V/0594/2011
Rahmenplanung Gremmendorf / Angelmodde - West, Leitbild, Leitsätze, weitere planerische Schritte
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(Vorlage_V-0594-2011_Stand_2011-08-26)
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V/0594/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Rahmenplanung Gremmendorf / Angelmodde - West Leitbild, Leitsätze, weitere planerische Schritte Beratungsfolge 13.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörun g 15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick lung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das in der Anlage 1 formulierte Leitbild und die Leitsätze für den Rahmenplan Gremmendorf und Angelmodde - West werden als Grundlage für die weiteren Planungsschritte (Anlage 2) beschlossen. 2. Das von der Verwaltung aktualisierte Konzept zur Zeitplanung und zu weiteren Planungs- schritten für die von einem Abzug der britischen St ationierungskräfte in Gremmendorf und Angelmodde - West betroffenen Liegenschaften (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. 3. Mit dem Beschluss zu Beschlusspunkt 1. und dem i n der Anlage 2 vorgelegten aktualisierten Konzept zur Zeitplanung und zu weiteren Planungssch ritten für die von einem Abzug der briti- schen Stationierungskräfte in Gremmendorf und Angel modde - West betroffenen Liegen- schaften sind folgende Anträge erledigt: - Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion in der Bezi rksvertretung Münster-Südost „Rah- menplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (Anlage 3 a), - Antrag A-S/0017/2011 der CDU-Fraktion in der Bezi rksvertretung Münster-Südost „Rah- menplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (Anlage 3 b), - Antrag A-S/0018/2011 der FDP-Fraktion in der Bezi rksvertretung Münster-Südost „Stadt- teil - Marketing in den Planungsprozess zur Konversion einbeziehen“ (Anlage 3 c), - die Punkte 8 und 11 des Antrags A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertre- tung Münster-Südost „Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzeptes zur Nutzung der mit dem Abzug der britischen Streitkräfte frei werd enden Wohneinheiten und Liegen- schaften“ (Anlage 3 d). Vorlagen-Nr.: V/0594/2011 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit Ruf: 492 61 11 E-Mail: Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de Datum: 22.08.2011 Öffentliche Beschluss vorlage - 2 - V/0594/2011 II. Finanzielle Auswirkungen: Mit den o. a. Beschlüssen sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden. Begründung: Die Anträge - A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvert retung Münster-Südost „Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (s. Anlage 3 a), - A-S/0017/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvert retung Münster-Südost „Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (s. Anlage 3 b), - A-S/0018/2011 der FDP-Fraktion in der Bezirksvert retung Münster-Südost „Stadtteil - Marke- ting in den Planungsprozess zur Konversion einbeziehen“ (s. Anlage 3 c), - A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion in der Bezirksvert retung Münster-Südost „Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzeptes zur Nutzung der mit dem Abzug der britischen Streitkräfte frei werdenden Wohneinheiten und Liegenschaften“ (s. Anlage 3 d) sind von der Bezirksvertretung Münster-Südost am 20 .07.2011 als Prüfaufträge an die Verwaltung beschlossen worden. Mit den Beschlüssen zu den Beschlusspunkten 1., 2. und 3. sind die o. g. Anträge - mit Ausnahme des Antrags A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion in der B ezirksverwaltung Münster-Südost vom 17.06.2011 abschließend bearbeitet. Die Punkte 8 und 11 des Antrags A-S/0016/2011 der S PD-Fraktion werden mit dieser Vorlage be- rücksichtigt (s. Anlage 1). Alle weiteren Punkte de s Antrags A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion wer- den im Zusammenhang mit der Bearbeitung des nahezu inhaltsgleichen Antrags der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0032/2011 „Sozial, attraktiv, le bendig: Für ein kommunales Konzept zur zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen Famil ienwohnungen“ (s. Anlage 3 e), der in der Ratssitzung am 25.05.2011 an den Hauptausschuss ver wiesen wurde, berücksichtigt und bearbei- tet. Seit Anfang 2010 bearbeitet die Verwaltung – in int ensiver Rückkopplung zum dafür eingerichteten interfraktionellen Arbeitskreis und zur Bezirksvert retung Münster-Südost – den Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West. Über den erreichten Zwischenstand der Erarbeitung d es Rahmenplans Gremmendorf / Angelmod- de - West, insbesondere über das künftige Leitbild und die Leitsätze für die weitere Stadtteilent- wicklung in Gremmendorf und Angelmodde - West nach einem Abzug der britischen Stationie- rungskräfte, hat die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 10.05.2011 und in der Sitzung des ASSVW am 19.05.2011 ausführlich berichtet. Eine Bürgeranhörung zum erreichten Zwischenstand un d zur Entwicklung eines Leitbildes und von Leitsätzen der künftigen Stadtteilentwicklung fand am 06.07.2011 in der Eichendorff-Grundschule, Angelmodde, unter der Leitung von Herrn Bezirksbürgermeister Dr. Klenner statt. Sowohl in den Sitzungen der BV Münster-Südost und des ASSVW als auch in der Bürgeranhörung hat die Verwaltung allerdings stets deutlich gemach t, dass weitere konkrete Planungsschritte, z. B. Planungswerkstätten, Wettbewerbsverfahren, Erarbeit ung städtebaulicher Entwürfe, Aufstellung von Bebauungsplänen, zeitlich abhängig sind von ein er - bislang noch nicht vorliegenden - ver- bindlichen Erklärung der Briten zum genauen Abzugstermin der britischen Stationierungskräfte aus Münster (s. hierzu auch Vorlage V/0458/2011 „Sachstandsbericht zur anstehenden Konversion der von den britischen Stationierungskräften genutzten Standorte und Liegenschaften in Münster“). - 3 - V/0594/2011 Dieser elementare Umstand ist bei dem von der Verwa ltung in der Anlage 2 vorgelegten, gem. Beschlussziffern 2. und 3. des Antrags A-S/0017/201 1 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost aktualisierten Konzept zur weiteren Zeitplanung und zu weiteren Planungsschrit- ten für den Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West berücksichtigt worden. Einem Wunsch der Bezirksvertretung Münster-Südost e ntsprechend informiert die Verwaltung in der Anlage 4 über den Denkmalwert und den Sachstand des Verfahrens zur Eintragung in die Denkmalliste der ehemaligen Luftnachrichtenkaserne. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Leitbild und Leitsätze für die Rahmenplan ung Gremmendorf / Angelmodde – West Anlage 2: Aktualisiertes Konzept zur weiteren Zei tplanung und zu weiteren Planungsschritten für den Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West Anlage 3 a: Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion i n der Bezirksvertretung Münster-Südost „Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ Anlage 3 b: Antrag A-S/0017/2011 der CDU-Fraktion i n der Bezirksvertretung Münster-Südost „Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ Anlage 3 c: Antrag A-S/0018/2011 der FDP-Fraktion i n der Bezirksvertretung Münster-Südost „Stadtteil - Marketing in den Planungsprozess zur Konversion einbeziehen“ Anlage 3 d: Antrag A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion i n der Bezirksvertretung Münster-Südost „Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzeptes zur Nutzung der mit dem Abzug der britischen Streitkräfte frei werdenden Wohneinheiten und Liegenschaften“ Anlage 3 e: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0032/2011 „Sozial, attraktiv, lebendig: Für ein kommunales Konzept zur zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen Familienwohnungen“ Anlage 4: Denkmalwert und Sachstand des Verfahrens zur Eintragung in die Denkmalliste bei der ehemaligen Luftnachrichtenkaserne
V-0594-2011-Anlage-3a-CDU-Antrag-BV-1
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CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost
Ant
rag der CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost 07. Juni 2011
Betr.: Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde -West
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Der weiteren Bearbeitung des Rahmenplanes für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde –
West werden als Bilanz der bisherigen Diskussionen und Vorüberlegungen über die in naher
Zukunft anstehende Konversion der bislang militärisch genutzten Flächen und der ihnen
zugeordneten Wohnbereiche
folgende Ziele und Leitsätze zugrunde gelegt:
1. Es sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein funktionsfähiges
Stadtteilzentrum (neue Mitte) zu schaffen.
2. Zu einem solchen Stadtteilzentrum sollten beispielsweise Einzelhandelsflächen,
Gastronomie, Versammlungsstätten, ein dreistufiges Altenzentrum, Jugendeinrichtungen,
ggf. ein Ärztehaus ebenso gehören können wie fußläufige Freiflächen ( Marktplatz,
Wochenmarkt).
3. Eine gewerbliche Nutzung des Konversionsbereiches ist (abgesehen vom o.g.
Stadtteilzentrum) planerisch auf eine Zeile entlang dem Albersloher Weg zu
beschränken, soweit dies für Zwecke der Nahversorgung erforderlich und sinnvoll ist.
4. Die großen Frei- und Grünflächen im Nordwesten (Wäldchen), Westen und Süden des
Kasernenbereichs sollen erhalten bleiben, ggf in städtischem Eigentum. Der
Anlage 3a
zur Vorlage V/0594/2011
- 2 -
Rahmenplan wird auszuweisen haben, in welchem Umfang sie auch künftig sportlicher
Nutzung zur Verfügung stehen können.
