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V/0064/2017

Basisinformationen Jobcenter

Vorlagen 18.01.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 08.03.2017, TOP 13

Anlage_1_Glossar

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Berichtsvorlage

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Anlage_2_Mittelabflussbericht

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Anlage_1_Glossar

9040 Zeichen

Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster 
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ 
Weiterbildung (z. B. Umschulung). 
Aktivierungsquote  
der Langzeitleis-
tungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden  in einer Maßnahme der aktiven A r-
beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden 
gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e-
rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige 
zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen 
und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl 
der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen 
und den mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e-
griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo-
sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie  
beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich 
in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen 
Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun-
gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe-
werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. 
 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft 
miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe-
gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs-
gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und 
sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem 
statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten 
statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, 
die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. 
gE = gemeinsame Einrichtung 
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie 
Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des 
kommunalen Trägers.  
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen 
Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf 
Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation

des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend 
der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosen-
quote 
Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) 
und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch-
schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen 
Zielvereinbarung). 
KOL = Kind ohne Leistungsanspruch 
Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf 
durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind.  
 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge-
setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech-
tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe-
rechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, 
Neben- und Heizkosten).  
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener-
gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 
Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 
15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen 
die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. 
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be-
schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Nachhaltigkeitsquote 
(K2E3) 
Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten 
(Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter 
sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den 
üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. 
NLB = Nicht Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan-
spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. 
 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich

differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar-
beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für 
Unterkunft und Heizung. 
 
RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich 
können auch Personen mit anderem Status dazugehören. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse 
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül-
tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten  zum 
Stichtag (Nenner).  
S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften 
Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes-
tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. 
 
SLB = Sonstige Leistungsberechtigte 
Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen 
erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend 
zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil-
dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe.  
 
Veränderungsrate des 
Bestands der Lang-
zeitleistungsbezie-
henden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der 
Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts-
wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein-
barung). 
zkT = zugelassener kommunaler Träger  
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options-
kommune) – z. B. Jobcenter Münster

Berichtsvorlage

20479 Zeichen

V/0064/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Jobcenter 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Basisinformationen Jobcenter 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Vorabinformationen: 
 
Die in jeder Basisinformation des Jobcenters ausgewiesenen Strukturdaten, Kennzahlen und 
Ergänzungsgrößen gelten in der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich 
als so genannte Grundsicherungsdaten (z. B. Bestand der Leistungsberechtigten, Anzahl der 
Integrationen etc.). Diese werden nach dem so genannten Wartezeitkonzept veröffentlicht.  Dies 
bedeutet, dass Daten erst nach einer Wartezeit für Nacherfassungen (drei Monate) „festg e-
schrieben“ werden (T-3). Aktueller Datenstand der Grundsicherungsdaten mit Wartezeit ist der 
Berichtsmonat September 2016. 
 
Grundsicherungsdaten ohne bzw. mit verkürzter Wartezeit für Nacherfassungen liegen dem Jo b-
center Münster zu internen Steuerungszwecken vor. Eine regelmäßige Berichterstattung dieser 
Daten ist auf Grund strikter Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich . Da diese z u-
dem untererfasst si nd, sind sie nicht hinreichend aussagekräftig, sondern bilden lediglich Te n-
denzen ab. Eine valide Aussagekraft von Grundsicherungsdaten ergibt sich erst nach drei Mon a-
ten mit Festschreibung. 
 
