Mandari Insight

1015/2025

Clearingstelle für Migration und Gesundheit Köln

Mitteilung Ausschuss 30.04.2025

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Nächste Beratung: Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, Sitzung am 13.06.2025, TOP 5.10

Anlage 1 - Förderaufruf Clearingstellen

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Anlage 2 - Projektbeschreibung Anhang

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 - Förderaufruf Clearingstellen

13795 Zeichen

Seite 1 von 7 
 
 
1. Ausgangslage und Förderziel 
Nordrhein-Westfalen ist von Vielfalt und Einwanderu ng geprägt. Durch präventive Maßnah-
men in der Gesundheitsversorgung für Menschen aus anderen Ländern Europas sollen sozi-
ale Ausgrenzung vermieden und Chancengerechtigkeit erreicht werden, denn nicht alle hier 
lebenden oder nach NRW kommenden Menschen sind mit den Bedingungen des Zugangs zur 
gesundheitlichen Versorgung und hier insbesondere d en (rechtlichen) Voraussetzungen für 
eine Absicherung im Krankheitsfall vertraut.  
Damit diese Menschen Unterstützung erfahren und die Kommunen, die von der Zuwanderung 
in stärkerem Umfang betroffen sind, diese notwendige Unterstützung leisten können, sind er-
gänzende Hilfsangebote erforderlich.  
Insbesondere die Klärung der Bedingungen für den Zu gang in das regelhafte Gesundheits-
system gehört zu den Grundbedürfnissen der zugewanderten Menschen. 
Die komplexen Fragen, die im Zusammenhang mit der K lärung eines eventuell vorhandenen 
Versicherungsschutzes im Heimatland oder dem Zugang zur hiesigen – gesetzlichen oder pri-
vaten – Krankenversicherung entstehen, stellen die Fach- und Beratungskräfte in den unter-
schiedlichen Beratungs- und Hilfestrukturen „vor Or t“ häufig vor große Probleme. Die Frage-
stellungen und Sachverhalte der sozialen Sicherungssysteme im Zusammenhang mit den Be-
darfen von zugewanderten und geflüchteten Menschen sind sehr komplex und zunächst 
schwer zu konkretisieren. 
Ziel ist es, den Zugang zum regelhaften System der Gesundheitsversorgung durch Absiche-
rung über eine Krankenversicherung oder Klärung der  sonstigen Kostenträgerschaft für die 
gesundheitliche Versorgung für möglichst viele unve rsorgte Menschen zu klären und herbei-
zuführen.  
Eine ausreichende Gesundheitsversorgung ist Teil des präventiven Ansatzes zur Bekämpfung 
von Armut und sozialer Ausgrenzung und trägt mittelfristig zur Beschäftigungsfähigkeit bei. 
  
 
Aufruf  des  Ministeriums für Arbeit, Gesundheit  und  Soziales  des Landes  Nordrhein- 
Westfalen vom 02. Dezember 2024 zur Einreichung von Interessenbekundungen für die 
Errichtung von Clearingstellen zur Sicherstellung des regelhaften Zugangs zum  
Gesundheitsversorgungssystem 
 
Dieser Aufruf wird in Rahmen der ESF-Förderphase 2021 – 2027 veröffentlicht.

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2. Grundlage der Förderung 
Maßgeblich für die Gewährung einer Zuwendung ist die Landeshaushaltsordnung NRW (LHO 
NRW), das dazu ergangene Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) sowie die gel- 
tende ESF-Förderrichtlinie 2021-2027 inklusive der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zu- 
wendungen. Die geltende ESF-Förderrichtlinie 2021-2 027 inklusive der allgemeinen Neben- 
bestimmungen für Zuwendungen ist auf der Internetseite zu finden unter: 
https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-antrag 
 
Es handelt sich um eine Dienstleistung von allgemei nem wirtschaftlichem Interesse, welche 
dem Wirtschaftszweig der Betreuung und sozialen Ein bindung sozial schwacher Bevölke- 
rungsgruppen zuzuordnen ist. Die DAWI Beihilfe ist somit über den DAWI-Beschluss vom 
20.12.2011 freigestellt. 
 
