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AN/0753/2023

Sachstand Umgestaltung der Merheimer Straße

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) 26.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.05.2023, TOP 7.2.2

Anfrage (SPD BV5)

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Anfrage (SPD BV5)

2495 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 26.04.2023 
AN/0753/2023 
Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Sachstand Umgestaltung der Merheimer Straße 
- Anfrage der SPD zur Sitzung am 04.05.2023 - 
In Mauenheim soll die Merheimer Straße im Abschnitt zwischen Nibelungenstraße, Friedrich-
Karl-Straße und Roßbachstraße saniert und umgestaltet werden. Sowohl der Kreuzungsbereich 
der Merheimer Straße, Nibelungenstraße und Friedrich-Karl-Straße als auch der Einmündungs-
bereich Merheimer Straße und Theklastraße werden zu Kreisverkehren umgebaut. Bereits im 
Jahr 2020 wurde ein Baubeschluss dazu gefasst und beschieden.  
 
In der Vorlage 0454/2020 hieß es zur Dringlichkeit: „Zur Maßnahme Merheimer Straße fand am 
09.09.2019 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Bei dieser Veranstaltung wurde von der 
Verwaltung dargestellt, dass mit dem Ausbau der Maßnahme im Frühjahr 2021 begonnen wird. 
Für die Vorbereitung der Vergabe sowie für die Durchführung der Ausschreibung veranschlagt 
die Verwaltung insgesamt 9 Monate. Um im Frühjahr 2021 mit dem Ausbau der Maßnahme 
beginnen zu können, bittet die Verwaltung darum, die Vorlage 0454/2020 auf die Tagesordnung 
der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 07.05.2020 zu nehmen“. 
 
Auf der Webseite der Stadt Köln ist inzwischen die Rede davon, dass Baubeginn 2025 sein soll.  
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir an: 
 
1. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand? Wann wird mit welchen weiteren Schritten gerech-
net?

- 2 - 
2. Was ist der Hintergrund der erheblichen Verzögerung der Maßnahmen? 
 
3. Wie schätzt die Verwaltung die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ein, auch be-
reits vor oder erst nach der Umgestaltung auf dem hier betroffenen Bereich die Höchstge-
schwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen? 
 
4. Wie schätzt die Verwaltung die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ein, auch in 
dem Straßenabschnitt zwischen Gürtel und Friedrich-Karl-Straße die Höchstgeschwindig-
keit auf 30 km/h zu begrenzen? 
 
5. Stehen die ebenfalls von der Bezirksvertretung im Jahr 2021 beschlossenen Maßnahmen 
zur Verbesserung der Situation für radfahrende Menschen in einem Zusammenhang mit 
der grundsätzlichen Umgestaltung oder können diese auch unabhängig davon und frühzei-
tiger erfolgen? 
 
 
 
gez. Müller      gez. Meier

Beratungsverlauf (1)

04.05.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0753/2023
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
Datum
26.04.2023
Erstellt
26.04.2023 17:15