3250/2019
Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Amsterdamer Straße/Xantener Straße sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-5-1118, Umbau Knotenpunkt Amsterdamer Straße/Xantener Straße
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Anlage 2- Entwurfsplanung Amterdamer Str.-Xantener Str.
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10.00 10.00 4.10 12.00 10.00 10.00 10.00 4.00 4.00 1.00 10.00 9.00 3.00 4.10 12.00 9.00 12.50 12.50 3.00 10.00 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 661/4 (661/5) Radverkehrsführung Vorentwurf gez. Herr Colmer 05.07.2016 661/4 Radverkehrsführung Entwurf 664/1 (661/14) taktile Elemente gez. Herr Sämann 29.03.2018 661/3 (661/12) Verkehrsführung 642/1 (663/21) LSA gez. Herr Cekin 665/4 (662/5) Materialien und Vorgaben zur Bauausführung 662/1 (663/34) Markierung gez. Herr Rosa 04.04.2018 gez. Herr Stefanac 06.06.2018 gez. Herr Colmer 05.12.2018 gez. Frau Dück 29.06.2019 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Xan-Am Amsterdamer Str von Xantener Str-Riehler Gürtel 841 mm 784 mm gez.Herr Harzendorf 02.04.2019 gez. Frau Dietz 12.12.2018 gez. Herr Claußen 11.12.2018 gez.Frau Eschbach 11.12.2018 Nippes Entwurfsplanung Kreuzungsbereich Amsterdamer Straße / Xantener Straße Frau Eschbach 10.12.2018 13.02.2020 KVB Frau Zimmermann siehe Mail vom 16.07.201816.07.2018 Entwurfsplanung - Belange der KVB siehe Anmerkung im Plan Rheinenergie Beleuchtung herr Mavua Kazai siehe Mail vom 8.und 11.10.201811.10.2018 Fahrbahnquerschnitt zwischen Xantener Straße und der Ausbaugrenze in Richtung stadteinwärts nach Rücksprache mit 66 / AL vom 13.02.2020 angepasst Fr. Eschbach 13.02.2020 gez. Herr Claußen 13.02.2020 Anlage 2
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
Anlage 3 - Prüfung 14
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Anlage 3
Anlage 7 - Auszug BV Nippes 03.12.2020
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Anlage 7 Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 07.12.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 2. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 03.12.2020 öffentlich 9.1.4 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Amsterdamer Straße/Xantener Straße sowie Freigabe einer investiven Auszahlungs- ermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-5-1118, Umbau Knoten- punkt Amsterdamer Straße/Xantener Straße 3250/2019 Herr Urmetzer stellt den Änderungsantrag der FDP vor, der aus dem Verkehrsaus- schuss in die Bezirksvertretung Nippes verwiesen wurde. Die FDP beantragt einen Linksabbieger vom Riehler Gürtel auf die Amsterdamer Straße und die Umkehrung der Einbahnstraße im östlichen Bereich der Xantener Straße. Der Antrag ziele darauf ab, unnötigen Kfz-Verkehr durch Wohngebiete zu verhindern und die Hauptverkehr- sachse zu stärken. Anschließend begründet er seinen eigenen Antrag. Herr Schlieper begründet seinen Änderungsantrag damit, dass in beide Fahrtrichtun- gen genügend Platz für einen sicheren Radverkehr ermöglicht werden soll. Frau Feuser möchte mit ihrem Änderungsantrag die Sicherheit der Radfahrer beim Linksabbiegen sicherstellen. Herr Bitzhenner glaubt, dass die Versetzung der Bushaltestelle nicht zu einer siche- ren Verkehrsführung beitrage. Auch bemängelt er, dass die Datengrundlage für den Beschluss aus 2008 zu alt sei. Sie müsse daher vor einer Entscheidung auf den neuesten Stand gebracht werden. Die Planung sei fahrradunfreundlich. Der von der FDP vorgeschlagene Linksabbieger auf die Amsterdamer Straße sei aus seiner Sicht in Ordnung. Den von den Klima Freunden beantragten Fahrradaufstellbereich findet er nicht überzeugend. Zudem sei im Zuge der Gesamtplanung nicht die Umgestal- tung der Kreuzung Riehler Straße/Xantener Straße berücksichtigt. Herr Schmitz sieht die Linksabbiegespur am Riehler Gürtel positiv und möchte der Verwaltungsvorlage zustimmen. Der beantragte Wegfall von Parkplätzen sei aus sei- ner Sicht nicht nachvollziehbar. 2 Herr Meier bekräftigt Herrn Bitzhenner und verweist darauf, dass die Vorlage deswe- gen vertagt wurde, damit von der Verwaltung neue Daten vorgelegt werden können. Ferner beantragt er die Durchführung einer Bürgerbeteiligung. Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert weist darauf hin, dass Anlage 7 der Verwal- tungsvorlage die aktuellen Zahlen für eine Beschlussfassung liefere. Ferner sei die Versetzung der Bushaltestelle durch den Änderungsantrag der FDP hinfällig. Der geplante Kreisverkehr an der Niehler Straße/Xantener Straße würde das Links- abbiegen nach Ansicht von Herrn Meier deutlich erleichtern und zu deutlich mehr Durchgangsverkehr in der Xantener Straße Richtung Amsterdamer Straße führen. Aus diesem Grund sei eine Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig. Herr Urmetzer möchte keine Bürgerbeteiligung durchführen, da der Gestaltungsspiel- raum nach Ansicht der Verwaltung nicht ausreichend sei. Durch die vorliegenden Änderungsanträge würde die Maßnahme weniger umfangreich, dadurch verringere sich der Gestaltungsspielraum nochmals. Herr Meier entgegnet, dass gerade die Änderungsanträge zeigen würden, dass es einen großen Gestaltungsspielraum geben würde. Im Rahmen einer Öffentlichkeits- beteiligung würden auch Vorschläge erarbeitet, die über die der Änderungsanträge hinausgehe. Gegen die Stimmen von SPD, CDU und der PARTEI wird beschlossen, über die Än- derungsanträge nach Zeitpunkt des Eingangs zu entscheiden, dann über den der FDP-Ratsfraktion, über den Antrag auf Öffentlichkeitsbeteiligung und anschließend über den Gesamtantrag. Der Änderungsantrag der FDP wird bei Enthaltung der SPD mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und der PARTEI mehrheitlich beschlossen. Der Änderungsantrag von GUT wird bei Enthaltung von Herrn Bitzhenner mehrheit- lich gegen die Stimmen von SPD und CDU beschlossen. Der Antrag der Klima Freunde wird bei Enthaltung von SPD und CDU einstimmig beschlossen. Der Antrag der FDP-Ratsfraktion wird bei Enthaltung der SPD und der PARTEI ein- stimmig beschlossen. Anschließend wird über die so geänderte Gesamtvorlage abgestimmt und es ergeht folgender Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes fordert die Verwaltung auf, die Ampelphasen der Kreuzung Xantener Straße/Amsterdamer Straße dahingehend zu ändern, dass die Grünphase der Xantener Straße auf die Amsterdamer Straße verlängert wird, um den morgendlich auftretenden Stau schneller abfließen zu lassen. In die Pha- sen, in denen die Stadtbahn die Kreuzung passiert, wird nicht eingegriffen, um deren schnellen und ungestörten Verkehr nicht zu beeinträchtigen. 3 2. Die durch die Baumaßnahme entfallenden Bäume werden durch die Pflanzung von zehn neuen Bäumen, möglichst auf der nördlich gelegenen Verkehrsinsel, mindestens aber im nahen Umfeld der Kreuzung, ersetzt. 3. Auf der Xantener Straße soll auf dem Teilstück zwischen Amsterdamer Straße und Theodor-Schwann-Straße auf der nördlichen Straßenseite das Parken auf dem Gehweg und der Straße, z.B. durch eine Parkverbotszone, verhindert wer- den. Gleiches soll auf der südlichen Straßenseite der Xantener Straße auf dem Teilstück zwischen Theodor-Schwann-Straße und Riehler Gürtel geschehen.“ 4. Die Bezirksvertretung Nippes fordert die Verwaltung auf, einen Fahrradaufstellbe- reich vor der Ampel auf der Xantener Str. in Nippes vor der Kreuzung Amsterda- mer Str. durch Bodenmarkierung einzurichten. 5. Die Verwaltung wird parallel zu den vorgenannten Maßnahmen beauftragt, eine Linksabbiegespur aus dem Riehler Gürtel in Richtung Zoobrücke zu planen und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit Ermöglichung dieser Abbie- gerelation ist in der östlichen Xantener Straße zwischen Amsterdamer Straße und Theodor-Schwann-Straße die Einbahnstr aßenrichtung zu drehen und in der The- odor-Schwann-Straße eine Einbahnstraßenregelung ganz oder teilweise einzu- führen. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu eine neue Kostenberechnung und einen neuen Baubeschluss vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der SPD und der PARTEI einstimmig beschlossen. Herr Meier erklärt anschließend, dass sein Antrag auf Durchführung einer Öffentlich- keitsbeteiligung damit obsolet sei.