5. Die Umwandlung des großen Bereichs der Hangars und sonstigen Zweckbauten
zwischen den klassischen Kasernen in der Mitte des Konversionsbereiches und der
Wohnbebauung am Letterhausweg im Norden sollte planerisch auf Wohnbebauung
konzentriert werden, deren Erschließung im Interesse der ruhigen Wohnlage am
Letterhausweg nicht über die nördliche „Panzerstraße“ erfolgen sollte.
6. Ziel der Umwandlung des Kasernenbereichs und der schon bisher zu Wohnzwecken
benutzten Flächen ist in Anpassung an den Charakter des Ortsteils „Wohnen im
Grünen“ („grüne Gartenstadt“).
7. Durch einen ggf. beschränkten städtebaulichen Wettbewerb (e) unter Beteiligung
regionaler oder auch überregionaler geeigneter Büros sind qualifizierte Vorschläge für
die Bereiche des Stadtteilzentrums und der Hangars einzuholen, ggf. auch für einzelne
der bisherigen Wohnquartiere.
8. Die weitere Planung bzw. ein städtebaulicher Wettbewerb sollte auch Ideen zur
Überwindung oder Milderung der Trennwirkung des Albersloher Weges aufzeigen,
wenn es darum geht, die Nahversorgungsqualität des Stadtteilzentrums mit der bisherigen
Ladenzeile zu verbinden.
9. Die Umwandlung der rund 430 Wohneinheiten in den bisherigen Siedlungen für die
Familien der Rheinarmee in allgemeine Wohnlagen ist planungsrechtlich so zu
begleiten, dass die ausgewogene Wohn- und Sozialstruktur im Ortsteil erhalten wird.
Die Substanz erlaubt eine Bildung von Individualeigentum für breite Bevölkerungskreise
zu sozialen Konditionen.
10. Die Bevölkerungsprognose für den Ortsteil bedarf auf dem Hintergrund dieses Wandels
einer zeitnahen Aktualisierung.
11. Auf der Grundlage der Fortschreibung der Bevölkerungsprognose sind die
Bedarfsplanungen für den U-3-Bereich, Kindergärten und Schulen zu aktualisieren,
damit diese Planungen bei der anstehenden Erstellung der Bebauungspläne ggf. gleich
Berücksichtigung finden
12. Die seitens der Stadt und ihrer regionalen Partner angestoßene Debatte über eine
schienengebundene (zusätzliche !) Erschließung und die bislang leistungsfähigen
Verbindungen im ÖPNV müssen diese Bevölkerungsentwicklung ggf. berücksichtigen.
13. Die Planungen sind weiter so voranzutreiben, dass die Entscheidungen in der
laufenden Ratsperiode bis 2014 abgeschlossen werden können.
Anlage 3a
zur Vorlage V/0594/2011
- 3 -
Begründung:
Die Zeit drängt: Erst kürzlich bestätigten Sprecher der Rheinarmee erneut, dass hinsichtlich des
Abzugs der Briten alle Daten zwischen 2015 und 2019 denkbar sind. Das entspricht der
Ankündigung des (neuen) britischen Premierministers David Cameron, dass die Hälfte der nur
noch 20.000 Mann starken Rheinarmee bereits bis 2015, der Rest bis 2020 abziehen sollen.
Diese Entscheidungen haben maßgeblichen und nachhaltigen Einfluss auf das Gesicht
Gremmendorf und Angelmodde - Wests im laufenden 21. Jahrhundert.
Die im offenen Arbeitskreis „Gremmendorf 2020“ ebenso wie der Öffentlichkeit breit geführte
Debatte über diese anstehende Entwicklung konzentriert sich
auf zwei Schwerpunkte:
• Die Konversion des eigentlichen Kasernengeländes einerseits und
• Die Umwandlung der „britischen“ Wohnbereiche in allgemeine Wohngebiete.
Im Vergleich zu anderen Ortsteilen ist bisher der Bereich Gremmendorf / Angelmodde - West
mit kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen eher stiefmütterlich ausgestattet. Flächen und
Substanz der Kaserne bieten sich geradezu an, hier Überlegungen für ein Stadtteilzentrum
einzuleiten. Die derzeitig allgemein angespannte finanzielle Lage der Stadt ( und eben nicht nur
dieser) darf nicht dazu führen, dieser Frage und entsprechenden Zielsetzungen auszuweichen,
wenn ganz offensichtlich die Gebäudesubstanz der Kaserne hierzu Chancen eröffnet. Die
Nutzungsänderung des Kasernenbereichs muss als Chance zur Schaffung eines
funktionsfähigen Stadtteilzentrums genutzt werden, um die vorhandenen
Nahversorgungstrukturen entsprechend dem Wachstum des Ortsteils in den letzten Jahren und
infolge der erheblichen Erweiterung in den kommenden Jahren anzupassen.
Die Ausweitung des Einzelhandels- und gewerblichen Angebotes entlang dem Albersloher
Weg auf dem Konversionsgelände wird im Interesse der Ortskernbildung und wohnnahen
Versorgung von allen Mitbürgern mit Spannung erwartet und als wichtige Bereicherung
angesehen. Mit einer solchen neuen Mitte würde ein pulsierendes Herz des Stadtteils für alle
Bevölkerungsgruppen entstehen.
Der bisher nur unzulänglich platzierte Wochenmarkt könnte eine wesentliche Aufwertung in
einem neuen Zentrum mit Marktplatz erhalten.
Zu den Defiziten im Ortsteil gehört auch die bisherige Ausstattung mit Senioren- und
Altenpflege-Einrichtungen ebenso wie Einrichtungen für jugendliche Nutzung. Es sollten auch
im Konversionsbereich Alternativen aufgezeigt werden, sofern nicht Flächen im Bereich der
bisherigen Truppensiedlungen südlich des Evangelischen Gemeindezentrums herangezogen
werden können. Letztere genießen vom Zeitablauf u. U. Vorzug, da der Konversionsbereich
nicht (so) kurzfristig zur Verfügung steht, wie es die Aufgabe angemessen erscheinen lässt.
Anlage 3a
zur Vorlage V/0594/2011
- 4 -
Bei den vorhandenen Siedlungen mit insgesamt 433 Wohneinheiten ist ein behutsamer Wandel
erforderlich, der Wohnwertverluste ebenso vermeidet wie Degenerationen durch geballte
Vermarktungen an (ortsfremde) Investoren, die nicht an einer nachhaltigen und langfristigen
Entwicklung interessiert wären. Eine qualitativ gesicherte Entwicklung muss den gewachsenen
Charakter des Ortsteils übernehmen bzw. fortschreiben, in dem das „ WOHNEN im
GRÜNEN“ wohltuend vorherrscht. Deshalb muss die Stadt mit (bebauungsrechtlichen)
Planungen die Entwicklung begleiten und steuern, die diese Einbindung der erfreulicher weise
ohnehin gestreuten Bereiche sicher stellt. Das Gleiche gilt für die Umwandlung der klassischen
Kasernenbauten, für die die Stadt ja bereits gute Erfahrungen in anderen Ortsteilen (z.B. Coerde
und Steinfurter Straße) gesammelt hat.
Die Stadtverwaltung hat erste Vorüberlegungen unter Beteiligung von Vereinen, Verbänden (s.g.
Schlüsselpersonen vor Ort) für den Rahmenplan im Frühjahr vorgestellt und wird ihr Konzept in
den kommenden Wochen auch noch einmal den Bürgern präsentieren und mit ihnen diskutieren.
In dieser Phase bietet es sich an, Ziele und Leitsätze zur Diskussion zu stellen, die die Planung
der kommenden Monate und Jahre prägen sollten.
Peter Bensmann Dr. Heinrich Hoffschulte
Fraktionsvorsitzender CDU Bezirksvertreter BV Südost
Anlage 3a
zur Vorlage V/0594/2011
V-0594-2011-Anlage-3b-CDU-Antrag-BV-2
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CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost
Stadt Münster
B
ezirksverwaltung Südost
Am Steintor 50
48167 Münster
Münster, den 12. Juli 2011
Antrag / Prüfauftrag:
Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde-West
B
eschlussvorschlag :
Die Bezirksvertretung möge beschließen :
1. Die Verabschiedung der Leitsätze ist spätestens in der ersten Sitzung der BV nach der
Sommerpause zu beschließen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ihren Terminplan für die weitere Erarbeitung des
Rahmenplans zu aktualisieren und insbesondere klarere terminliche Vorstellungen für das
weitere planungsrechtliche Vorgehen darzulegen.
3. Die dazu erforderliche baldige Bestandsaufnahme muss für die Umsetzung der Leitsätze
auch den Baubestand der Kaserne so darstellen, dass Planer (z.B. im Rahmen eines
städtebaulichen Wettbewerbs) informiert sind und darstellen können, auf welcher
Substanz sie aufbauen.
