V/0064/2017
Basisinformationen Jobcenter
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Anlage_1_Glossar
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Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Berichtsvorlage
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V/0064/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Jobcenter
Betrifft
Basisinformationen Jobcenter
Beratungsfolge
08.03.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Bericht
Bericht:
Vorabinformationen:
Die in jeder Basisinformation des Jobcenters ausgewiesenen Strukturdaten, Kennzahlen und
Ergänzungsgrößen gelten in der offiziellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich
als so genannte Grundsicherungsdaten (z. B. Bestand der Leistungsberechtigten, Anzahl der
Integrationen etc.). Diese werden nach dem so genannten Wartezeitkonzept veröffentlicht. Dies
bedeutet, dass Daten erst nach einer Wartezeit für Nacherfassungen (drei Monate) „festg e-
schrieben“ werden (T-3). Aktueller Datenstand der Grundsicherungsdaten mit Wartezeit ist der
Berichtsmonat September 2016.
Grundsicherungsdaten ohne bzw. mit verkürzter Wartezeit für Nacherfassungen liegen dem Jo b-
center Münster zu internen Steuerungszwecken vor. Eine regelmäßige Berichterstattung dieser
Daten ist auf Grund strikter Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich . Da diese z u-
dem untererfasst si nd, sind sie nicht hinreichend aussagekräftig, sondern bilden lediglich Te n-
denzen ab. Eine valide Aussagekraft von Grundsicherungsdaten ergibt sich erst nach drei Mon a-
ten mit Festschreibung.
Für Arbeitsmarktdaten (z. B. Arbeitslosenquote, Bestand der Arbe itslosen) gilt das beschriebene
Wartezeitkonzept indes nicht. Diese werden ohne Wartezeit für Nacherfassungen stets am akt u-
ellen Rand, d. h. für den Vormonat, veröffentlicht. Aktueller Datenstand der Arbeitsmarktdaten ist
der Berichtsmonat Dezember 2016.
Vorlagen-Nr.:
V/0064/2017
Auskunft erteilt:
Frau Nilles
Ruf:
492-9002
E-Mail:
Nilles@stadt-muenster.de
Datum:
03.02.2017
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0064/2017
Mit dieser Berichtsvorlage berichtet das Jobcenter Münster unter 1.) zu Strukturdaten, Kennza h-
len und Ergänzungsgrößen und unter 2.) in Kurzform über den Stand der Zielerreichung mit War-
tezeit zum aktuellen Monat September 2016 (Ausnahme: Arbeitsmarktdaten).
Unter 3.) findet sich zusätzlich eine detaillierter erläuterte Zusammenfassung der abschließenden
Ergebnisse zur Zielerreichung 2016. Hierbei ist zu beachten, dass Daten ohne bzw. mit verkür z-
ter Wartezeit enthalten sind, da die Zielvereinbarung mit dem Land Nordrhein -Westfalen nicht
ausschließlich zu Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten abgeschlossen wird. Es wird auf
das Ergebnis im Dezember 2016 (ohne rückwirkende Veränderungen in den Folgemonaten) ab-
gezielt.
Zur Zielerreichung 2016 wird mit dieser Berichtsvorlage abschließend berichtet.
1.) Strukturdaten, Kennzahlen und weitere Ergänzungsgrößen
Im Berichtsmonat September 2016 befinden sich 22.206 Personen in Bedarfsgemeinschaften
(vgl. Abbildung 1). Der Bestand der Personen im Regelleistungs bezug unterteilt sich in 14.843
erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 6.240 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Im Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahr sind für diese Personengruppen moderate Steig e-
rungsraten zu erkennen. Auf diese zu erwartende Entwicklung wurde bereits in den letzten B e-
richtsvorlagen hingewiesen:
Nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Asylverfahren münden vermehrt Personen mit Fluch t-
kontext in den Leistungsbezug nach dem SGB II ein. Bislang konnte dieser erhöhte Zulauf durch
den Rückgang im Bestand der übrigen Leistungsberechtigten kompensiert werden, die Zahl der
Leistungsberechtigten im Rechtskreis SGB II blieb weitgehend stabil. Durch höhere Entsche i-
dungsraten hinsichtlich der zu Jahresbeginn 2016 aufgelaufenen Asylverfahre n wird ein solcher
Ausgleich für die nächsten Monate nicht mehr aufrecht zu erhalten sein. Deshalb lässt sich für
die zweite Jahreshälfte 2016 und die erste Jahreshälfte 2017 absehen, dass die Zahl der Lei s-
tungsberechtigten im SGB II insgesamt ansteigen wird.