Beschlussvorlage Ausschuss (Neufassung: Entscheidungsorgan BV Nippes)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/660/2 Vorlagen-Nummer 3250/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Amsterdamer Straße/Xantener Straße sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-5- 1118, Umbau Knotenpunkt Amsterdamer Straße/Xantener Straße Beschlussorgan Finanzausschuss Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der vorgelegten Straßenplanung einschließlich der geän- derten Verkehrsführung mit Gesamtkosten in Höhe von 711.474,74 € (davon 28.566,29 € Be- leuchtungskosten) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. 2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 25.000 € für das Haushaltsjahr 2020 für die Umgestaltung des Knotenpunktes Ams- terdamer Straße/Xantener Straße im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Fi- nanzstelle 6601-1201-5-1118, Umbau Knotenpunkt Amsterdamer Straße/Xantener Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. Verkehrsausschuss 28.04.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.06.2020 Verkehrsausschuss 10.06.2020 Finanzausschuss 15.06.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 03.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 682.908,45 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 28.566,29 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 13.658,17 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Beschlusslage aus 2007 Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 14.06.2007, TOP 8.1.6 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, 1. ob an der Kreuzung Amsterdamer Straße/Xantener Straße auf der Xantener Straße von Riehl kommend eine Möglichkeit zum Linksabbiegen stadteinwärts eingerichtet werden kann, und 2. ob alternativ hierzu vom Riehler Gürtel eine Linksabbiegemöglichkeit auf die Amsterdamer Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts geschaffen werden kann. Die zweite Möglichkeit sollte vorrangig in Betracht gezogen werden. Sachstand: Nach Bearbeitung durch die Verwaltung ergeben sich folgende Sachstände zu den zuvor genannten 3 Prüfungsaufträgen: Zu 1.: Im Rahmen der Beschlussbearbeitung hat die Verwaltung geprüft, ob eine Linksabbiegemöglichkeit stadteinwärts in Richtung Zoobrücke im Knotenpunkt Amsterdamer Straße/Xantener Straße oder al- ternativ vom Riehler Gürtel auf die Amsterdamer Straße möglich ist und hat hierzu eine Entwurfspla- nung erstellt, welche als Anlage 2 der Beschlussvorlage beigefügt ist. Um eine Linksabbiegemöglichkeit am Knotenpunkt Amsterdamer Straße/Xantener Straße aus der Xantener Straße in Richtung Zoobrücke zu ermöglichen, müsste aus Verkehrssicherheitsgründen der Lichtsignalanlagen-Schaltung eine weitere Signalphase hinzugefügt werden, da aufgrund der nicht vorhandenen Fläche in der Knotenpunktmitte der Kreuzung Amsterdamer Straße/Xantener Straße keine ausreichende Aufstellfläche für eine dann erforderliche Linksabbiegespur eingerichtet werden kann. Eine zusätzliche Signalphase würde jedoch dazu führen, dass entsprechende Grünzeit von der Amsterdamer Straße auf die Xantener Straße verlängert werden müsste. Aufgrund der hohen Ver- kehrsbelastung, die auch durch die Aufsiedlung des Clouth-Geländes noch weiter ansteigen wird, der Grünen Welle und der priorisierten Stadtbahn auf der Amsterdamer Straße wäre der Knotenpunkt in diesem Fall nicht mehr leistungsfähig, sodass die Einrichtung einer Linksabbiegemöglichkeit an die- ser Stelle als nicht umsetzbar eingestuft wird. Somit ist die Einrichtung der gewünschten Linksabbiegemöglichkeit aus der Xantener Straße (Ost) in stadteinwärtiger Richtung Zoobrücke aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der verkehrlichen Belange (Leistungsfähigkeit des Knotens) nicht umsetzbar. Zu 2.: Die Alternative - vom Riehler Gürtel eine Linksabbiegemöglichkeit auf die Amsterdamer Straße einzu- richten - würde einen hohen baulichen Aufwand mit sich bringen, der sich aufgrund der Nähe des Knotenpunkts Barbarastraße/Amsterdamer Straße, bei dem bereits heute eine Linksabbiegemöglich- keit auf die Amsterdamer Straße vorhanden ist, verkehrlich nicht begründen lässt. Alternative, technisch umsetzbare Möglichkeiten: Um die erhöhten Verkehrsbelastungen am Knotenpunkt Amsterdamer Straße/Xantener Straße den- noch abwickeln zu können, sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Die westliche Zufahrt der Xantener