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V/0594/2011

Rahmenplanung Gremmendorf / Angelmodde - West, Leitbild, Leitsätze, weitere planerische Schritte

Vorlagen 11.08.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 15.09.2011, TOP 6.1

(Vorlage_V-0594-2011_Stand_2011-08-26)

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Beschlussvorlage

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(Vorlage_V-0594-2011_Stand_2011-08-26)

7693 Zeichen

V/0594/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Rahmenplanung Gremmendorf / Angelmodde - West 
Leitbild, Leitsätze, weitere planerische Schritte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörun g 
15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick lung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das in der Anlage 1 formulierte Leitbild und die  Leitsätze für den Rahmenplan Gremmendorf 
und Angelmodde - West werden als Grundlage für die weiteren Planungsschritte (Anlage 2) 
beschlossen. 
 
2. Das von der Verwaltung aktualisierte Konzept zur  Zeitplanung und zu weiteren Planungs- 
schritten für die von einem Abzug der britischen St ationierungskräfte in Gremmendorf und 
Angelmodde - West betroffenen Liegenschaften (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. 
 
3. Mit dem Beschluss zu Beschlusspunkt 1. und dem i n der Anlage 2 vorgelegten aktualisierten 
Konzept zur Zeitplanung und zu weiteren Planungssch ritten für die von einem Abzug der briti- 
schen Stationierungskräfte in Gremmendorf und Angel modde - West betroffenen Liegen- 
schaften sind folgende Anträge erledigt: 
 
- Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion in der Bezi rksvertretung Münster-Südost „Rah- 
menplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (Anlage 3 a), 
 
- Antrag A-S/0017/2011 der CDU-Fraktion in der Bezi rksvertretung Münster-Südost „Rah- 
menplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (Anlage 3 b), 
 
- Antrag A-S/0018/2011 der FDP-Fraktion in der Bezi rksvertretung Münster-Südost „Stadt- 
teil - Marketing in den Planungsprozess zur Konversion einbeziehen“ (Anlage 3 c), 
 
- die Punkte 8 und 11 des Antrags A-S/0016/2011 der  SPD-Fraktion in der Bezirksvertre- 
tung Münster-Südost „Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzeptes zur Nutzung der 
mit dem Abzug der britischen Streitkräfte frei werd enden Wohneinheiten und Liegen- 
schaften“ (Anlage 3 d). 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0594/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit 
Ruf: 
492 61 11 
E-Mail: 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de  
Datum: 
22.08.2011 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0594/2011 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Mit den o. a. Beschlüssen sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden. 
 
 
Begründung: 
 
Die Anträge 
 
- A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvert retung Münster-Südost „Rahmenplanung 
für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (s. Anlage 3 a), 
 
- A-S/0017/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvert retung Münster-Südost „Rahmenplanung 
für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (s. Anlage 3 b), 
 
- A-S/0018/2011 der FDP-Fraktion in der Bezirksvert retung Münster-Südost „Stadtteil - Marke- 
ting in den Planungsprozess zur Konversion einbeziehen“ (s. Anlage 3 c), 
 
- A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion in der Bezirksvert retung Münster-Südost „Entwicklung eines 
zukunftsorientierten Konzeptes zur Nutzung der mit dem Abzug der britischen Streitkräfte frei 
werdenden Wohneinheiten und Liegenschaften“ (s. Anlage 3 d) 
 
sind von der Bezirksvertretung Münster-Südost am 20 .07.2011 als Prüfaufträge an die Verwaltung 
beschlossen worden.  
 
Mit den Beschlüssen zu den Beschlusspunkten 1., 2. und 3. sind die o. g. Anträge - mit Ausnahme 
des Antrags A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion in der B ezirksverwaltung Münster-Südost vom 
17.06.2011 abschließend bearbeitet.  
Die Punkte 8 und 11 des Antrags A-S/0016/2011 der S PD-Fraktion werden mit dieser Vorlage be- 
rücksichtigt (s. Anlage 1). Alle weiteren Punkte de s Antrags A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion wer- 
den im Zusammenhang mit der Bearbeitung des nahezu inhaltsgleichen Antrags der SPD-Fraktion 
an den Rat Nr. A-R/0032/2011 „Sozial, attraktiv, le bendig: Für ein kommunales Konzept zur 
zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen Famil ienwohnungen“ (s. Anlage 3 e), der in der 
Ratssitzung am 25.05.2011 an den Hauptausschuss ver wiesen wurde, berücksichtigt und bearbei- 
tet. 
 
Seit Anfang 2010 bearbeitet die Verwaltung – in int ensiver Rückkopplung zum dafür eingerichteten 
interfraktionellen Arbeitskreis und zur Bezirksvert retung Münster-Südost – den Rahmenplan 
Gremmendorf / Angelmodde - West. 
Über den erreichten Zwischenstand der Erarbeitung d es Rahmenplans Gremmendorf / Angelmod- 
de - West, insbesondere über das künftige Leitbild und die Leitsätze für die weitere Stadtteilent- 
wicklung in Gremmendorf und Angelmodde - West nach einem Abzug der britischen Stationie- 
rungskräfte, hat die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 
10.05.2011 und in der Sitzung des ASSVW am 19.05.2011 ausführlich berichtet.  
Eine Bürgeranhörung zum erreichten Zwischenstand un d zur Entwicklung eines Leitbildes und von 
Leitsätzen der künftigen Stadtteilentwicklung fand am 06.07.2011 in der Eichendorff-Grundschule, 
Angelmodde, unter der Leitung von Herrn Bezirksbürgermeister Dr. Klenner statt.  
Sowohl in den Sitzungen der BV Münster-Südost und des ASSVW als auch in der Bürgeranhörung 
hat die Verwaltung allerdings stets deutlich gemach t, dass weitere konkrete Planungsschritte, z. B. 
Planungswerkstätten, Wettbewerbsverfahren, Erarbeit ung städtebaulicher Entwürfe, Aufstellung 
von Bebauungsplänen, zeitlich abhängig sind von ein er - bislang noch nicht vorliegenden - ver- 
bindlichen Erklärung der Briten zum genauen Abzugstermin der britischen Stationierungskräfte aus 
Münster (s. hierzu auch Vorlage V/0458/2011 „Sachstandsbericht zur anstehenden Konversion der 
von den britischen Stationierungskräften genutzten Standorte und Liegenschaften in Münster“).

- 3 - 
V/0594/2011 
Dieser elementare Umstand ist bei dem von der Verwa ltung in der Anlage 2 vorgelegten, gem.  
Beschlussziffern 2. und 3. des Antrags A-S/0017/201 1 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Münster-Südost aktualisierten Konzept zur weiteren Zeitplanung und zu weiteren Planungsschrit- 
ten für den Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West berücksichtigt worden. 
 
Einem Wunsch der Bezirksvertretung Münster-Südost e ntsprechend informiert die Verwaltung in 
der Anlage 4 über den Denkmalwert und den Sachstand  des Verfahrens zur Eintragung in die 
Denkmalliste der ehemaligen Luftnachrichtenkaserne.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Leitbild und Leitsätze für die Rahmenplan ung Gremmendorf / Angelmodde – West 
 
Anlage 2:   Aktualisiertes Konzept zur weiteren Zei tplanung und zu weiteren Planungsschritten 
für den Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West 
 
Anlage 3 a: Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion i n der Bezirksvertretung Münster-Südost 
„Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ 
 
Anlage 3 b: Antrag A-S/0017/2011 der CDU-Fraktion i n der Bezirksvertretung Münster-Südost 
„Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ 
 
Anlage 3 c: Antrag A-S/0018/2011 der FDP-Fraktion i n der Bezirksvertretung Münster-Südost 
„Stadtteil - Marketing in den Planungsprozess zur Konversion einbeziehen“ 
 
Anlage 3 d: Antrag A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion i n der Bezirksvertretung Münster-Südost 
„Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzeptes zur Nutzung der mit dem Abzug 
der britischen Streitkräfte frei werdenden Wohneinheiten und Liegenschaften“ 
 
Anlage 3 e: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0032/2011 „Sozial, attraktiv, lebendig: 
Für ein kommunales Konzept zur zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen 
Familienwohnungen“ 
 
Anlage 4: Denkmalwert und Sachstand des Verfahrens zur Eintragung in die Denkmalliste bei 
der ehemaligen Luftnachrichtenkaserne

V-0594-2011-Anlage-3a-CDU-Antrag-BV-1

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CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ant
rag der CDU-Fraktion in der BV Münster-Südost                                  07. Juni 2011                                               
 
 
Betr.:  Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde -West 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Der weiteren Bearbeitung des Rahmenplanes für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde – 
West werden als Bilanz der bisherigen Diskussionen und Vorüberlegungen über die in naher 
Zukunft anstehende Konversion der bislang militärisch genutzten Flächen und der ihnen 
zugeordneten Wohnbereiche  
 
folgende Ziele und Leitsätze zugrunde gelegt: 
 
1. Es sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein funktionsfähiges 
Stadtteilzentrum (neue Mitte) zu schaffen.  
 
2. Zu einem solchen Stadtteilzentrum sollten beispielsweise Einzelhandelsflächen, 
Gastronomie, Versammlungsstätten, ein dreistufiges Altenzentrum, Jugendeinrichtungen, 
ggf. ein Ärztehaus  ebenso gehören können wie fußläufige Freiflächen ( Marktplatz, 
Wochenmarkt). 
 
3. Eine gewerbliche Nutzung des Konversionsbereiches ist (abgesehen vom o.g. 
Stadtteilzentrum) planerisch auf eine Zeile entlang dem Albersloher Weg zu 
beschränken, soweit dies für Zwecke der Nahversorgung erforderlich und sinnvoll ist. 
 
4. Die großen Frei- und Grünflächen im Nordwesten (Wäldchen), Westen und Süden des 
Kasernenbereichs sollen erhalten bleiben, ggf in städtischem Eigentum. Der  
 
 
 
 
 
                       Anlage 3a 
zur Vorlage V/0594/2011

- 2 - 
 
 
Rahmenplan wird auszuweisen haben, in welchem Umfang sie auch künftig sportlicher 
Nutzung zur Verfügung stehen können. 
 
