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V/0283/2018

Sprechstunde für geflüchtete Kinder und Jugendliche im Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster

Vorlagen 16.05.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 05.09.2018, TOP 8

Berichtsvorlage

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Anlage A

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Berichtsvorlage

24376 Zeichen

V/0283/2018 
V/0283/2018 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Sprechstunde für geflüchtete Kinder und Jugendliche im Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.06.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
   04.09.2018 Integrationsrat Bericht 
   04.09.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
Behinderungen 
Bericht 
   05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
1. Einführung 
 
Ende des Jahres 2016 waren weltweit 65,6 Millionen Menschen auf der Flucht vor Krieg, Ver-
folgung und Armut. Davon suchten 25,3 Millionen (überwiegend aus Afrika und dem Nahen 
Osten) Schutz im Ausland (United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) 2017).  
2015 vollzog sich auch in Deutschland ein sprunghafter Anstieg von Asylsuchenden, 2016 
wurden auf dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms 722.370 Erstasylanträge registriert (Bun-
desamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2018). Die Hälfte aller flüchtenden Menschen 
sind Kinder und Jugendliche. Die meisten von ihnen befinden sich in Begleitung ihrer Eltern 
und Familienangehörigen. Anfang März 2016 wurden aber auch (vor der Schließung der Bal-
kanroute) bundesweit 69.005 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)1 betreut, davon 
13.128 in NRW (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW 
(MFKJKS) 2017).  
 
Minderjährige sind nicht nur Fluchtopfer, sondern auch „Überlebenskünstler“ mit Zukunfts-
träumen, Ehrgeiz und Mut. Sie verfügen oft über eine besondere Resilienz, die erklärt, warum 
                                                
 
1 Definition „Unbegleiteter Minderjähriger Flüchtling“: Es handelt sich um einen Minderjährige n, „der ohne Begleitung eines 
für ihn nach dem Gesetz oder der Praxis des betreffenden Mitgliedstaates verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsge-
biet eines Mitgliedstaates einreist, …dies schließt Minderjährige ein, die nach der Einreise …dort ohne Begleitung zurückge-
lassen wurden“ (Art. 2 lit.I der Richtlinie 2011/95/EU vom 13.12.2011).  
Gesundheits- und 
Veterinäramt 
 
07.06.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dr. Siemer-Eikelmann 
Telefon: 492-5350 
Siemer-Eikelmann@stadt-
muenster.de

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V/0283/2018 
so vielen von ihnen - trotz potentiell traumatisierender Lebenserfahrungen - eine ausreichende 
psychische Balance und Integration in Deutschland gelingt. Zwischen 44 % und 58 % schaffen 
das (Witt et al. 2015). Es zeigt sich aber auch, dass ein erfolgreicher Neustart alles andere als 
ein „Selbstläufer“ ist.  
Geflüchtete Kinder und Jugendliche leiden oft unter psychischem Stress. Sie müssen sich mit 
veränderten Geschlechterrollen, sprachlichen und schulischen Anforderungen, neuem Regel-
verständnis und Jugendlichen aus verschiedenen Kulturen auseinandersetzen.  
Minderjährige, die ohne den Schutz eines Erwachsenen die Flucht bewältigen müssen, sind 
die verletzlichsten Opfer im Kontext globaler Fluchtbewegungen. Sie sind überproportional 
häufig mehreren und schwerwiegenden traumatischen Erlebnissen ausgesetzt. Gleichzeitig 
haben sie Erfolgsdruck und Schuldgefühle, weil sie die Hoffnungsträger ihrer Familien sind 
und belastende Aufträge im „Gepäck“ haben (z. B. guter Schulabschluss, Nachzug der Fami-
lie, Geldsendungen).  
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stellen hinsichtlich psychischer Störungen eine Hochri-
sikogruppe dar (Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) 2015). Mehrere Studien belegen, 
dass bei ihnen am häufigsten Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) sowie Depres-
sionen und Ängste diagnostiziert werden. Die Prävalenz einer Posttraumatischen Belastungs-
störung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen wird von verschiedenen Autoren zwi-
schen 20 und 40 % angegeben (Rücker et al. 2017 und Walg et al. 2016).  
 