Begründung :
In ihrer Berichtsvorlage V/0458/2011, datiert auf den 24. Juni 2011, hat die Verwaltung die bisherige
Entwicklung zur anstehenden Konversion der von den britischen Stationierungskräften genutzten
Standorte und Liegenschaften in Münster geschildert. Diese Vorlage an den Planungsausschuss,
Hauptausschuss und Rat ist den betroffenen Bezirksvertretungen nur zur Kenntnis zugeleitet worden
(Eingang: 5. Juli), denen „anheim (gestellt wurde), das Thema in den BV nach der Sitzung des Rates am
13. 07 2011 zu beraten“
Anlage 3b
zur Vorlage V/0594/2011
- 2 -
Dort sind unter Ziffer 5.1 auch die verwaltungsseitigen Vorstellungen zu Planungsschritten für die
Umwandlung der Kaserne in Gremmendorf in zivile Nachfolgenutzungen dargestellt. Auf dem Hintergrund
einer erneut geänderten Ankündigung der britischen Stationierungskräfte, „dass eine verbindliche
Entscheidung über die künftige Nutzung der britischen Kasernen in Münster – und damit auch des damit
im Zusammenhang stehenden Freiziehens von entsprechenden Wohnquartieren in Münster – erst im
Sommer 2012 zu erwarten sei“ und unter Berücksichtigung der angestrebten
„Konversionsvereinbarungen“ der Stadt Münster mit dem BImA wird mitgeteilt, dass die Auslobung und
Durchführung von städtebaulichen Wettbewerben erst danach erfolgen sollen.
Das lässt einen Zeithorizont befürchten, der unnötig und bedauerlich wäre – weit entfernt von dem Ziel,
die wichtigsten planungsrechtlichen Entscheidungen der Stadt für die Konversion in dieser Wahlperiode
zum Abschluss zu führen. Immerhin hat erst kürzlich ein Sprecher der Rheinarmee bestätigt, dass
hinsichtlich des Abzugs der Briten auch frühe Daten im Gespräch seien: „2015,2019, 2020 – alles ist
möglich“, so seine Formulierung.
Im Bericht der Verwaltung vom 19. Januar 2010 war angekündigt worden, die Leitbildfestlegung für die
zukunftsfähige Stadtteilentwicklung Gremmendorf / Angelmodde-West in 9 bis maximal 15 Monaten nach
Beginn der Startphase abzuschließen. Das wäre im März 2011 gewesen.
Da alle weiteren Planungen eine umfassende Darstellung der Gebäudesubstanz erforderlich macht, wie
die Verwaltung in der Bürgeranhörung am 6. Juli 2011 bestätigt hat, erscheint es dringend erforderlich,
dass die Stadt entsprechende baldige Arbeiten und Erfassungen – mit der BImA (als Vertreterin des
Eigentümers Bundesrepublik) und den britischen Streitkräften – vereinbart, damit die planerischen
Schritte zügig weiter vorbereitet werden können.
F
ür die CDU-Fraktion:
Peter Bensmann
Fraktionsvorsitzender
Anlage 3b
zur Vorlage V/0594/2011
V-0594-2011-Anlage-3e-SPD-Antrag-Rat
8412 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0032/2011
Antrag
11.04.2011
SPD-F
raktion
im Rat der Stadt Münster
Sozial, attraktiv, lebendig: Für ein komm unales Konzept zur
zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen Familienwohnungen
D
er Wohnungsmarkt in Münster ist unter anderem gekennzeichnet durch einen
rasanten Verlust an kostengünstigen und preisgebundenen Wohnungen. In den
vergangenen Jahren sind bereits tausende Sozialbindungen im Wohnungsbereich
ausgelaufen, eine noch größere Zahl an Sozialwohnungen wird in den nächsten
Jahren ebenfalls diese Bindung verlieren. Gleichzeitig ist ein zunehmender Druck,
insbesondere im innerstädtischen Bereich, auf den Wohnungsaltbestand hin zur
Umwandlung in das hochpreisige Wohnsegment festzustellen. Vor allem junge
Familien mit Kindern und Familien mit geringem und mittlerem Einkommen stehen
auf dem überhitzten Münsteraner Wohnungsmarkt vor hohen Hürden, eine
bezahlbare Wohnung zu bekommen – sei es zur Miete oder als Eigentumsbildung.
In Umsetzung der Beschlüsse der britischen Regierung werden die in Münster
stationierten Militäreinheiten bis 2019 endgültig den Standort verlassen. Bereits am
14.08.2006 (nach Abzugserklärungen der damaligen britischen Regierung) hat die
SPD-Fraktion mit ihrem Ratsantrag „Abzug der britischen Streitkräfte aus Münster:
Folgen mildern – Konversionschancen nutzen – Perspektiven entwickeln“ ein
vorbereitendes Handeln der Stadt Münster gefordert.
Bei den von den Familien der britischen Streitkräfte in Gremmendorf, Coerde und
Gievenbeck genutzten rd. 800 Wohnungen handelt es sich überwiegend um
Reihenhäuser. Sie sind preisgünstig errichtet und im Grundriss und
Grundstückszuschnitt bestens geeignet, in der Nachnutzung nach Abzug der
britischen Streitkräfte den am Wohnungsmarkt abgedrängten Familien mit mittlerem
und geringerem Einkommen eine Chance zu geben, zu Wohneigentum zu gelangen.
Um den vielfältigen Bedarfen gerecht zu werden, sollte auch ein angemessener
Anteil als Mietwohnungen genutzt werden können. Geprüft werden sollte darüber
hinaus, ob hier ein genossenschaftliches Modell soziale wohnungswirtschaftliche
Antworten auf die Entwicklungen am Münsteraner Wohnungsmarkt geben kann.
Der Rat der Stadt Müns
ter möge daher beschließen:
1. a. Im Sinne einer modernen s ozialen Wohnungspolitik sollen die bislang von
den britischen Soldatenfamilien bewohnten Häuser zukünftig Familien mit
mittlerem und geringerem Einkommen die Bildung von Wohneigentum und
familiengerechtes preisgünstiges Wohnen ermöglichen. Ein relevanter Anteil
der Wohnungen sollte auch zukünftig als Mietwohnraum zur Verfügung
stehen.
b. Die Veräußerung an einen Investor mit nachfolgender, unkontrollierbarer
spekulativer Weiterveräußerung in Wohneigentum, wie es im Bereich
Osthuesheide in der Vergangenheit erfolgte und zu erheblichen sozialen und
bausubstanziellen Folgen führte, ist auszuschließen.
Anlage 3e
zur Vorlage V/0594/2011
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Münzstraße 15 . 48143 Münster
Tele
fon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750
Ma
il: fraktion@spd-muenster.de
www.spd-muenster.de
2
c. Städtebauliches Ziel der Weiterentwicklung der heute von britischen
Soldatenfamilien bewohnten Siedlungen sind attraktive Quartiere „mit Gesicht“
und einem sozial abwechslungsreichen Erscheinungsbild. Sie sollen
unterschiedlichen heutigen Wohnansprüchen und modernen energetischen
Anforderungen gerecht werden und sich als lebendige Bestandteile in die
vorhandenen Strukturen der umgebenden Stadtteile einfügen.
2. D
a bereits Abzugstermine benannt sind und in einem Fall jetzt sogar eine
britische Erklärung zur Rückgabe eines Teilwohnbestandes an den Bund
erfolgte, wird die Verwaltung beauftragt, sofort mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BIMA) Gespräche in Zielrichtung dieses Antrags
aufzunehmen. Ziel sollte sein, die nun freien Wohnungen an der Gravertstraße
als bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Mit der Umsetzung soll die
stadteigene Wohn+Stadtbau (W+S) beauftragt werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer Auffanggesellschaft für
d
ie Übernahme der bisher britisch genutzten Wohnungen zu prüfen und dem
Rat hierzu Vorschläge zu unterbreiten. Dabei soll geprüft werden, ob und wie
neben der stadteigenen W+S möglicherweise auch regionale Investoren im
Wohnungsbau in das Verfahren eingebunden werden können. Darüber hinaus
ist auch das genossenschaftliche Modell zu prüfen, wie es z.B. in Gießen
derzeit bei zwei ehemaligen Wohnsiedlungen des US-Militärs umgesetzt wird.
4. Kernziel der Übernahme der britisch genutzten Wohnungen durch eine
A
uffanggesellschaft soll sein, Familien mit mittleren und geringeren
Einkommen gemäß Förderrichtlinien zu Familienwohneigentum zu verhelfen.
Deshalb soll der Weiterverkauf durch die Auffanggesellschaft auch nur an
einzelne selbstnutzende Familien erfolgen (kleinteilige Veräußerung,
sogenanntes „Ameisengeschäft“).
5. Weiterhin ist von der Verwaltung aufzuzeigen, wie durch die
A
uffanggesellschaft oder auch durch die stadteigene W+S den erwerbenden
Familien eine Unterstützung bei der Planung und Organisation der
Eigenleistungen (der sogenannten Muskelhypothek) gegeben werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land NRW dessen Möglichkeiten und
d
essen Bereitschaft zur Unterstützung des Übernahmeprozesses durch die
vorgenannte Option einer Auffanggesellschaft bzw. anderweitige
Unterstützungsmöglichkeiten zu klären.
7. Gegebenenfalls kann die Verwaltung externe Beratung hinzu ziehen, wie der
R
at am 06.4.2011 mit dem „Handlungsprogramm Wohnen“ (Ratsvorlage
V/0041/2011/1.Erg.) beschlossen hat: Da auf eine ausgewogene
Zusammensetzung der Mieter- bzw. der Eigentümerstruktur in den
Wohnsiedlungen geachtet werden sollte, kann externer Sachverstand hilfreich
sein, indem fundierte Aussagen zur vorhandenen Bewohnerstruktur der
Quartiere und zu zukünftigen Entwicklungen formuliert werden.