5. Die Umwandlung des großen Bereichs der Hangars  und sonstigen Zweckbauten 
zwischen den klassischen Kasernen in der Mitte des Konversionsbereiches und der 
Wohnbebauung am Letterhausweg im Norden sollte planerisch auf  Wohnbebauung 
konzentriert werden, deren Erschließung im Interesse der ruhigen Wohnlage am 
Letterhausweg nicht über die nördliche „Panzerstraße“ erfolgen sollte. 
 
6. Ziel der Umwandlung des Kasernenbereichs und der schon bisher zu Wohnzwecken 
benutzten Flächen ist in Anpassung an den Charakter des Ortsteils „Wohnen im 
Grünen“ („grüne Gartenstadt“). 
 
7. Durch einen ggf. beschränkten städtebaulichen Wettbewerb (e)  unter Beteiligung 
regionaler oder auch überregionaler geeigneter Büros sind qualifizierte Vorschläge für 
die Bereiche des Stadtteilzentrums und der Hangars einzuholen, ggf. auch für einzelne 
der bisherigen Wohnquartiere. 
 
8. Die weitere Planung bzw. ein städtebaulicher Wettbewerb sollte auch Ideen zur 
Überwindung oder Milderung der Trennwirkung des Albersloher Weges  aufzeigen, 
wenn es darum geht, die Nahversorgungsqualität des Stadtteilzentrums mit der bisherigen 
Ladenzeile zu verbinden. 
 
9. Die Umwandlung der rund 430 Wohneinheiten  in den bisherigen Siedlungen für die 
Familien der Rheinarmee in allgemeine Wohnlagen ist planungsrechtlich so zu 
begleiten, dass die ausgewogene Wohn- und Sozialstruktur  im Ortsteil erhalten wird. 
Die Substanz erlaubt eine Bildung von Individualeigentum für breite Bevölkerungskreise 
zu sozialen Konditionen. 
 
10. Die Bevölkerungsprognose für den Ortsteil bedarf auf dem Hintergrund dieses Wandels 
einer zeitnahen Aktualisierung.  
 
11. Auf der Grundlage der Fortschreibung der Bevölkerungsprognose sind die 
Bedarfsplanungen für den U-3-Bereich, Kindergärten und Schulen  zu aktualisieren, 
damit diese Planungen bei der anstehenden Erstellung der Bebauungspläne ggf. gleich 
Berücksichtigung finden 
 
12. Die seitens der Stadt und ihrer regionalen Partner angestoßene Debatte über eine 
schienengebundene (zusätzliche !) Erschließung und die bislang leistungsfähigen 
Verbindungen im ÖPNV müssen diese Bevölkerungsentwicklung ggf. berücksichtigen.  
 
13. Die Planungen sind weiter so voranzutreiben, dass die Entscheidungen in der 
laufenden Ratsperiode bis 2014 abgeschlossen werden können. 
 
                       Anlage 3a 
zur Vorlage V/0594/2011

- 3 - 
 
Begründung:  
 
Die Zeit drängt: Erst kürzlich bestätigten Sprecher der Rheinarmee erneut, dass hinsichtlich des 
Abzugs der Briten alle Daten zwischen 2015 und 2019 denkbar sind. Das entspricht der 
Ankündigung des (neuen) britischen Premierministers David Cameron, dass die Hälfte der nur 
noch 20.000 Mann starken Rheinarmee bereits bis 2015, der Rest bis 2020 abziehen sollen. 
 
Diese Entscheidungen haben maßgeblichen und nachhaltigen Einfluss auf das Gesicht 
Gremmendorf und Angelmodde - Wests im laufenden 21. Jahrhundert. 
 
Die im offenen Arbeitskreis „Gremmendorf 2020“ ebenso wie der Öffentlichkeit breit geführte 
Debatte über diese anstehende Entwicklung konzentriert sich  
auf zwei Schwerpunkte: 
 
• Die Konversion des eigentlichen Kasernengeländes einerseits und 
 
• Die Umwandlung der „britischen“ Wohnbereiche in allgemeine Wohngebiete. 
 
Im Vergleich zu anderen Ortsteilen ist bisher der Bereich Gremmendorf / Angelmodde - West 
mit kommunalen Gemeinschaftseinrichtungen  eher stiefmütterlich ausgestattet. Flächen und 
Substanz der Kaserne bieten sich geradezu an, hier Überlegungen für ein Stadtteilzentrum 
einzuleiten. Die derzeitig allgemein angespannte finanzielle Lage der Stadt ( und eben nicht nur 
dieser) darf nicht dazu führen, dieser Frage und entsprechenden Zielsetzungen auszuweichen, 
wenn ganz offensichtlich die Gebäudesubstanz der Kaserne hierzu Chancen eröffnet. Die 
Nutzungsänderung des Kasernenbereichs muss als Chance zur Schaffung eines 
funktionsfähigen Stadtteilzentrums  genutzt werden, um die vorhandenen 
Nahversorgungstrukturen entsprechend dem Wachstum des Ortsteils in den letzten Jahren und 
infolge der erheblichen Erweiterung in den kommenden Jahren anzupassen. 
 
Die Ausweitung des Einzelhandels- und gewerblichen Angebotes  entlang dem Albersloher 
Weg auf dem Konversionsgelände wird im Interesse der Ortskernbildung und wohnnahen 
Versorgung von allen Mitbürgern mit Spannung erwartet und als wichtige Bereicherung                                                                                                                                               
angesehen. Mit einer solchen neuen Mitte würde ein pulsierendes Herz des Stadtteils  für alle 
Bevölkerungsgruppen entstehen. 
 
Der bisher nur unzulänglich platzierte Wochenmarkt könnte eine wesentliche Aufwertung in 
einem neuen Zentrum mit Marktplatz erhalten. 
 
Zu den Defiziten im Ortsteil gehört auch die bisherige Ausstattung mit Senioren- und 
Altenpflege-Einrichtungen ebenso wie Einrichtungen für jugendliche Nutzung. Es sollten auch  
im Konversionsbereich Alternativen aufgezeigt werden, sofern nicht Flächen im Bereich der 
bisherigen Truppensiedlungen südlich des Evangelischen Gemeindezentrums herangezogen 
werden können. Letztere genießen vom Zeitablauf u. U. Vorzug, da der Konversionsbereich 
nicht (so) kurzfristig zur Verfügung steht, wie es die Aufgabe angemessen erscheinen lässt. 
 
                       Anlage 3a 
zur Vorlage V/0594/2011

- 4 - 
 
 
Bei den vorhandenen Siedlungen mit insgesamt 433 Wohneinheiten ist ein behutsamer Wandel 
erforderlich, der Wohnwertverluste ebenso vermeidet wie Degenerationen durch geballte 
Vermarktungen an (ortsfremde) Investoren, die nicht an einer nachhaltigen und langfristigen 
Entwicklung interessiert wären. Eine qualitativ gesicherte Entwicklung muss den gewachsenen 
Charakter des Ortsteils übernehmen bzw. fortschreiben, in dem das „ WOHNEN im 
GRÜNEN“ wohltuend vorherrscht. Deshalb muss die Stadt mit (bebauungsrechtlichen) 
Planungen die Entwicklung begleiten und steuern, die diese Einbindung der erfreulicher weise 
ohnehin gestreuten Bereiche sicher stellt. Das Gleiche gilt für die Umwandlung der klassischen 
Kasernenbauten, für die die Stadt ja bereits gute Erfahrungen in anderen Ortsteilen (z.B. Coerde 
und Steinfurter Straße) gesammelt hat. 
 
Die Stadtverwaltung hat erste Vorüberlegungen unter Beteiligung von Vereinen, Verbänden (s.g. 
Schlüsselpersonen vor Ort) für den Rahmenplan im Frühjahr vorgestellt und wird ihr Konzept in 
den kommenden Wochen auch noch einmal den Bürgern präsentieren und mit ihnen diskutieren.  
 
In dieser Phase bietet es sich an, Ziele und Leitsätze zur Diskussion zu stellen, die die Planung 
der kommenden Monate und Jahre prägen sollten. 
 
 
                                                                                      
 
Peter Bensmann                                     Dr. Heinrich Hoffschulte 
Fraktionsvorsitzender       CDU Bezirksvertreter BV Südost                                                            
 
                       Anlage 3a 
zur Vorlage V/0594/2011

V-0594-2011-Anlage-3b-CDU-Antrag-BV-2

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CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost 
 
 
 
Stadt Münster 
B
ezirksverwaltung Südost 
Am Steintor 50 
48167 Münster 
 
 
 
 
Münster, den 12. Juli 2011 
 
Antrag / Prüfauftrag:
 
 
 
Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde-West 
 
 
B
eschlussvorschlag : 
 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen : 
 
1. Die Verabschiedung der Leitsätze ist spätestens in der ersten Sitzung der BV nach der 
Sommerpause  zu beschließen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ihren Terminplan für die weitere Erarbeitung des 
Rahmenplans zu aktualisieren und insbesondere klarere terminliche Vorstellungen für das 
weitere planungsrechtliche Vorgehen darzulegen. 
 
3. Die dazu erforderliche baldige Bestandsaufnahme muss für die Umsetzung der Leitsätze 
auch den Baubestand der Kaserne so darstellen, dass Planer (z.B. im Rahmen eines 
städtebaulichen Wettbewerbs) informiert sind und darstellen können, auf welcher 
Substanz sie aufbauen. 
 