Die wichtigsten Symptome einer Posttraumatischen Belastungsstörung sind: 
 Belastende bis unerträgliche Gedanken und Erinnerungen an traumatische Erlebnisse 
oder Erinnerungslücken (Bilder, Alpträume, Flashbacks, partielle Amnesie) 
 Übererregungssymptome (Schlafstörungen, Schreckhaftigkeit, vermehrte Reizbarkeit, 
Stressintoleranz, Impulskontrollverluste)  
 Leistungseinbußen (Konzentrations- und Aufmerksamkeitsschwächen, kreisende Gedan-
ken)  
 Ausweichverhalten (Vermeidung traumaassoziierter Stimuli) 
 Emotionale Taubheit (allgemeiner Rückzug, Interessensverlust, Teilnahmslosigkeit).   
Die Behandlung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen erfordert zunächst einen „sich e-
ren Ort“ und danach ein mehrzeitiges und mehrschrittiges Vorgehen. Nicht für alle psychisch 
belasteten Flüchtlingskinder ist eine leitliniengetreue Traumabehandlung geeignet. Aber in j e-
dem Fall können frühe therapeutisch-adaptierte und pädagogische Interventionen zur Verbes-
serung der Stressregulation, zur Kontrolle und St euerung der belastenden Gedanken und zur 
Aktivierung von Schutzfaktoren beitragen. Dies fördert das Erleben von Selbstwirksamkeit und 
Handlungsfähigkeit. Ebenso wichtig sind schulische, strukturelle und soziale Hilfen. „Eine The-
rapie ist in dem Maße erforderlich, wie es gelingt, bei dem Patienten eine positive Zukunftsori-
entierung zu bewirken.“ (Simons und Pöter 2017) 
 
2. Ausgangslage in Münster 
Die bundesweite Entwicklung der Flüchtlingszahlen spiegelt sich auch in Münster wider. Die 
höchsten Zuweisungen erfo lgten Ende 2015. Nach der Schließung der Balkanroute kamen nur 
noch wenige Flüchtlinge in der Stadt an. Am 30.06.2016 lag die Belegungsquote in den komm u-
nalen Flüchtlingseinrichtungen bei 3.740 Personen. Im März 2018 waren die Unterkünfte nur noch 
mit 2.116 Personen belegt, 926 davon waren jünger als 18 Jahre (Sozialamt der Stadt Münster 
2018).  
Vor dem Hintergrund der hohen Zuwanderungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen 
wurden innerhalb kürzester Zeit zusätzliche Unterbringungs- und Versorgungsmaßnahmen im Be-
reich der Jugendhilfe geschaffen. Im März 2016 wurden insgesamt 220 unbegleitete minderjähr i-