Anlage 3e
zur Vorlage V/0594/2011
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Münzstraße 15 . 48143 Münster
Tele
fon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750
Ma
il: fraktion@spd-muenster.de
www.spd-muenster.de
3
Begründung:
Der Bericht der Verwaltung (Ratsvorlage V/0141/2011 vom 01.3.2011) zur Förderung
von selbst genutztem Wohneigentum zeigt auf, wie das Wegbrechen der staatlichen
Wohnungsbauförderung durch Bund und Land auf Stadtebene dazu führt, dass kaum
noch die notwendige Förderung des Neubaus und des Erwerbs von selbstgenutztem
Wohneigentum durch Familienhaushalte mit geringen Einkünften
(Einkommensgruppe „A“) und mittleren Einkünften (Einkommensgruppe „B“)
gewährleistet werden kann.
Der angekündigte Abzug der britischen Streitkräfte bietet die Gelegenheit, trotz der
V
erwerfungen im Münsteraner Wohnungsmarkt für Familien mit mittleren und
geringeren Einkommen eine Perspektive zur Schaffung selbstgenutzten
Wohneigentums, aber auch zu günstigen Mietkonditionen, zu ermöglichen. Für diese
Familien, hier besonders auch junge Familien mit mehreren Kindern, die am
Wohnungsmarkt derzeit schlechte Chancen haben, kann Familienwohneigentum
ermöglicht werden. Umbau und Sanierung der Gebäude soll den Familien nicht nur
über kapitalfinanzierte Maßnahmen, sondern auch durch umfangreiche
Selbstbaumaßnahmen („Muskelhypothek“) ermöglicht werden. Deshalb sollte ihnen
möglichst auch nach dem Erwerb Unterstützung bei der Modernisierung der
erworbenen Wohngebäude gegeben werden.
Als interessante Alternative sollte das Gießener Modell einer Wohngenossenschaft
g
eprüft werden – mit den bekannten Vorteilen des lebenslangen Wohnrechts, der
Selbstverantwortung und der demokratischen Mitwirkung. Auch insofern sollte auf
erfolgreiche Beispiele der Umnutzung von ehemaligen Familienwohnungen
ausländischer Streitkräfte in anderen Bundesländer soll zurück gegriffen werden.
Karl-Heinz Winter Dr. Michael Jung Anne Schulze Wintzler
Wolfgang Heuer Marianne Koch Petra Seyfferth
Dr. Fritz Baur Dr. Thorsten Kornblum Beate Vilhjalmsson
Thomas Fastermann Gaby Kubig-Steltig Holger Wigger
Philipp Gabriel Thomas Marquardt Lars Wieneke
Beanka Ganser Robert von Olberg Maria Winkel
Anne Hakenes Kurt Pölling
Anlage 3e
zur Vorlage V/0594/2011
Anlage2_V-0594-2011_Stand_12.08.2011
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Anlage 2 zur Vorlage V/0594/2011 Seite 1 Aktualisiertes Konzept zur Zeitplanung und zu weite ren Planungs- schritten für den Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West Zeitplanung Die Verwaltung geht nach wie vor davon aus, dass di e britischen Stationierungskräfte Münster frühestens voraussichtlich im Jahr 2019 verlassen haben werden. Wie bereits in den Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-Südost am 10.05.2011 und des ASSVW am 19.05.2011 sowie in der Bürgeranhörung am 06.07.2011 ausführlich von der Verwal- tung erläutert, sind weitere konkrete Planungsschri tte, z. B. Planungswerkstätten, Wettbewerbs- verfahren, Erarbeitung städtebaulicher Entwürfe, Au fstellung von B-Plänen etc. von einer ver- bindlichen Erklärung der britischen Regierung zum g enauen Abzugstermin der britischen Statio- nierungskräfte aus Münster bzw. eines konkreten ver bindlichren Abzugskonzeptes mit belastba- ren Angaben zum Beginn, zur Dauer und zur Reihenfolge des Abzuges abhängig. Darüber hinaus wird anschließend eine Entbehrlichke itsprüfung für Bundeszwecke durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) durchgeführt. Eine Besichtigung des Kasernengeländes und der heut e noch von britischen Stationierungskräf- ten genutzten Wohneinheiten (vgl. Antrag A-S/0017/2 011 der CDU-Fraktion, Punkt 3) mit dem Ziel einer Bestandsaufnahme des Baubestandes ist zu m jetzigen Zeitpunkt aus der Sicht der Verwaltung und auch der BImA nicht opportun. Erst n ach Bekanntgabe eines genauen Abzugs- termins der britischen Stationierungskräfte aus Mün ster bzw. eines konkreten verbindlichren Ab- zugskonzeptes sollte ein solches Anliegen durch den Oberbürgermeister der Stadt Münster an die britischen Stationierungskräfte herangetragen werden. Die Verwaltung hat bisher - entsprechend dem konzep tionellen Entwurf zur Erarbeitung des Rahmenplanes - die ersten Phasen, d. h. die Start-, Orientierungs- und Leitbildentwicklungspha- se, abgeschlossen. In dem Konzept zur Erarbeitung d es Rahmenplans, das im Januar 2010 von der Verwaltung im Entwurf vorgelegt und der Bezirks vertretung Münster-Südost vorgestellt wur- de, waren dafür ca. 15 Monate vorgesehen. Wie oben bereits ausgeführt, wurde der Entwurf des Leitbildes im Mai 2011 in der Bezirksvertretung Mün ster-Südost vorgestellt, womit die von der Verwaltung angekündigte zeitliche Abfolge zur Erstellung des Rahmenplanes eingehalten werden konnte. Mit der Befragung der Schlüsselpersonen, der Schwäc hen - Stärken - Analyse und der Entwick- lung des Leitbildes sind die Grundlagen für die Rah menplanung gelegt. Auf diesen Grundlagen kann der weitere Planungsprozess nach der Bekanntga be eines genauen Abzugstermins der britischen Stationierungskräfte aus Münster bzw. ei nes konkreten verbindlichren Abzugskonzep- tes und nach Abschluss der Entbehrlichkeitsprüfung für Bundeszwecke aufbauen. Für die weiteren Planungsarbeiten werden nach Einsc hätzung der Verwaltung ca. 3,5 - 4 Jahre benötigt (s. hierzu nachfolgende Kapitel zu bisherigen und weiteren Planungsschritten). Sollten bestimmte räumliche Teilbereiche, z. B. ein zelne Wohnstandorte, frühzeitig frei gezogen werden, könnten die dafür erforderlichen Planungen und Abstimmungen mit der BImA – wie im Fall der in der Grawertstraße im April d. J. frei g ezogenen, ehemals von britischen Stationie- rungskräften genutzten Wohnungen – ggf. auch entsprechend vorgezogen werden. Anlage 2 zur Vorlage V/0594/2011 Seite 2 Bisher durchgeführte Planungsschritte I. Startphase | Planungsanlass und Bearbeitungskonz ept - Planungsanlass - Aufgabenstellung - Abgrenzung de s Plangebietes - Grundsätzliche Zielsetzungen für den Rahmenplan - Inhaltliches und zeitliches Bearbeitungskonzept II. Orientierungsphase | Bestandsanalyse und frühze itiger Beteiligungsprozess - Bestandsaufnahme und Beschreibung der Funktion de r Stadtteile - Planerische Vorgaben - Mängel | Chancen | Potenziale der räumlichen Stad tteilentwicklung - Befragung von Schlüsselpersonen - Leitlinien der künftigen Stadtteilentwicklung - Ergebnisse des Beteiligungsprozesses vor Ort inne rhalb der Orientierungsphase III. Leitbildentwicklungsphase „Zukunftsfähige Stad tteilentwicklung Gremmen- dorf / Angelmodde - West“ - Leitbildentwicklung - Leitbildalternativen - Leitbilddiskussion vor Ort - Leitbildfestlegung Eine Präsentation der Ergebnisse aus Start-, Orient ierungs- und Leitbildentwicklungspha- se hat in der BV Münster-Südost am 10.05.2011, im A SSVW am 19.05.2011 und in einer Bürgeranhörung in der Eichendorff-Grundschule, Ange lmodde, am 06.07.2011 stattgefun- den. Der Abschluss der Start-, Orientierungs- und Leitbi ldentwicklungsphase auf Basis dieser Vorlage V/0594/2011 ist für den September 2011 vorgesehen. Die weitere Bearbeitung des Rahmenplanes ist abhängig von: o der Bekanntgabe eines verbindlichen Abzugskonzeptes der britischen Stationie- rungskräfte (mit Angabe über Beginn, Dauer und Reihenfolge) des Abzuges o dem Abschluss einer Entbehrlichkeitsprüfung für and ere Bundeszwecke durch die BImA Anlage 2 zur Vorlage V/0594/2011 Seite 3 Weitere Planungsschritte IV. Beteiligungsphase | Planungswerkstätten Durchführung von Planungswerkstätten zu sektoralen Themen der künftigen Stadtteilentwicklung, z. B. zur - Einzelhandels- und Infrastrukturentwicklung - zur Wohnentwicklung (Umnutzung der zurzeit noch v on britischen Militärangehörigen genutzten Wohnsiedlungen) - Entwicklung des Areals der zurzeit noch von briti schen Militäreinheiten genutzten York-Kaserne - zur Verkehrsentwicklung in Gremmendorf / Angelmod de - West (Umbau / Ausbau Al- bersloher Weg, Reaktivierung WLE etc.) - Freiraum- und Erholungsflächenentwicklung V. Planungsphase | Räumliches Strukturkonzept Erarbeitung eines räumlich-funktionalen Strukturkon zeptes für Gremmendorf / Angelmod- de - West, z. B. mit folgenden Schwerpunkten - Wohnen (für Britenwohnungen, Kasernengebäude und -flächen) - Einzelhandel, Dienstleistungen - Verkehr - Infrastruktur - Freiraum und Erholung Das räumlich-funktionale