Für Arbeitsmarktdaten (z. B. Arbeitslosenquote, Bestand der Arbe itslosen) gilt das beschriebene 
Wartezeitkonzept indes nicht. Diese werden ohne Wartezeit für Nacherfassungen stets am akt u-
ellen Rand, d. h. für den Vormonat, veröffentlicht. Aktueller Datenstand der Arbeitsmarktdaten ist 
der Berichtsmonat Dezember 2016.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0064/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Nilles 
Ruf: 
492-9002 
E-Mail: 
Nilles@stadt-muenster.de 
Datum: 
03.02.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0064/2017 
 
Mit dieser Berichtsvorlage berichtet das Jobcenter Münster unter 1.) zu Strukturdaten, Kennza h-
len und Ergänzungsgrößen und unter 2.) in Kurzform über den Stand der Zielerreichung mit War-
tezeit zum aktuellen Monat September 2016 (Ausnahme: Arbeitsmarktdaten).  
 
Unter 3.) findet sich zusätzlich eine detaillierter erläuterte Zusammenfassung der abschließenden 
Ergebnisse zur Zielerreichung 2016. Hierbei ist zu beachten, dass Daten ohne bzw. mit verkür z-
ter Wartezeit enthalten sind, da die Zielvereinbarung mit  dem Land Nordrhein -Westfalen nicht 
ausschließlich zu Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten abgeschlossen wird. Es wird auf 
das Ergebnis im Dezember 2016 (ohne rückwirkende Veränderungen in den Folgemonaten) ab-
gezielt.  
 
Zur Zielerreichung 2016 wird mit dieser Berichtsvorlage abschließend berichtet. 
 
1.) Strukturdaten, Kennzahlen und weitere Ergänzungsgrößen 
 
Im Berichtsmonat September 2016 befinden sich 22.206 Personen in Bedarfsgemeinschaften 
(vgl. Abbildung 1). Der Bestand der Personen im Regelleistungs bezug unterteilt sich in 14.843 
erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 6.240 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte.  
 
Im Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahr sind für diese Personengruppen moderate Steig e-
rungsraten zu erkennen. Auf diese zu erwartende  Entwicklung wurde bereits in den letzten B e-
richtsvorlagen hingewiesen:  
 
Nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Asylverfahren münden vermehrt Personen mit Fluch t-
kontext in den Leistungsbezug nach dem SGB II ein. Bislang konnte dieser erhöhte Zulauf durch 
den Rückgang im Bestand der übrigen Leistungsberechtigten kompensiert werden, die Zahl der 
Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II blieb weitgehend stabil. Durch höhere Entsche i-
dungsraten hinsichtlich der zu Jahresbeginn 2016 aufgelaufenen Asylverfahre n wird ein solcher 
Ausgleich für die nächsten Monate nicht mehr aufrecht zu erhalten sein. Deshalb lässt sich  für 
die zweite Jahreshälfte 2016 und die erste Jahreshälfte 2017 absehen, dass die Zahl der Lei s-
tungsberechtigten im SGB II insgesamt ansteigen wird.

3 
V/0064/2017 
 
Strukturdaten Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
September 16 August 16 Abweichung September 15 Abweichung Durchschnitt
Personen in Bedarfsgemeinschaften 22.206             21.923             1,3% 21.926             1,3% 21.936          
männlich 11.248             11.075             1,6% 10.974             2,5% 11.000          
weiblich 10.958             10.848             1,0% 10.952             0,1% 10.936          
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14.843             14.700             1,0% 14.537             2,1% 14.589          
männlich 7.436               7.365               1,0% 7.209               3,1% 7.242            
weiblich 7.407               7.335               1,0% 7.328               1,1% 7.348            
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.240               6.056               3,0% 6.166               1,2% 6.181            
männlich 3.194               3.082               3,6% 3.101               3,0% 3.132            
weiblich 3.046               2.974               2,4% 3.065               -0,6% 3.049            
Erwerbstätige Leistungsbeziehende* 4.480               4.468               0,3% 4.539               -1,3% 4.540            
abhängig erwerbstätig 4.201               4.187               0,3% 4.231               -0,7% 4.227            
mit Einkommen bis zu 450 € 2.136               2.128               0,4% 2.163               -1,2% 2.196            
mit Einkommen über 450 € bis 850 € 847                  830                  2,0% 845                  0,2% 842              
mit Einkommen über 850 € bis 1200 € 650                  625                  4,0% 618                  5,2% 607              
mit Einkommen über 1200 € 568                  604                  -6,0% 605                  -6,1% 582              
selbständig erwerbstätig 326                  332                  -1,8% 355                  -8,2% 365              
* Berichtsmonat August 2016
 