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ge Flüchtlinge registriert, im März 2018 waren es 199, die nun zu über 90% in Anschlussma ß-
nahmen der Jugendhilfe lebten (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 2018). 
Im Handlungskonzept der Stadt Münster heißt es: „Erklärtes Ziel der Stadt ist es, im Sinne der 
UN-Kinderrechtskonvention und der in 2014 verabschiedeten Präventionsmaxime der Stadt 
Münster, jedes Kind willkommen zu heißen, allen Kinder n in Münster gute und gesunde Bedi n-
gungen des Aufwachsens von Anfang an zu bieten, sie frühzeitig und gezielt zu unterstützen, in 
Regeleinrichtungen zu integrieren und ihnen umfassende gesellschaftliche Teilhabe zu ermögl i-
chen.“ (Sozialamt der Stadt Münster 2017). 
Auch im Bereich der gesundheitlichen Versorgung wurden in der Stadt große Anstrengungen u n-
ternommen, dem wachsenden Bedarf von zugewanderten Minderjährigen gerecht zu werden. Die 
Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit des Gesundheits - und Veterinäramtes war mit Ärzten, 
Hebammen, Kinderkrankenpflegern und Sozialpädagogen beiderlei Geschlechtes aufsuchend in 
den Flüchtlingseinrichtungen tätig. Die Kommunale Gesundheitskonferenz Münster verabschiede-
te am 06.07.2016 Handlungsempfehlungen zur gesundheit lichen Versorgung von Flüchtlingen, 
Asylsuchenden und Menschen ohne Krankenversicherungsschutz (V 0590/2016).  
Darüber hinaus wurde die sozialpsychiatrische Versorgung von hoch belasteten Flüchtlingski n-
dern von Beginn an in den Blick genommen. Seit Anfang 2015 hat die Stadt einen Leistungsve r-
trag mit Refugio Münster (Psychosoziale Flüchtlingshilfe der GGUA und der AWO) abgeschlo s-
sen. Hier finden betroffene Erwachsene und Minderjährige mit Traumafolgestörungen über eine 
Anlauf-, Vermittlungs- und Koordinierungsstelle einen niedrigschwelligen psychotherapeutischen 
Zugang. Die Personalressourcen sind jedoch begrenzt. Seit August 2016 bietet die Klinik für Ki n-
der- und Jugendpsychiatrie des UKM eine Spezialsprechstunde für traumatisierte minderjährige 
Flüchtlinge an. Hier werden in 10 Sitzungen diagnostische und therapeutische Hilfen vorgehalten. 
Die Wartezeit beträgt allerdings immer noch im Durchschnitt 2 -3 Monate, in Einzelfällen auch län-
ger.  
Auch die niedrigschwelligen Beratungsangebote des Sozialpsychiatrischen Dienstes und des Kin-
der- und Jugendpsychiatrischen Dienstes des Gesundheits - und Veterinäramtes wurden zune h-
mend häufiger von geflüchteten und asylsuchenden Familien sowie von unbegleiteten minderjä h-
rigen Flüchtlingen in Anspruch genommen. Es wuchsen d ie Anfragen von verschiedenen Einrich-
tungen zur Beurteilung und Versorgung von verhaltensauffälligen Minderjährigen. Deshalb wurde 
im März 2016 eine Sprechstunde für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im 
Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst des Gesundheits- und Veterinäramtes entwickelt.  
Die 25. Landesgesundheitskonferenz NRW hatte 2016 alle Akteurinnen und Akteure aufgefordert, 
„eine gezielte medizinische und psychosoziale Versorgung pragmatisch und lösungsorientiert im 
Kontext der zu berücksichtigenden gesetzlichen Grundlagen zu organisieren bzw. zu leisten“ 
(Landesgesundheitskonferenz NRW 2016). Der Kinder - und Jugendpsychiatrische Dienst des 
Gesundheits- und Veterinäramtes hat diese Empfehlung zu einem frühen Zeitpunkt umgesetzt. 
Dies entsprach dem Migrationsleitbild der Stadt Münster: „Wir wollen für alle Zugewanderten e i-
nen gleichwertigen Zugang zu Beratungs - und Betreuungsangeboten im Gesundheitsbereich e r-
möglichen.“ (Kommunales Integrationszentrum und Koordinierungsstelle für M igration und inte r-
kulturelle Angelegenheiten der Stadt Münster 2014) 
 
 
3. Sprechstunde für geflüchtete Kinder und Jugendliche 
 
3.1 Rahmenbedingungen 
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD) der Abteilung Psychische Gesundheit 
wurde seit Anfang 2016 zunehmend in Anspruch genommen, um kurzfristige sozialpsychiatr i-
sche Einschätzungen und Vermittlungen bei geflüchteten und asylsuchenden Minderjährigen 
und jungen Volljährigen vorzunehmen. Anfragen von Flüchtlingseinrichtungen, Kinderärzti n-
nen und -ärzten, Einrichtungen der Jugendhilfe und Schulen häuften sich. Zu diesem Zei t-
punkt war das Regelversorgungssystem in Münster mit der diagnostischen und therapeut i-
schen Versorgung dieser Zielgruppe überlastet. Eine schnelle Vermittlung gelang selten.