3. Gegenstand der Förderung 
 
3.1. Fachliche Grundkonzeption  
Der Zugang zum regelhaften System der Gesundheitsve rsorgung durch Absicherung über 
eine Krankenversicherung oder Klärung der sonstigen  Kostenträgerschaft soll durch Bera- 
tungsunterstützung erreicht werden. Voraussetzung h ierfür ist die Kooperation und Vernet- 
zung mit Sozialversicherungsträgern, den Kommunen, den sozialen Beratungs-/Anlaufstellen 
und Anbietern humanitärer Hilfe. Rat- und Hilfe suc hende betroffene Menschen sollen von 
Beratungsangeboten „vor Ort“ durch Sprechstunden von Fachkräften in (möglichst bereits vor- 
handenen) Beratungseinrichtungen profitieren können.  
Ein möglichst zielgruppenspezifischer, niedrigschwelliger Zugang muss sichergestellt werden, 
damit diese Angebote von den betroffenen Menschen genutzt werden können. Im Mittelpunkt 
steht die Beratung und begleitende Klärung einer Ko stenträgerschaft als Voraussetzung für 
den Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung. 
 
Das eingesetzte Personal hat insbesondere folgende Aufgaben: 
 Beratung und Betreuung von Menschen mit ungeklärtem Versicherungsschutz mit dem 
Ziel der Schaffung eines Zugangs zur regelhaften Versorgung im Gesundheitssystem  
 Kooperation mit beteiligten Akteuren  
- der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen oder Behörden zur Herstellung 
oder Wiederherstellung eines Krankenversicherungsschutzes und  
- den örtlichen Beratungsstellen Arbeit und bestehe nden örtlichen (humanitären) Hil- 
festrukturen.

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3.2. Zielgruppe 
Personen mit fehlendem bzw. eingeschränktem oder schwer zu aktivierendem Krankenversi- 
cherungsschutz, deren Zugang zum regelhaften System  der Gesundheitsversorgung durch 
eine qualifizierte Beratung unterstützt werden kann. 
 
3.3. Region/Standort 
Gefördert wird je eine Clearingstelle in den Regier ungsbezirken Arnsberg, Detmold, Düssel- 
dorf, Münster und Köln. 
 
4. Rahmenbedingungen 
 
4.1. Zuwendungsberechtigte  
Zuwendungsberechtigt sind juristische Personen sowie Personengesellschaften. 
4.2. Zuwendungsvoraussetzungen 
Im Antrag ist vom Antragsstellenden subventionserhe blich zu erklären, dass während der 
Durchführung des Projektes keine Einnahmen aus der Projekttätigkeit erwirtschaftet werden 
(zum Beispiel durch Kursgebühren oder Beratungsdien stleistungen). Die Erklärung gilt auch 
im Falle einer Weiterleitung der Zuwendung. 
4.3. Art und Umfang, Höhe der Förderung  
4.3.1 Finanzierungsart 
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung. 
4.3.2 Bemessungsgrundlage 
Projektmitarbeit 
 
Standardeinheitskosten gemäß Nummer 1.5.3.1.4 der ESF-Richtlinie 2021-2027 (FP4 der An- 
lage 3) 
 
Als Qualifizierung wird der Abschluss eines Bachelo rstudiums, ein gleichwertiger Abschluss 
insbesondere gemäß dem Deutschen Qualifikationsrahm en (Niveau 6 des DQR) oder die 
nachgewiesene Berufserfahrung (z.B. Kopien der Arbe itszeugnisse oder Kopie der Bestäti- 
gung des Arbeitgebers zu Vortätigkeiten) vorausgesetzt. 
 
Pauschalsatz für arbeitsplatzbezogene Ausgaben: 
Pauschalsatz in Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Standardeinheitskosten für di- 
rekte Personalausgaben

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Fachkraft 
 
Standardeinheitskosten gemäß  Nummer  1.5.3.1.5  der  ESF-Richtlinie  2021-2027 (FP  5  der 
Anlage 3) 
 
Als Qualifizierung wird der Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufes oder ein gleich-
wertiger Abschluss insbesondere gemäß dem Deutschen Qualifikationsrahmen (Niveau 4 des 
DQR) vorausgesetzt. Es handelt sich dabei um Tätigkeiten, die vielseitige Fachkenntnisse und 
zum Teil selbstständige Leistungen erfordern. 
 