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Strukturdaten Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
September 16 August 16 Abweichung September 15 Abweichung Durchschnitt
Personen in Bedarfsgemeinschaften 22.206 21.923 1,3% 21.926 1,3% 21.936
männlich 11.248 11.075 1,6% 10.974 2,5% 11.000
weiblich 10.958 10.848 1,0% 10.952 0,1% 10.936
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 14.843 14.700 1,0% 14.537 2,1% 14.589
männlich 7.436 7.365 1,0% 7.209 3,1% 7.242
weiblich 7.407 7.335 1,0% 7.328 1,1% 7.348
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 6.240 6.056 3,0% 6.166 1,2% 6.181
männlich 3.194 3.082 3,6% 3.101 3,0% 3.132
weiblich 3.046 2.974 2,4% 3.065 -0,6% 3.049
Erwerbstätige Leistungsbeziehende* 4.480 4.468 0,3% 4.539 -1,3% 4.540
abhängig erwerbstätig 4.201 4.187 0,3% 4.231 -0,7% 4.227
mit Einkommen bis zu 450 € 2.136 2.128 0,4% 2.163 -1,2% 2.196
mit Einkommen über 450 € bis 850 € 847 830 2,0% 845 0,2% 842
mit Einkommen über 850 € bis 1200 € 650 625 4,0% 618 5,2% 607
mit Einkommen über 1200 € 568 604 -6,0% 605 -6,1% 582
selbständig erwerbstätig 326 332 -1,8% 355 -8,2% 365
* Berichtsmonat August 2016
Abbildung 1: Strukturdaten
Die Ausgabensumme für Leistungen zum Lebensunterhalt steigt im Vergleich zum Vormonat und
Vorjahr an (vgl. Abbildung 2). Diese Entwicklung verläuft konform zum Anstieg im Bestand der
Leistungsberechtigten und ist zudem u. a. durch die jährliche Regelbedarfserhöhung bedingt.
Hinsichtlich der Leistungen für Unterkunft und Heizung zeigt sich, dass die Ausgabensumme
rückläufig bis konstant ist. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass für die ver mehrt einmün-
denden geflüchteten Personen durch die Unterbringung in städtischen Unterkünften (zunächst
noch) keine Bedarfe hierfür geltend gemacht werden.
Die Quote zur Nachhaltigkeit der Integrationen (vgl. Abbildung 2) befindet sich weiterhin auf ho-
hem Niveau.
Kennzahlen und Ergänzungsgrößen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
September 16 August 16 Abweichung September 15 Abweichung Durchschnitt
K1 - Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt
(Monatswert) 4.270.470 4.183.838 2,1% 4.020.346 6,2% 3.934.445
Jahresfortschritt der Leistungen zum Lebensunterhalt
(kumulierte Werte Januar bis September) 37.528.894 33.258.424 36.578.437 2,6%
K1E1 - Summe der Leistungen für Unterkunft und Heizung
(Monatswert) 4.540.663 4.626.237 -1,8% 4.521.586 0,4% 4.475.769
Jahresfortschritt der Leistungen für Unterkunft und Heizung
(kumulierte Werte Januar bis September) 41.243.880 36.703.217 41.072.830 0,4%
K1E2 - Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(Monatswert) 14.843 14.700 1,0% 14.537 2,1% 14.447
K2E3 - Nachhaltigkeit der Integrationen*
(Durchschnittswert der vergangenen zwölf Monate) 68,4 68,3 0,04% 65,3 4,7% 61,6
* Berichtsmonat Juni 2016
Abbildung 2: Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Die Arbeitslosenquote der Stadt Münster ist im Berichtsmonat Dezember 2016 auf 5,4 % gesu n-
ken (vgl. Abbildung 3). Die Minderung um 0,2 Prozentpunkte ist auf einen Rückga ng der Arbeits-
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losen im Rechtskreis SGB III zurückzuführen. Die Zahl der Arbeitslosen in der Betreuung des
Jobcenters hat sich um 15 Personen verringert.