 
Begründung : 
 
In ihrer Berichtsvorlage V/0458/2011, datiert auf den 24. Juni 2011, hat die Verwaltung die bisherige 
Entwicklung zur anstehenden Konversion der von den britischen Stationierungskräften genutzten 
Standorte und Liegenschaften in Münster geschildert. Diese Vorlage an den Planungsausschuss, 
Hauptausschuss und Rat ist den betroffenen Bezirksvertretungen nur zur Kenntnis zugeleitet worden 
(Eingang: 5. Juli), denen „anheim (gestellt wurde), das Thema in den BV nach der Sitzung des Rates am 
13. 07 2011 zu beraten“ 
 
 
 
 
 
 
                       Anlage 3b 
zur Vorlage V/0594/2011

- 2 - 
 
 
 
Dort sind unter Ziffer 5.1 auch die verwaltungsseitigen Vorstellungen zu Planungsschritten für die 
Umwandlung der Kaserne in Gremmendorf in zivile Nachfolgenutzungen dargestellt. Auf dem Hintergrund 
einer erneut geänderten Ankündigung der britischen Stationierungskräfte, „dass eine verbindliche 
Entscheidung über die künftige Nutzung der britischen Kasernen in Münster – und damit auch des damit 
im Zusammenhang stehenden Freiziehens von entsprechenden Wohnquartieren in Münster – erst im 
Sommer 2012 zu erwarten sei“ und unter Berücksichtigung der angestrebten 
„Konversionsvereinbarungen“ der Stadt Münster mit dem BImA wird  mitgeteilt, dass die Auslobung und 
Durchführung von städtebaulichen Wettbewerben erst danach erfolgen sollen.  
 
Das lässt einen Zeithorizont befürchten, der unnötig und bedauerlich wäre – weit entfernt von dem Ziel, 
die wichtigsten planungsrechtlichen Entscheidungen der Stadt für die Konversion in dieser Wahlperiode 
zum Abschluss zu führen. Immerhin hat erst kürzlich ein Sprecher der Rheinarmee bestätigt, dass 
hinsichtlich des Abzugs der Briten auch frühe Daten im Gespräch seien: „2015,2019, 2020 – alles ist 
möglich“, so seine Formulierung. 
 
Im Bericht der Verwaltung vom 19. Januar 2010 war angekündigt worden, die Leitbildfestlegung für die 
zukunftsfähige Stadtteilentwicklung Gremmendorf / Angelmodde-West in 9 bis maximal 15 Monaten nach 
Beginn der Startphase abzuschließen. Das wäre im März 2011 gewesen. 
 
Da alle weiteren Planungen eine umfassende Darstellung der Gebäudesubstanz erforderlich macht, wie 
die Verwaltung in der Bürgeranhörung am 6. Juli 2011 bestätigt hat, erscheint es dringend erforderlich, 
dass die Stadt entsprechende baldige Arbeiten und Erfassungen – mit der BImA (als  Vertreterin des 
Eigentümers Bundesrepublik) und den britischen Streitkräften – vereinbart, damit die planerischen 
Schritte zügig weiter vorbereitet werden können. 
 
 
F
ür die CDU-Fraktion: 
 
  
 
 
 
Peter Bensmann 
Fraktionsvorsitzender 
                       Anlage 3b 
zur Vorlage V/0594/2011

V-0594-2011-Anlage-3e-SPD-Antrag-Rat

8412 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0032/2011 
 
Antrag 
 
 
11.04.2011 
 
 
SPD-F
raktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
Sozial, attraktiv, lebendig: Für ein komm unales Konzept zur 
zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen Familienwohnungen 
 
D
er Wohnungsmarkt in Münster ist unter anderem gekennzeichnet durch einen 
rasanten Verlust an kostengünstigen und preisgebundenen Wohnungen. In den 
vergangenen Jahren sind bereits tausende Sozialbindungen im Wohnungsbereich 
ausgelaufen, eine noch größere Zahl an Sozialwohnungen wird in den nächsten 
Jahren ebenfalls diese Bindung verlieren. Gleichzeitig ist ein zunehmender Druck, 
insbesondere im innerstädtischen Bereich, auf den Wohnungsaltbestand hin zur 
Umwandlung in das hochpreisige Wohnsegment festzustellen. Vor allem junge 
Familien mit Kindern und Familien mit geringem und mittlerem Einkommen stehen 
auf dem überhitzten Münsteraner Wohnungsmarkt vor hohen Hürden, eine 
bezahlbare Wohnung zu bekommen – sei es zur Miete oder als Eigentumsbildung.  
In Umsetzung der Beschlüsse der britischen Regierung werden die in Münster 
stationierten Militäreinheiten bis 2019 endgültig den Standort verlassen. Bereits am 
14.08.2006 (nach Abzugserklärungen der damaligen britischen Regierung) hat die 
SPD-Fraktion mit ihrem Ratsantrag „Abzug der britischen Streitkräfte aus Münster: 
Folgen mildern – Konversionschancen nutzen – Perspektiven entwickeln“ ein 
vorbereitendes Handeln der Stadt Münster gefordert. 
 
Bei den von den Familien der britischen Streitkräfte in Gremmendorf, Coerde und 
Gievenbeck genutzten rd. 800 Wohnungen handelt es sich überwiegend um 
Reihenhäuser. Sie sind preisgünstig errichtet und im Grundriss und 
Grundstückszuschnitt bestens geeignet, in der Nachnutzung nach Abzug der 
britischen Streitkräfte den am Wohnungsmarkt abgedrängten Familien mit mittlerem 
und geringerem Einkommen eine Chance zu geben, zu Wohneigentum zu gelangen. 
Um den vielfältigen Bedarfen gerecht zu werden, sollte auch ein angemessener 
Anteil als Mietwohnungen genutzt werden können. Geprüft werden sollte darüber 
hinaus, ob hier ein genossenschaftliches Modell soziale wohnungswirtschaftliche 
Antworten auf die Entwicklungen am Münsteraner Wohnungsmarkt geben kann. 
 
Der Rat der Stadt Müns
 ter möge daher beschließen: 
 
1. a. Im Sinne einer modernen s ozialen Wohnungspolitik sollen die bislang von 
den britischen Soldatenfamilien bewohnten Häuser zukünftig Familien mit 
mittlerem und geringerem Einkommen die Bildung von Wohneigentum und 
familiengerechtes preisgünstiges Wohnen ermöglichen. Ein relevanter Anteil 
der Wohnungen sollte auch zukünftig als Mietwohnraum zur Verfügung 
stehen. 
b. Die Veräußerung an einen Investor mit nachfolgender, unkontrollierbarer 
spekulativer Weiterveräußerung in Wohneigentum, wie es im Bereich 
Osthuesheide in der Vergangenheit erfolgte und zu erheblichen sozialen und 
bausubstanziellen Folgen führte, ist auszuschließen. 
                       Anlage 3e 
zur Vorlage V/0594/2011

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Münzstraße 15 . 48143 Münster 
Tele
fon: (0251) 45 314  . Fax : (0251) 511 750  
Ma
il: fraktion@spd-muenster.de 
www.spd-muenster.de 
2 
c. Städtebauliches Ziel der Weiterentwicklung der heute von britischen 
Soldatenfamilien bewohnten Siedlungen sind attraktive Quartiere „mit Gesicht“ 
und einem sozial abwechslungsreichen Erscheinungsbild. Sie sollen 
unterschiedlichen heutigen Wohnansprüchen und modernen energetischen 
Anforderungen gerecht werden und sich als lebendige Bestandteile in die 
vorhandenen Strukturen der umgebenden Stadtteile einfügen. 
 
2. D
a bereits Abzugstermine benannt sind und in einem Fall jetzt sogar eine 
britische Erklärung zur Rückgabe eines Teilwohnbestandes an den Bund 
erfolgte, wird die Verwaltung beauftragt, sofort mit der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (BIMA) Gespräche in Zielrichtung dieses Antrags 
aufzunehmen. Ziel sollte sein, die nun freien Wohnungen an der Gravertstraße 
als bezahlbaren Wohnraum zu erhalten. Mit der Umsetzung soll die 
stadteigene Wohn+Stadtbau (W+S) beauftragt werden. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer Auffanggesellschaft für 
d
ie Übernahme der bisher britisch genutzten Wohnungen zu prüfen und dem 
Rat hierzu Vorschläge zu unterbreiten. Dabei soll geprüft werden, ob und wie 
neben der stadteigenen W+S möglicherweise auch regionale Investoren im 
Wohnungsbau in das Verfahren eingebunden werden können. Darüber hinaus 
ist auch das genossenschaftliche Modell zu prüfen, wie es z.B. in Gießen 
derzeit bei zwei ehemaligen Wohnsiedlungen des US-Militärs umgesetzt wird. 
 
4. Kernziel der Übernahme der britisch genutzten Wohnungen durch eine 
A
uffanggesellschaft soll sein, Familien mit mittleren und geringeren 
Einkommen gemäß Förderrichtlinien zu Familienwohneigentum zu verhelfen. 
Deshalb soll der Weiterverkauf durch die Auffanggesellschaft auch nur an 
einzelne selbstnutzende Familien erfolgen (kleinteilige Veräußerung, 
sogenanntes „Ameisengeschäft“). 
 
5. Weiterhin ist von der Verwaltung aufzuzeigen, wie durch die 
A
uffanggesellschaft oder auch durch die stadteigene W+S den erwerbenden 
Familien eine Unterstützung bei der Planung und Organisation der 
Eigenleistungen (der sogenannten Muskelhypothek) gegeben werden kann. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land NRW dessen Möglichkeiten und 
d
essen Bereitschaft zur Unterstützung des Übernahmeprozesses durch die 
vorgenannte Option einer Auffanggesellschaft bzw. anderweitige 
Unterstützungsmöglichkeiten zu klären. 
 
7. Gegebenenfalls kann die Verwaltung externe Beratung hinzu ziehen, wie der 
R
at am 06.4.2011 mit dem „Handlungsprogramm Wohnen“ (Ratsvorlage 
V/0041/2011/1.Erg.) beschlossen hat:  Da auf eine ausgewogene 
Zusammensetzung der Mieter- bzw. der Eigentümerstruktur in den 
Wohnsiedlungen geachtet werden sollte, kann externer Sachverstand hilfreich 
sein, indem fundierte Aussagen zur vorhandenen Bewohnerstruktur der 
Quartiere und zu zukünftigen Entwicklungen formuliert werden. 
 