Strukturkonzept stellt ein städtebauliches Gesamtkonzept dar, einschließlich eines Umsetzungskonzeptes mit zeitlichen Perspektiven. Eine Präsentation der Ergebnisse aus der Beteiligun gs- und Planungsphase kann in der BV Münster-Südost, im ASSVW und in einer Bürgeranhö rung ca. 12 Monate nach Be- kanntgabe eines verbindlichen Abzugskonzeptes der b ritischen Stationierungskräfte er- folgen. VI. Abschlussphase | Rahmenplan-Entwurf und Präsent ation - Erarbeitung des Entwurfs des Abschlussberichtes - Beschluss des Rahmenplans Gremmendorf / Angelmodd e - West durch BV Münster - Südost, ASSVW und Rat - Veröffentlichung des Rahmenplanes Gremmendorf / A ngelmodde - West im Internet sowie als Broschüre Der Beschluss des Rahmenplans Gremmendorf / Angelmo dde - West kann ca. 6 - 9 Mona- te nach Präsentation der Ergebnisse aus der Beteiligungs- und Planungsphase erfolgen. VII. Weitere Arbeitsschritte | Dauer 2,5 - 3 Jahre - parallel zur Erarbeitung und Fertigstellung des A bschlussberichtes können Vorarbei- ten zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erfolgen - Abstimmung einer Konversionsvereinbarung zwischen Stadt und BImA nach Be- kanntgabe eines verbindlichen Abzugskonzeptes der britischen Stationierungskräfte - Auslobung und Durchführung städtebaulicher Wettbe werbe nach Abschluss einer Konversionsvereinbarung zwischen Stadt und BImA - Aufstellung von B-Plänen für einzelne Standorte n ach Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe - Abstimmung und Abschluss städtebaulicher Verträge zwischen Stadt und Investoren parallel zur Aufstellung von Bebauungsplänen für einzelne Teilflächen bzw. Standorte
Beschlussvorlage
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V/0594/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Rahmenplanung Gremmendorf / Angelmodde - West Leitbild, Leitsätze, weitere planerische Schritte Beratungsfolge 13.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das in der Anlage 1 formulierte Leitbild und die Leitsätze für den Rahmenplan Gremmendorf und Angelmodde - West werden als Grundlage für die weiteren Planungsschritte (Anlage 2) beschlossen. 2. Das von der Verwaltung aktualisierte Konzept zur Zeitplanung und zu weiteren Planungs- schritten für die von einem Abzug der britischen Stationierungskräfte in Gremmendorf und Angelmodde - West betroffenen Liegenschaften (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. 3. Mit dem Beschluss zu Beschlusspunkt 1. und dem in der Anlage 2 vorgelegten aktualisierten Konzept zur Zeitplanung und zu weiteren Planungsschritten für die von einem Abzug der briti- schen Stationierungskräfte in Gremmendorf und Angelmodde - West betroffenen Liegen- schaften sind folgende Anträge erledigt: - Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Rah- menplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (Anlage 3 a), - Antrag A-S/0017/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Rah- menplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (Anlage 3 b), - Antrag A-S/0018/2011 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Stadt- teil - Marketing in den Planungsprozess zur Konversion einbeziehen“ (Anlage 3 c), - die Punkte 8 und 11 des Antrags A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertre- tung Münster-Südost „Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzeptes zur Nutzung der mit dem Abzug der britischen Streitkräfte frei werdenden Wohneinheiten und Liegen- schaften“ (Anlage 3 d). Vorlagen-Nr.: V/0594/2011 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit Ruf: 492 61 11 E-Mail: Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de Datum: 22.08.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0594/2011 II. Finanzielle Auswirkungen: Mit den o. a. Beschlüssen sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden. Begründung: Die Anträge - A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (s. Anlage 3 a), - A-S/0017/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (s. Anlage 3 b), - A-S/0018/2011 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Stadtteil - Marke- ting in den Planungsprozess zur Konversion einbeziehen“ (s. Anlage 3 c), - A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzeptes zur Nutzung der mit dem Abzug der britischen Streitkräfte frei werdenden Wohneinheiten und Liegenschaften“ (s. Anlage 3 d) sind von der Bezirksvertretung Münster-Südost am 20.07.2011 als Prüfaufträge an die Verwaltung beschlossen worden. Mit den Beschlüssen zu den Beschlusspunkten 1., 2. und 3. sind die o. g. Anträge - mit Ausnahme des Antrags A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion in der Bezirksverwaltung Münster-Südost vom 17.06.2011 abschließend bearbeitet. Die Punkte 8 und 11 des Antrags A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion werden mit dieser Vorlage be- rücksichtigt (s. Anlage 1). Alle weiteren Punkte des Antrags A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion wer- den im Zusammenhang mit der Bearbeitung des nahezu inhaltsgleichen Antrags der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0032/2011 „Sozial, attraktiv, lebendig: Für ein kommunales Konzept zur zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen Familienwohnungen“ (s. Anlage 3 e), der in der Ratssitzung am 25.05.2011 an den Hauptausschuss verwiesen wurde, berücksichtigt und bearbei- tet. Seit Anfang 2010 bearbeitet die Verwaltung – in intensiver Rückkopplung zum dafür eingerichteten interfraktionellen Arbeitskreis und zur Bezi rksvertretung Münster-Südost – den Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West. Über den erreichten Zwischenstand der Erarbeitung des Rahmenplans Gremmendorf / Angelmod- de - West, insbesondere über das künftige Leitbild und die Leitsätze für die weitere Stadtteilent- wicklung in Gremmendorf und Angelmodde - West nach einem Abzug der britischen Stationie- rungskräfte, hat die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 10.05.2011 und in der Sitzung des ASSVW am 19.05.2011 ausführlich berichtet. Eine Bürgeranhörung zum erreichten Zwischenstand und zur Entwicklung eines Leitbildes und von Leitsätzen der künftigen Stadtteilentwicklung fand am 06.07.2011 in der Eichendorff-Grundschule, Angelmodde, unter der Leitung von Herrn Bezirksbürgermeister Dr. Klenner statt. Sowohl in den Sitzungen der BV Münster-Südost und des ASSVW als auch in der Bürgeranhörung hat die Verwaltung allerdings stets deutlich gemacht, dass weitere konkrete Planungsschritte, z. B. Planungswerkstätten, Wettbewerbsverfahren, Erarbeitung städtebaulicher Entwürfe, Aufstellung von Bebauungsplänen, zeitlich abhängig sind von einer - bislang noch nicht vorliegenden - ver- bindlichen Erklärung der Briten zum genauen Abzugstermin der britischen Stationierungskräfte aus Münster (s. hierzu auch Vorlage V/0458/2011 „Sachstandsbericht zur anstehenden Konversion der von den britischen Stationierungskräften genutzten Standorte und Liegenschaften in Münster“). - 3 - V/0594/2011 Dieser elementare Umstand ist bei dem von der Verwaltung in der Anlage 2 vorgelegten, gem. Beschlussziffern 2. und 3. des Antrags A-S/0017/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost aktualisierten Konzept zur weiteren Zeitplanung und zu weiteren Planungsschrit- ten für den Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West berücksichtigt worden. Einem Wunsch der Bezirksvertretung Münster-Südost entsprechend informiert die Verwaltung in der Anlage 4 über den Denkmalwert und den Sachstand des Verfahrens zur Eintragung in die Denkmalliste der ehemaligen Luftnachrichtenkaserne. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Leitbild und Leitsätze für die Rahmenplanung Gremmendorf / Angelmodde – West Anlage 2: Aktualisiertes Konzept zur weiteren Zeitplanung und zu weiteren Planungsschritten für den Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West Anlage 3 a: Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ Anlage 3 b: Antrag A-S/0017/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ Anlage 3 c: Antrag A-S/0018/2011 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Stadtteil - Marketing in den Planungsprozess zur Konversion einbeziehen“ Anlage 3 d: Antrag A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzeptes zur Nutzung der mit dem Abzug der britischen Streitkräfte frei werdenden Wohneinheiten und Liegenschaften“ Anlage 3 e: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0032/2011 „Sozial, attraktiv, lebendig: Für ein kommunales Konzept zur zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen Familienwohnungen“ Anlage 4: Denkmalwert und Sachstand des Verfahrens zur Eintragung in die Denkmalliste bei der ehemaligen Luftnachrichtenkaserne