Pauschalsatz für arbeitsplatzbezogene Ausgaben: 
Pauschalsatz in Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Standardeinheitskosten für di-
rekte Personalausgaben 
 
 
4.3.3  Höhe der Förderung 
Es werden 80 Prozent der zuwendungsfähigen Standardeinheitskosten sowie arbeitsplatzbe- 
zogene Ausgaben in Höhe von 15 Prozent der zuwendungsfähigen Standardeinheitskosten 
gefördert.  
 
Projektmitarbeit 
Es werden pro Projekt bis zu 2,5 Vollzeitäquivalente gefördert. 
 
Fachkraft 
Es werden pro Projekt bis zu 0,5 Vollzeitäquivalente gefördert. 
 
 
4.3.4  Sonstige Zuwendungsbestimmungen 
Eine Aufteilung auf mehrere Stellen ist zulässig, soweit mindestens ein Stellenanteil von 0,25 
einer Vollzeitstelle besetzt wird. 
4.3.5  Dauer der Förderung 
Der Durchführungszeitraum ist vom 01.04.2025 bis zum 31.12.2026. 
 
5. Interessenbekundungsverfahren 
5.1.  Verfahren  
Um allen Interessenten einen offenen, fairen und gleichberechtigten Zugang zur ESF-Förde- 
rung  zu  gewährleisten,  wird  auf  Basis  dieses  Aufrufs  ein  Interessenbekundungsverfahren 
durchgeführt. Eingehende Interessenbekundungen werden gegenüber außenstehenden  
Dritten streng vertraulich behandelt.

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Grundvoraussetzung für die Abgabe einer Interessenbekundung ist, dass das Projekt thema- 
tisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar ist und mit Ausnahme der Projektkonzeption noch nicht 
begonnen wurde. Darüber hinaus muss die Gesamtfinanzierung unter Einbeziehung einer ggf. 
geforderten Eigenbeteiligung gesichert sein.  
Berücksichtigt werden fristgerecht zugegangene Interessenbekundungen soweit diese die for- 
mellen und inhaltlichen Vorgaben unter Punkt 5.2 erfüllen.  
Es wird ein zweistufiges Verfahren  durchgeführt. 
In einer ersten Verfahrensstufe können Interessenten ihr Interesse durch die Einreichung der 
nachfolgend genannten aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen in schriftlicher und elektro- 
nischer Form bis zum Ablauf der Einreichungsfrist bekunden. Die Einreichungsfrist gilt als Aus- 
schlussfrist. Verspätet eingegangene Interessenbekundungen können nicht mehr berücksich- 
tigt werden. Aus der Abgabe der Interessenbekundung  kann kein Anspruch auf Förderung 
abgeleitet werden. 
Die Auswahl und Entscheidung obliegen der AG Einzel vorhaben für den ESF in Nordrhein-
Westfalen. Die AG Einzelvorhaben agiert als Gutacht ergremium, welches auf Basis der im 
Aufruf genannten Kriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz 
eingereichte Interessenbekundungen prüft und bewertet. Auf dieser Grundlage trifft das unab- 
hängige Gutachtergremium eine Entscheidung über die  Förderwürdigkeit. Die AG Einzelvor- 
haben behält sich vor, sich bei der Bewertung der e ingereichten Projektkonzeptionen durch 
die Fachreferate beraten zu lassen. Bei Bedarf können die Regionalagenturen, die G.I.B. oder 
andere Fachressort/-referat hinzugezogen werden. Die Auswahl findet im Rahmen eines dis- 
kriminierungsfreien und transparenten Bewertungsver fahren statt. Im Nachgang werden alle 
interessenbekundenden Stellen durch die Geschäftsst elle der AG Einzelvorhaben über das 
Ergebnis des Auswahlprozesses schriftlich informiert. 
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch das Guta chtergremium schließt sich für die 
ausgewählten interessenbekundenden Stellen die zweite Verfahrensstufe zum regulären An- 
trags- und Bewilligungsverfahren an. 
Sollte vier Monate nach der Aufforderung zur Antragsstellung die Antragunterlagen nicht voll- 
ständig bei der zuständigen Bezirksregierung vorlie gen, so erlischt das positive Votum des 
Gutachtergremiums der AG Einzelvorhaben. 
Die entsprechenden Dokumente und ergänzende Hinweis e stehen ebenfalls unter 
www.mags.nrw/esf-aufrufe  zum Download zur Verfügung. Bitte nutzen Sie aussc hließlich 
diese Formulare, um Ihr Projektvorhaben zu beziffern. 
Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderun- 
gen an die förmlichen Förderanträge werden bei Auff orderung zur Vorlage eines förmlichen 
Förderantrags mitgeteilt. 
Bei Trägerverbünden ist der Förderantrag durch den federführenden Träger vorzulegen.