 
 
                       Anlage 3e 
zur Vorlage V/0594/2011

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Münzstraße 15 . 48143 Münster 
Tele
fon: (0251) 45 314  . Fax : (0251) 511 750  
Ma
il: fraktion@spd-muenster.de 
www.spd-muenster.de 
3 
Begründung: 
Der Bericht der Verwaltung (Ratsvorlage V/0141/2011 vom 01.3.2011) zur Förderung 
von selbst genutztem Wohneigentum zeigt auf, wie das Wegbrechen der staatlichen 
Wohnungsbauförderung durch Bund und Land auf Stadtebene dazu führt, dass kaum 
noch die notwendige Förderung des Neubaus und des Erwerbs von selbstgenutztem 
Wohneigentum durch Familienhaushalte mit geringen Einkünften 
(Einkommensgruppe „A“) und mittleren Einkünften (Einkommensgruppe „B“) 
gewährleistet werden kann.  
 
Der angekündigte Abzug der britischen Streitkräfte bietet die Gelegenheit, trotz der 
V
erwerfungen im Münsteraner Wohnungsmarkt für Familien mit mittleren und 
geringeren Einkommen eine Perspektive zur Schaffung selbstgenutzten 
Wohneigentums, aber auch zu günstigen Mietkonditionen, zu ermöglichen. Für diese 
Familien, hier besonders auch junge Familien mit mehreren Kindern, die am 
Wohnungsmarkt derzeit schlechte Chancen haben, kann Familienwohneigentum 
ermöglicht werden. Umbau und Sanierung der Gebäude soll den Familien nicht nur 
über kapitalfinanzierte Maßnahmen, sondern auch durch umfangreiche 
Selbstbaumaßnahmen („Muskelhypothek“) ermöglicht werden. Deshalb sollte ihnen 
möglichst auch nach dem Erwerb Unterstützung bei der Modernisierung der 
erworbenen Wohngebäude gegeben werden.  
 
Als interessante Alternative sollte das Gießener Modell einer Wohngenossenschaft 
g
eprüft werden – mit den bekannten Vorteilen des lebenslangen Wohnrechts, der 
Selbstverantwortung und der demokratischen Mitwirkung. Auch insofern sollte auf 
erfolgreiche Beispiele der Umnutzung von ehemaligen Familienwohnungen 
ausländischer Streitkräfte in anderen Bundesländer soll zurück gegriffen werden.  
 
 
Karl-Heinz Winter   Dr. Michael Jung       Anne Schulze Wintzler 
Wolfgang Heuer   Marianne Koch       Petra Seyfferth 
Dr. Fritz Baur   Dr. Thorsten Kornblum      Beate Vilhjalmsson 
Thomas Fastermann  Gaby Kubig-Steltig       Holger Wigger 
Philipp Gabriel   Thomas Marquardt       Lars Wieneke 
Beanka Ganser   Robert von Olberg       Maria Winkel 
Anne Hakenes   Kurt Pölling  
 
 
                       Anlage 3e 
zur Vorlage V/0594/2011

Anlage2_V-0594-2011_Stand_12.08.2011

7830 Zeichen

Anlage 2   
zur Vorlage V/0594/2011  
 
  
Seite 1 
 
Aktualisiertes Konzept zur Zeitplanung und zu weite ren Planungs- 
schritten für den Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West 
 
 
Zeitplanung 
 
Die Verwaltung geht nach wie vor davon aus, dass di e britischen Stationierungskräfte Münster 
frühestens voraussichtlich im Jahr 2019 verlassen haben werden.  
 
Wie bereits in den Sitzungen der Bezirksvertretung Münster-Südost am 10.05.2011 und des  
ASSVW am 19.05.2011 sowie in der Bürgeranhörung am 06.07.2011 ausführlich von der Verwal- 
tung erläutert, sind weitere konkrete Planungsschri tte, z. B. Planungswerkstätten, Wettbewerbs- 
verfahren, Erarbeitung städtebaulicher Entwürfe, Au fstellung von B-Plänen etc. von einer ver- 
bindlichen Erklärung der britischen Regierung zum g enauen Abzugstermin der britischen Statio- 
nierungskräfte aus Münster bzw. eines konkreten ver bindlichren Abzugskonzeptes mit belastba- 
ren Angaben zum Beginn, zur Dauer und zur Reihenfolge des Abzuges abhängig.  
 
Darüber hinaus wird anschließend eine Entbehrlichke itsprüfung für Bundeszwecke durch die 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) durchgeführt.  
 
Eine Besichtigung des Kasernengeländes und der heut e noch von britischen Stationierungskräf- 
ten genutzten Wohneinheiten (vgl. Antrag A-S/0017/2 011 der CDU-Fraktion, Punkt 3) mit dem 
Ziel einer Bestandsaufnahme des Baubestandes ist zu m jetzigen Zeitpunkt aus der Sicht der 
Verwaltung und auch der BImA nicht opportun. Erst n ach Bekanntgabe eines genauen Abzugs- 
termins der britischen Stationierungskräfte aus Mün ster bzw. eines konkreten verbindlichren Ab- 
zugskonzeptes sollte ein solches Anliegen durch den  Oberbürgermeister der Stadt Münster an 
die britischen Stationierungskräfte herangetragen werden. 
 
Die Verwaltung hat bisher - entsprechend dem konzep tionellen Entwurf zur Erarbeitung des 
Rahmenplanes - die ersten Phasen, d. h. die Start-,  Orientierungs- und Leitbildentwicklungspha- 
se, abgeschlossen. In dem Konzept zur Erarbeitung d es Rahmenplans, das im Januar 2010 von 
der Verwaltung im Entwurf vorgelegt und der Bezirks vertretung Münster-Südost vorgestellt wur- 
de, waren dafür ca. 15 Monate vorgesehen. Wie oben bereits ausgeführt, wurde der Entwurf des 
Leitbildes im Mai 2011 in der Bezirksvertretung Mün ster-Südost vorgestellt, womit die von der 
Verwaltung angekündigte zeitliche Abfolge zur Erstellung des Rahmenplanes eingehalten werden 
konnte.  
 
Mit der Befragung der Schlüsselpersonen, der Schwäc hen - Stärken - Analyse und der Entwick- 
lung des Leitbildes sind die Grundlagen für die Rah menplanung gelegt. Auf diesen Grundlagen 
kann der weitere Planungsprozess nach der Bekanntga be eines genauen Abzugstermins der 
britischen Stationierungskräfte aus Münster bzw. ei nes konkreten verbindlichren Abzugskonzep- 
tes und nach Abschluss der Entbehrlichkeitsprüfung für Bundeszwecke aufbauen.  
 
Für die weiteren Planungsarbeiten werden nach Einsc hätzung der Verwaltung ca. 3,5 - 4 Jahre 
benötigt (s. hierzu nachfolgende Kapitel zu bisherigen und weiteren Planungsschritten).  
 
Sollten bestimmte räumliche Teilbereiche, z. B. ein zelne Wohnstandorte, frühzeitig frei gezogen 
werden, könnten die dafür erforderlichen Planungen und Abstimmungen mit der BImA – wie im 
Fall der in der Grawertstraße im April d. J. frei g ezogenen, ehemals von britischen Stationie- 
rungskräften genutzten Wohnungen – ggf. auch entsprechend vorgezogen werden.

Anlage 2   
zur Vorlage V/0594/2011  
 
  
Seite 2 
Bisher durchgeführte Planungsschritte 
 
 
I. Startphase | Planungsanlass und Bearbeitungskonz ept 
- Planungsanlass - Aufgabenstellung - Abgrenzung de s Plangebietes  
- Grundsätzliche Zielsetzungen für den Rahmenplan 
- Inhaltliches und zeitliches Bearbeitungskonzept 
 
 
II. Orientierungsphase | Bestandsanalyse und frühze itiger Beteiligungsprozess 
- Bestandsaufnahme und Beschreibung der Funktion de r Stadtteile  
- Planerische Vorgaben  
- Mängel | Chancen | Potenziale der räumlichen Stad tteilentwicklung 
-   Befragung von Schlüsselpersonen 
- Leitlinien der künftigen Stadtteilentwicklung 
- Ergebnisse des Beteiligungsprozesses vor Ort inne rhalb der Orientierungsphase 
 
 
III. Leitbildentwicklungsphase „Zukunftsfähige Stad tteilentwicklung Gremmen- 
dorf /  Angelmodde - West“ 
- Leitbildentwicklung 
- Leitbildalternativen 
- Leitbilddiskussion vor Ort 
- Leitbildfestlegung 
 
 
Eine Präsentation der Ergebnisse aus Start-, Orient ierungs- und Leitbildentwicklungspha- 
se hat in der BV Münster-Südost am 10.05.2011, im A SSVW am 19.05.2011 und in einer 
Bürgeranhörung in der Eichendorff-Grundschule, Ange lmodde, am 06.07.2011 stattgefun- 
den. 
 
Der Abschluss der Start-, Orientierungs- und Leitbi ldentwicklungsphase auf Basis dieser 
Vorlage V/0594/2011 ist für den September 2011 vorgesehen. 
 
 
Die weitere Bearbeitung des Rahmenplanes ist abhängig von:  
 
o der Bekanntgabe eines verbindlichen Abzugskonzeptes  der britischen Stationie- 
rungskräfte (mit Angabe über Beginn, Dauer und Reihenfolge) des Abzuges  
 
o dem Abschluss einer Entbehrlichkeitsprüfung für and ere Bundeszwecke durch die 
BImA

Anlage 2   
zur Vorlage V/0594/2011  
 
  
Seite 3 
Weitere Planungsschritte 
 
 
IV. Beteiligungsphase | Planungswerkstätten 
Durchführung von Planungswerkstätten zu sektoralen Themen der künftigen Stadtteilentwicklung, 
z. B. zur 
- Einzelhandels- und Infrastrukturentwicklung 
- zur Wohnentwicklung (Umnutzung der zurzeit noch v on britischen Militärangehörigen 
genutzten Wohnsiedlungen) 
- Entwicklung des Areals der zurzeit noch von briti schen Militäreinheiten genutzten 
York-Kaserne 
- zur Verkehrsentwicklung in Gremmendorf / Angelmod de - West (Umbau / Ausbau Al- 
bersloher Weg, Reaktivierung WLE  etc.) 
- Freiraum- und Erholungsflächenentwicklung 
 
 
V. Planungsphase | Räumliches Strukturkonzept 
Erarbeitung eines räumlich-funktionalen Strukturkon zeptes für Gremmendorf / Angelmod- 
de - West, z. B. mit folgenden Schwerpunkten 
- Wohnen (für Britenwohnungen, Kasernengebäude und -flächen) 
- Einzelhandel, Dienstleistungen 
- Verkehr 
- Infrastruktur 
- Freiraum und Erholung 
Das räumlich-funktionale Strukturkonzept stellt ein  städtebauliches Gesamtkonzept dar, 
einschließlich eines Umsetzungskonzeptes mit zeitlichen Perspektiven. 
 