Arbeitslose Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat VorjahrBerichtsmonat: Jul. 15
Dezember 16 November 16 Abweichung Dezember 15 Abweichung Durchschnitt
Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,4 5,6 -3,6% 5,6 -3,6% 5,8
Anteil SGB II an Arbeitslosenquote (in %) 74,1 71,4 3,7% 71,4 3,7% 68,6
Bestand Arbeitslose SGB II 6.488 6.503 -0,2% 6.383 1,6% 6.368
männlich 3.720 3.712 0,2% 3.631 2,5% 3.574
weiblich 2.768 2.791 -0,8% 2.752 0,6% 2.793
15 bis unter 25 Jahre 574 571 0,5% 511 12,3% 500
50 Jahre und älter 1.923 1.919 0,2% 1.944 -1,1% 1.915
Schwerbehinderte 357 366 -2,5% 385 -7,3% 388
Ausländer 2.006 1.974 1,6% 1.610 24,6% 1.529
Langzeitarbeitslose 3.574 3.598 -0,7% 3.509 1,9% 3.515
Abbildung 3: Arbeitslose
Im Berichtsmonat September 2016 sind 416 Sank tionen wirksam (vgl. Abbildung 4). Die Sankt i-
onsquote liegt weiterhin niedriger als auf Landes - und Bundesebene und zeigt sich im Vergleich
zu Vormonat und Vorjahr stabil. Der durchschnittliche Kürzungsbetrag ist auf 85,71 € gesunken.
Sanktionen Berichtsmonat Vormonat Vorjahresmonat Vorjahr
September 16 August 16 Abweichung September 15 Abweichung Durchschnitt
Anzahl der wirksamen Sanktionen 416 415 0,2% 456 -8,8% 479
Anzahl Personen mit mindestens einer Sanktion 324 321 0,9% 343 -5,5% 372
Deutsche 251 249 0,8% 276 -9,1% 298
Ausländer 73 72 1,4% 67 9,0% 74
Sanktionsquote
Münster 2,2 2,2 0,0% 2,3 -6,9% 2,5
Nordrhein-Westfalen 2,9 2,7 4,4% 2,8 1,9% 2,8
Deutschland 3,2 3,1 3,4% 3,1 4,2% 3,0
Durchschnittliche Höhe der Kürzung
Münster 85,71 € 88,72 € -3,4% 93,20 € -8,0% 91,44 €
Nordrhein-Westfalen 102,96 € 103,54 € -0,6% 101,68 € 1,3% 102,99 €
Deutschland 108,35 € 109,07 € -0,7% 106,91 € 1,4% 107,55 €
Abbildung 4: Sanktionen
2.) Zielerreichung
a) Integrationen
Im Zeitraum von Januar bis September 2016 sind kumuliert 2.406 Integrationen zu zählen (vgl.
Abbildung 5), dies sind 327 Integrationen weniger als geplant.
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Abbildung 5: K2 – Absolute Anzahl von Integrationen
Zur Integrationsquote gilt für den Monat September 2016 ein unterjähriger Sollwert von 17,8 %,
der tatsächlich erreichte Wert liegt bei 16,4 % (vgl. Abbildung 6). Die Abweichung beträgt somit -
1,4 Prozentpunkte.
Abbildung 6: K2 – Integrationsquote
b) Langzeitleistungsbezug
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Das Ziel zum Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden wird erreicht. Im aktuellen Monat Se p-
tember 2016 wird der errechnete Höchstwert um 99 Personen unterschritten (vgl. Abbildung 7).