Abbildung 1: Strukturdaten 
 
Die Ausgabensumme für Leistungen zum Lebensunterhalt steigt im Vergleich zum Vormonat und 
Vorjahr an (vgl. Abbildung 2). Diese Entwicklung verläuft konform zum Anstieg im Bestand der 
Leistungsberechtigten und ist zudem u. a. durch die jährliche Regelbedarfserhöhung bedingt.  
 
Hinsichtlich der Leistungen für Unterkunft und Heizung zeigt sich, dass die Ausgabensumme 
rückläufig bis konstant ist. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass für die ver mehrt einmün-
denden geflüchteten Personen durch die Unterbringung in städtischen Unterkünften (zunächst 
noch) keine Bedarfe hierfür geltend gemacht werden.  
 
Die Quote zur Nachhaltigkeit der Integrationen (vgl. Abbildung 2) befindet sich weiterhin auf ho-
hem Niveau.  
 
Kennzahlen und Ergänzungsgrößen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
September 16 August 16 Abweichung September 15 Abweichung Durchschnitt
 K1 - Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt 
 (Monatswert) 4.270.470         4.183.838         2,1% 4.020.346         6,2% 3.934.445     
 Jahresfortschritt der Leistungen zum Lebensunterhalt
 (kumulierte Werte Januar bis September) 37.528.894       33.258.424       36.578.437       2,6%
 K1E1 - Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung
 (Monatswert) 4.540.663         4.626.237         -1,8% 4.521.586         0,4% 4.475.769     
 Jahresfortschritt der Leistungen für Unterkunft und Heizung
 (kumulierte Werte Januar bis September) 41.243.880       36.703.217       41.072.830       0,4%
 K1E2 - Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
 (Monatswert) 14.843             14.700             1,0% 14.537             2,1% 14.447          
 K2E3 - Nachhaltigkeit der Integrationen* 
 (Durchschnittswert der vergangenen zwölf Monate) 68,4                 68,3                 0,04% 65,3                 4,7% 61,6             
 * Berichtsmonat Juni 2016 
 
Abbildung 2: Kennzahlen und Ergänzungsgrößen 
 
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster ist im Berichtsmonat Dezember 2016 auf 5,4 % gesu n-
ken (vgl. Abbildung 3). Die Minderung um 0,2 Prozentpunkte ist auf einen Rückga ng der Arbeits-

4 
V/0064/2017 
 
losen im Rechtskreis SGB III zurückzuführen. Die Zahl der Arbeitslosen in der Betreuung des 
Jobcenters hat sich um 15 Personen verringert.  
 
Arbeitslose Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat VorjahrBerichtsmonat: Jul. 15
Dezember 16 November 16 Abweichung Dezember 15 Abweichung Durchschnitt
 Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,4             5,6                   -3,6% 5,6                   -3,6% 5,8               
 Anteil SGB II an Arbeitslosenquote (in %) 74,1              71,4              3,7% 71,4                 3,7% 68,6             
 Bestand Arbeitslose SGB II 6.488               6.503               -0,2% 6.383               1,6% 6.368            
 männlich 3.720               3.712               0,2% 3.631               2,5% 3.574            
 weiblich  2.768               2.791               -0,8% 2.752               0,6% 2.793            
    15 bis unter 25 Jahre 574                  571                  0,5% 511                  12,3% 500              
    50 Jahre und älter 1.923               1.919               0,2% 1.944               -1,1% 1.915            
    Schwerbehinderte 357                  366                  -2,5% 385                  -7,3% 388              
    Ausländer 2.006               1.974               1,6% 1.610               24,6% 1.529            
    Langzeitarbeitslose 3.574               3.598               -0,7% 3.509               1,9% 3.515            
 