Eine Präsentation der Ergebnisse aus der Beteiligun gs- und Planungsphase kann in der 
BV Münster-Südost, im ASSVW und in einer Bürgeranhö rung ca. 12 Monate nach Be- 
kanntgabe eines verbindlichen Abzugskonzeptes der b ritischen Stationierungskräfte er- 
folgen. 
 
VI. Abschlussphase | Rahmenplan-Entwurf und Präsent ation 
- Erarbeitung des Entwurfs des Abschlussberichtes  
- Beschluss des Rahmenplans Gremmendorf / Angelmodd e - West durch BV Münster - 
Südost, ASSVW und Rat 
- Veröffentlichung des Rahmenplanes Gremmendorf / A ngelmodde - West im Internet 
sowie als Broschüre  
 
Der Beschluss des Rahmenplans Gremmendorf / Angelmo dde - West kann ca. 6 - 9 Mona- 
te nach Präsentation der Ergebnisse aus der Beteiligungs- und Planungsphase erfolgen.  
 
 
VII. Weitere Arbeitsschritte | Dauer 2,5 - 3 Jahre 
- parallel zur Erarbeitung und Fertigstellung des A bschlussberichtes können Vorarbei- 
ten zur Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erfolgen 
- Abstimmung einer Konversionsvereinbarung zwischen  Stadt und BImA nach Be- 
kanntgabe eines verbindlichen Abzugskonzeptes der britischen Stationierungskräfte 
- Auslobung und Durchführung städtebaulicher Wettbe werbe nach Abschluss einer  
Konversionsvereinbarung zwischen Stadt und BImA   
- Aufstellung von B-Plänen für einzelne Standorte n ach Durchführung städtebaulicher 
Wettbewerbe 
- Abstimmung und Abschluss städtebaulicher Verträge  zwischen Stadt und Investoren 
parallel zur Aufstellung von Bebauungsplänen für einzelne Teilflächen bzw. Standorte

Beschlussvorlage

7628 Zeichen

V/0594/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Rahmenplanung Gremmendorf / Angelmodde - West 
Leitbild, Leitsätze, weitere planerische Schritte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das in der Anlage 1 formulierte Leitbild und die Leitsätze für den Rahmenplan Gremmendorf 
und Angelmodde - West werden als Grundlage für die weiteren Planungsschritte (Anlage 2) 
beschlossen. 
 
2. Das von der Verwaltung aktualisierte Konzept zur Zeitplanung und zu weiteren Planungs-
schritten für die von einem Abzug der britischen Stationierungskräfte in Gremmendorf und 
Angelmodde - West betroffenen Liegenschaften (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. 
 
3. Mit dem Beschluss zu Beschlusspunkt 1. und dem in der Anlage 2 vorgelegten aktualisierten 
Konzept zur Zeitplanung und zu weiteren Planungsschritten für die von einem Abzug der briti-
schen Stationierungskräfte in Gremmendorf und Angelmodde - West betroffenen Liegen-
schaften sind folgende Anträge erledigt: 
 
- Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Rah-
menplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (Anlage 3 a), 
 
- Antrag A-S/0017/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Rah-
menplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (Anlage 3 b), 
 
- Antrag A-S/0018/2011 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Stadt-
teil - Marketing in den Planungsprozess zur Konversion einbeziehen“ (Anlage 3 c), 
 
- die Punkte 8 und 11 des Antrags A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertre-
tung Münster-Südost „Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzeptes zur Nutzung der 
mit dem Abzug der britischen Streitkräfte frei werdenden Wohneinheiten und Liegen-
schaften“ (Anlage 3 d). 
Vorlagen-Nr.: 
V/0594/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit 
Ruf: 
492 61 11 
E-Mail: 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de  
Datum: 
22.08.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0594/2011 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Mit den o. a. Beschlüssen sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden. 
 
 
Begründung: 
 
Die Anträge 
 
- A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Rahmenplanung 
für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (s. Anlage 3 a), 
 
- A-S/0017/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Rahmenplanung 
für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ (s. Anlage 3 b), 
 
- A-S/0018/2011 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Stadtteil - Marke-
ting in den Planungsprozess zur Konversion einbeziehen“ (s. Anlage 3 c), 
 
- A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost „Entwicklung eines 
zukunftsorientierten Konzeptes zur Nutzung der mit dem Abzug der britischen Streitkräfte frei 
werdenden Wohneinheiten und Liegenschaften“ (s. Anlage 3 d) 
 
sind von der Bezirksvertretung Münster-Südost am 20.07.2011 als Prüfaufträge an die Verwaltung 
beschlossen worden.  
 
Mit den Beschlüssen zu den Beschlusspunkten 1., 2. und 3. sind die o. g. Anträge - mit Ausnahme 
des Antrags A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion in der Bezirksverwaltung Münster-Südost vom 
17.06.2011 abschließend bearbeitet.  
Die Punkte 8 und 11 des Antrags A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion werden mit dieser Vorlage be-
rücksichtigt (s. Anlage 1). Alle weiteren Punkte des Antrags A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion wer-
den im Zusammenhang mit der Bearbeitung des nahezu inhaltsgleichen Antrags der SPD-Fraktion 
an den Rat Nr. A-R/0032/2011 „Sozial, attraktiv, lebendig: Für ein kommunales Konzept zur 
zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen Familienwohnungen“ (s. Anlage 3 e), der in der 
Ratssitzung am 25.05.2011 an den Hauptausschuss verwiesen wurde, berücksichtigt und bearbei-
tet. 
 
Seit Anfang 2010 bearbeitet die Verwaltung – in intensiver Rückkopplung zum dafür eingerichteten 
interfraktionellen Arbeitskreis und zur Bezi rksvertretung Münster-Südost – den Rahmenplan 
Gremmendorf / Angelmodde - West. 
Über den erreichten Zwischenstand der Erarbeitung des Rahmenplans Gremmendorf / Angelmod-
de - West, insbesondere über das künftige Leitbild und die Leitsätze für die weitere Stadtteilent-
wicklung in Gremmendorf und Angelmodde - West nach einem Abzug der britischen Stationie-
rungskräfte, hat die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Südost am 
10.05.2011 und in der Sitzung des ASSVW am 19.05.2011 ausführlich berichtet.  
Eine Bürgeranhörung zum erreichten Zwischenstand und zur Entwicklung eines Leitbildes und von 
Leitsätzen der künftigen Stadtteilentwicklung fand am 06.07.2011 in der Eichendorff-Grundschule, 
Angelmodde, unter der Leitung von Herrn Bezirksbürgermeister Dr. Klenner statt.  
Sowohl in den Sitzungen der BV Münster-Südost und des ASSVW als auch in der Bürgeranhörung 
hat die Verwaltung allerdings stets deutlich gemacht, dass weitere konkrete Planungsschritte, z. B. 
Planungswerkstätten, Wettbewerbsverfahren, Erarbeitung städtebaulicher Entwürfe, Aufstellung 
von Bebauungsplänen, zeitlich abhängig sind von einer - bislang noch nicht vorliegenden - ver-
bindlichen Erklärung der Briten zum genauen Abzugstermin der britischen Stationierungskräfte aus 
Münster (s. hierzu auch Vorlage V/0458/2011 „Sachstandsbericht zur anstehenden Konversion der 
von den britischen Stationierungskräften genutzten Standorte und Liegenschaften in Münster“).

- 3 - 
V/0594/2011 
Dieser elementare Umstand ist bei dem von der Verwaltung in der Anlage 2 vorgelegten, gem.  
Beschlussziffern 2. und 3. des Antrags A-S/0017/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Münster-Südost aktualisierten Konzept zur weiteren Zeitplanung und zu weiteren Planungsschrit-
ten für den Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West berücksichtigt worden. 
 
Einem Wunsch der Bezirksvertretung Münster-Südost entsprechend informiert die Verwaltung in 
der Anlage 4 über den Denkmalwert und den Sachstand des Verfahrens zur Eintragung in die 
Denkmalliste der ehemaligen Luftnachrichtenkaserne.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Leitbild und Leitsätze für die Rahmenplanung Gremmendorf / Angelmodde – West 
 
Anlage 2:   Aktualisiertes Konzept zur weiteren Zeitplanung und zu weiteren Planungsschritten 
für den Rahmenplan Gremmendorf / Angelmodde - West 
 
Anlage 3 a: Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost 
„Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ 
 
Anlage 3 b: Antrag A-S/0017/2011 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost 
„Rahmenplanung für den Ortsteil Gremmendorf / Angelmodde - West“ 
 
Anlage 3 c: Antrag A-S/0018/2011 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost 
„Stadtteil - Marketing in den Planungsprozess zur Konversion einbeziehen“ 
 
Anlage 3 d: Antrag A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost 
„Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzeptes zur Nutzung der mit dem Abzug 
der britischen Streitkräfte frei werdenden Wohneinheiten und Liegenschaften“ 
 
Anlage 3 e: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0032/2011 „Sozial, attraktiv, lebendig: 
Für ein kommunales Konzept zur zukünftigen Nutzung der bisherigen britischen 
Familienwohnungen“ 
 
Anlage 4: Denkmalwert und Sachstand des Verfahrens zur Eintragung in die Denkmalliste bei 
der ehemaligen Luftnachrichtenkaserne

Anlage1_V-0594-2011_Stand_12.08.2011

12097 Zeichen

Anlage 1   
zur Vorlage V/0594/2011  
 
 
 
Seite 1 
 
 
Leitbild und die Leitsätze  
 
für den Rahmenplan Gremmendorf und Angelmodde - West  
 
 
 
