AN/0753/2023
Sachstand Umgestaltung der Merheimer Straße
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Anfrage (SPD BV5)
2495 Zeichen
Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 26.04.2023 AN/0753/2023 Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Sachstand Umgestaltung der Merheimer Straße - Anfrage der SPD zur Sitzung am 04.05.2023 - In Mauenheim soll die Merheimer Straße im Abschnitt zwischen Nibelungenstraße, Friedrich- Karl-Straße und Roßbachstraße saniert und umgestaltet werden. Sowohl der Kreuzungsbereich der Merheimer Straße, Nibelungenstraße und Friedrich-Karl-Straße als auch der Einmündungs- bereich Merheimer Straße und Theklastraße werden zu Kreisverkehren umgebaut. Bereits im Jahr 2020 wurde ein Baubeschluss dazu gefasst und beschieden. In der Vorlage 0454/2020 hieß es zur Dringlichkeit: „Zur Maßnahme Merheimer Straße fand am 09.09.2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Bei dieser Veranstaltung wurde von der Verwaltung dargestellt, dass mit dem Ausbau der Maßnahme im Frühjahr 2021 begonnen wird. Für die Vorbereitung der Vergabe sowie für die Durchführung der Ausschreibung veranschlagt die Verwaltung insgesamt 9 Monate. Um im Frühjahr 2021 mit dem Ausbau der Maßnahme beginnen zu können, bittet die Verwaltung darum, die Vorlage 0454/2020 auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 07.05.2020 zu nehmen“. Auf der Webseite der Stadt Köln ist inzwischen die Rede davon, dass Baubeginn 2025 sein soll. Vor diesem Hintergrund fragen wir an: 1. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand? Wann wird mit welchen weiteren Schritten gerech- net? - 2 - 2. Was ist der Hintergrund der erheblichen Verzögerung der Maßnahmen? 3. Wie schätzt die Verwaltung die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ein, auch be- reits vor oder erst nach der Umgestaltung auf dem hier betroffenen Bereich die Höchstge- schwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen? 4. Wie schätzt die Verwaltung die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ein, auch in dem Straßenabschnitt zwischen Gürtel und Friedrich-Karl-Straße die Höchstgeschwindig- keit auf 30 km/h zu begrenzen? 5. Stehen die ebenfalls von der Bezirksvertretung im Jahr 2021 beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für radfahrende Menschen in einem Zusammenhang mit der grundsätzlichen Umgestaltung oder können diese auch unabhängig davon und frühzei- tiger erfolgen? gez. Müller gez. Meier
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0753/2023
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
- Datum
- 26.04.2023
- Erstellt
- 26.04.2023 17:15