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5.3. Fristen und Bewerbung  
5.2.  Formelle und inhaltliche Vorgaben  
Interessierte reichen zur Abgabe ihrer Interessenbekundung aussagekräftige Bewerbungs- 
unterlagen ein. Diese sind in deutscher Sprache abzufassen. Es können nur Interessenbe- 
kundungen berücksichtigt werden, die vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingegan- 
gen sind. Eine Nichtbeachtung führt zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren.  
Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen umfassen: 
-  Formblatt zur Interessenbekundung (Anlage 1) 
-  Muster Konzeptbeschreibung (Anlage 2) 
Bei der Übermittlung der Interessenbekundungen ist darauf zu achten, dass, sofern mehrere 
Interessenbekundungen eingereicht werden, pro Standort eine separate Einreichung mit 
den angeforderten Dokumenten übersendet werden soll.  
Für die Projektkonzeption ist ausschließlich das als Anlage 2 beigefügte Muster verbindlich zu 
verwenden. Anhand dieses Dokumentes wird die Bewertung der Projektkonzeption vorge- 
nommen. Werden Fragen nicht beantwortet, so werden diese als nicht erfüllt angesehen.  
Sollten Anlagen zur Projektkonzeption zugelassen werden, werden diese in der Anlage 2  
benannt. Darüber hinaus eingehende Anlagen werden im Verfahren nicht berücksichtigt. 
Die Bewerbungsunterlagen müssen selbsterklärend verfasst sein und eine Beurteilung ohne 
weitere Informationen/Nachfragen zulassen. Die Projektkonzeption sollte in aussagekräftiger 
Form beschrieben werden und die Bearbeitung der genannten Themen/Ziele in diesem Aufruf 
mittels passender Instrumente umfassen. Dabei sind die gewählten Instrumente und Maßnah-
men mit Blick auf die im Konzept dargelegte Vorgehensweise zu konkretisieren. 
Die nachfolgenden Gliederungspunkte sind verbindlich zu berücksichtigen. Die Auswahl setzt 
die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen voraus und orientiert sich an folgenden fachli-
chen Kriterien, die in der Anlage Konzeptbeschreibung enthalten und operationalisiert sind: 
-  Strategie zur Umsetzung des Programms 
-  Vernetzung und Kooperationsbeziehungen mit relevanten regionalen Akteuren 
Interessenten reichen ihre aussagekräftigen Bewerbu ngsunterlagen bis spätestens zum  
20. Dezember 2024 ein. Interessenbekundungen, die nach Ablauf der Ei nreichungsfrist ein-
gehen, werden nicht mehr berücksichtigt. 
Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich per E-Mail zu richten an   
Referat-VB5@mags.nrw.de

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5.4. Informationen / Rückfragen  
Fachliche Fragen können per E-Mail an das Referat V  B 5, Frau Heike Reinecke gerichtet 
werden. 
Referat-VB5@mags.nrw.de  
Fragen zu Verfahrensablauf richten Sie bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle der AG Ein- 
zelvorhaben: AG-Einzelvorhaben@mags.nrw.de  
Zuwendungsrechtliche Fragen können per E-Mail im Vorfeld an die für Sie zuständige Be- 
zirksregierung gerichtet werden. 
 
Anlagen: 
 
1) Formblatt zur Interessenbekundung 
2) Projektkonzeption

Anlage 2 - Projektbeschreibung Anhang

2800 Zeichen

Projektbeschreibung „Clearingstellen zur Sicherstellung des regelhaften 
Zugangs zum Gesundheitsversorgungssystem“ 
 