Abbildung 7: K3 - Bestand Langzeitleistungsbeziehende
Im Berichtsmonat September 2016 soll die Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden
im Jahresfortschritt 12,3 % betragen. Es zeigt sich eine knappere Zielverfehlung als bei der Integ-
rationsquote insgesamt. Die Abweichung zum Soll liegt bei -0,4 Prozentpunkten (vgl. Abbi ldung
8).
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Abbildung 8: K3E1 - Integrationsquote Langzeitleistungsbeziehende
c) Menschen mit Behinderungen
Die deutlichste Zielverfehlung zeigt sich bei der Integrationsquote der arbeitssuchenden Schwe r-
behinderten (vgl. Abbildung 9). I m September 2016 liegt sie erneut 5,8 Prozentpunkte unterhalb
des Sollwerts.
Abbildung 9: Integrationsquote der arbeitssuchenden Schwerbehinderten
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d) Jugendarbeitslosigkeit
Die durchschnittliche Jugendarbeitslosenquote in Rechtskreis SGB II liegt im aktuellen Bericht s-
monat Dezember 2016 (keine Wartezeit, da Arbeitsmarktdaten) erneut bei 2,7 % und verfe hlt
somit den Zielwert um 0,2 Prozentpunkte (vgl. Abbildung 10).
Abbildung 10: Jugendarbeitslosenquote SGB II
3.) Zielerreichung nach aktuellem Datenstand (Jahresendergebnisse 2016)
Die Zielvereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen wird nicht zu Daten mit einer Wartezeit
von drei Monaten (T -3) abgeschlossen. Vielmehr wird grundsätzlich auf das E rgebnis direkt im
Monat Dezember abgestellt . D ie Ergebnisse setzen sich am Jahresende folgendermaßen z u-
sammen:
Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit),
November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit)
Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit)
Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit , festgeschri e-
ben)
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Als Ergebnis zur Zielerreichung im Jahr 2016 ist festzuhalten:
a) Integrationen
Mit dem Land Nordrhein -Westfalen wurde eine Steigerung der absoluten Anzahl der Integration
im Jahresfortschritt vereinbart. Das Jahresendergebnis aus Dezember 2015 soll im Dezember
2016 (Zusammensetzung der Daten s.o.) um 2,0 % übertroffen werden. Dieses Ziel wird um 354
Integrationen verfehlt.
Ergänzend zur absoluten Anzahl der Integrationen wurde zudem eine Vereinbarung zur Integrati-
onsquote getroffen: Diese soll gegenüber dem Vorjahre sergebnis nicht um mehr als 2,8 % si n-
ken. Die Vereinbarung der negativen Veränderungsrate zeigt, dass bei der Zielplanung den zu
erwartenden Rahmenbedingungen für das Jahr 2016 – insbesondere bedingt durch den erhöhten
Zuzug im Zusammenhang von Fluchtmigra tion und Hochrechnungen zur Einmündung dieser
geflüchteten Personen in den Leistungsbezug nach dem SGB II – Rechnung getragen wurde.
Dennoch wird auch das Ziel zur Integrationsquote nicht erreicht. Der Sollwert von 22,1 % als Jah-
resergebnis im Dezember 2016 wurde um 1,5 Prozentpunkte unterschritten.
Ursächlich für die hinter den Planungen zurückbleibenden Ergebnisse ist vor allem die ang e-
spannte Personalsituation durch hohe Fluktuation und der teilweise verzögerten Besetzung von
Stellen. Zudem wurden durch die Einrichtung der Fachstelle für Geflüchtete interne Umstrukturie-
rungen notwendig. Der damit einhergehende Einarbeitungsprozess für die MitarbeiterInnen bi n-
det kurz- bis mittelfristig zusätzlich Ressourcen.
b) Langzeitleistungsbezug
Der durchschnitt liche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden soll laut Zielvereinbarung g e-
genüber dem Vorjahr nicht um mehr als 0,5 % steigen. Dieses Ziel wird erreicht, zum Jahresende
wird der geplante Höchstwert um mehr als 85 Langzeitleistungsbeziehende unterschritten.
