3492/2017
Zuschuss an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Trägerverein der Partnerschule des Leistungssports an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit angegliedertem Teilinternat für Radsport und Rudern)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
3243 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/1 Vorlagen-Nummer 3492/2017 Freigabedatum 22.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Trägerverein der Partnerschule des Leistungssports an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit angegliedertem Teilinternat für Radsport und Rudern) Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2018 die Ge- währung eines Zuschusses an die Radsportgemeinschaft der Heinrich-Böll-Gesamtschule (Träger- verein der Partnerschulen des Leistungssports an der Heinrich-Böll-Gesamtschule mit angeglieder- tem Teilinternat für Radsport und Rudern) in Höhe von monatlich 250,-- €, befristet bis 31.12.2018. Die Finanzmittel in Höhe von 3.000,-- € für das Haushaltsjahr 2018 sind im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen), veranschlagt. Alternative: Der Sportausschuss lehnt eine entsprechende Zuschussgewährung ab, mit dem Ergebnis, dass auf den Ausbau der Aktivitäten in Sachen Talentsichtung /-förderung und Leistungssportförderung ver- zichtet werden muss. Sportausschuss 07.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 3.000,-- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die seit vielen Jahren erfolgreiche Arbeit der RSG Heinrich-Böll-Gesamtschule als Trägerverein der Partnerschule des Leistungssports in Sachen Ausbildung und Förderung von jugendlichen Radsport- lern soll durch Ausbau der Aktivitäten bei der Talentsichtung / -förderung und der Leistungssportför- derung optimiert werden. Dies erfordert die Mitarbeit eines weiteren qualifizierten Radsporttrainers, der neben den festen Lehrkräften der Schule und dem Projektleiter tätig wird. Für diese Tätigkeit steht ein Diplom-Sportlehrer zur Verfügung. Aufgrund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten kann der Trägerverein nur einen Teil des angestrebten Honorars (350,-- € pro Monat), nämlich 100,-- €, aufbringen. Da die Zielsetzung der geplanten Aktivitäten seitens der Sportverwaltung positiv gesehen und mit Nachdruck unterstützt wird, wurde befristet bis zum 31.12.2017, ein monatlicher Zuschuss an den Trägerverein in Höhe von 250,-- € gewährt. Die Unterstützung soll in 2018, befristet bis 31.12.2018, fortgesetzt werden. Entsprechende Mittel sind im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 13 (Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen) veranschlagt (Sachkonto 529900, Auftrag P 5500 510 5001).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3492/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.11.2017
- Erstellt
- 13.11.2017 16:52