Straße zum Knoten wird auf insgesamt drei Fahrstreifen aufgeweitet. Die Links- und Rechtsabbiegerspuren werden getrennt. Der Linksabbieger der Amsterdamer Straße (südliche Zufahrt) erhält einen verlängerten Ab- biegefahrstreifen. Die vorgezogene vorhandene Wendeumfahrt entfällt, stattdessen wird wäh- rend der Linksabbiegephase das Wenden in Richtung Zoobrücke ermöglicht. Die Einbahnstraße Xantener Straße (Ost) wird für den Radverkehr geöffnet. Die Radverkehrsführung wird im Knotenpunkt Amsterdamer Straße/Xantener Straße verbes- sert (s. Anlage 2): o In der westlichen Xantener Straße werden vorgezogene Haltelinien für den Radverkehr vorgesehen. o In der östlichen Xantener Straße wird ein aufgeweiteter Fahrradaufstellstreifen mar- kiert. o Im Kreuzungsbereich der Amsterdamer Straße wird das indirekte Linksabbiegen für den Radverkehr eingerichtet. 4 o In der Amsterdamer Straße stadteinwärts wird der Radverkehr vor dem Knoten, auf Höhe der Umfahrt, in Form eines Schutzstreifens für Radfahrende auf die Fahrbahn bis zum Anschluss an den baulichen Radweg geführt. Der Kreuzungsbereich wird mit taktilen Leitelementen ausgestattet. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird von der RheinEnergie AG aufgrund der veralteten Technik saniert und komplett durch neue Beleuchtungsanlagen mit LED-Technik ersetzt. Die Lichtsignalanlage mit den zugehörigen elektronischen Komponenten wird einschließlich der signaltechnischen Programmierung der neuen Planung angepasst. RPA Die Kostenermittlung für die Umgestaltung des Knotenpunktes Amsterdamer Straße/Xantener Straße lag dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor (RPA-Nr.: KOB 2019/1462). Das Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes und die Stellungnahme der Verwaltung sind der Vorlage als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Die Kosten wurden aufgrund der Stellungnahme angepasst. Finanzierung Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 711.474,74 €. Diese setzen sich zusammen aus Investi- tionsauszahlungen in Höhe von 682.908,45 € und konsumtiven Aufwendungen für die Beleuchtung in Höhe von 28.566,29 €, die der Stadt im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich anteilig über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt werden. Für die Umsetzung der Baumaßnahme sind im Hpl. 2020/2021 im Teilfinanzplan Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-5-1118, Umbau Knotenpunkt Amsterdamer Straße/Xantener Stra- ße, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Mittel in Höhe von 525.000 € (25.000 € für 2020 und 500.000 € für 2021) veranschlagt. Die noch notwendigen weiteren Auszahlungsermächti- gungen zur Finanzierung der Maßnahme werden im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung be- reitgestellt. Im gleichen Teilergebnisplan wurde zum Hpl. 2020/2021 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung ab dem Haushaltsjahr 2022 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschrei- bungen für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 13.658,17 € berücksichtigt. Zudem sind im gleichen Teilergebnisplan im Hpl. 2020/2021 inklusive mittelfristiger Finanzplanung ab 2022 entsprechende Ansätze in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für die über den Zeitraum der Nutzung anteilig zu zahlenden Beleuchtungskosten in Höhe von insge- samt 28.566,26 € eingeplant. Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Dies leitet sich aus den Kölner Perspektiven 2030, dem Strategiepapier Köln mobil 2025 sowie der Bür- gerbeteiligung ab. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. 5 Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlagen: 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Lageplan - Knotenpunkt Amsterdamer Straße/Xantener Straße 3. Prüfergebnis des RPA 4. Stellungnahme des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung
Anlage 4- Stellungnahme Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
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Anlage 4
66
664/3 27.01.2020
Herr xxxx
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Bauvorhaben: Umbau der Kreuzung Amsterdamer Straße / Xantener Straße
Vorlage der Kostenberechnung
RPA-Nr.: 2019 / 1462
hier: Ihr Schreiben vom 30.10.2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 30.10.2019 hat 14 dem Umbau der Kreuzung Amsterdamer Straße /
Xantener Straße dem Grunde nach zugestimmt.