I. Präambel 
 
Nach erfolgtem Abzug der britischen Stationierungsk räfte sollen bei der weiteren Stadteilentwick- 
lung von Gremmendorf und Angelmodde - West folgende , im bisherigen Stadteilrahmenplanpro- 
zess herausgearbeitete, spezifische Stärken der Stadtteile gesichert und weiterentwickelt wer- 
den: 
 
 die hohe Lebensqualität und die Familienfreundlich keit in den Stadtteilen 
 
 die gute verkehrliche Anbindung an die Innenstadt und die guten Fuß- und Radwegeverbin- 
dungen in den Stadtteilen 
 
 das Wohnen im Grünen und die gute Einbindung der S tadtteile in das städtische Grünsystem 
 
 das gute Grundversorgungsangebot und das gute Arbe itsplatzangebot in den Stadtteilen 
 
 die engagierte Arbeit der Vereine, Gruppen und Kir chen in den Stadtteilen 
 
 
 
II. Leitbild 
 
Zentrales Leitbild für die weitere Stadtteilentwicklung in Gremmendorf  und Angelmodde - West 
soll das einer  „Gartenstadt im Grünen“ sein. Dieses Leitbild baut auf den spezifischen Stä rken 
der Stadtteile auf und ermöglicht damit eine Weiter entwicklung der Stadtteile ohne Entwicklungs- 
brüche. (vgl. Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion, Punkt 6) 
 
 
 
III. Leitsätze 
 
Für die weitere Entwicklung verschiedener sektorale r Teilbereiche der weiteren Stadtteilentwick- 
lung in  Gremmendorf und Angelmodde - West werden folgende Leitsätze  zugrunde gelegt. 
 
 
1) Entwicklung des Kasernen-Geländes 
(vgl. Antrag der CDU-Fraktion A-S/0010/2011, Punkte 5 und 7)  
 
- Für ein von den britischen Stationierungskräften frei gezogenes Kasernengelände ist 
die Erstellung eines räumlichen  Strukturkonzeptes unter Berücksichtigung der Nut- 
zungen, der Größe, der Höhenentwicklung und der For m der neuen Gebäude etc., der 
äußeren und der inneren Verkehrserschließung, der G rünstrukturen und der Fuß- und 
Radwegeverbindungen - unter Einbeziehung der Ergebn isse eines weiteren Teilplanes 
für die heute noch von den britischen Stationierung skräften genutzten Wohngebäude - 
vorgesehen.

Anlage 1   
zur Vorlage V/0594/2011  
 
 
 
Seite 2 
- Für den Bereich der Kasernenanlage wird die Entwi cklung einer neuen Wohnsiedlung 
mit Alleinstellungscharakter , z. B. als  „Gartenstadt“ oder als  „Wohnquartier im 
Park“, unter Bewahrung der erhaltenswerten historischen Bausubstanz sowie der Rea- 
lisierung von Nachfrage gerechten neuen Wohnungen angestrebt. 
 
- Die vorhandenen Grünstrukturen  sind in Zusammenhang mit dem beabsichtigten 
Denkmalschutz für die Kasernenanlage zu sichern .  
 
- Die Umwandlung des großen Bereichs der Hangars und sonstiger Zweckbauten  
zwischen der klassischen Kasernenanlage in der Mitt e des Konversionsbereiches und 
der Wohnbebauung am Letterhausweg im Norden sollte sich aufgrund der besonderen 
Lagequalität (z. B. Lage im Grünen, Nähe zum geplan ten Zentrum) planerisch auf eine 
zukünftige Wohnbebauung konzentrieren. Hier sind au ch Sonderformen des Wohnens, 
ggf. unter Berücksichtigung der vorhandenen Bausubs tanz, wie z. B. eine Kombination 
von Wohnen und Arbeiten, denkbar. Diese Bereiche kö nnen städtebauliche Allein- 
stellungsmerkmale entwickeln bzw.  erreichen.  
 
- Durch städtebauliche Wettbewerbe sollen qualifizierte Vorschläge für die Bereiche 
des Stadtteilzentrums und der Hangars  aufgezeigt werden.  
 
 
2) Entwicklung eines neuen Stadtteilzentrums / eine r „Neuen Mitte“ für Gremmendorf 
(vgl. Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion, Punkte 1, 2, 3, 8 und 9) 
 
- Im Zusammenhang mit den anstehenden Konversionsen twicklungen werden die pla- 
nungsrechtlichen Voraussetzungen für ein funktionsf ähiges neues Stadtteilzentrum 
(„Neue Mitte“) in Gremmendorf geschaffen.  
 
- Dabei wird mit der Planung eine ökonomische, soziale und kulturelle „Neue Mitte“  
angestrebt. Zu dem neuen Stadtteilzentrum sollen be ispielsweise Einzelhandelsflä- 
chen, Gastronomie-Einrichtungen, Versammlungsstätte n, ein Altenzentrum, Jugend- 
einrichtungen, ggf. ein Ärztehaus ebenso gehören, w ie fußläufige Freiflächen, z. B. in 
Form eines neuen Marktplatzes mit Wochenmarkt.  
 
- Im weiteren Planungsprozess ist dabei insbesonder e auch die Frage einer gewerbli- 
chen Nutzung des Kasernenbereichs  entlang des Albersloher Weges für Zwecke 
der Nahversorgung  zu klären. Aus heutiger Sicht erscheint eine Konze ntration derar- 
tiger Nutzungen auf die geplante „Neue Mitte“ für d eren nachhaltige Etablierung sinn- 
voll.  
 
- Der Bestand und die mögliche Weiterentwicklung der Ladenzeile am Albersloher 
Weg  werden bei der weiteren Planung, insbesondere der „Neuen Mitte“, berücksichtigt. 
Die Betreiber und die Eigentümer der Einrichtungen sollen in den weiteren Planungs- 
prozess zur Erstellung des Rahmenplanes eingebunden werden.  
 
- Im Rahmen der weiteren Planung sollen auch  Ideen und Lösungen zur Reduzierung 
der Trennungswirkung des Albersloher Weges aufzeigt werden, um die „Neue Mit- 
te“ mit der bestehenden Ladenzeile auf der östliche n Straßenseite besser zu verbin- 
den. 
 
- Durch die Schaffung und Gestaltung von Platzfläch en und die Ansiedlung von Cafes 
und Restaurants mit Außengastronomie soll im Bereic h der „Neuen Mitte“ eine gute 
Aufenthaltsqualität entstehen. Ggf. könnte auch die Einrichtung eines D okumentati- 
onszentrums zur Präsentation der Historie der briti schen Stationierungskräfte im Stadt- 
teil zu einer neuen Identität stiftenden Funktion der „Neuen Mitte“ beitragen.

Anlage 1   
zur Vorlage V/0594/2011  
 
 
 
Seite 3 
 
3) Entwicklung der Grünflächen und Grünstrukturen  
(vgl. Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion, Punkt 4)  
 
- Die großen Grün- und Freiflächen  im Nordwesten (Wäldchen) und im Westen des 
Kasernenbereichs, die Bestandteile eines Grünzuges sind, sollen erhalten bleiben. Im 
weiteren Rahmenplanverfahren wird geprüft, welche N utzungen innerhalb des Grünzu- 
ges, wie z. B. Dauerkleingärten, Spielbereiche, Spo rtflächen, ggf. ein Festplatz, ange- 
siedelt werden können. 
 
- Die erhaltenswerten Baum- und Gehölzstrukturen  auf dem Kasernengelände sowie 
im Bereich der Wohnsiedlungen der britischen Stationierungskräfte sind zu sichern.  
 
 
4) Bevölkerungsentwicklung 
(vgl. Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion, Punkt 11). 
 
- Die Bevölkerungsprognose für die Stadtteile Gremm endorf und Angelmodde - West 
wird vor dem Hintergrund der Umnutzung des Kasernen geländes und der Wohneinhei- 
ten, die bisher noch von den britischen Stationieru ngskräften genutzt werden, entspre- 
chend der weiteren Planungsschritte bedarfsgerecht aktualisiert.  
 
- Die vorliegende Kleinräumige Bevölkerungsprognose  2009 - 2020 berücksichtigt die 
Übergabe von 136 Wohnungen, d. h. von ca. einem Dri ttel der Wohnungen der briti- 
schen Stationierungskräfte im Plangebiet. Sollten n eue und tragfähige Erkenntnisse 
über den zeitlichen Verlauf des Abzugs der britisch en Stationierungskräfte, das Frei- 
ziehen der von den britischen Familienangehörigen g enutzten Wohnungen und über 
Zeitpunkt und Art der Nachfolgenutzung dieser Wohnu ngen vorliegen, wird die Verwal- 
tung die Möglichkeiten zur Fortschreibung der Klein räumigen Bevölkerungsprognose 
prüfen. Hierfür sind abgesicherte und nach Jahren d ifferenzierte Annahmen zur Bautä- 
tigkeit und zur wieder Nutzung einschließlich entsp rechender Vorstellungen zu Bele- 
gungsdichten unabdingbar. Nach den bisherigen Überl egungen plant die Verwaltung, 
die Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2014 neu zu r echnen, um u. a. die Ergebnis- 
se des Zensus 2011, die frühestens 2013 vorliegen w erden, berücksichtigen zu kön- 
nen.  
 
 
5) Entwicklung von Infrastrukturangeboten und beson deren Einrichtungen 
(vgl. Antrag A-S/0010/2011 der CDU-Fraktion, Punkt 12 sowie Antrag A-S/0016/2011 der 
SPD-Fraktion, Punkt 8) 
 
- Auf der Basis der Fortschreibung der Bevölkerungs prognose werden die Bedarfspla- 
nungen  für den U-3-Bereich, Kindergärten und Schulen sowi e für erforderliche Einrich- 
tungen im Bereich des altengerechten und betreuten Wohnens aktualisiert. Die Er- 
kenntnisse sind in der Planung zu berücksichtigen. 
 
- Die Sportinfrastruktur  ist einer wachsenden Einwohnerzahl entsprechend an zupas- 
sen. 
  
