1015/2025
Clearingstelle für Migration und Gesundheit Köln
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Anlage 1 - Förderaufruf Clearingstellen
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Seite 1 von 7 1. Ausgangslage und Förderziel Nordrhein-Westfalen ist von Vielfalt und Einwanderu ng geprägt. Durch präventive Maßnah- men in der Gesundheitsversorgung für Menschen aus anderen Ländern Europas sollen sozi- ale Ausgrenzung vermieden und Chancengerechtigkeit erreicht werden, denn nicht alle hier lebenden oder nach NRW kommenden Menschen sind mit den Bedingungen des Zugangs zur gesundheitlichen Versorgung und hier insbesondere d en (rechtlichen) Voraussetzungen für eine Absicherung im Krankheitsfall vertraut. Damit diese Menschen Unterstützung erfahren und die Kommunen, die von der Zuwanderung in stärkerem Umfang betroffen sind, diese notwendige Unterstützung leisten können, sind er- gänzende Hilfsangebote erforderlich. Insbesondere die Klärung der Bedingungen für den Zu gang in das regelhafte Gesundheits- system gehört zu den Grundbedürfnissen der zugewanderten Menschen. Die komplexen Fragen, die im Zusammenhang mit der K lärung eines eventuell vorhandenen Versicherungsschutzes im Heimatland oder dem Zugang zur hiesigen – gesetzlichen oder pri- vaten – Krankenversicherung entstehen, stellen die Fach- und Beratungskräfte in den unter- schiedlichen Beratungs- und Hilfestrukturen „vor Or t“ häufig vor große Probleme. Die Frage- stellungen und Sachverhalte der sozialen Sicherungssysteme im Zusammenhang mit den Be- darfen von zugewanderten und geflüchteten Menschen sind sehr komplex und zunächst schwer zu konkretisieren. Ziel ist es, den Zugang zum regelhaften System der Gesundheitsversorgung durch Absiche- rung über eine Krankenversicherung oder Klärung der sonstigen Kostenträgerschaft für die gesundheitliche Versorgung für möglichst viele unve rsorgte Menschen zu klären und herbei- zuführen. Eine ausreichende Gesundheitsversorgung ist Teil des präventiven Ansatzes zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung und trägt mittelfristig zur Beschäftigungsfähigkeit bei. Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen vom 02. Dezember 2024 zur Einreichung von Interessenbekundungen für die Errichtung von Clearingstellen zur Sicherstellung des regelhaften Zugangs zum Gesundheitsversorgungssystem Dieser Aufruf wird in Rahmen der ESF-Förderphase 2021 – 2027 veröffentlicht. Seite 2 von 7 2. Grundlage der Förderung Maßgeblich für die Gewährung einer Zuwendung ist die Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW), das dazu ergangene Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) sowie die gel- tende ESF-Förderrichtlinie 2021-2027 inklusive der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zu- wendungen. Die geltende ESF-Förderrichtlinie 2021-2 027 inklusive der allgemeinen Neben- bestimmungen für Zuwendungen ist auf der Internetseite zu finden unter: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag Es handelt sich um eine Dienstleistung von allgemei nem wirtschaftlichem Interesse, welche dem Wirtschaftszweig der Betreuung und sozialen Ein bindung sozial schwacher Bevölke- rungsgruppen zuzuordnen ist. Die DAWI Beihilfe ist somit über den DAWI-Beschluss vom 20.12.2011 freigestellt. 3. Gegenstand der Förderung 3.1. Fachliche Grundkonzeption Der Zugang zum regelhaften System der Gesundheitsve rsorgung durch Absicherung über eine Krankenversicherung oder Klärung der sonstigen Kostenträgerschaft soll durch Bera- tungsunterstützung erreicht werden. Voraussetzung h ierfür ist die Kooperation und Vernet- zung mit Sozialversicherungsträgern, den Kommunen, den sozialen Beratungs-/Anlaufstellen und Anbietern humanitärer Hilfe. Rat- und Hilfe suc hende betroffene Menschen sollen von Beratungsangeboten „vor Ort“ durch Sprechstunden von Fachkräften in (möglichst bereits vor- handenen) Beratungseinrichtungen profitieren können. Ein möglichst zielgruppenspezifischer, niedrigschwelliger Zugang muss sichergestellt werden, damit diese Angebote von den betroffenen Menschen genutzt werden können. Im Mittelpunkt steht die Beratung und begleitende Klärung einer Ko stenträgerschaft als Voraussetzung für den Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung. Das eingesetzte Personal hat insbesondere folgende Aufgaben: Beratung und Betreuung von Menschen mit ungeklärtem