Zu den Fragen, Hinweisen und Anmerkungen von 14 nimmt 66 nachfolgend Stellung:
1. Frage / Hinweis zu Punkt 3.3. der Kostenberechnung - Bauwerkskosten
Oberbaukosten: Warum ist ein Vollausbau der Maßnahme vorgesehen? Das
Bodengutachten ist nicht mitgeliefert worden.
In den neu herzustellenden Fahrbahnbereichen (Verbreiterung der Fahrbahn) in der
Xantener Straße wird ein Vollausbau notwendig werden. In den Bereichen, in denen bisher
der Gehweg verläuft, sind auch die ungebundenen Tragschichten zu verstärken.
Der restliche Fahrbahnbereich weist derzeit an der Oberfläche keine Schäden auf, die eine
Beschädigung der vorhandenen Tragschichten vermuten lassen. Somit ist derzeit lediglich
der Austausch von Deck- und Binderschichten vorgesehen.
66 sieht daher keine Veranlassung, ergänzend ein Bodengutachten in Auftrag zu geben.
2. Hinweis / Anmerkung zu Punkt 14.2. der Kostenberechnung - Baunebenkosten -
Planungskosten extern / intern:
Die externen Planungskosten sind nicht nachvollziehbar und wurden korrigiert.
Die unter Punkt 14.2 korrigierten und eingetragenen Planungskosten werden vollumfänglich
berücksichtigt.
3. Hinweis / Anmerkung zu Punkt 14.3. Baunebenkosten - sonstige besondere Kosten:
Der Risikozuschlag von 10% konnte nicht nachvollzogen werden.
2
Der Risikozuschlag von 10 % wurde gewählt, da sich die geplante Baumaßnahme in
unmittelbarer Nähe zum Gleisbereich der Stadtbahntrasse befindet.
Aufgrund der vorhandenen Fahrleitungstrasse (Oberleitungen) sind die Einsatzmöglichkeiten
für Baugeräte beschränkt. Auch der Schwenkbereich muss stets gesichert werden, um den
Bahnbetrieb nicht zu stören bzw. zu gefährden. Durch diese Einschränkungen geht 66 von
einer unvermeidbaren Kostensteigerung für alle „gleisnahen Arbeiten“ in der Amsterdamer
Straße aus.
4. Hinweis / Anmerkung zu der Kostenberechnung bezüglich der Anlage Tabelle für die
Ermittlung des Modifikationsfaktor - Spalte Besonderheiten der Baustelle (Arbeiten
9:00 -15:00 Uhr) :
Die angegebene Position konnte nicht nachvollzogen werden und wurde nicht belegt.
Die beanstandete Position wird korrigiert und bei der Ermittlung des Modifikationsfaktors
nicht mehr berücksichtigt.
5. Hinweis / Anmerkung zu der Kostenberechnung bezüglich der Anlage Tabelle für die
Ermittlung des Modifikationsfaktor - Preisanpassungsfaktor :
Die angegebene Position wurde nicht belegt.
Bei der Erstellung der städtischen Kostenberechnung wird die Preisanpassung des
städtischen Mittelpreisspeichers zu den aktuellen marktüblichen Kosten berücksichtigt.
Ich hoffe, ich habe Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen.
