter Zustimmung aller beteiligten Ämter. Bislang wurden von keiner der beteiligten Stellen Ein-
wände sowohl gegen die eigentliche Kirmes als auch das in diesem Zusammenhang übliche 
Feuerwerk erhoben. 
 
Die Anzeigenbestätigung ist darüber hinaus mit Auflagen verbunden, die das ausführende 
Feuerwerksunternehmen verpflichten, die genutzte Fläche von gegebenenfalls angefallenen

2 
 
Abbrennrückständen zu reinigen und die von den Hersteller*innen der explosionsgefährlichen 
Stoffe verfassten Gebrauchsanweisungen sowie die hierbei festgelegten Sicherheitsmaßnah-
men und - abstände einzuhalten. Ebenso sind in unmittelbarer Nähe vorbeugende brand-
schutztechnische Gegenstände (Feuerlöscher, nutzbarer Wasseranschluss, Wassereimer 
etc.) bereit zu halten. Insbesondere in den Sommermonaten sind witterungsbedingt der Gras-
landgefahrenindex und der Waldbrandgefahrenindex zu beachten. Ab der jeweiligen 3. Stufe 
darf ein Feuerwerk dort nicht mehr abgebrannt werden. 
 
Die Herbstkirmes in Rodenkirchener Rheinufer findet seit nunmehr mehreren Jahrzehnten an 
diesem Ort statt und zählt damit zu den Traditionsveranstaltungen in Köln. Hinsichtlich des 
Feuerwerks ist zu erwähnen, dass es sich hierbei bis 2021 um ein Höhenfeuerwerk mit einem 
notwendigen Sicherheitsabstand von mehr als 8 Metern handelte. Bereits seit 2022 hat die 
Veranstalterin, die Gemeinschaft Kölner Schausteller e. G. (GKS e.G.), die sprengstoffrechtli-
che Kategorie des Feuerwerks auf die Klasse 2 analog des üblichen Silvesterfeuerwerks her-
abgestuft, wodurch sich in der Folge insbesondere die entstehenden Lärm- und Lichtimmissio-
nen erheblich verringern. 
 
Der als Anlage 1 beigefügten Skizze ist der genaue Abschussstandort des Feuerwerks sowie 
der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu entnehmen. Daraus ergibt sich, dass 
das Feuerwerk der Kirmes den Spülsaumbereich des Rheins nicht tangiert hat. Eventuelle 
Nutzungen der Wasserfläche des Rheins als Bundeswasserstraße sowie des unmittelbaren 
Strandbereiches unterliegen darüber hinaus dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt als für 
den Rhein zuständige Bundesbehörde. 
 
 
Zu Frage Nr. 2: 
 
Auf die Durchführung eines Feuerwerks wurde im Rahmen der Herbstkirmes am Rodenkir-
chener Rheinufer in 2025 verzichtet. Das Amt für öffentliche Ordnung hat die Untere Natur-
schutzbehörde im Zuge des üblichen Beteiligungsverfahrens im Vorfeld der Herbstkirmes 
2025 eingebunden, so dass von dort eine entsprechende naturschutzrechtliche Ausnahmege-
nehmigung zur Nutzung der Flächen und Durchführung der Veranstaltung erteilt worden ist. 
 
 
Gez. Blome 
 
 
Anlage 1 - Übersichtsplan Standort Feuerwerk Kirmes Rodenkirchen

Beratungsverlauf (1)

05.03.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1850/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.01.2026
Erstellt
06.06.2025 10:46