1960/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Bezirksvertreterin Hane-Knoll (AN/0806/2025) betreffend Aktueller Sachstand der LEG-Siedlung in Köln-Höhenhaus
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3616 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 Vorlagen-Nummer 1960/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Bezirksvertreterin Hane-Knoll (AN/0806/2025) betreffend Aktueller Sachstand der LEG-Siedlung in Köln-Höhenhaus Die Bezirksvertreterin Hane-Knoll hat mit Anfrage AN/0806/2025 vom 09. Mai 2025 die nach- folgenden Fragen gestellt: 1.) Kam es bei den Verkaufsverhandlungen der LEG-Immobiliengesellschaft mittlerweile zu einem positiven Abschluss und wenn ja, wie sieht derselbe aus? 2.) Wenn nein, wird die LEG von Seiten der Stadt Köln dazu verpflichtet werden, die Wohn- häuser zu sanieren und dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen? 3.) Warum hat die S tadtverwaltung das unseriös anmutende Gebaren der LEG so lange toleriert und nicht schon direkt nach Aufhebung der Leerstandgenehmigungen Bußgel- der verhängt? 4.) Wann wird die Stadt endlich finanzielle Sanktionen verhängen und wie hoch werden dieselben sein? 5.) Wie viele weitere Siedlungen der LEG gibt es in welchen Stadtteilen im Bezirk Mülheim und liegen Anzeichen vor, dass die ähnlichen Vorgehensweisen wie in Höhenhaus aus- gesetzt werden könnten? Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: Zu 1.) – 4.) Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen finden derzeit Verkaufsverhandlungen mit einem interessierten Investor statt. Der Inhalt der privatrechtlichen Abstimmungen zwischen der Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH (LEG NRW GmbH) und dem potenziell zukünftigen Bestandshalter ist nicht bekannt. Die LEG NRW GmbH hatte im Jahr 2022 das Bauleitplanverfahren ruhend gestellt und vorge- tragen, ihre ursprünglichen Planungen nicht umsetzen zu können. Aus vorgenannten Gründen sowie aufgrund von Veräußerungsabsichten wurde eine im Jahr 2019 erteilte Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum durch Leerstehenlassen durch die Verwaltung aufgehoben. Die Aufhebung war notwendig geworden, da die erteilte Genehmigung aufgrund der veränder- ten Sachlage ihre Grundlage verloren hatte. Darüber hinaus wurde der LEG NRW GmbH eine 2 bis zum 30. Juni 2025 befristete quartalsweise Berichtspflicht zu ihren Vermarktungsbemühun- gen auferlegt. Bis zum Ende dieser Berichtspflicht ist der Leerstand geduldet, um die Verkaufs- bemühungen der LEG NRW GmbH und die damit zu erwartenden Fortschritte bei der langfris- tigen Wiederzuführung des Areals auf den Wohnungsmarkt nicht zu gefährden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Verwaltung, falls erforderlich, das weitere Vorgehen prüfen, wie eine nachhaltige Wiederzuführung der betroffenen Wohneinheiten zum Wohnungsmarkt erreicht werden kann. Im Rahmen dessen wird auch der mögliche Erlass von Ordnungsverfü- gungen unter Androhung von Zwangsgeldern, zum Beispiel zur Anwendung des Wiederherstel- lungsgebots gemäß § 15 Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW), sowie deren spätere Durchsetzung geprüft werden. Zur Höhe potenzieller Sanktionen gegenüber der LEG NRW GmbH können vorweg keine pauschalen Angaben gemacht werden, da diese von einer Einzel- fallprüfung abhängig sind und nicht katalogartig bestimmt werden können. Zu 5.) Die Bestände der LEG NRW GmbH in Köln können der Standortbroschüre „Wohnen und leben in Köln“ auf der Homepage des Unternehmens entnommen werden. Im Stadtbezirk Mülheim befinden sich demnach insgesamt fünf Gebäudekomplexe der LEG NRW GmbH. Anzeichen für ähnliche Vorgehensweisen in den weiteren Immobilien liegen der Verwaltung nicht vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1960/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 18.06.2025
- Erstellt
- 13.06.2025 13:13