Versicherungsschutz mit dem Ziel der Schaffung eines Zugangs zur regelhaften Versorgung im Gesundheitssystem Kooperation mit beteiligten Akteuren - der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen oder Behörden zur Herstellung oder Wiederherstellung eines Krankenversicherungsschutzes und - den örtlichen Beratungsstellen Arbeit und bestehe nden örtlichen (humanitären) Hil- festrukturen. Seite 3 von 7 3.2. Zielgruppe Personen mit fehlendem bzw. eingeschränktem oder schwer zu aktivierendem Krankenversi- cherungsschutz, deren Zugang zum regelhaften System der Gesundheitsversorgung durch eine qualifizierte Beratung unterstützt werden kann. 3.3. Region/Standort Gefördert wird je eine Clearingstelle in den Regier ungsbezirken Arnsberg, Detmold, Düssel- dorf, Münster und Köln. 4. Rahmenbedingungen 4.1. Zuwendungsberechtigte Zuwendungsberechtigt sind juristische Personen sowie Personengesellschaften. 4.2. Zuwendungsvoraussetzungen Im Antrag ist vom Antragsstellenden subventionserhe blich zu erklären, dass während der Durchführung des Projektes keine Einnahmen aus der Projekttätigkeit erwirtschaftet werden (zum Beispiel durch Kursgebühren oder Beratungsdien stleistungen). Die Erklärung gilt auch im Falle einer Weiterleitung der Zuwendung. 4.3. Art und Umfang, Höhe der Förderung 4.3.1 Finanzierungsart Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung. 4.3.2 Bemessungsgrundlage Projektmitarbeit Standardeinheitskosten gemäß Nummer 1.5.3.1.4 der ESF-Richtlinie 2021-2027 (FP4 der An- lage 3) Als Qualifizierung wird der Abschluss eines Bachelo rstudiums, ein gleichwertiger Abschluss insbesondere gemäß dem Deutschen Qualifikationsrahm en (Niveau 6 des DQR) oder die nachgewiesene Berufserfahrung (z.B. Kopien der Arbe itszeugnisse oder Kopie der Bestäti- gung des Arbeitgebers zu Vortätigkeiten) vorausgesetzt. Pauschalsatz für arbeitsplatzbezogene Ausgaben: Pauschalsatz in Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Standardeinheitskosten für di- rekte Personalausgaben Seite 4 von 7 Fachkraft Standardeinheitskosten gemäß Nummer 1.5.3.1.5 der ESF-Richtlinie 2021-2027 (FP 5 der Anlage 3) Als Qualifizierung wird der Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes oder ein gleich- wertiger Abschluss insbesondere gemäß dem Deutschen Qualifikationsrahmen (Niveau 4 des DQR) vorausgesetzt. Es handelt sich dabei um Tätigkeiten, die vielseitige Fachkenntnisse und zum Teil selbstständige Leistungen erfordern. Pauschalsatz für arbeitsplatzbezogene Ausgaben: Pauschalsatz in Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Standardeinheitskosten für di- rekte Personalausgaben 4.3.3 Höhe der Förderung Es werden 80 Prozent der zuwendungsfähigen Standardeinheitskosten sowie arbeitsplatzbe- zogene Ausgaben in Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Standardeinheitskosten gefördert. Projektmitarbeit Es werden pro Projekt bis zu 2,5 Vollzeitäquivalente gefördert. Fachkraft Es werden pro Projekt bis zu 0,5 Vollzeitäquivalente gefördert. 4.3.4 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Eine Aufteilung auf mehrere Stellen ist zulässig, soweit mindestens ein Stellenanteil von 0,25 einer Vollzeitstelle besetzt wird. 4.3.5 Dauer der Förderung Der Durchführungszeitraum ist vom 01.04.2025 bis zum 31.12.2026. 5. Interessenbekundungsverfahren 5.1. Verfahren Um allen Interessenten einen offenen, fairen und gleichberechtigten Zugang zur ESF-Förde- rung zu gewährleisten, wird auf Basis dieses Aufrufs ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Eingehende Interessenbekundungen werden gegenüber außenstehenden Dritten streng vertraulich behandelt. Seite 5 von 7 Grundvoraussetzung für die Abgabe einer Interessenbekundung ist, dass das Projekt thema- tisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar ist und mit Ausnahme der Projektkonzeption noch nicht begonnen wurde. Darüber hinaus muss die Gesamtfinanzierung unter Einbeziehung einer ggf. geforderten Eigenbeteiligung gesichert sein. Berücksichtigt werden fristgerecht zugegangene Interessenbekundungen soweit diese die for- mellen und inhaltlichen Vorgaben unter Punkt 5.2 erfüllen. Es wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. In einer ersten Verfahrensstufe können Interessenten ihr Interesse durch die Einreichung der nachfolgend genannten aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in schriftlicher