1850/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT bezüglich des Feuerwerks im Rahmen der Herbstkirmes am Rodenkirchener Rheinufer (AN(0620/2025)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4928 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/327 327 Vorlagen-Nummer 22.01.2026 1850/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.01.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT bezüglich des Feuerwerks im Rahmen der Herbstkirmes am Rodenkirchener Rheinufer (AN(0620/2025) Die Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT bittet mit Anfrage AN/0620/2025 um Beantwortung der folgenden Fragen für die Sitzung des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün: 1. Auf welcher Entscheidungs- oder Genehmigungsgrundlage findet diese Veranstaltung an dieser Stelle jährlich wiederkehrend statt (inklusive Feuerwerk im Spülsaumbereich des Rheins)? 2. Wie lässt sich ein Feuerwerk mit den dadurch verbundenen Licht- und Lärmemissionen im Landschaftsschutzgebiet mit den dort lebenden und brütenden Wasservögeln (sowie ggf. weiterer Tiere) vereinbaren? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: Zu Frage Nr. 1: Die Genehmigung zur Nutzung der Wiesenfläche am Rodenkirchener Rheinufer wird auf Grundlage von § 32 Abs. 1 der Kölner Stadtordnung (KSO) im Rahmen einer ordnungsbe- hördlichen Erlaubnis erteilt. Die Anzeigenbestätigung für das im Rahmen der Kirmes abge- schossene Feuerwerk basiert darüber hinaus auf Grundlage der einschlägigen sprengstoff- rechtlichen Vorgaben. Im Rahmen des bei der Nutzung von Grünflächen üblichen Anhörungs- verfahrens werden regelmäßig das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, die Feuer- wehr, die Polizei und insbesondere auch das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln als zuständige Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde um Stellungnahme gebeten. Für die Prüfung der sprengstoffrechtlichen Anzeige des ausführen- den Feuerwerkers des jährlichen Feuerwerks erfolgt parallel dazu eine weitere Beteiligung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes, der Bezirksregierung Köln, der Feuerwehr, der Wasserschutzpolizei, des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen sowie des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes der Stadt Köln als zuständige Untere Immissions- und Wasser- schutzbehörde. Die abschließende Bestätigung der Anzeige des Feuerwerkers ergeht erst un- ter Zustimmung aller beteiligten Ämter. Bislang wurden von keiner der beteiligten Stellen Ein- wände sowohl gegen die eigentliche Kirmes als auch das in diesem Zusammenhang übliche Feuerwerk erhoben. Die Anzeigenbestätigung ist darüber hinaus mit Auflagen verbunden, die das ausführende Feuerwerksunternehmen verpflichten, die genutzte Fläche von gegebenenfalls angefallenen 2 Abbrennrückständen zu reinigen und die von den Hersteller*innen der explosionsgefährlichen Stoffe verfassten Gebrauchsanweisungen sowie die hierbei festgelegten Sicherheitsmaßnah- men und - abstände einzuhalten. Ebenso sind in unmittelbarer Nähe vorbeugende brand- schutztechnische Gegenstände (Feuerlöscher, nutzbarer Wasseranschluss, Wassereimer etc.) bereit zu halten. Insbesondere in den Sommermonaten sind witterungsbedingt der Gras- landgefahrenindex und der Waldbrandgefahrenindex zu beachten. Ab der jeweiligen 3. Stufe darf ein Feuerwerk dort nicht mehr abgebrannt werden. Die Herbstkirmes in Rodenkirchener Rheinufer findet seit nunmehr mehreren Jahrzehnten an diesem Ort statt und zählt damit zu den Traditionsveranstaltungen in Köln. Hinsichtlich des Feuerwerks ist zu erwähnen, dass es sich hierbei bis 2021 um ein Höhenfeuerwerk mit einem notwendigen Sicherheitsabstand von mehr als 8 Metern handelte. Bereits seit 2022 hat die Veranstalterin, die Gemeinschaft Kölner Schausteller e. G. (GKS e.G.), die sprengstoffrechtli- che Kategorie des Feuerwerks auf die Klasse 2 analog des üblichen Silvesterfeuerwerks her- abgestuft, wodurch sich in der Folge insbesondere die entstehenden Lärm- und Lichtimmissio- nen erheblich verringern. Der als Anlage 1 beigefügten Skizze ist der genaue Abschussstandort des Feuerwerks sowie der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu entnehmen. Daraus ergibt sich, dass das Feuerwerk der Kirmes den Spülsaumbereich des Rheins nicht tangiert hat. Eventuelle Nutzungen der Wasserfläche des Rheins als Bundeswasserstraße sowie des unmittelbaren Strandbereiches unterliegen darüber hinaus dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt als für den Rhein zuständige Bundesbehörde. Zu Frage Nr. 2: Auf die Durchführung eines Feuerwerks wurde im Rahmen der Herbstkirmes am Rodenkir- chener Rheinufer in 2025 verzichtet. Das Amt für öffentliche Ordnung hat die Untere Natur- schutzbehörde im Zuge des üblichen Beteiligungsverfahrens im Vorfeld der Herbstkirmes 2025 eingebunden, so dass von dort eine entsprechende naturschutzrechtliche Ausnahmege- nehmigung zur Nutzung der Flächen und Durchführung der Veranstaltung erteilt worden ist. Gez. Blome Anlage 1 - Übersichtsplan Standort Feuerwerk Kirmes Rodenkirchen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1850/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.01.2026
- Erstellt
- 06.06.2025 10:46