Für etwaige Rückfragen stehen Ihnen xxx und xxx gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Anlage 6 - Skizze und geänderter Beschlussvorschlag
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Anlage 6 Ba ubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Amsterdamer Straße/Xantener Straße sowie Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-5-1118, Umbau Knotenpunkt Amsterdamer Straße/Xantener Straße Vorlagen-Nummer: 3250/2019 Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.04.2020 die Verwaltung darum gebeten, auf der Xantener Straße (West) im Bereich der geplanten Aufweitung des Knotens Amsterdamer Straße/Xantener Straße ergänzend Schutzstreifen für Radfahrende anzulegen. Die Verwaltung hat hierzu eine Skizze erarbeitet, welche die grundsätzliche Straßenraumaufteilung bei der ergänzenden Markierung von Schutzstreifen für Radfahrende darstellt. Sofern diese Schutzstreifen für Radfahrende vorgesehen werden, wird gleichzeitig die heutige Lage der Bushaltestelle angepasst. 1 Die angepasste Planung wird zur Erhöhung der Gesamtkosten führen. Die Verwaltung wird im weiteren Verfahrensablauf hierzu eine Kostenerhöhungsmitteilung erstellen, in soweit diesem Vorschlag gefolgt wird. Aufbauend auf der Skizze empfiehlt die Verwaltung folgenden geänderten Beschlussvorschlag: Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss stimmt der vorgelegten Straßenplanung einschließlich der geänderten Verkehrsführung mit Gesamtkosten in Höhe von 711.474,74 € (davon 28.566,29 € Beleuchtungskosten) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme unter gleichzeitiger ergänzender Berücksichtigung der Skizze zur Radverkehrsführung (Anlage 6). 2. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf eine Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Nippes uneingeschränkt zustimmt. 3. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 25.000 € für das Haushaltsjahr 2020 für die Umgestaltung des Knotenpunktes Amsterdamer Straße/Xantener Straße im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6601-1201-5-1118, Umbau Knotenpunkt Amsterdamer Straße/Xantener Straße, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen. 2
Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 28.04.2020
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Anlage 5 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 06.05.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 55. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.04.2020 öffentlich 3.3 Baubeschluss für die Umgestaltung des Knotenpunktes Amsterdamer Straße/Xantener Straße sowie Freigabe einer investiven Auszahlungs- ermächtigung - hier: Finanzstelle 6601-1201-5-1118, Umbau Knoten- punkt Amsterdamer Straße/Xantener Straße 3250/2019 Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 28.04.2020 AN/0506/2020 RM Hammer merkt an, dass sich der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht erschlie- ße, warum die Xantener Straße – entgegen dem Wunsch der BV Nippes - von 2 auf 3 Spuren ausgeweitet werden soll. Sinnvoller wären eine gemeinsame Rechts- und Linksabbiegespur und ein Fahrradschutzstreifen. Zudem sollte die Aufstellfläche für die Radfahrenden über die gesamte Breite der jeweiligen Spuren gezogen werden. In diesem Zusammenhang macht er noch auf ein Schreiben des ADFC aufmerksam, das er der Verwaltung noch zukommen lassen werde. Er bittet, dieses auch der BV Nippes zur Verfügung zu stellen. RM Sterck weist auf den Änderungsantrag der FDP-Fraktion hin und begründet die- sen ausführlich. RM Weisenstein bestätigt zwar die von seinem Vorredner geschilderten Stauer- scheinungen, weist allerdings darauf hin, dass diese in den Stoßzeiten auftreten und von daher ggf. vertretbar und hinnehmbar seien. Weiterhin bemängelt auch er den geringen Platz für die Radfahrenden, wie schon von RM Hammer moniert. Seitens der SPD-Fraktion teilt RM Pöttgen mit, dass zunächst die Beratungen in der BV Nippes abgewartet werden sollten. Er schlage daher vor, die Vorlage zunächst nur zu verweisen. 