und elektro- nischer Form bis zum Ablauf der Einreichungsfrist bekunden. Die Einreichungsfrist gilt als Aus- schlussfrist. Verspätet eingegangene Interessenbekundungen können nicht mehr berücksich- tigt werden. Aus der Abgabe der Interessenbekundung kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden. Die Auswahl und Entscheidung obliegen der AG Einzel vorhaben für den ESF in Nordrhein- Westfalen. Die AG Einzelvorhaben agiert als Gutacht ergremium, welches auf Basis der im Aufruf genannten Kriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz eingereichte Interessenbekundungen prüft und bewertet. Auf dieser Grundlage trifft das unab- hängige Gutachtergremium eine Entscheidung über die Förderwürdigkeit. Die AG Einzelvor- haben behält sich vor, sich bei der Bewertung der e ingereichten Projektkonzeptionen durch die Fachreferate beraten zu lassen. Bei Bedarf können die Regionalagenturen, die G.I.B. oder andere Fachressort/-referat hinzugezogen werden. Die Auswahl findet im Rahmen eines dis- kriminierungsfreien und transparenten Bewertungsver fahren statt. Im Nachgang werden alle interessenbekundenden Stellen durch die Geschäftsst elle der AG Einzelvorhaben über das Ergebnis des Auswahlprozesses schriftlich informiert. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch das Guta chtergremium schließt sich für die ausgewählten interessenbekundenden Stellen die zweite Verfahrensstufe zum regulären An- trags- und Bewilligungsverfahren an. Sollte vier Monate nach der Aufforderung zur Antragsstellung die Antragunterlagen nicht voll- ständig bei der zuständigen Bezirksregierung vorlie gen, so erlischt das positive Votum des Gutachtergremiums der AG Einzelvorhaben. Die entsprechenden Dokumente und ergänzende Hinweis e stehen ebenfalls unter www.mags.nrw/esf-aufrufe zum Download zur Verfügung. Bitte nutzen Sie aussc hließlich diese Formulare, um Ihr Projektvorhaben zu beziffern. Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderun- gen an die förmlichen Förderanträge werden bei Auff orderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt. Bei Trägerverbünden ist der Förderantrag durch den federführenden Träger vorzulegen. Seite 6 von 7 5.3. Fristen und Bewerbung 5.2. Formelle und inhaltliche Vorgaben Interessierte reichen zur Abgabe ihrer Interessenbekundung aussagekräftige Bewerbungs- unterlagen ein. Diese sind in deutscher Sprache abzufassen. Es können nur Interessenbe- kundungen berücksichtigt werden, die vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingegan- gen sind. Eine Nichtbeachtung führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen umfassen: - Formblatt zur Interessenbekundung (Anlage 1) - Muster Konzeptbeschreibung (Anlage 2) Bei der Übermittlung der Interessenbekundungen ist darauf zu achten, dass, sofern mehrere Interessenbekundungen eingereicht werden, pro Standort eine separate Einreichung mit den angeforderten Dokumenten übersendet werden soll. Für die Projektkonzeption ist ausschließlich das als Anlage 2 beigefügte Muster verbindlich zu verwenden. Anhand dieses Dokumentes wird die Bewertung der Projektkonzeption vorge- nommen. Werden Fragen nicht beantwortet, so werden diese als nicht erfüllt angesehen. Sollten Anlagen zur Projektkonzeption zugelassen werden, werden diese in der Anlage 2 benannt. Darüber hinaus eingehende Anlagen werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen müssen selbsterklärend verfasst sein und eine Beurteilung ohne weitere Informationen/Nachfragen zulassen. Die Projektkonzeption sollte in aussagekräftiger Form beschrieben werden und die Bearbeitung der genannten Themen/Ziele in diesem Aufruf mittels passender Instrumente umfassen. Dabei sind die gewählten Instrumente und Maßnah- men mit Blick auf die im Konzept dargelegte Vorgehensweise zu konkretisieren. Die nachfolgenden Gliederungspunkte sind verbindlich zu berücksichtigen. Die Auswahl setzt die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen voraus und orientiert sich an folgenden fachli- chen Kriterien, die in der Anlage Konzeptbeschreibung enthalten und operationalisiert sind: - Strategie zur Umsetzung des Programms - Vernetzung und Kooperationsbeziehungen mit relevanten regionalen Akteuren Interessenten reichen ihre aussagekräftigen Bewerbu ngsunterlagen bis spätestens zum 20. Dezember 2024 ein. Interessenbekundungen, die nach Ablauf der Ei nreichungsfrist ein- gehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich per E-Mail zu richten an Referat-VB5@mags.nrw.de Seite 7 von 7 5.4. Informationen / Rückfragen Fachliche Fragen können per E-Mail an das Referat V B 5, Frau Heike Reinecke gerichtet werden. Referat-VB5@mags.nrw.de Fragen zu Verfahrensablauf richten Sie bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle der AG Ein- zelvorhaben: AG-Einzelvorhaben@mags.nrw.de Zuwendungsrechtliche Fragen können per E-Mail im Vorfeld an die für Sie zuständige Be- zirksregierung gerichtet werden. Anlagen: 1) Formblatt zur Interessenbekundung 2) Projektkonzeption