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Aufgrund der wachsenden Nachfrage und der Dringlichkeit reagierte der Kinder - und Jugend-
psychiatrische Dienst umgehend und richtete bereits im März 2016 eine zusätzliche dolme t-
schergestützte Sprechstunde für geflüchtete Kinder und Jugendliche im Gesundheits- und Ve-
terinäramt ein, die bis heute fortgeführt wird. Zunächst wurden die Untersuchungsgespräche 
von dem bereits vorhandenen Personal durchgeführt (ärztliche Abteilungsleitung und zwei 
Teilzeitstellen in der Sozialen Arbeit im KJPD). Dies beanspruchte in einem erheblichen Maße 
die Kapazitäten des Kinder - und Jugendpsychiatrischen Dienstes. Mit der Verfügung des 
Oberbürgermeisters vom 09.05.2016 wurden befristet vom 01.07.2016 bis zum 31.12.2018 
ergänzende Stellenanteile (0,25) für die Soziale Arbeit im Dienst bewill igt. Auf dieser Grundla-
ge konnte eine Sozialpädagogin die Organisation, Durchführung und Dokumentation der 
Sprechstunde übernehmen. Die Umsetzung der Sprechstunde für minderjährige Flüchtlinge 
im Gesundheits - und Veterinäramt wurde auch als Handlungsempfeh lung der kommunalen 
Gesundheitskonferenz zum Thema „Gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asyls u-
chenden und Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Münster“ am 06.07.2016 verab-
schiedet (V/0590/2016). 
Die niedrigschwellige Flüchtlingssprechstunde des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diens-
tes richtet sich an geflüchtete und asylsuchende Kinder und Jugendliche aus Münster, sowohl 
an unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als auch an minderjährige Flüchtlinge, die mit ihren 
Eltern im Familienverbund  eingereist sind. Die Betroffenen fallen durch erhebliche soziale, 
emotionale und/oder kognitive Störungen auf und können nicht oder nicht ausreichend im 
psychiatrischen / psychotherapeutischen Regelversorgungssystem betreut werden. Ziel der 
Sprechstunde ist es, mit einer ersten diagnostischen Bewertung den Unterstützungsbedarf der 
geflüchteten Minderjährigen (in Einzelfällen auch jungen Volljährigen) schnell und unbürokr a-
tisch einschätzen zu können. In enger Kooperation mit den Angehörigen, den Vormündern 
und den beteiligten Institutionen werden Empfehlungen in Form eines Handlungsleitfadens er-
arbeitet und ggf. ärztliche, therapeutische, erzieherische oder schulische Hilfen vermittelt. Bei 
Bedarf können Folgetermine vereinbart werden. 
Die Sprechstunde findet dolmetschergestützt (Übersetzungsbüro Sprachlos) einmal pro Monat 
und nach Bedarf statt. Sie wird von Frau Dr. Siemer-Eikelmann (Fachärztin für Psychiatrie und 
Kinder- und Jugendpsychiatrie) und von Frau Meyer (Sozialpädagogin) durchgeführt. Die U n-
tersuchungsgespräche erfolgen im Gesundheits - und Veterinäramt oder aufsuchend. Es sind 
auch Fallvorstellungen in der Kinder - und Jugendpsychiatrischen Sprechstunde des Komm u-
nalen Sozialdienstes des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien möglich. Inhaltlich wer-
den in den Sprechstundenterminen neben der aktuellen psychopathologischen Symptomatik 
die außergewöhnlichen Belastungen im Heimatland, auf der Flucht und in Deutschland detai l-
liert erfragt. In gleicher Weise werden die Ressourcen (u. a. soziale Kontakte , positiver 
Selbstwert, Neugier, Umstellungsfähigkeit) und die individuellen Bewältigungsstrategien der 
geflüchteten Kinder und Jugendlichen erhoben und gestärkt. Für notwendige Überprüfungen 
der kognitiven Leistungsfähigkeit mit sprachfreien Testverfahren  wird Unterstützung von der 
Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit des Gesundheits- und Veterinäramtes gewährt. 
 
3.2 Auswertung 
3.2.1 Anmeldungen zur Flüchtlingssprechstunde 
Im Zeitraum zwischen März 2016 und März 2018 wurden 42 Kinder, Jugendliche (und in Ei n-
zelfällen junge Volljährige) in der Flüchtlingssprechstunde angemeldet. Die Sprechstunde war 
im ersten Auswertungsjahr stärker frequentiert als im zweiten (Reduktion von durchschnittlich 
2 bis 3 Anmeldungen pro Monat auf durchschnittlich 1 bis 2 pro Monat).  
Bei 28 der 42 angemeldeten Betroffenen handelte es sich um unbegleitete minderjährige 
Flüchtlinge. 14 angemeldete Minderjährige waren in Begleitung ihrer sorgeberechtigten Eltern 
geflüchtet. 
Die überwiegende Mehrheit der 42 geflüchteten Minderjährigen w ar männlich und älter als 16 
Jahre alt.