Abbildung 3: Arbeitslose 
 
Im Berichtsmonat September 2016 sind 416 Sank tionen wirksam (vgl. Abbildung 4). Die Sankt i-
onsquote liegt weiterhin niedriger als auf Landes - und Bundesebene und zeigt sich im Vergleich 
zu Vormonat und Vorjahr stabil. Der durchschnittliche Kürzungsbetrag ist auf 85,71 € gesunken.  
Sanktionen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
September 16 August 16 Abweichung September 15 Abweichung Durchschnitt
 Anzahl der wirksamen Sanktionen 416                    415                        0,2% 456                        -8,8% 479                   
 Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 324                    321                    0,9% 343                        -5,5% 372                   
 Deutsche 251                    249                    0,8% 276                        -9,1% 298                   
 Ausländer 73                      72                      1,4% 67                          9,0% 74                     
 Sanktionsquote 
 Münster 2,2                     2,2                         0,0% 2,3                         -6,9% 2,5                    
 Nordrhein-Westfalen 2,9                     2,7                         4,4% 2,8                         1,9% 2,8                    
 Deutschland 3,2                     3,1                         3,4% 3,1                         4,2% 3,0                    
 Durchschnittliche Höhe der Kürzung 
 Münster 85,71 €               88,72 €                   -3,4% 93,20 €                   -8,0% 91,44 €               
 Nordrhein-Westfalen 102,96 €             103,54 €                 -0,6% 101,68 €                 1,3% 102,99 €            
 Deutschland 108,35 €             109,07 €                 -0,7% 106,91 €                 1,4% 107,55 €            
 
Abbildung 4: Sanktionen 
 
 
2.) Zielerreichung 
 
a) Integrationen 
 
Im Zeitraum von Januar bis September 2016 sind kumuliert 2.406 Integrationen zu zählen (vgl. 
Abbildung 5), dies sind 327 Integrationen weniger als geplant.

5 
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Abbildung 5: K2 – Absolute Anzahl von Integrationen 
 
Zur Integrationsquote gilt für den Monat September 2016 ein unterjähriger Sollwert von 17,8 %, 
der tatsächlich erreichte Wert liegt bei 16,4 % (vgl. Abbildung 6). Die Abweichung beträgt somit -
1,4 Prozentpunkte.  
 
Abbildung 6: K2 – Integrationsquote 
 
 
b) Langzeitleistungsbezug

6 
V/0064/2017 
 
 
Das Ziel zum Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden wird erreicht. Im aktuellen Monat Se p-
tember 2016 wird der errechnete Höchstwert um 99 Personen unterschritten (vgl. Abbildung 7). 
 
Abbildung 7: K3 - Bestand Langzeitleistungsbeziehende 
 
Im Berichtsmonat September 2016 soll die Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden 
im Jahresfortschritt 12,3 % betragen. Es zeigt sich eine knappere Zielverfehlung als bei der Integ-
rationsquote insgesamt. Die Abweichung zum Soll liegt bei -0,4 Prozentpunkten (vgl. Abbi ldung 
8).

7 
V/0064/2017 
 
Abbildung 8: K3E1 - Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende 
 
c) Menschen mit Behinderungen 
 
Die deutlichste Zielverfehlung zeigt sich bei der Integrationsquote der arbeitssuchenden Schwe r-
behinderten (vgl. Abbildung 9). I m September 2016 liegt sie erneut 5,8 Prozentpunkte unterhalb 
des Sollwerts.  
 