Der Zugang zu medizinisch notwendiger Diagnostik und Behandlung ist ein 
Menschenrecht. Für zugewanderte Menschen mit ungeklärtem Versicherungsstatus 
oder Personen, die aus anderen EU-Ländern oder Drittstaaten einreisen, ergeben 
sich noch immer vielfältige Probleme bei der medizinischen Versorgung, weil keine 
Krankenversicherung vorliegt oder unklar ist, wer die Kosten trägt. Es sind auch 
deutsche Staatsangehörige ohne Krankenversicherung betroffen. 
Das integrative Konzept für die Clearingstelle Köln ermöglicht einen signifikanten 
Beitrag zur Integration und Aufklärung für Menschen ohne eine Krankenversicherung 
und ohne soziale Absicherung. Durch Einzelfallberatung und Fallmanagement durch 
die Fachberater wird eine bedarfsgerechte Orientierung zur Klärung des 
Versicherungsstatus und der rechtlichen Voraussetzungen für die Zielgruppe 
bereitgestellt, in direkter Kooperation mit den Angeboten der humanitären 
Sprechstunde des Gesundheitsamtes. Darüber hinaus wird sich die Clearingstelle 
auf die enge Zusammenarbeit mit Krankenkassen, medizinische Einrichtungen und 
Sozialbehörden stützen. 
In Köln soll das Projekt in Kooperation von Caritasverband für die Stadt Köln e.V., 
Diakonisches Werk Köln und Region GmbH sowie dem Gesundheitsamt Stadt Köln 
realisiert werden. Beide Träger sind über Ihre Fachdienste Integration und Migration 
in verschiedenen Programmen und Projekten langjährig tätig und haben dadurch 
besondere Expertise zu den Beratungsthemen der Clearingstelle. Das 
Beratungsangebot soll zentralisiert in den Räumlichkeiten der humanitären 
Sprechstunde erfolgen. Die räumlichen Kapazitäten sowie deren Ausstattung werden 
eingangsnah im Erdgeschoss des zentral gelegenen Gesundheitsamtes zur 
Verfügung gestellt. 
Der Zugang zum Beratungsangebot wird niedrigschwellig durch offene 
Sprechstunden organisiert, mit einem multilingualen Sprachangebot auf Deutsch, 
Englisch, Polnisch, Bulgarisch, Rumänisch, Italienisch, Französisch und Spanisch 
sowie der Möglichkeit der Nutzung eines Videodolmetschers. 
Das Clearingverfahren umfasst die eingehende Prüfung der rechtlichen 
Voraussetzungen für den Zugang zu einer regelhaften Gesundheitsversorgung oder 
etwaiger Ansprüche gegenüber einem ausländischen Kostenträger. Bei dringendem 
medizinischen Versorgungsbedarf kooperiert die Clearingstelle über die Dienste der 
humanitären Sprechstunde hinaus mit anderen  Fachdiensten des 
Gesundheitsamtes (Schwangeren- und Tuberkuloseberatung, Fachdienst STI und 
sexuelle Gesundheit, Mobiler Medizinischer Dienst) und der Malteser Medizin für 
Menschen ohne Krankenversicherung oder nutzt ein sehr kleines unterstützendes 
Netzwerk von Ärzt*innen.

Mitteilung Ausschuss

5159 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 30.04.2025 
 1015/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 13.05.2025 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 13.06.2025 
 
Clearingstelle für Migration und Gesundheit Köln 
Projektkurzbeschreibung 
 
Die Clearingstelle Köln ist ein Unterstützungsangebot für zugewanderte Menschen ohne Kran-
kenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus und überprüft und unterstützt 
durch Einzelberatung und Fallmanagement alle Möglichkeiten für die Herstellung einer Kran-
kenversicherung und der gesundheitlichen Versorgung. Dabei werden insbesondere vul-
nerable Zielgruppen in enger Zusammenarbeit mit der humanitären Sprechstunde und ande-
ren Sachgebieten des Gesundheitsamtes angesprochen. Die Arbeit der Clearingstelle Köln 
stützt sich auf die enge Zusammenarbeit mit Krankenkassen, medizinischen Einrichtungen 
und Sozialbehörden sowie den vernetzten Angeboten der Träger. Weitere Informationen sind 
der anliegenden Projektbeschreibung zu entnehmen. 
 