Anlage 2 - Projektbeschreibung Anhang
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Projektbeschreibung „Clearingstellen zur Sicherstellung des regelhaften Zugangs zum Gesundheitsversorgungssystem“ Der Zugang zu medizinisch notwendiger Diagnostik und Behandlung ist ein Menschenrecht. Für zugewanderte Menschen mit ungeklärtem Versicherungsstatus oder Personen, die aus anderen EU-Ländern oder Drittstaaten einreisen, ergeben sich noch immer vielfältige Probleme bei der medizinischen Versorgung, weil keine Krankenversicherung vorliegt oder unklar ist, wer die Kosten trägt. Es sind auch deutsche Staatsangehörige ohne Krankenversicherung betroffen. Das integrative Konzept für die Clearingstelle Köln ermöglicht einen signifikanten Beitrag zur Integration und Aufklärung für Menschen ohne eine Krankenversicherung und ohne soziale Absicherung. Durch Einzelfallberatung und Fallmanagement durch die Fachberater wird eine bedarfsgerechte Orientierung zur Klärung des Versicherungsstatus und der rechtlichen Voraussetzungen für die Zielgruppe bereitgestellt, in direkter Kooperation mit den Angeboten der humanitären Sprechstunde des Gesundheitsamtes. Darüber hinaus wird sich die Clearingstelle auf die enge Zusammenarbeit mit Krankenkassen, medizinische Einrichtungen und Sozialbehörden stützen. In Köln soll das Projekt in Kooperation von Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Diakonisches Werk Köln und Region GmbH sowie dem Gesundheitsamt Stadt Köln realisiert werden. Beide Träger sind über Ihre Fachdienste Integration und Migration in verschiedenen Programmen und Projekten langjährig tätig und haben dadurch besondere Expertise zu den Beratungsthemen der Clearingstelle. Das Beratungsangebot soll zentralisiert in den Räumlichkeiten der humanitären Sprechstunde erfolgen. Die räumlichen Kapazitäten sowie deren Ausstattung werden eingangsnah im Erdgeschoss des zentral gelegenen Gesundheitsamtes zur Verfügung gestellt. Der Zugang zum Beratungsangebot wird niedrigschwellig durch offene Sprechstunden organisiert, mit einem multilingualen Sprachangebot auf Deutsch, Englisch, Polnisch, Bulgarisch, Rumänisch, Italienisch, Französisch und Spanisch sowie der Möglichkeit der Nutzung eines Videodolmetschers. Das Clearingverfahren umfasst die eingehende Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für den Zugang zu einer regelhaften Gesundheitsversorgung oder etwaiger Ansprüche gegenüber einem ausländischen Kostenträger. Bei dringendem medizinischen Versorgungsbedarf kooperiert die Clearingstelle über die Dienste der humanitären Sprechstunde hinaus mit anderen Fachdiensten des Gesundheitsamtes (Schwangeren- und Tuberkuloseberatung, Fachdienst STI und sexuelle Gesundheit, Mobiler Medizinischer Dienst) und der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung oder nutzt ein sehr kleines unterstützendes Netzwerk von Ärzt*innen.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 30.04.2025 1015/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 13.05.2025 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 13.06.2025 Clearingstelle für Migration und Gesundheit Köln Projektkurzbeschreibung Die Clearingstelle Köln ist ein Unterstützungsangebot für zugewanderte Menschen ohne Kran- kenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus und überprüft und unterstützt durch Einzelberatung und Fallmanagement alle Möglichkeiten für die Herstellung einer Kran- kenversicherung und der gesundheitlichen Versorgung. Dabei werden insbesondere vul- nerable Zielgruppen in enger Zusammenarbeit mit der humanitären Sprechstunde und ande- ren Sachgebieten des Gesundheitsamtes angesprochen. Die Arbeit der Clearingstelle Köln stützt sich auf die enge Zusammenarbeit mit Krankenkassen, medizinischen