Mandari Insight

1960/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Bezirksvertreterin Hane-Knoll (AN/0806/2025) betreffend Aktueller Sachstand der LEG-Siedlung in Köln-Höhenhaus

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.06.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 23.06.2025, TOP 7.2.7.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3616 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1960/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Bezirksvertreterin Hane-Knoll 
(AN/0806/2025) betreffend Aktueller Sachstand der LEG-Siedlung in Köln-Höhenhaus 
Die Bezirksvertreterin Hane-Knoll hat mit Anfrage AN/0806/2025 vom 09. Mai 2025 die nach-
folgenden Fragen gestellt: 
 
1.) Kam es bei den Verkaufsverhandlungen der LEG-Immobiliengesellschaft mittlerweile zu 
einem positiven Abschluss und wenn ja, wie sieht derselbe aus? 
 
2.) Wenn nein, wird die LEG von Seiten der Stadt Köln dazu verpflichtet werden, die Wohn-
häuser zu sanieren und dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen? 
 
3.) Warum hat die S tadtverwaltung das unseriös anmutende Gebaren der LEG so lange 
toleriert und nicht schon direkt nach Aufhebung der Leerstandgenehmigungen Bußgel-
der verhängt? 
 
4.) Wann wird die Stadt endlich finanzielle Sanktionen verhängen und wie hoch werden 
dieselben sein? 
 
5.) Wie viele weitere Siedlungen der LEG gibt es in welchen Stadtteilen im Bezirk Mülheim 
und liegen Anzeichen vor, dass die ähnlichen Vorgehensweisen wie in Höhenhaus aus-
gesetzt werden könnten? 
 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
Zu 1.) – 4.) 
 
Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen finden derzeit Verkaufsverhandlungen 
mit einem interessierten Investor statt. Der Inhalt der privatrechtlichen Abstimmungen zwischen 
der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH (LEG NRW GmbH) und dem 
potenziell zukünftigen Bestandshalter ist nicht bekannt.  
Die LEG NRW GmbH hatte im Jahr 2022 das Bauleitplanverfahren ruhend gestellt und vorge-
tragen, ihre ursprünglichen Planungen nicht umsetzen zu können. Aus vorgenannten Gründen 
sowie aufgrund von Veräußerungsabsichten wurde eine im Jahr 2019 erteilte Genehmigung zur 
Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstehenlassen durch die Verwaltung aufgehoben. 
Die Aufhebung war notwendig geworden, da die erteilte Genehmigung aufgrund der veränder-
ten Sachlage ihre Grundlage verloren hatte. Darüber hinaus wurde der LEG NRW GmbH eine

2 
 
bis zum 30. Juni 2025 befristete quartalsweise Berichtspflicht zu ihren Vermarktungsbemühun-
gen auferlegt. Bis zum Ende dieser Berichtspflicht ist der Leerstand geduldet, um die Verkaufs-
bemühungen der LEG NRW GmbH und die damit zu erwartenden Fortschritte bei der langfris-
tigen Wiederzuführung des Areals auf den Wohnungsmarkt nicht zu gefährden.  
Nach Ablauf dieser Frist wird die Verwaltung, falls erforderlich, das weitere Vorgehen prüfen, 
wie eine nachhaltige Wiederzuführung der betroffenen Wohneinheiten zum Wohnungsmarkt 
erreicht werden kann. Im Rahmen dessen wird auch der mögliche Erlass von Ordnungsverfü-
gungen unter Androhung von Zwangsgeldern, zum Beispiel zur Anwendung des Wiederherstel-
lungsgebots gemäß § 15 Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW), sowie deren spätere 
Durchsetzung geprüft werden. Zur Höhe potenzieller Sanktionen gegenüber der LEG NRW 
GmbH können vorweg keine pauschalen Angaben gemacht werden, da diese von einer Einzel-
fallprüfung abhängig sind und nicht katalogartig bestimmt werden können. 
 
Zu 5.) 
 
Die Bestände der LEG NRW GmbH in Köln können der Standortbroschüre „Wohnen und leben 
in Köln“ auf der Homepage des Unternehmens entnommen werden. Im Stadtbezirk Mülheim 
befinden sich demnach insgesamt fünf Gebäudekomplexe der LEG NRW GmbH. Anzeichen für 
ähnliche Vorgehensweisen in den weiteren Immobilien liegen der Verwaltung nicht vor.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1960/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.06.2025
Erstellt
13.06.2025 13:13