2 BG Blome legt dar, dass bei neuen städtebaulichen Entwicklungen selbstverständlich auch die Verkehrskonzepte geprüft und ggf. neu angepasst werden müssen. Hier sei dies bedauerlicherweise nicht zeitnah passiert, es bestehe jedoch auch aus Sicht der Verwaltung dringender Handlungsbedarf. Herr Harzendorf, Leiter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, weist da- rauf hin, dass die getrennten Links- und Rechtsabbiegespuren Ergebnis des Ver- kehrsgutachtens seien, das im Rahmen der Entwicklung zum Clouth-Gelände mit beschlossen wurde. Die Signalisierung müsse getrennt werden, da im Stadtbahnbe- reich andere Zeitbereiche für die Schaltungen gegeben seien. Die von Herrn Sterck in die Diskussion gebrachte Linksabbiegespur aus dem Riehler Gürtel sehe er auf Grund des Aufwandes sehr kritisch. Empfehlenswert sei die Ab- biegemöglichkeit an der Barbarastraße. RM Hammer bedankt sich für diese Ausführungen, merkt jedoch erneut kritisch an, dass Radfahrende künftig kaum an den Autoschlangen gefahrlos vorbeikommen. RM Sterck fügt ergänzend hinzu, dass sich in diesem Bereich zudem eine Bushalte- stelle befinde. Ggf. könne diese verlegt werden, um so den Radfahrenden mehr Platz einzuräumen. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Verwaltungsvorlage mit dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion, AN/0506/2020, zur Anhörung in die Bezirksvertretung Nippes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 5.1 - Änderungsantrag FDP aus Verkehrsausschuss 26.04.2020
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www.FDP-Koeln.de An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Bürgermeister Andreas Wolter An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.04.2020 AN/0506/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 28.04.2020 Änderungsantrag zu TOP 3.3 - Umgestaltung Amsterdamer Straße / Xantener Straße Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion bitten Sie darum, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom- menden Sitzung des Verkehrsausschusses am 28. April 2020 zu setzen: Beschluss: Der Verkehrsausschuss möge folgenden Beschluss fassen: Die Beschlussvorlage wird um Punkt 4 ergänzt: „Die Verwaltung wird parallel zu den vorgenannten Maßnahmen beauftragt, eine Linksabbie- gespur aus dem Riehler Gürtel in Richtung Zoobrücke zu planen und den Gremien zur Be- schlussfassung vorzulegen. Mit Ermöglichung dieser Abbiegerelation ist in der östlichen Xan- tener Straße zwischen Amsterdamer Straße und Theodor-Schwann-Straße die Einbahnstra- ßenrichtung zu drehen und in der Theodor-Schwann-Straße eine Einbahnstraßenregelung ganz oder teilweise einzuführen.“ Begründung: Die Xantener Straße ist vom Riehler Gürtel zur Amsterdamer Straße für den aktuellen Durchgangsverkehr nicht geeignet. Sie führt als Einbahnstraße nur einspurig durch ein ruhi- ges Wohngebiet. Um den Durchgangsverkehr zu verhindern, wäre es sinnvoll, die Einbahn- straßenrichtung von der Amsterdamer Straße bis zur Theodor-Schwann-Straße umzukehren. Die Umkehrung und damit Verkehrsberuhigung käme auch dem aufkommenden Fahrradver- kehr zwischen Nippes und Riehl sehr entgegen. Dementsprechend muss die Theodor- FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Schwann auch zumindest bis zur Mathias-Schleiden-Straße als Einbahnstraße geführt wer- den. Nicht nur vor dem Hintergrund der Umkehrung der Einbahnstraßenrichtung der Xantener Straße, sondern auch aus sicherheits- und verkehrstechnischen Gründen ist es notwendig, eine Linksabbiegemöglichkeit vom Riehler Gürtel stadteinwärts auf die Amsterdamer Straße zu schaffen. Zum einen, um von Riehl aus weiterhin über die Xantener Straße nach Nippes zu gelangen und zum anderen, um den Verkehr aus Riehl besser abfließen zu lassen. Die Abbiegemöglichkeit an der Barbarastraße ersetzt nicht das Linksabbiegen am Riehler Gürtel. Um aus Riehl (Mitte) auf die Amsterdamer Straße stadteinwärts zu gelangen, gibt es zur Zeit lediglich die Barbarastraße und die Stammheimer Straße. Die Stammheimer Straße ist eine auf Tempo-30 reduzierte und mit zahlreichen Verengungen versehene Strecke. Er- schwerend kommt eine Buslinie, die auf diesem Abschnitt verkehrt, hinzu. Um auf die Barba- rastraße zu gelangen, muss die Straße Riehler Tal befahren werden. Diese befindet sich in einer Tempo-30-Zone, ist extrem eng und führt dazu an der Garthestraße über einen Grund- schulweg. Diese beiden Verbindungen sind als Ausfallstraßen völlig ungeeignet. Die beste, schnellste und sicherste Möglichkeit, den Verkehr aus Riehl in alle Richtungen abzuleiten, würde über den Riehler Gürtel gehen. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ralph Sterck Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3250/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.06.2020
- Erstellt
- 16.09.2019 14:53