Abbildung 9: Integrationsquote der arbeitssuchenden Schwerbehinderten

8 
V/0064/2017 
 
 
d) Jugendarbeitslosigkeit 
 
Die durchschnittliche Jugendarbeitslosenquote in Rechtskreis SGB II liegt im aktuellen Bericht s-
monat Dezember 2016 (keine Wartezeit, da Arbeitsmarktdaten) erneut bei 2,7 % und verfe hlt 
somit den Zielwert um 0,2 Prozentpunkte (vgl. Abbildung 10).  
 
Abbildung 10: Jugendarbeitslosenquote SGB II 
 
 
3.) Zielerreichung nach aktuellem Datenstand (Jahresendergebnisse 2016) 
 
Die Zielvereinbarung mit dem Land  Nordrhein-Westfalen wird nicht zu Daten mit einer Wartezeit 
von drei Monaten (T -3) abgeschlossen. Vielmehr wird grundsätzlich auf das E rgebnis direkt im 
Monat Dezember abgestellt . D ie Ergebnisse setzen sich am Jahresende folgendermaßen z u-
sammen:  
 
 Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit),  
 November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit) 
 Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit) 
 Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit , festgeschri e-
ben)

9 
V/0064/2017 
 
Als Ergebnis zur Zielerreichung im Jahr 2016 ist festzuhalten: 
 
a) Integrationen 
 
Mit dem Land Nordrhein -Westfalen wurde eine Steigerung der absoluten Anzahl der Integration 
im Jahresfortschritt vereinbart. Das Jahresendergebnis aus Dezember 2015 soll im Dezember 
2016 (Zusammensetzung der Daten s.o.) um 2,0 % übertroffen werden. Dieses Ziel wird um 354 
Integrationen verfehlt. 
 
Ergänzend zur absoluten Anzahl der Integrationen wurde zudem eine Vereinbarung zur Integrati-
onsquote getroffen: Diese soll gegenüber dem Vorjahre sergebnis nicht um mehr als 2,8 % si n-
ken. Die Vereinbarung der negativen Veränderungsrate zeigt, dass bei der Zielplanung den zu 
erwartenden Rahmenbedingungen für das Jahr 2016 – insbesondere bedingt durch den erhöhten 
Zuzug im Zusammenhang von Fluchtmigra tion und Hochrechnungen zur Einmündung dieser 
geflüchteten Personen in den Leistungsbezug nach dem SGB II – Rechnung getragen wurde.  
 
Dennoch wird auch das Ziel zur Integrationsquote nicht erreicht. Der Sollwert von 22,1 % als Jah-
resergebnis im Dezember 2016 wurde um 1,5 Prozentpunkte unterschritten.  
 
Ursächlich für die hinter den Planungen zurückbleibenden Ergebnisse ist vor allem die ang e-
spannte Personalsituation durch hohe Fluktuation und der teilweise verzögerten Besetzung von 
Stellen. Zudem wurden durch die Einrichtung der Fachstelle für Geflüchtete interne Umstrukturie-
rungen notwendig. Der damit einhergehende Einarbeitungsprozess für die MitarbeiterInnen bi n-
det kurz- bis mittelfristig zusätzlich Ressourcen.  
 
b) Langzeitleistungsbezug  
 
Der durchschnitt liche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden soll laut Zielvereinbarung g e-
genüber dem Vorjahr nicht um mehr als 0,5 % steigen. Dieses Ziel wird erreicht, zum Jahresende 
wird der geplante Höchstwert um mehr als 85 Langzeitleistungsbeziehende unterschritten. 
 
Zusätzlich zu den Bestandsdaten wurde ein Ziel zur Integrationsquote der Langzeitleistungsbe-
ziehenden vereinbart. Diese soll im Vergleich zum Jahresende 2015 um 2,0 % gesteigert we r-
den. Im Ergebnis ist es gelungen, die Integrationsquote der Langzeitlei stungsbeziehenden um 
1,4 % zu steigern. 
 