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Da die Mädchen erheblich unterrepräsentiert waren, haben Vergleiche der Geschlechter bei 
den folgenden Auswertungen keine Aussagekraft. Deshalb wird a us Gründen der Übersich t-
lichkeit hierauf verzichtet.  
Die Anmeldungen zur Sprechstunde erfolgten überwiegend von Flüchtlings - oder Jugendhil-
feeinrichtungen (13 Fälle) und vom Kommunalen Sozialdienst KSD (16 Fälle). Aber auch 
Vormünder (5 Fälle) und verschiedene Akteure im Schulsystem (7 Fälle) meldeten Minderjä h-
rige an. In einem Fall stellten die Eltern selbst ihren Sohn vor. 
Als Vorstellungsgründe wurden am häufigsten von den Meldern benannt: 
 Auffälligkeiten im Sozialverhalten (Aggressivität, Impulskontrollverluste)  
 Emotionale Störungen (depressives und ängstliches Rückzugsverhalten) 
 Selbstverletzungen und Verdacht auf Suizidalität 
 Fehlende Lernfortschritte und Verdacht auf kognitive Leistungsschwächen 
 Fragliche Traumatisierung in der Heimat, auf der Flucht oder in Deutschland  
Die geflüchteten Minderjährigen und jungen Volljährigen kamen am häufigsten aus Syrien 
(36%), Afghanistan (31%) und Irak (17%).  
 
 
 
3.2.2 Vorstellungen in der Sprechstunde 
5 Erstvorstellungen kamen nicht zustande oder waren nach Telefonaten nicht mehr notwe n-
dig, sodass 37 geflüchtete Minderjährige und junge Volljährige die Sprechstunde im Auswe r-
tungszeitraum tatsächlich in Anspruch nahmen. Bei 26 Betroff enen blieb es bei dem einmal i-

- 6 - 
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gen Untersuchungsgespräch in der Sprechstunde, bei 11 Betroffenen waren Wiedervorste l-
lungen (2-4) erforderlich. Insgesamt wurden 52 Untersuchungstermine durchgeführt.  
 
 
 
Ein Jugendlicher wurde wegen  des Verdachtes auf Radikalisierung viermal untersucht. Hier 
wurde auch die präventive Beratungsstelle „Wegweiser“ gegen extremistischen Salafismus 
des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW eingeschaltet.  
Die Diagnosestellungen erfolgten nach den Kr iterien der Internationalen Klassifikation der 
Krankheiten (International Classification of Diseases) ICD -10.2 Es wurden häufig mehrere D i-
agnosen (N=61) gestellt.  
 
 
 
Bei 29 der 37 Vorgestellten lagen Reaktionen auf schwerwiegen de Belastungen oder Anpa s-
sungsstörungen (ICD 10: F4) vor. Diese Diagnosekategorie differenzierte sich wie folgt: Bei 17 
(46% der 37 Vorgestellten) wurden die Kriterien einer Posttraumatischen Belastungsstörung 
(PTBS)3 erfüllt. Bei 6 Betroffenen waren akute  Belastungsstörungen oder Anpassungsstörun-
gen feststellbar. Bei weiteren 6 Betroffenen lag eine sonstige oder nicht näher bestimmbare 
Belastungsstörung vor. 
Darüber hinaus wurden vor allem depressive Episoden im Rahmen von affektiven Störungen 
(ICD 10: F3) sowie emotionale, hyperkinetische und soziale Verhaltensstörungen (ICD 10: F9) 
diagnostiziert. Intelligenzminderungen (ICD 10: F 7) stellten aufgrund der Sprachbarriere und 
der kulturellen Unterschiede eine besondere Herausforderung in der Diagnostik dar und erfor-
derten mehrere sehr eindeutige Hinweise (z. B. Orientierungsdefizite, Probleme in der Alltag s-
bewältigung, Analphabetismus, fehlender Lernzuwachs, sprachfreie Intelligenztests). Von 
Suchterkrankungen (ICD 10: F 1) waren nur Jungen betroffen.  
Alle vorgestellten Minderjährigen und jungen Volljährigen litten bei unterschiedlichen Diagn o-
sen unter erheblichen Schlafstörungen, Somatisierungstendenzen und einem erhöhten Med i-
enkonsum (Handynutzung).  
                                                
2 ICD 10: Internationale Klassifikation der Krankheiten (International Classification of Diseases), aktuelle Version 
3 S3-Leitlinie „Posttraumatische Belastungsstörung“ AWMF Reg.Nr. 051-010