- Aufgrund der hohen Lagequalität ist für das Gelän de der heutigen Sportflächen  süd- 
lich der historischen Kasernenanlage eine Wohnbebau ung denkbar. Erst nach einer 
Besichtigung des Geländes kann jedoch festgelegt we rden, ob die vorhandene Sport- 
halle  gesichert werden kann bzw. sollte.

Anlage 1   
zur Vorlage V/0594/2011  
 
 
 
Seite 4 
6) Verkehrsentwicklung  
(vgl. Antrag der CDU-Fraktion A-S/0010/2011, Punkt 13). 
 
- Vor dem Hintergrund einer voraussichtlichen Bevöl kerungszunahme in Gremmendorf 
und Angelmodde - West erfolgt eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit des ÖPNV . 
Sobald verlässliche Vorgaben für die Reaktivierung der WLE-Strecke  vorliegen, ist 
ein Gesamtverkehrskonzept für den Korridor Münster - Gr emmendorf - Angel- 
modde - Wolbeck  zu erarbeiten, in welchem die Aufgaben der einzeln en Verkehrsträ- 
ger, insbesondere von Bus und Schiene, festgelegt werden.  
 
 
7) Entwicklung der zurzeit noch von britischen Stat ionierungskräften genutzten Wohn- 
quartiere 
(vgl. Antrag der CDU-Fraktion A-S/0010/2011, Punkt 7 und 10) 
 
- Für die Wohnquartiere der britischen Stationierungskräfte  ist die Schaffung von 
städtebaulich attraktiven, sozial und demografisch durchmischten Siedlungen  
geplant. Es sollen Quartiere mit „eigenen Gesichter n“ entstehen unter Berücksichti- 
gung von Individualität der Gebäude.  
 
- Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart soll i m weiteren Planungsprozess auch ge- 
prüft werden, ob für eine Siedlung bzw. für einen T eilbereich einer Siedlung ggf. eine 
Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB aufgestellt werden könnte. 
 
- In einem Teilplan für die Wohnquartiere der briti schen Stationierungskräfte soll die 
Entwicklung von spezifischen Qualitäten (z. B. Wohn en im Grünen, genossen- 
schaftliches Wohnen) , die planungsrechtliche Absicherung der Gebiete un d die Fest- 
legung der Dauer und der Reihenfolge der Vermarktun g und Sanierung, Umbau 
und/oder Neubebauung der Gebiete zusammen gefasst w erden. Bei dieser Vorge- 
hensweise kann auch die erforderliche Infrastruktur entwicklungsplanung eingebunden 
werden.  
 
- Für die einzelnen Wohnquartiere der britischen St ationierungskräfte können zu gege- 
benem Zeitpunkt Bebauungspläne aufgestellt werden. Damit kann der bauliche Be- 
stand, überbaubare Flächen und die Sicherung der um fangreichen Grünflächen etc. 
weitestgehend festgeschrieben oder der planungsrech tliche Rahmen für eine mögliche 
Nachverdichtung bzw. für Neubauten in den Wohnquart ieren geschaffen werden. Ggf. 
sind städtebauliche Optimierungsverfahren (Wettbewe rbe) für einzelne Wohnquartiere 
durchzuführen.  
 
 
8) Stadtteil-Marketing 
(vgl. Antrag A-S/0018/2011 der FDP-Fraktion) 
 
- Bei der weiteren Bearbeitung des Rahmenplans werd en Überlegungen zum Stadtteil-
Marketing  mit einbezogen. In den vorgesehen Planungswerkstät ten zur Erarbeitung 
des Rahmenplans können von der Bürgerschaft unter B eteiligung von Münster Marke- 
ting dazu Konzepte entwickelt werden. Ziel ist es d abei ein „Leitbild“ zu entwickeln, das 
auch als Selbstbild zur Identifikation mit dem Orts teil beitragen und zur Außenwerbung 
verwendet werden kann. Ein zu bildender Trägerverei n könnte später Aktivitäten bün- 
deln und betreuen, evtl. auch eine Informationsstelle oder eine eigene Internetseite.

Anlage 1   
zur Vorlage V/0594/2011  
 
 
 
Seite 5 
9) Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Stadtt eil 
(vgl. Antrag A-S/0016/2011 der SPD-Fraktion, Punkt 11) 
 
- Die Bürgerinnen und Bürger in Gremmendorf und Angelmodde - West sollen  umfas- 
send an den weiteren Planungsprozessen beteiligt. werden  
 
 
10) Weitere Aspekte   
 
- Für die Bereiche Wohnen, Verkehrswege, öffentlich e und private Einrichtungen soll im 
Rahmen der weiteren konkretisierenden Planung so we it möglich der Aspekt der Bar- 
rierefreiheit berücksichtigt werden.

Anlage 4_V-0594-2011

1971 Zeichen

Anlage 4   
zur Vorlage V/0594/2011  
 
 
 
Städtische (Untere) Denkmalbehörde  15.08.2011 
 
 
 
Albersloher Weg 450, ehemalige Luftnachrichtenkaser ne, heute York-Baracks der bri- 
tischen Stationierungskräfte 
Denkmalwert und Sachstand des Verfahrens zur Eintragung in die Denkmalliste   
 
 
Die ehemalige Luftnachrichtenkaserne wurde 1935-37 am Stadtrand von Münster errichtet. 
Mit der Gruppierung der Gebäude, ihrem städtebaulic hem Gesamtkonzept, den formalen 
und funktionalen Zusammenhängen ist sie ein zeittyp isches Zeugnis des nationalsozialisti- 
schen Militärbaus.  
 
Schon mit der Schnellerfassung möglicher Denkmäler Anfang der 1980er Jahre wurde das 
Gelände als Denkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz er fasst. Diese Schnellerfassung er- 
folgte durch das Westfälische Amt für Denkmalpflege.  
 
Die Kaserne ist Bundeseigentum bzw. heute Eigentum der Bundesanstalt für Immobilien-
aufgaben (BImA). Nutzer sind die britischen Stationierungskräfte. Bei allen Bundes- und Lan- 
desgebäuden in der Stadt Münster ist für die Durchf ührung von denkmalrechtlichen Verfah- 
ren – und somit auch für das Verfahren zur Eintragu ng in die Denkmalliste – die Bezirksre- 
gierung Münster zuständig (§21 DSchG NW). Die Stadt  Münster, d. h. die städtische Denk- 
malbehörde, wird nachrichtlich an den Verfahren beteiligt.  
 
Im Jahr 2003 erfolgte aufgrund von Erweiterungsplan ungen der britischen Streitkräfte eine 
Überprüfung des Denkmalumfanges von Seiten des West fälischen Amtes für Denkmalpfle- 
ge. Der Denkmalwert wurde bestätigt. Die Bezirksreg ierung hat zunächst von einer Eintra- 
gung abgesehen, um die britischen Stationierungskrä fte in ihren Überlegungen und Planun- 
gen zur Standortsicherung und -erweiterung, die zum  damaligen Zeitpunkt schon weit fortge- 
schritten waren, nicht einzuschränken. Alle Überleg ungen der britischen Stationierungskräfte 
wurden und werden aber mit der Bezirksregierung als  zuständige Denkmalbehörde abge- 
stimmt.

V-0594-2011-Anlage-3d-SPD-Antrag-BV

8946 Zeichen

1
 
SPD-
Fraktion 
in der Bezirksvertretung Münster-Südost 
 
Fraktionsvorsitz:  Rolf Schönlau /rhombus4 T el. 0251/1355868 /rhombus4 rolf.schoenlau@web.de 
 
 
 
Stadt Münster 
Be
zirksverwaltung Südost 
Am Steintor 50 
48167 Münster 
 
 
 
 
Mü
nster, 17.06.2011 
 
 
Entwicklung eines zukunftsorientierten Konzeps zur Nutzung der mit dem Abzug  
der britischen Streitkräfte frei werdenden Wohneinheiten und Liegenschaften   
 
 
Beschlussantrag:
 
 
 
Vor dem Hintergrund des bis spätestens 2019 zu erwartenden Abzuges der britischen Streit-
kräfte möge die Bezirksvertretung beschließen: 
 
Bei der weiteren Entwicklung eines Konzepts zur zukünftigen Nutzung der bisher militärisch 
genutzten Liegenschaften und britischen Familienwohnungen sollen folgende Punkte be-
sondere Berücksichtigung finden: 
 
 
1.
 Die bislang von den britischen Soldatenfamilien bewohnten Häuser sollen im Sinne 
einer modernen sozialen Wohnungspolitik zukünftig Familien mit mittlerem  und 
geringem Einkommen die Bildung von Wohnungseigentum und familiengerechtes 
preisgünstiges Wohnen ermöglichen. Ein relevanter Anteil der Wohnungen sollte 
auch zukünftig als bezahlbarer Mietwohnraum zur Verfügung stehen.  
 
 
2.
 Mit einer Wohnungsmarktanalyse ist die Wohnungsnachfrage genauer zu ermitteln 
und ein Konzept für eine demografisch und sozial ausgewogene Zusammensetzung 
der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner zu entwickeln.  
 
 
3.
 Die Veräußerung an einen Investor mit nachfolgender, unkontrollierbarer spekulativer 
Weiterveräußerung in Wohneigentum, wie es im Bereich Osthuesheide in der 
Vergangenheit geschah und zu erheblichen sozialen und bausubstanziellen Folgen 
führte, ist auszuschließen. 
                       Anlage 3d 
zur Vorlage V/0594/2011

2
4. Die Weiterentwicklung der heute von britischen Soldatenfamilien bewohnten 
Si
edlungsbereiche hat dem städtebaulichen Ziel zu folgen, attraktive Quartiere „mit 
Gesicht“ und einem sozial abwechslungsreichen Erscheinungsbild zu schaffen. Diese 
sollen unterschiedlichen heutigen Wohnansprüchen sowie modernen energetischen 
Anforderungen gerecht werden und sich als lebendige Bestandteile in die 
vorhandenen Strukturen der umgebenden Ortsbereiche einfügen.  
 