Der Zielabweichungsgrad ist hinsichtlich der Integrationsquote für Langzeitleistungsbeziehende 
geringer ausgeprägt als bei der Integrationsquote insgesamt. Der durchschnittliche Bestand ist 
weiter gesunken. Hieraus lässt sich ableiten, dass die interne Fokussierung im Hinblick auf die 
Vermeidung von Langzeitleistungsbezug wirkt. 
 
c) Menschen mit Behinderungen 
 
Das zusätzlich vereinbarte Ziel der Steigerung der Integrationsquote der arbeitsuchenden 
Schwerbehinderten um 2 ,0 % gegenüber dem Vorjahresendergebnis wurde indes deutlich ve r-
fehlt. Die Abweichung zum geplanten Zielwert von 24,8 % beträgt 6,4 Prozentpunkte. 
 
Die geschäftspolitische Schwerpunktsetzung, insbesondere arbeitsmarktliche Teilhabe für Me n-
schen mit Behinderungen zu ermöglichen, hat im Jahr 2016 nicht zu den erwarteten Ergebnissen

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V/0064/2017 
 
geführt. Ursächlich hierfür sind auch die Auswirkungen der bereits erläuterten Personalsituation. 
Zudem zeigen Erfahrungswerte der Jobcoaches, dass sich die Einmündung in passgenau e An-
gebote zunehmend herausfordernder gestaltet und es vor der Eingliederung in eine sozialvers i-
cherungspflichtige Beschäftigung langfristiger stabilisierender Fördermaßnahmen bedarf. 
 
d) Jugendarbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II 
 
Da die Jugendarbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II zu den Arbeitsmarktdaten gehört, gilt das 
Wartezeitkonzept und die zielrelevante Zusammenstellung der Daten zum Jahresende nicht. Die 
Zielerreichung wurde daher bereits im Jahresverlauf 2016 stets am aktuellen Rand berichtet.  
 
Die mit dem Land vereinbarte Stagnation der Jugendarbeitslosenquote bei durchschnittlich 2,5 % 
wird nicht erreicht. Der tatsächliche Jahresdurchschnittswert liegt bei 2,7 %. 
 
Dennoch bleibt hervorzuheben, dass der Wert von 2,7 % trotz Zielverfehlung mit 0, 2 Prozent-
punkten - insbesondere vor dem Hintergrund des starken Zulaufs von jungen Geflüchteten –
grundsätzlich ein solider Wert als Ergebnis ist (auf Landesebene liegt der Durc hschnittswert bei 
4,3 %).  
 
Fazit und Ausblick:  
 
Die objektive Arbeitsmarktlage in Münster zeigte sich im Jahr 2016 stabil, die Zahl der sozialve r-
sicherungspflichtigen Beschäftigten nahm stetig weiter zu. Viele erwerbsfähige Leistungsberec h-
tigte im Leistungsbezug nach dem SGB II verfügen allerdings nicht über ausreichende Qualifik a-
tionen für den zunehmend anspruchsvolleren Ausbildung - und Arbeitsmarkt oder können ma n-
gels Wettbewerbsfähigkeit nicht unmittelbar von dieser positiven Entwicklung profitieren.  
 
In Fortsetzung der letzten Jahre hat das Jobcenter Münster auch für das Jahr 20 16 eine ambitio-
nierte Zielvereinbarung mit dem Land getroffen, um die eigene strategische Ausrichtung und die 
lokalen Handlungsschwerpunkte der Stadt Münster zu unterstreichen und allen Zielgruppen soz i-
ale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen.  
 
In Anbetracht der hohen Fluktuation und einer ohnehin knappen Personaldecke zeigt sich jedoch, 
dass die Ziele des Jahres 2016 zu ambitioniert waren und nicht in dem gewünschten Maße e r-
reicht werden können. 
Trotz der Zielverfehlung in Bezug auf Integrationen u nd Integrationsquoten wird im Jahr 2016 
rückblickend erneut ein hohes Maß an nachhaltigen Integrationen (vgl. Abbildung 2 – Wert K2E3) 
erreicht. Die Jugendarbeitslosenquote kann im Jahr 2016 zwar nicht bei 2,5 % gehalten werden, 
dennoch liegt sie im interk ommunalen Vergleich weiterhin auf einem starken niedrigen Niveau. 
Ein durchweg positives Fazit lässt sich für die Entwicklung des Langzeitleistungsbezugs in Müns-
ter ziehen.  
 