Zusätzlich zu den Bestandsdaten wurde ein Ziel zur Integrationsquote der Langzeitleistungsbe-
ziehenden vereinbart. Diese soll im Vergleich zum Jahresende 2015 um 2,0 % gesteigert we r-
den. Im Ergebnis ist es gelungen, die Integrationsquote der Langzeitlei stungsbeziehenden um
1,4 % zu steigern.
Der Zielabweichungsgrad ist hinsichtlich der Integrationsquote für Langzeitleistungsbeziehende
geringer ausgeprägt als bei der Integrationsquote insgesamt. Der durchschnittliche Bestand ist
weiter gesunken. Hieraus lässt sich ableiten, dass die interne Fokussierung im Hinblick auf die
Vermeidung von Langzeitleistungsbezug wirkt.
c) Menschen mit Behinderungen
Das zusätzlich vereinbarte Ziel der Steigerung der Integrationsquote der arbeitsuchenden
Schwerbehinderten um 2 ,0 % gegenüber dem Vorjahresendergebnis wurde indes deutlich ve r-
fehlt. Die Abweichung zum geplanten Zielwert von 24,8 % beträgt 6,4 Prozentpunkte.
Die geschäftspolitische Schwerpunktsetzung, insbesondere arbeitsmarktliche Teilhabe für Me n-
schen mit Behinderungen zu ermöglichen, hat im Jahr 2016 nicht zu den erwarteten Ergebnissen
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geführt. Ursächlich hierfür sind auch die Auswirkungen der bereits erläuterten Personalsituation.
Zudem zeigen Erfahrungswerte der Jobcoaches, dass sich die Einmündung in passgenau e An-
gebote zunehmend herausfordernder gestaltet und es vor der Eingliederung in eine sozialvers i-
cherungspflichtige Beschäftigung langfristiger stabilisierender Fördermaßnahmen bedarf.
d) Jugendarbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II
Da die Jugendarbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II zu den Arbeitsmarktdaten gehört, gilt das
Wartezeitkonzept und die zielrelevante Zusammenstellung der Daten zum Jahresende nicht. Die
Zielerreichung wurde daher bereits im Jahresverlauf 2016 stets am aktuellen Rand berichtet.
Die mit dem Land vereinbarte Stagnation der Jugendarbeitslosenquote bei durchschnittlich 2,5 %
wird nicht erreicht. Der tatsächliche Jahresdurchschnittswert liegt bei 2,7 %.
Dennoch bleibt hervorzuheben, dass der Wert von 2,7 % trotz Zielverfehlung mit 0, 2 Prozent-
punkten - insbesondere vor dem Hintergrund des starken Zulaufs von jungen Geflüchteten –
grundsätzlich ein solider Wert als Ergebnis ist (auf Landesebene liegt der Durc hschnittswert bei
4,3 %).
Fazit und Ausblick:
Die objektive Arbeitsmarktlage in Münster zeigte sich im Jahr 2016 stabil, die Zahl der sozialve r-
sicherungspflichtigen Beschäftigten nahm stetig weiter zu. Viele erwerbsfähige Leistungsberec h-
tigte im Leistungsbezug nach dem SGB II verfügen allerdings nicht über ausreichende Qualifik a-
tionen für den zunehmend anspruchsvolleren Ausbildung - und Arbeitsmarkt oder können ma n-
gels Wettbewerbsfähigkeit nicht unmittelbar von dieser positiven Entwicklung profitieren.
In Fortsetzung der letzten Jahre hat das Jobcenter Münster auch für das Jahr 20 16 eine ambitio-
nierte Zielvereinbarung mit dem Land getroffen, um die eigene strategische Ausrichtung und die
lokalen Handlungsschwerpunkte der Stadt Münster zu unterstreichen und allen Zielgruppen soz i-
ale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen.
In Anbetracht der hohen Fluktuation und einer ohnehin knappen Personaldecke zeigt sich jedoch,
dass die Ziele des Jahres 2016 zu ambitioniert waren und nicht in dem gewünschten Maße e r-
reicht werden können.