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Die Ressourcen und Bewältigungsstrategien der vorgestellten Minderjährigen und jungen Voll-
jährigen reichten nicht immer aus, um die erlebten traumatischen Erlebnisse zu bewältigen. In 
der Regel berichteten sie über mehrere schwerwiegende belastende Ereignisse oder Stres s-
faktoren:   
 In der Heimat waren sie mehrheitlich Augenzeugen von Bombardierungen und kriege-
rischen Auseinandersetzungen. Einige litten unter Verfolgung (religiöse Minderheiten). 
Viele berichteten über die Trennung und den Verlust von engen Familienangehörigen.  
 Auf der Flucht waren sie nach eigenen Angaben oft Hunger, organisierter Gewalt und 
gefährlichen Situationen (z. B. überfüllte Boote) ausgesetzt. 3 Jugendliche berichteten 
über Kinderarbeit (Textilfabriken) während längerer Fluchtunterbrechungen in der Tür-
kei.  
 In Deutschland klagten die meisten über Heimweh, enttäuschte Erwartungen, Gewalt 
unter Gleichaltrigen und beengte Wohnverhältnisse. Die Angst um die Angehörigen in 
der Heimat wurde häufig als besonders belastend benannt. Eine unklare Aufenthalts-
perspektive war ebenfalls ein hoher Belastungsfaktor. Außerdem waren einige Jugend-
liche mit nur schwer erfüllbaren Aufträgen (Familiennachzug, Abitur/Studium) ange-
reist.  
 
 
 
18 der 37 betroffenen Minderjährigen und jungen Volljährigen wurden aufgrund ih rer psychi-
schen Problematik in ambulante psychiatrische / psychotherapeutische Behandlungen vermi t-
telt. Diese verteilten sich auf verschiedene Anbieter (Refugio 6 Fälle; Flüchtlingssprechstunde 
des UKM 6 Fälle; Zentrum für seelische Gesundheit der Alexiane r (CPM) 3 Fälle, ärztliche o-
der psychologische Praxen 3 Fälle).  
In 10 Fällen mussten aufgrund der Schwere der Symptomatik stationäre Behandlungen veran-
lasst werden. Bei 8 Fällen wurde dem KSD empfohlen, Hilfen zur Erziehung (HzE) oder Ei n-
gliederungshilfen zu prüfen. Außerdem wurden hausärztliche Untersuchungen  
(2 Fälle) angeraten und Schulempfehlungen nach der Leistungsdiagnostik (7 Fälle) ausg e-
sprochen. Bei 4 Betroffenen wurden keine zusätzlichen Hilfen für sinnvoll erachtet.  
Ausnahmefall: Bei einem Jug endlichen wurde die dringend gewünschte dauerhafte Rückkehr 
in die Heimat (Irak) zur schwer erkrankten Mutter und Restfamilie unterstützt.   
 
3.3 Zusammenfassung und Erkenntnisse 
 
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Gesundheits - und Veterinäramtes hat An-
fang 2016 auf die wachsenden Anfragen zur sozialpsychiatrischen Diagnostik von emotional 
und sozial auffälligen geflüchteten Minderjährigen (in Einzelfällen auch jungen Volljährigen) in