Einrichtungen und Sozialbehörden sowie den vernetzten Angeboten der Träger. Weitere Informationen sind der anliegenden Projektbeschreibung zu entnehmen. Begründung zur Notwendigkeit des Projektes Aufgrund des hohen Beratungsbedarfs zum Krankenversicherungsschutz und zu den Behand- lungsmöglichkeiten von nicht versicherten Personen und Personen mit ungeklärtem Versiche- rungsstatus in der Stadt Köln und regional sowie überregional ist eine Zentralisierung des Pro- jektes im Kölner Gesundheitsamt am Neumarkt aus den Erfahrungen vorheriger Beratungsan- gebote in diesem Bereich die beste Konzeption. Sie ermöglicht die direkte Anbindung an die Dienste des Gesundheitsamtes, insbesondere die humanitäre Sprechstunde, um dringendem Beratungs- und Behandlungsbedarf gerecht zu werden. Die Expertise der Beraterinnen und Berater von Caritas und Diakonie wird durch die im Gesundheitsamt gebündelten Kompeten- zen in medizinischen, administrativen und sozialberuflichen Bereichen ergänzt. Die Räumlich- keiten und Infrastruktur des kommunalen Gesundheitsamtes bieten gute und sichere Arbeits- bedingungen. Das Konzept der integrativen Clearingstelle Köln kann zurzeit und auch im Aus- blick auf die kommenden Jahre nicht durch alternative Angebote ersetzt werden. Ziel ist die bestmögliche Gesundheitsversorgung der Beratungs- und Hilfesuchenden und eine langfris- tige soziale Eingliederung mit kostensparenden Effekten über die Kommune hinaus im Rah- men einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe und Verantwortung. Förderung und Finanzierung Bis zum 31.3.2025 wurde die Clearingstelle durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gefördert. Seit dem 1.4.2025 hat das Ministerium eine Förderung über den Europäischen Sozialfonds (ESF) in einem zweistufigen Verfahren für einen Förderzeitraum 2 vom 1.4.2025 bis zum 31.12.2026 ausgelobt. Anfang Dezember 2024 rief dazu das Ministe- rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einreichung von Interessenbekundungen mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen für die Errichtung von Clearingstellen zur Sicherstellung des regelhaften Zugangs zum Gesundheitsversor- gungssystem (siehe Anlage 1 Förderaufruf Clearingstellen) bis zum 20. Dezember 2024 auf. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch das Gutachtergremium schloss sich für die ausgewählten Stellen die 2. Stufe zum regulären Antrags- und Bewilligungsverfahren mit Ein- reichung der Konzepte und des Finanzplans bis zum 31.3.2025 an. Das Gesundheitsamt hat am 31.03.2025 von der Bezirksregierung Köln die Bewilligung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns zum 01.04.2025 erhalten, sodass ein Anschluss an die be- stehende Finanzierung und Zuwendung der Clearingstelle möglich ist. Der Durchführungszeit- raum ist vom 01.04.2025 bis 31.12.2026 vorgesehen. In Köln soll das Projekt in Kooperation von Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Diakonisches Werk Köln und Region GmbH sowie dem Gesundheitsamt Stadt Köln realisiert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung. Es werden 80 Prozent der Projektkosten gefördert, 20 % sind als Eigenanteil zu erbringen. Zuwendungsfähig sind Standardeinheitskosten für Personal sowie arbeitsplatzbezogene Ausgaben. Die geförderten Personalkosten teilen sich über den Durchführungszeitraum von 21 Mo- naten auf in rund 350.000€ für Personal der Diakonie und der Caritas sowie auf rund 10.000 € für einen Stundenanteil von 100 Stunden jährlich für Projektleitung, ministeriale Lenkungsgruppe zum weiteren Verfahren mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen und interner Steuerung im Gesundheitsamt, der durch die Amtsleitung 53 (oder deren Vertretung) geleistet wird. Der Eigenanteil der Förderung wird in Form von Sachmitteln durch Raumkosten, Kosten für IT- und Büroausstattung sowie Kosten für Dienstrei sen, Fortbildung und Supervision aus den Sachkonten des Gesundheitsamtes erbracht. Bewertung: Die langjährige Förderung der bisherigen Clearingstelle durch das MAGS wurde in eine an- dere Form der Förderung umgewandelt. Es bleibt abzuwarten, ob und wie ab 2027 eine An- schlussförderung des Projektes durch Landes- oder Europamittel fortgeführt wird. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1015/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.04.2025
- Erstellt
- 04.04.2025 13:55