Begründung zur Notwendigkeit des Projektes 
 
Aufgrund des hohen Beratungsbedarfs zum Krankenversicherungsschutz und zu den Behand-
lungsmöglichkeiten von nicht versicherten Personen und Personen mit ungeklärtem Versiche-
rungsstatus in der Stadt Köln und regional sowie überregional ist eine Zentralisierung des Pro-
jektes im Kölner Gesundheitsamt am Neumarkt aus den Erfahrungen vorheriger Beratungsan-
gebote in diesem Bereich die beste Konzeption. Sie ermöglicht die direkte Anbindung an die 
Dienste des Gesundheitsamtes, insbesondere die humanitäre Sprechstunde, um dringendem 
Beratungs- und Behandlungsbedarf gerecht zu werden. Die Expertise der Beraterinnen und 
Berater von Caritas und Diakonie wird durch die im Gesundheitsamt gebündelten Kompeten-
zen in medizinischen, administrativen und sozialberuflichen Bereichen ergänzt. Die Räumlich-
keiten und Infrastruktur des kommunalen Gesundheitsamtes bieten gute und sichere Arbeits-
bedingungen. Das Konzept der integrativen Clearingstelle Köln kann zurzeit und auch im Aus-
blick auf die kommenden Jahre nicht durch alternative Angebote ersetzt werden. Ziel ist die 
bestmögliche Gesundheitsversorgung der Beratungs- und Hilfesuchenden und eine langfris-
tige soziale Eingliederung mit kostensparenden Effekten über die Kommune hinaus im Rah-
men einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe und Verantwortung. 
 
 
Förderung und Finanzierung 
 
Bis zum 31.3.2025 wurde die Clearingstelle durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales (MAGS) gefördert. Seit dem 1.4.2025 hat das Ministerium eine Förderung über den 
Europäischen Sozialfonds (ESF) in einem zweistufigen Verfahren für einen Förderzeitraum

2 
 
vom 1.4.2025 bis zum 31.12.2026 ausgelobt. Anfang Dezember 2024 rief dazu das Ministe-
rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einreichung 
von Interessenbekundungen mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen für die Errichtung 
von Clearingstellen zur Sicherstellung des regelhaften Zugangs zum Gesundheitsversor-
gungssystem (siehe Anlage 1 Förderaufruf Clearingstellen) bis zum 20. Dezember 2024 auf.  
Nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch das Gutachtergremium schloss sich für die 
ausgewählten Stellen die 2. Stufe zum regulären Antrags- und Bewilligungsverfahren mit Ein-
reichung der Konzepte und des Finanzplans bis zum 31.3.2025 an. 
 
Das Gesundheitsamt hat am 31.03.2025 von der Bezirksregierung Köln die Bewilligung eines 
vorzeitigen Maßnahmenbeginns zum 01.04.2025 erhalten, sodass ein Anschluss an die be-
stehende Finanzierung und Zuwendung der Clearingstelle möglich ist. Der Durchführungszeit-
raum ist vom 01.04.2025 bis 31.12.2026 vorgesehen. In Köln soll das Projekt in Kooperation 
von Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Diakonisches Werk Köln und Region GmbH 
sowie dem Gesundheitsamt Stadt Köln realisiert werden.  
 
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Anteilsfinanzierung. Es werden 80 Prozent der 
Projektkosten gefördert, 20 % sind als Eigenanteil zu erbringen. Zuwendungsfähig sind 
Standardeinheitskosten für Personal sowie arbeitsplatzbezogene Ausgaben.  
 
Die geförderten Personalkosten teilen sich über den Durchführungszeitraum von 21 Mo-
naten auf in rund 350.000€ für Personal der Diakonie und der Caritas sowie auf rund 
10.000 € für einen Stundenanteil von 100 Stunden jährlich für Projektleitung, ministeriale 
Lenkungsgruppe zum weiteren Verfahren mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales Nordrhein-Westfalen und interner Steuerung im Gesundheitsamt, der durch die 
Amtsleitung 53 (oder deren Vertretung) geleistet wird.  
Der Eigenanteil der Förderung wird in Form von Sachmitteln durch Raumkosten, Kosten 
für IT- und Büroausstattung sowie Kosten für Dienstrei sen, Fortbildung und Supervision 
aus den Sachkonten des Gesundheitsamtes erbracht.  
 
Bewertung: 
 
Die langjährige Förderung der bisherigen Clearingstelle durch das MAGS wurde in eine an-
dere Form der Förderung umgewandelt. Es bleibt abzuwarten, ob und wie ab 2027 eine An-
schlussförderung des Projektes durch Landes- oder Europamittel fortgeführt wird. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (2)

13.05.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.06.2025 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen
TOP 5.10 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1015/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
30.04.2025
Erstellt
04.04.2025 13:55