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V/0283/2018 
Münster schnell und unbürokratisch reagiert. Bereits im März 201 6 wurde eine dolmetsche r-
gestützte Flüchtlingssprechstunde vorgehalten. Zunächst erfolgte dies ohne zusätzliche pe r-
sonelle Ressourcen, seit Juli 2016 mit einem ergänzenden Stellenanteil von 0,25 Woche n-
stunden im Bereich der Sozialen Arbeit.  
Im Auswertungszeitraum (März 2016 bis März 2018) gab es 42 Anmeldungen. Während im 
ersten Auswertungsjahr durchschnittlich 2 bis 3 Betroffene pro Monat vorgestellt wurden, ging 
die Inanspruchnahme im zweiten Jahr auf durchschnittlich 1 bis 2 zurück. Dies lag zum einen 
an den erweiterten Angebotsstrukturen in Münster (u. a. Flüchtlingssprechstunde und Gru p-
penangebote im UKM, muttersprachliche Ärzte im CPM, vermehrte Angebote durch Praxen), 
zum anderen an dem rückläufigen Flüchtlingszustrom. Dennoch wird die Flüchtlingsspre ch-
stunde auch weiterhin in Anspruch genommen, da die Konzeption kurzfristige, flexible und u n-
bürokratische Untersuchungsgespräche in enger Kooperation mit anderen beteiligten Institut i-
onen ermöglicht.  
Da 5 angemeldete Vorstellungen nicht zustande kamen, k onnten im gesamten Auswertung s-
zeitraum 37 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (in 52 Untersuchungsgesprächen) pe r-
sönlich beraten werden. Viele von ihnen berichteten über mehrere traumatische Erlebnisse 
oder Stressfaktoren im Heimatland, auf der Fluch t oder in Deutschland. Bei 46 % von Ihnen 
wurde eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) diagnostiziert. Häufig lag eine 
Komorbidität4 vor. Da alle untersuchten Minderjährigen und jungen Volljährigen bereits wegen 
erheblicher psychopathologischer Auf fälligkeiten vorgestellt wurden, liegt dieses Ergebnis e r-
wartungsgemäß etwas über den Prävalenzzahlen (20 -40 % PTBS bei Flüchtlingskindern, si e-
he Einführung). Bei 18 der 37 Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen wurde eine ambu-
lante psychiatrische / psychotherapeutische Behandlung empfohlen und eingeleitet. Bei 10 
Betroffenen musste aufgrund der Schwere der Störungen eine stationäre / teilstationäre B e-
handlung veranlasst werden. Nur bei 4 Minderjährigen waren keine weiteren Hilfen erforde r-
lich. 90% der Anmeldungen in der Flüchtlingssprechstunde waren somit richtig und notwendig. 
 
 
4. Abschließende Bewertung und Ausblick 
Die sozialpsychiatrische Sprechstunde für geflüchtete Kinder und Jugendliche im Gesun d-
heits- und Veterinäramt der Stadt Münster besteht seit dem 01.03.2016 und hat sich als nie d-
rigschwelliges Diagnostik- und Vermittlungsangebot bewährt. 
Die regelmäßige Durchführung der dolmetschergestützten Beratungstermine einmal pro Mo-
nat konnte durch zusätzliche personelle Ressourcen im Kinder- und Jugendpsychiatrischen 
Dienst seit dem 01.07.2016 gesichert werden (Verfügung des Oberbürgermeisters vom 
09.05.2016). Diese Stellenaufstockung (0,25 Wochenstunden in der Sozialen Arbeit) ist bis 
zum 31.12.2018 befristet.   
 
Trotz der rückläufigen Flüchtlingszahlen kann aufgrund der vorliegenden Auswertung (siehe 
Punkt 3.) davon ausgegangen werden, dass es auch weiterhin zur Inanspruchnahme der 
Flüchtlingssprechstunde in etwas geringerer Frequentierung kommen wird.  
 
In Vertretung 
 
Gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: Anlage A 
 
 
  
                                                
4 Komorbidität bezeichnet Begleiterkrankungen wie z. B. Depressionen, Suchterkrankungen u. a.

Anlage A

1925 Zeichen

Anlage A zur V/0283/2018 
Kurzüberblick 
Seit März 2016 hat der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Gesundheits- und Veterinäramtes 
eine sozialpsychiatrische Sprechstunde für geflüchtete Minderjährige aus Münster etabliert. Mit Verfügung 
vom 09.05.2016 standen hierfür ab Juli 2016, befristet bis zum 31.12.2018, Personalressourcen zur Verf ü-
gung (0,25 Stellenanteile im Bereich der Sozialen Arbeit). Die Berichtsvorlage erläutert die Auswertung der 
Sprechstunde von März 2016 bis März 2018. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Flüchtlingssprechstunde für Minderjährige wird das ISM-Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer 
Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“ mit dem Fokus „der Familienfreundlic h-
keit und der sozialen Balance in der Stadtgesellschaft“.  
Das Teilziel lautet: „Sprechstunde für geflüchtete Kinder und Jugendliche im Gesundheits - und Veteri-
näramt der Stadt Münster“. 
Zielerreichung: Die Flüchtlingssprechstunde konnte seit März 2016 erfolgreich etabliert werden. Es stehen, 
befristet bis zum 31.12.2018, 0,25 Stellenanteile im Bereich der Sozialen Arbeit (S 14) zur Verfügung.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0701 Gesundheitsdienst 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Vor- und nachsorgende Hilfen nach PsychKG 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage nimmt Bezug auf das Thema Migration.

Beratungsverlauf (4)

20.06.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2018 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.09.2018 Integrationsrat
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0283/2018
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37