Trotz der Zielverfehlung in Bezug auf Integrationen u nd Integrationsquoten wird im Jahr 2016
rückblickend erneut ein hohes Maß an nachhaltigen Integrationen (vgl. Abbildung 2 – Wert K2E3)
erreicht. Die Jugendarbeitslosenquote kann im Jahr 2016 zwar nicht bei 2,5 % gehalten werden,
dennoch liegt sie im interk ommunalen Vergleich weiterhin auf einem starken niedrigen Niveau.
Ein durchweg positives Fazit lässt sich für die Entwicklung des Langzeitleistungsbezugs in Müns-
ter ziehen.
Da mit zunehmender Dauer von Arbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug das Risiko materiel-
ler und sozialer Teilhabedefizite steigt, wird sich die strategische Grundausrichtung des Jobce n-
ters auch im Jahr 2017 vorrangig auf die Strategien „stabilisieren, aktivieren, befähigen“ und
„Marktchancen erhöhen“ stützen. Die zielorientierte Fö rderung der erwerbsfähigen Leistungsb e-
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rechtigten durch umfassende Potenzialanalysen im Sinne des fa:z-Modells1 wird konsequent wei-
ter geführt.
Zur Zielvereinbarung für das Jahr 2017 wird die Berichterstattung aufgenommen, sobald Daten
mit Wartezeit (T-3) vorliegen.
In Vertretung
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage 1 – Glossar
Anlage 2 – Mittelabflussbericht Eingliederungstitel
1 fa:z = Förderansatz: Ziel
Anlage_2_Mittelabflussbericht
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vorläufiger Jahresabschluss Eingliederungstitel (EGT) 2016 Stand: 01.02.2017 Beratung und Unterstützung der Arbeitssuche Vermittlungsbudget 563.140,98 € 4,53% Reisekosten für Meldepflichten 455,61 € 0,00% Aktivierung und berufliche Eingliederung 3.001.141,22 € 24,15% 3.564.737,81 € 28,68% Qualifizierung Förderung berufliche Weiterbildung (FbW) 1.713.640,97 € 13,79% 1.713.640,97 € 13,79% Beschäftigung begleitende Leistungen Eingliederungszuschüsse (EGZ) 296.255,15 € 2,38% Eingliederungszuschüsse für AN ab 50 Jahre 7.556,65 € 0,06% befristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 657.462,55 € 5,29% unbefristeter Beschäftigungszuschuss (BEZ) (bis 31.03.2012) 0,00 € 0,00% Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) (ab 01.04.2012) 558.427,16 € 4,49% Einstiegsgeld 67.928,80 € 0,55% Begleitende Hilfen für Selbständige 20.269,66 € 0,16% 1.607.899,97 € 12,94% Maßnahmen für Jüngere Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 353.384,92 € 2,84% Einstiegsqualifizierung (EQ) 48.974,61 € 0,39% ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 110.484,00 € 0,89% Assistierte Ausbildung 23.486,50 € 0,19% 536.330,03 € 4,32% Leistungen für Menschen mit Behinderungen Ausbildungszuschuss 28.285,96 € 0,23% Probebeschäftigung behinderter Menschen 10.553,99 € 0,08% Probebeschäftigung schwerbehinderter Menschen 114.209,90 € 0,92% Eingliederungszuschüsse für Behinderte [222] 64.846,09 € 0,52% Eingliederungszuschüsse für Schwerbehinderte [223] 810.381,35 € 6,52% besondere Maßnahmen zur Weiterbildung [Reha] 146.259,82 € 1,18% 1.174.537,11 € 9,45% Beschäftigung schaffende Leistungen Arbeitsgelegenheiten 853.739,20 € 6,87% 853.739,20 € 6,87% Freie Förderung Freie Förderung (§ 16f SGB II] 339.427,00 € 2,73% 339.427,00 € 2,73% Sonstiges Sonstiges 77.070,19 € 0,62% 77.070,19 € 0,62% Budgetansatz: 12.429.122,10 € 100,00% Summe: 9.867.382,28 € 79,39% Kommunale Aufwendungen für den Eingliederungstitel: 0,00 €
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0064/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37