Anlage1_V-0594-2011_Stand_12.08.2011
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Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2011 Seite 1 Leitbild und die Leitsätze für den Rahmenplan Gremmendorf und Angelmodde - West I. Präambel Nach erfolgtem Abzug der britischen Stationierungsk räfte sollen bei der weiteren Stadteilentwick- lung von Gremmendorf und Angelmodde - West folgende , im bisherigen Stadteilrahmenplanpro- zess herausgearbeitete, spezifische Stärken der Stadtteile gesichert und weiterentwickelt wer- den: die hohe Lebensqualität und die Familienfreundlich keit in den Stadtteilen die gute verkehrliche Anbindung an die Innenstadt und die guten Fuß- und Radwegeverbin- dungen in den Stadtteilen das Wohnen im Grünen und die gute Einbindung der S tadtteile in das städtische Grünsystem das gute Grundversorgungsangebot und das gute Arbe itsplatzangebot in den Stadtteilen die engagierte Arbeit der Vereine, Gruppen und Kir chen in den Stadtteilen II. Leitbild Zentrales Leitbild für die weitere Stadtteilentwicklung in Gremmendorf und Angelmodde - West soll das einer „Gartenstadt im Grünen“ sein. Dieses Leitbild baut auf den spezifischen Stä rken der Stadtteile auf und ermöglicht damit eine Weiter entwicklung der Stadtteile ohne Entwicklungs- brüche. (vgl. Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion, Punkt 6) III. Leitsätze Für die weitere Entwicklung verschiedener sektorale r Teilbereiche der weiteren Stadtteilentwick- lung in Gremmendorf und Angelmodde - West werden folgende Leitsätze zugrunde gelegt. 1) Entwicklung des Kasernen-Geländes (vgl. Antrag der CDU-Fraktion A-S/0010/2011, Punkte 5 und 7) - Für ein von den britischen Stationierungskräften frei gezogenes Kasernengelände ist die Erstellung eines räumlichen Strukturkonzeptes unter Berücksichtigung der Nut- zungen, der Größe, der Höhenentwicklung und der For m der neuen Gebäude etc., der äußeren und der inneren Verkehrserschließung, der G rünstrukturen und der Fuß- und Radwegeverbindungen - unter Einbeziehung der Ergebn isse eines weiteren Teilplanes für die heute noch von den britischen Stationierung skräften genutzten Wohngebäude - vorgesehen. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2011 Seite 2 - Für den Bereich der Kasernenanlage wird die Entwi cklung einer neuen Wohnsiedlung mit Alleinstellungscharakter , z. B. als „Gartenstadt“ oder als „Wohnquartier im Park“, unter Bewahrung der erhaltenswerten historischen Bausubstanz sowie der Rea- lisierung von Nachfrage gerechten neuen Wohnungen angestrebt. - Die vorhandenen Grünstrukturen sind in Zusammenhang mit dem beabsichtigten Denkmalschutz für die Kasernenanlage zu sichern . - Die Umwandlung des großen Bereichs der Hangars und sonstiger Zweckbauten zwischen der klassischen Kasernenanlage in der Mitt e des Konversionsbereiches und der Wohnbebauung am Letterhausweg im Norden sollte sich aufgrund der besonderen Lagequalität (z. B. Lage im Grünen, Nähe zum geplan ten Zentrum) planerisch auf eine zukünftige Wohnbebauung konzentrieren. Hier sind au ch Sonderformen des Wohnens, ggf. unter Berücksichtigung der vorhandenen Bausubs tanz, wie z. B. eine Kombination von Wohnen und Arbeiten, denkbar. Diese Bereiche kö nnen städtebauliche Allein- stellungsmerkmale entwickeln bzw. erreichen. - Durch städtebauliche Wettbewerbe sollen qualifizierte Vorschläge für die Bereiche des Stadtteilzentrums und der Hangars aufgezeigt werden. 2) Entwicklung eines neuen Stadtteilzentrums / eine r „Neuen Mitte“ für Gremmendorf (vgl. Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion, Punkte 1, 2, 3, 8 und 9) - Im Zusammenhang mit den anstehenden Konversionsen twicklungen werden die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für ein funktionsf ähiges neues Stadtteilzentrum („Neue Mitte“) in Gremmendorf geschaffen. - Dabei wird mit der Planung eine ökonomische, soziale und kulturelle „Neue Mitte“ angestrebt. Zu dem neuen Stadtteilzentrum sollen be ispielsweise Einzelhandelsflä- chen, Gastronomie-Einrichtungen, Versammlungsstätte n, ein Altenzentrum, Jugend- einrichtungen, ggf. ein Ärztehaus ebenso gehören, w ie fußläufige Freiflächen, z. B. in Form eines neuen Marktplatzes mit Wochenmarkt. - Im weiteren Planungsprozess ist dabei insbesonder e auch die Frage einer gewerbli- chen Nutzung des Kasernenbereichs entlang des Albersloher Weges für Zwecke der Nahversorgung zu klären. Aus heutiger Sicht erscheint eine Konze ntration derar- tiger Nutzungen auf die geplante „Neue Mitte“ für d eren nachhaltige Etablierung sinn- voll. - Der Bestand und die mögliche Weiterentwicklung der Ladenzeile am Albersloher Weg werden bei der weiteren Planung, insbesondere der „Neuen Mitte“, berücksichtigt. Die Betreiber und die Eigentümer der Einrichtungen sollen in den weiteren Planungs- prozess zur Erstellung des Rahmenplanes eingebunden werden. - Im Rahmen der weiteren Planung sollen auch Ideen und Lösungen zur Reduzierung der Trennungswirkung des Albersloher Weges aufzeigt werden, um die „Neue Mit- te“ mit der bestehenden Ladenzeile auf der östliche n Straßenseite besser zu verbin- den. - Durch die Schaffung und Gestaltung von Platzfläch en und die Ansiedlung von Cafes und Restaurants mit Außengastronomie soll im Bereic h der „Neuen Mitte“ eine gute Aufenthaltsqualität entstehen. Ggf. könnte auch die Einrichtung eines D okumentati- onszentrums zur Präsentation der Historie der briti schen Stationierungskräfte im Stadt- teil zu einer neuen Identität stiftenden Funktion der „Neuen Mitte“ beitragen. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2011 Seite 3 3) Entwicklung der Grünflächen und Grünstrukturen (vgl. Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion, Punkt 4) - Die großen Grün- und Freiflächen im Nordwesten (Wäldchen) und im Westen des Kasernenbereichs, die Bestandteile eines Grünzuges sind, sollen erhalten bleiben. Im weiteren Rahmenplanverfahren wird geprüft, welche N utzungen innerhalb des Grünzu- ges, wie z. B. Dauerkleingärten, Spielbereiche, Spo rtflächen, ggf. ein Festplatz, ange- siedelt werden können. - Die erhaltenswerten Baum- und Gehölzstrukturen auf dem Kasernengelände sowie im Bereich der Wohnsiedlungen der britischen Stationierungskräfte sind zu sichern. 4) Bevölkerungsentwicklung (vgl. Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion, Punkt 11). - Die Bevölkerungsprognose für die Stadtteile Gremm endorf und Angelmodde - West wird vor dem Hintergrund der Umnutzung des Kasernen geländes und der Wohneinhei- ten, die bisher noch von den britischen Stationieru ngskräften genutzt werden, entspre- chend der weiteren Planungsschritte bedarfsgerecht aktualisiert. - Die vorliegende Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2009 - 2020 berücksichtigt die Übergabe von 136 Wohnungen, d. h. von ca. einem Dri ttel der Wohnungen der briti- schen Stationierungskräfte im Plangebiet. Sollten n eue und tragfähige Erkenntnisse über den zeitlichen Verlauf des Abzugs der britisch en Stationierungskräfte, das Frei- ziehen der von den britischen Familienangehörigen g enutzten Wohnungen und über Zeitpunkt und Art der Nachfolgenutzung dieser Wohnu ngen vorliegen, wird die Verwal- tung die Möglichkeiten zur Fortschreibung der Klein räumigen Bevölkerungsprognose prüfen. Hierfür sind abgesicherte und nach Jahren d ifferenzierte Annahmen zur Bautä- tigkeit und zur wieder Nutzung einschließlich entsp rechender Vorstellungen zu Bele- gungsdichten unabdingbar. Nach den bisherigen Überl egungen plant die Verwaltung, die Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2014 neu zu r echnen, um u. a. die Ergebnis- se des Zensus 2011, die frühestens 2013 vorliegen w erden, berücksichtigen zu kön- nen. 5) Entwicklung von Infrastrukturangeboten und beson deren Einrichtungen (vgl. Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion, Punkt 12 sowie Antrag A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion, Punkt 8) - Auf der Basis der Fortschreibung der Bevölkerungs prognose werden die Bedarfspla- nungen für den U-3-Bereich, Kindergärten und Schulen sowi e für erforderliche Einrich- tungen im Bereich des altengerechten und betreuten Wohnens aktualisiert. Die Er- kenntnisse sind in der Planung zu berücksichtigen. - Die Sportinfrastruktur ist einer wachsenden Einwohnerzahl entsprechend an zupas- sen. - Aufgrund der hohen Lagequalität ist für das Gelän de der heutigen Sportflächen süd- lich der historischen Kasernenanlage eine Wohnbebau ung denkbar. Erst nach einer Besichtigung des Geländes kann jedoch festgelegt we rden, ob die vorhandene Sport- halle gesichert werden kann bzw. sollte. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2011 Seite 4 6) Verkehrsentwicklung (vgl. Antrag der CDU-Fraktion A-S/0010/2011, Punkt 13). - Vor dem Hintergrund einer voraussichtlichen Bevöl kerungszunahme in Gremmendorf und Angelmodde - West erfolgt eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit des ÖPNV . Sobald verlässliche Vorgaben für die Reaktivierung der WLE-Strecke vorliegen, ist ein Gesamtverkehrskonzept für den Korridor Münster - Gr emmendorf - Angel- modde - Wolbeck zu erarbeiten, in welchem die Aufgaben der einzeln en Verkehrsträ- ger, insbesondere von Bus und Schiene, festgelegt werden. 7) Entwicklung der zurzeit noch von britischen Stat ionierungskräften genutzten Wohn- quartiere (vgl. Antrag der CDU-Fraktion A-S/0010/2011, Punkt 7 und 10) - Für die Wohnquartiere der britischen Stationierungskräfte ist die Schaffung von städtebaulich attraktiven, sozial und demografisch durchmischten Siedlungen geplant. Es sollen Quartiere mit „eigenen Gesichter n“ entstehen unter Berücksichti- gung von Individualität der Gebäude. - Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart soll i m weiteren Planungsprozess auch ge- prüft werden, ob für eine Siedlung bzw. für einen T eilbereich einer Siedlung ggf. eine Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB aufgestellt werden könnte. - In einem Teilplan für die Wohnquartiere der briti schen Stationierungskräfte soll die Entwicklung von spezifischen Qualitäten (z. B. Wohn en im Grünen, genossen- schaftliches Wohnen) , die planungsrechtliche Absicherung der Gebiete un d die Fest- legung der Dauer und der Reihenfolge der Vermarktun g und Sanierung, Umbau und/oder Neubebauung der Gebiete zusammen gefasst w erden. Bei dieser Vorge- hensweise kann auch die erforderliche Infrastruktur entwicklungsplanung eingebunden werden. - Für die einzelnen Wohnquartiere der britischen St ationierungskräfte können zu gege- benem Zeitpunkt Bebauungspläne aufgestellt werden. Damit kann der bauliche Be- stand, überbaubare Flächen und die Sicherung der um fangreichen Grünflächen etc. weitestgehend festgeschrieben oder der planungsrech tliche Rahmen für eine mögliche Nachverdichtung bzw. für Neubauten in den Wohnquart ieren geschaffen werden. Ggf. sind städtebauliche Optimierungsverfahren (Wettbewe rbe) für einzelne Wohnquartiere durchzuführen. 8) Stadtteil-Marketing (vgl. Antrag A-S/0018/2011 der FDP-Fraktion) - Bei der weiteren Bearbeitung des Rahmenplans werd en Überlegungen zum Stadtteil- Marketing mit einbezogen. In den vorgesehen Planungswerkstät ten zur Erarbeitung des Rahmenplans können von der Bürgerschaft unter B eteiligung von Münster Marke- ting dazu Konzepte entwickelt werden. Ziel ist es d abei ein „Leitbild“ zu entwickeln, das auch als Selbstbild zur Identifikation mit dem Orts teil beitragen und zur Außenwerbung verwendet werden kann. Ein zu bildender Trägerverei n könnte später Aktivitäten bün- deln und betreuen, evtl. auch eine Informationsstelle oder eine eigene Internetseite. Anlage 1 zur Vorlage V/0594/2011 Seite 5 9) Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Stadtt eil (vgl. Antrag A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion, Punkt 11) - Die Bürgerinnen und Bürger in Gremmendorf und Angelmodde - West sollen umfas- send an den weiteren Planungsprozessen beteiligt. werden 10) Weitere Aspekte - Für die Bereiche Wohnen, Verkehrswege, öffentlich e und private Einrichtungen soll im Rahmen der weiteren konkretisierenden Planung so we it möglich der Aspekt der Bar- rierefreiheit berücksichtigt werden.
Anlage 4_V-0594-2011
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Anlage 4 zur Vorlage V/0594/2011 Städtische (Untere) Denkmalbehörde 15.08.2011 Albersloher Weg 450, ehemalige Luftnachrichtenkaser ne, heute York-Baracks der bri- tischen Stationierungskräfte Denkmalwert und Sachstand des Verfahrens zur Eintragung in die Denkmalliste Die ehemalige Luftnachrichtenkaserne wurde 1935-37 am Stadtrand von Münster errichtet. Mit der Gruppierung der Gebäude, ihrem städtebaulic hem Gesamtkonzept, den formalen und funktionalen Zusammenhängen ist sie ein zeittyp isches Zeugnis des nationalsozialisti- schen Militärbaus. Schon mit der Schnellerfassung möglicher Denkmäler Anfang der 1980er Jahre wurde das Gelände als Denkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz er fasst. Diese Schnellerfassung er- folgte durch das Westfälische Amt für Denkmalpflege. Die Kaserne ist Bundeseigentum bzw. heute Eigentum der Bundesanstalt für Immobilien- aufgaben (BImA). Nutzer sind die britischen Stationierungskräfte. Bei allen Bundes- und Lan- desgebäuden in der Stadt Münster ist für die Durchf ührung von denkmalrechtlichen Verfah- ren – und somit auch für das Verfahren zur Eintragu ng in die Denkmalliste – die Bezirksre- gierung Münster zuständig (§21 DSchG NW). Die Stadt Münster, d. h. die städtische Denk- malbehörde, wird nachrichtlich an den Verfahren beteiligt. Im Jahr 2003 erfolgte aufgrund von Erweiterungsplan ungen der britischen Streitkräfte eine Überprüfung des Denkmalumfanges von Seiten des West fälischen Amtes für Denkmalpfle- ge. Der Denkmalwert wurde bestätigt. Die Bezirksreg ierung hat zunächst von einer Eintra- gung abgesehen, um die britischen Stationierungskrä fte in ihren Überlegungen und Planun- gen zur Standortsicherung und -erweiterung, die zum damaligen Zeitpunkt schon weit fortge- schritten waren, nicht einzuschränken. Alle Überleg ungen der britischen Stationierungskräfte wurden und werden aber mit der Bezirksregierung als zuständige Denkmalbehörde abge- stimmt.
V-0594-2011-Anlage-3d-SPD-Antrag-BV
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SPD-
Fraktion
in der Bezirksvertretung Münster-Südost
Fraktionsvorsitz: Rolf Schönlau /rhombus4 T el. 0251/1355868 /rhombus4 rolf.schoenlau@web.de
Stadt Münster
Be
zirksverwaltung Südost
Am Steintor 50
48167 Münster
Mü
nster, 17.06.2011
Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzeps zur Nutzung der mit dem Abzug
der britischen Streitkräfte frei werdenden Wohneinheiten und Liegenschaften
Beschlussantrag:
Vor dem Hintergrund des bis spätestens 2019 zu erwartenden Abzuges der britischen Streit-
kräfte möge die Bezirksvertretung beschließen:
Bei der weiteren Entwicklung eines Konzepts zur zukünftigen Nutzung der bisher militärisch
genutzten Liegenschaften und britischen Familienwohnungen sollen folgende Punkte be-
sondere Berücksichtigung finden:
1.
Die bislang von den britischen Soldatenfamilien bewohnten Häuser sollen im Sinne
einer modernen sozialen Wohnungspolitik zukünftig Familien mit mittlerem und
geringem Einkommen die Bildung von Wohnungseigentum und familiengerechtes
preisgünstiges Wohnen ermöglichen. Ein relevanter Anteil der Wohnungen sollte
auch zukünftig als bezahlbarer Mietwohnraum zur Verfügung stehen.
2.
Mit einer Wohnungsmarktanalyse ist die Wohnungsnachfrage genauer zu ermitteln
und ein Konzept für eine demografisch und sozial ausgewogene Zusammensetzung
der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner zu entwickeln.
3.
Die Veräußerung an einen Investor mit nachfolgender, unkontrollierbarer spekulativer
Weiterveräußerung in Wohneigentum, wie es im Bereich Osthuesheide in der
Vergangenheit geschah und zu erheblichen sozialen und bausubstanziellen Folgen
führte, ist auszuschließen.
Anlage 3d
zur Vorlage V/0594/2011
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4. Die Weiterentwicklung der heute von britischen Soldatenfamilien bewohnten
Si
edlungsbereiche hat dem städtebaulichen Ziel zu folgen, attraktive Quartiere „mit
Gesicht“ und einem sozial abwechslungsreichen Erscheinungsbild zu schaffen. Diese
sollen unterschiedlichen heutigen Wohnansprüchen sowie modernen energetischen
Anforderungen gerecht werden und sich als lebendige Bestandteile in die
vorhandenen Strukturen der umgebenden Ortsbereiche einfügen.
5.
Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang beauftragt, die Möglichkeit einer
Auffanggesellschaft für die Übernahme der bisher britisch genutzten Wohnungen zu
prüfen und hierzu Vorschläge zu unterbreiten. Dabei soll geprüft werden, ob und wie
neben der stadteigenen W+S möglicherweise auch regionale Investoren im
Wohnungsbau in das Verfahren eingebunden werden können. Darüber hinaus ist
auch das genossenschaftliche Modell zu prüfen, wie es z.B. in Gießen derzeit bei
zwei ehemaligen Wohnsiedlungen des US-Militärs umgesetzt wird.
6.
Kernziel der Übernahme der britisch genutzten Wohnungen durch eine
Auffanggesellschaft soll sein, Familien mit mittleren und geringeren Einkommen
gemäß Förderrichtlinien zu Familienwohneigentum zu verhelfen. Deshalb soll der
Weiterverkauf durch die Auffanggesellschaft auch nur an einzelne selbstnutzende
Familien erfolgen (kleinteilige Veräußerung, sogenanntes „Ameisengeschäft“).
7.
Weiterhin soll die Verwaltung aufzeigen, in welcher Weise den erwerbenden Familien
durch die Auffanggesellschaft oder auch durch die stadteigene W+S eine
Unterstützung bei der Planung und Organisation der Eigenleistungen (der so-
genannten „Muskelhypothek“) gegeben werden kann.
8.
Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, unter Berücksichtigung der demogra-
fischen Entwicklung zu prüfen und anschließend zu berichten, wie sich in den
Ortsteilen Gremmendorf und Angelmodde West der prognostizierte Bedarf an
altengerechten und betreuten Wohngelegenheiten entwickeln wird. Die Möglichkeiten
der Förderung und Schaffung derartiger Wohneinheiten für ältere und unterstützungs-
bedürftige Menschen sollen im Rahmen des weiteren Planungs- und Konversions-
geschehens dem Bedarf entsprechend angemessen berücksichtigt werden.
9.
Nachdem bereits Abzugstermine benannt sind, wird die Verwaltung beauftragt,
nunmehr umgehend mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und den
sonstigen relevanten Stellen vorbereitende Gespräche zur Übernahme der Liegen-
schaften in Zielrichtung dieses Antrags aufzunehmen.
10
. Im Gespräch mit dem Land NRW sind außerdem dessen Möglichkeiten und dessen
Bereitschaft zur Unterstützung des Übernahmeprozesses durch die vorgenannte
Option einer Auffanggesellschaft bzw. anderweitige Unterstützungsmöglichkeiten zu
klären.
11
. Die Bürgerschaft ist – u.a. über entsprechende Bürgerforen – an dem Entwicklungs-
prozess eingehend zu beteiligen.
Anlage 3d
zur Vorlage V/0594/2011
3
Begründung:
De
r Wohnungsmarkt in Münster ist unter anderem gekennzeichnet durch einen rasanten
Verlust an kostengünstigen und preisgebundenen Wohnungen. In den vergangenen Jahren
sind bereits tausende Sozialbindungen im Wohnungsbereich ausgelaufen, eine noch
größere Zahl an Sozialwohnungen wird in den nächsten Jahren ebenfalls diese Bindung
verlieren. Gleichzeitig ist ein zunehmender Druck auf den Wohnungsaltbestand hin zur
Umwandlung in das hochpreisige Wohnsegment festzustellen. Die Fachtagung der Stadt zu
„Zukunftsperspektiven des Wohnstandortes Münster“ am 12.4.2011 hat aufgezeigt, dass es
aktuell einen Wohnungsmangel gibt, von dem insbesondere junge Familien mit Kindern
sowie Familien mit mittleren und geringen Einkommen betroffen sind. Diese stehen auf dem
überhitzten Münsteraner Wohnungsmarkt vor hohen Hürden, eine bezahlbare Wohnung zu
bekommen – sei es zur Miete oder als Eigentumsbildung. Nach den Erkenntnissen der
Fachleute benötigt Münster zusätzlich bis zu 1.900 Wohnungen jährlich. Um die aktuelle
Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum abzubauen, sind daher alle Möglichkeiten
einer bedarfsgerechten Wohnraumbereitstellung auszuschöpfen.
In Umsetzung der Beschlüsse der britischen Regierung werden die in Münster stationierten
Mi
litäreinheiten bis 2019 endgültig den Standort verlassen. Mit dem Abzug der britischen
Militäreinheiten werden in Gremmendorf /Angelmodde West erhebliche Flächen frei. Dabei
handelt es sich sowohl um das Kasernengelände mit Unterkunftsgebäuden für die
Mannschaften, Funktionsgebäude und weitläufige Frei- und Sportflächen als auch
verschiedene Wohnbereiche, in denen die britischen Soldatenfamilien untergebracht sind.
Eigentümerin dieser Flächen ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Die geschilderten Vorgaben erfordern ein forciertes vorbereitendes Handeln und die
En
twicklung zukunftsorientierter Perspektiven sowie die Nutzung der sich ergebenden
Konversionschancen:
Bei den von den Familien der britischen Streitkräfte in Gremmendorf genutzten rd. 430
Wo
hneinheiten handelt es sich überwiegend um Reihenhäuser. Sie sind preisgünstig
errichtet und im Grundriss und Grundstückszuschnitt bestens geeignet, in der Nachnutzung
nach Abzug der britischen Streitkräfte den am Wohnungsmarkt abgedrängten Familien mit
mittlerem und geringerem Einkommen eine Chance zu geben, zu Wohneigentum zu
gelangen. Um den vielfältigen Bedarfen gerecht zu werden, sollte auch ein angemessener
Anteil als Mietwohnungen genutzt werden können. Geprüft werden sollte darüber hinaus, ob
hier ein genossenschaftliches Modell soziale wohnungswirtschaftliche Antworten auf die
Entwicklungen am Münsteraner Wohnungsmarkt geben kann.
Im Verhältnis zu anderen Stadtteilen wohnen in Gremmendorf /Angelmodde West - u. a.
we
gen der Entfernung zu den universitären Einrichtungen - nur wenige Studenten.
Dementsprechend hoch ist der hiesige Anteil an älteren Leuten in der Bevölkerungsstruktur.
Im Sinne einer ausgewogenen demografischen Stadtteilentwicklung ist die Schaffung von
o. g. Anreizen zur Ansiedlung junger Familien insofern wünschenswert. Ungeachtet dessen
liegt aber angesichts der allgemeinen demografischen Entwicklung gleichzeitig die
Vermutung nahe, dass sich zukünftig auch ein zunehmender Bedarf an altengerechtem und
Anlage 3d
zur Vorlage V/0594/2011
4
betreutem Wohnen ergeben wird. Das erklärt den unter Punkt 8. genannten Auftrag an die
Ve
rwaltung. Das derzeitige Kasernengelände bietet diesbezüglich nach dem Abzug der
britischen Streitkräfte Chancen, entsprechende Wohngelegenheiten für ältere Menschen zu
schaffen, die in kurzer, erreichbarer Entfernung zu den Einkaufsmöglichkeiten des täglichen
Bedarfs und zu den öffentlichen Verkehrsmitteln liegen.
Um die ambitionierten Ziele einer nachhaltigen Stadtteilentwicklung erreichen zu können,
regt die SPD an, die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft zu prüfen, die den gesamten
Umsetzungsprozess steuert und eine Konzentration der Mittel ermöglichen würde.
Für die SPD-Fraktion:
Rolf Schönlau
Anlage 3d
zur Vorlage V/0594/2011
V-0594-2011-Anlage-3c-FDP-Antrag-BV
1512 Zeichen
FD
P in der BV Südost, Geringhoffstraße 48, 48163 Münster
F DP IN DER BV SÜDOST – DIE LIBERALEN
Die FDP in der Bezirksvertretung im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: bv-suedost@fdp-ms.de
FDP in der BV Südost
Geringhoffstraße 48
48163 Münster
Tel.: 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: bv-suedost@fdp-ms.de
An die
Bezirksverwaltung Südost
Am Steintor
48167 Mü
nster
Antrag an die BV-Südost
Die Verwaltung möge in den Planungsprozess zur Konversion der jetzt von den
Briten in Gremmendorf genutzten Flächen auch Überlegungen zum Stadtteil-
Marketing einbeziehen.
Begründung
In einem Programm zur Förderung eines neuen Stadtteilzentrums sollte auch das
Stadtteil-Marketing berücksichtigt werden.
In dem oben genannten Planungsprozess wird ein Leitbild erarbeitet werden, das
nicht nur den Konversionsprozess steuern soll, sondern auch als Selbstbild zur
Identifikation mit dem Ortsteil beitragen und zur Außenwerbung verwendet werden
kann. In wohl noch vorgesehen Planungswerkstätten könnten auch dazu Konzepte
entwickelt werden.
Ein zu bildender Trägerverein könnte später Aktivitätem bündeln und betreuen., evtl.
auch in einer Informationsstelle oder einer eigenen Internetseite.
Fraktionsvorsitzender
Wi lli Schriek
Fraktionsvorsitzender
Si
lberbrink 29
4
8167 Münster
Tel: 02506 30 27 82
Fax: 02506 30 27 82
Email: schriek@fdp-ms.de
Datum
18.07.2011
Anlage 3c
zur Vorlage V/0594/2011
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Grawertstraße
- Münzstraße 15
- Steinfurter Straße
- Geringhoffstraße 48
- Letterhausweg
- Albersloher Weg 450
- Am Steintor 50
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0594/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37