Da mit zunehmender Dauer von Arbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug das Risiko materiel-
ler und sozialer Teilhabedefizite steigt, wird sich die strategische Grundausrichtung des Jobce n-
ters auch im Jahr 2017 vorrangig auf die Strategien „stabilisieren, aktivieren, befähigen“ und 
„Marktchancen erhöhen“ stützen. Die zielorientierte Fö rderung der erwerbsfähigen Leistungsb e-

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V/0064/2017 
 
rechtigten durch umfassende Potenzialanalysen im Sinne des fa:z-Modells1 wird konsequent wei-
ter geführt.  
 
Zur Zielvereinbarung für das Jahr 2017 wird die Berichterstattung aufgenommen, sobald Daten 
mit Wartezeit (T-3) vorliegen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Glossar 
Anlage 2 – Mittelabflussbericht Eingliederungstitel 
 
 
  
                                                
1 fa:z = Förderansatz: Ziel

Anlage_2_Mittelabflussbericht

1908 Zeichen

vorläufiger Jahresabschluss Eingliederungstitel (EGT) 2016
Stand: 01.02.2017
Beratung und Unterstützung der Arbeitssuche
Vermittlungsbudget 563.140,98 € 4,53%
Reisekosten für Meldepflichten 455,61 € 0,00%
Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.001.141,22 € 24,15%
3.564.737,81 € 28,68%
Qualifizierung
Förderung berufliche Weiterbildung (FbW) 1.713.640,97 € 13,79%
1.713.640,97 € 13,79%
Beschäftigung begleitende Leistungen
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 296.255,15 € 2,38%
Eingliederungszuschüsse für AN ab 50 Jahre 7.556,65 € 0,06%
befristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 657.462,55 € 5,29%
unbefristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 0,00 € 0,00%
Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) (ab 01.04.2012) 558.427,16 € 4,49%
Einstiegsgeld 67.928,80 € 0,55%
Begleitende Hilfen für Selbständige 20.269,66 € 0,16%
1.607.899,97 € 12,94%
Maßnahmen für Jüngere
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 353.384,92 € 2,84%
Einstiegsqualifizierung (EQ) 48.974,61 € 0,39%
ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 110.484,00 € 0,89%
Assistierte Ausbildung 23.486,50 € 0,19%
536.330,03 € 4,32%
Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Ausbildungszuschuss 28.285,96 € 0,23%
Probebeschäftigung behinderter Menschen 10.553,99 € 0,08%
Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 114.209,90 € 0,92%
Eingliederungszuschüsse für Behinderte [222] 64.846,09 € 0,52%
Eingliederungszuschüsse für Schwerbehinderte [223] 810.381,35 € 6,52%
besondere Maßnahmen zur Weiterbildung [Reha] 146.259,82 € 1,18%
1.174.537,11 € 9,45%
Beschäftigung schaffende Leistungen
Arbeitsgelegenheiten 853.739,20 € 6,87%
853.739,20 € 6,87%
Freie Förderung
Freie Förderung (§ 16f SGB II] 339.427,00 € 2,73%
339.427,00 € 2,73%
Sonstiges
Sonstiges 77.070,19 € 0,62%
77.070,19 € 0,62%
Budgetansatz: 12.429.122,10 € 100,00% Summe: 9.867.382,28 € 79,39%
Kommunale Aufwendungen für den Eingliederungstitel: 0,00 €

Beratungsverlauf (1)

08.03.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0064/2017
Typ
Vorlagen
Datum
18.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37