 
5.
 Die Verwaltung wird in dem Zusammenhang beauftragt, die Möglichkeit einer 
Auffanggesellschaft für die Übernahme der bisher britisch genutzten Wohnungen zu 
prüfen und hierzu Vorschläge zu unterbreiten. Dabei soll geprüft werden, ob und wie 
neben der stadteigenen W+S möglicherweise auch regionale Investoren im 
Wohnungsbau in das Verfahren eingebunden werden können. Darüber hinaus ist 
auch das genossenschaftliche Modell zu prüfen, wie es z.B. in Gießen derzeit bei 
zwei ehemaligen Wohnsiedlungen des US-Militärs umgesetzt wird.  
 
  
6.
 Kernziel der Übernahme der britisch genutzten Wohnungen durch eine 
Auffanggesellschaft soll sein, Familien mit mittleren und geringeren Einkommen  
gemäß Förderrichtlinien zu Familienwohneigentum zu verhelfen. Deshalb soll der 
Weiterverkauf durch die Auffanggesellschaft auch nur an einzelne selbstnutzende 
Familien erfolgen (kleinteilige Veräußerung, sogenanntes „Ameisengeschäft“).  
 
 
7.
 Weiterhin soll die Verwaltung aufzeigen, in welcher Weise den erwerbenden Familien 
durch die Auffanggesellschaft oder auch durch die stadteigene W+S eine 
Unterstützung bei der Planung und Organisation der Eigenleistungen (der so-
genannten „Muskelhypothek“) gegeben werden kann.  
 
 
8.
 Die Verwaltung wird außerdem beauftragt, unter Berücksichtigung der demogra-
fischen Entwicklung zu prüfen und anschließend zu berichten, wie sich in den 
Ortsteilen Gremmendorf und Angelmodde West der prognostizierte Bedarf an 
altengerechten und betreuten Wohngelegenheiten entwickeln wird. Die Möglichkeiten 
der Förderung und Schaffung derartiger Wohneinheiten für ältere und unterstützungs-
bedürftige Menschen sollen im Rahmen des weiteren Planungs- und Konversions-
geschehens dem Bedarf entsprechend angemessen berücksichtigt werden.  
 
 
9.
 Nachdem bereits Abzugstermine benannt sind, wird die Verwaltung beauftragt, 
nunmehr umgehend mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und den 
sonstigen relevanten Stellen vorbereitende Gespräche zur Übernahme der Liegen-
schaften in Zielrichtung dieses Antrags aufzunehmen.   
 
 
10
. Im Gespräch mit dem Land NRW sind außerdem dessen Möglichkeiten und dessen 
Bereitschaft zur Unterstützung des Übernahmeprozesses durch die vorgenannte 
Option einer Auffanggesellschaft bzw. anderweitige Unterstützungsmöglichkeiten zu 
klären. 
 
 
11
. Die Bürgerschaft ist – u.a. über entsprechende Bürgerforen – an dem Entwicklungs-
prozess eingehend zu beteiligen.  
 
 
                       Anlage 3d 
zur Vorlage V/0594/2011

3
Begründung: 
 
 
 
De
r Wohnungsmarkt in Münster ist unter anderem gekennzeichnet durch einen rasanten 
Verlust an kostengünstigen und preisgebundenen Wohnungen. In den vergangenen Jahren 
sind bereits tausende Sozialbindungen im Wohnungsbereich ausgelaufen, eine noch 
größere Zahl an Sozialwohnungen wird in den nächsten Jahren ebenfalls diese Bindung 
verlieren. Gleichzeitig ist ein zunehmender Druck auf den Wohnungsaltbestand hin zur 
Umwandlung in das hochpreisige Wohnsegment festzustellen. Die Fachtagung der Stadt zu 
„Zukunftsperspektiven des Wohnstandortes Münster“ am 12.4.2011 hat aufgezeigt, dass es 
aktuell einen Wohnungsmangel gibt, von dem insbesondere junge Familien mit Kindern 
sowie Familien mit mittleren und geringen Einkommen betroffen sind. Diese stehen auf dem 
überhitzten Münsteraner Wohnungsmarkt vor hohen Hürden, eine bezahlbare Wohnung zu 
bekommen – sei es zur Miete oder als Eigentumsbildung. Nach den Erkenntnissen der 
Fachleute benötigt Münster zusätzlich bis zu 1.900 Wohnungen jährlich. Um die aktuelle 
Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum abzubauen, sind daher alle Möglichkeiten 
einer bedarfsgerechten Wohnraumbereitstellung auszuschöpfen. 
 
 
In Umsetzung der Beschlüsse der britischen Regierung werden die in Münster stationierten 
Mi
litäreinheiten bis 2019 endgültig den Standort verlassen. Mit dem Abzug der britischen 
Militäreinheiten werden in Gremmendorf /Angelmodde West erhebliche Flächen frei. Dabei 
handelt es sich sowohl um das Kasernengelände mit Unterkunftsgebäuden für die 
Mannschaften, Funktionsgebäude und weitläufige Frei- und Sportflächen als auch 
verschiedene Wohnbereiche, in denen die britischen Soldatenfamilien untergebracht sind. 
Eigentümerin dieser Flächen ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). 
 
 
Die geschilderten Vorgaben erfordern ein forciertes vorbereitendes Handeln und die 
En
twicklung zukunftsorientierter Perspektiven sowie die Nutzung der sich ergebenden 
Konversionschancen:  
 
 
Bei den von den Familien der britischen Streitkräfte in Gremmendorf genutzten rd. 430 
Wo
hneinheiten handelt es sich überwiegend um Reihenhäuser. Sie sind preisgünstig 
errichtet und im Grundriss und Grundstückszuschnitt bestens geeignet, in der Nachnutzung 
nach Abzug der britischen Streitkräfte den am Wohnungsmarkt abgedrängten Familien mit 
mittlerem und geringerem Einkommen eine Chance zu geben, zu Wohneigentum zu 
gelangen. Um den vielfältigen Bedarfen gerecht zu werden, sollte auch ein angemessener 
Anteil als Mietwohnungen genutzt werden können. Geprüft werden sollte darüber hinaus, ob 
hier ein genossenschaftliches Modell soziale wohnungswirtschaftliche Antworten auf die 
Entwicklungen am Münsteraner Wohnungsmarkt geben kann.  
 
 
Im Verhältnis zu anderen Stadtteilen wohnen in Gremmendorf /Angelmodde West  -  u. a. 
we
gen der Entfernung zu den universitären Einrichtungen - nur wenige Studenten. 
Dementsprechend hoch ist der hiesige Anteil an älteren Leuten in der Bevölkerungsstruktur. 
Im Sinne einer ausgewogenen demografischen Stadtteilentwicklung ist die Schaffung von 
o. g. Anreizen zur Ansiedlung junger Familien insofern wünschenswert. Ungeachtet dessen 
liegt aber angesichts der allgemeinen demografischen Entwicklung gleichzeitig die 
Vermutung nahe, dass sich zukünftig auch ein zunehmender Bedarf an altengerechtem und 
 
                       Anlage 3d 
zur Vorlage V/0594/2011

4
betreutem Wohnen ergeben wird. Das erklärt den unter Punkt 8. genannten Auftrag an die 
Ve
rwaltung. Das derzeitige Kasernengelände bietet diesbezüglich nach dem Abzug der 
britischen Streitkräfte Chancen, entsprechende Wohngelegenheiten für ältere Menschen zu 
schaffen, die in kurzer, erreichbarer Entfernung zu den Einkaufsmöglichkeiten des täglichen 
Bedarfs und zu den öffentlichen Verkehrsmitteln liegen.  
 
Um die ambitionierten Ziele einer nachhaltigen Stadtteilentwicklung erreichen zu können, 
regt die SPD an, die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft zu prüfen, die den gesamten 
Umsetzungsprozess steuert und eine Konzentration der Mittel ermöglichen würde. 
 
 
 
Für die SPD-Fraktion: 
 
Rolf Schönlau  
 
                       Anlage 3d 
zur Vorlage V/0594/2011

V-0594-2011-Anlage-3c-FDP-Antrag-BV

1512 Zeichen

FD
P in der BV Südost, Geringhoffstraße 48, 48163 Münster 
F DP  IN DER BV SÜDOST – DIE LIBERALEN 
Die FDP in der Bezirksvertretung im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: bv-suedost@fdp-ms.de 
 FDP  in der BV Südost 
 Geringhoffstraße 48 
 48163 Münster 
 Tel.: 0251 - 987 30 60 
 Fax: 0251 - 987 30 61 
 Email: bv-suedost@fdp-ms.de 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
An die 
Bezirksverwaltung Südost 
Am Steintor 
48167 Mü
nster 
 
 
Antrag an die BV-Südost 
 
Die Verwaltung möge in den Planungsprozess zur Konversion der jetzt von den 
Briten in Gremmendorf genutzten Flächen auch Überlegungen zum Stadtteil-
Marketing einbeziehen. 
 
 
 
Begründung 
 
In einem Programm zur Förderung eines neuen Stadtteilzentrums sollte auch das 
Stadtteil-Marketing berücksichtigt werden. 
In dem oben genannten Planungsprozess wird ein Leitbild erarbeitet werden, das 
nicht nur den Konversionsprozess steuern soll, sondern auch als Selbstbild zur 
Identifikation mit dem Ortsteil beitragen und zur Außenwerbung verwendet werden 
kann. In wohl noch vorgesehen Planungswerkstätten könnten auch dazu Konzepte 
entwickelt werden.  
Ein zu bildender Trägerverein könnte später Aktivitätem bündeln und betreuen., evtl. 
auch in einer Informationsstelle oder einer eigenen Internetseite. 
 
 
 
Fraktionsvorsitzender 
 
 
 Wi lli Schriek 
Fraktionsvorsitzender 
Si
lberbrink 29 
4
8167 Münster 
Tel: 02506 30 27 82 
Fax: 02506 30 27 82 
Email: schriek@fdp-ms.de 
Datum 
18.07.2011 
                        Anlage 3c 
zur Vorlage V/0594/2011

Beratungsverlauf (2)

13.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Grawertstraße
  • Münzstraße 15
  • Steinfurter Straße
  • Geringhoffstraße 48
  • Letterhausweg
  • Albersloher Weg 450
  • Am Steintor 50

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0594/2011
Typ
Vorlagen
Datum
11.08.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37