1234/2019
Beantwortung einer Anfrage zur Schadstoffbelastung an Kölner Kinderkrippen, Kitas und Schulen
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Stickstoffdioxidbelastung an Kölner Kinderkrippen, Kitas und Schulen
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 09.06.2016 AN/1074/2016 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 23.06.2016 Stickstoffdioxidbelastung an Kölner Kinderkrippen, Kitas und Schulen - Anfrage der Grünen – Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Öffentlichkeit ist aufgeschreckt durch die Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse des Instituts für Umweltphysik der Universität Heidelberg zu Stickstoffdioxidbelastungen in Krippen, Kitas und Schulen. Diese Untersuchung wurde von der Bundestagsfraktion Bünd- nis90/DIE GRÜNEN bei diesem neutralen und renommierten Institut in Auftrag gegeben. Zahlreiche Medien griffen die Meldung auf. Z.B. der Kölner Stadtanzeiger mit dem Artikel „Autoabgase belasten unsere Kinder“ am Freitag, 3.6.2016. Darin wurde (leider unkonkret) darüber berichtet, dass das Institut für Umweltphysik der Universität Heidelberg in Köln bei Messungen der Stickstoffdioxidbelastung an 14 Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen zu einem besorgniserregenden Bild gekommen sei. Die Hälfte der besuchten Einrichtungen überschreiten demnach den Jahresgrenzwert. Die übrigen befinden sich überwiegend nur knapp darunter. Köln schnitt laut Berichten bundesweit zusammen mit Essen am schlechtes- ten ab. Die Studie kommt zu dem Fazit, dass in den Kölner Einrichtungen mit einer massiven Gesundheitsbelastung der Kinder zu rechnen ist. Das ist alarmierend. Wir fragen die Verwaltung: 1. Sind der Verwaltung detailliert Ergebnisse aus dieser Studie bekannt? 2. Plant die Verwaltung eigene Untersuchungen an weiteren Kinderkrippen, Kitas und Schulen? Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de 3. Inwiefern kann die Verwaltung bestätigen oder auch widerlegen, ob die Ergebnisse zutreffend sind? 4. Sieht die Verwaltung Handlungsbedarf? Und ggf. sind Einrichtungen im Bezirk Nip- pes betroffen und wenn ja welche? 5. Welche Maßnahmen fasst die Verwaltung ggf. ins Auge um mögliche gesundheitliche Schäden von den dort anwesenden Kindern und Erwachsenen abzuwenden. gez. Helmut Metten gez. Bärbel Hölzing
Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 1234/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 Beantwortung einer Anfrage zur Schadstoffbelastung an Kölner Kinderkrippen, Kitas und Schulen Mit Anfrage (AN/1052/2016) bittet die Fraktion Bündnis90/Die Grünen um Beantwortung von Fragen zu den Untersuchungsergebnissen über die Schadstoffbelastung an Kölner Kinderkrippen, KiTas und Schulen. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 1.-Sind der Verwaltung detaillierte Ergebnisse aus dieser Studie bekannt? Antwort zu 1: Der Verwaltung ist diese Studie mit ihren detaillierten Ergebnissen bekannt. 2.-Plant die Verwaltung weitere Untersuchungen an weiteren KiTas und Schulen? Antwort zu 2: Die Gesundheitsverwaltung plant keine eigenen Untersuchungen, da sie grundsätzlich solche Unter- suchungen nicht durchführt. Für entsprechende Untersuchungen sind Umweltamt, Amt für Straßen- und Verkehrstechnik, Bezirks- regierung Köln, LANUV NRW und Straßen NRW zuständig. 3.-Inwiefern kann die Verwaltung bestätigen oder auch widerlegen, ob die Ergebnisse zutref- fend sind? Antwort zu 3: Die Ergebnisse sind aus gesundheitlicher Sicht plausibel. Es handelt sich aber nicht um eine Echt- zeitmessung, sondern um eine Hochrechnung, mit allen damit verbundenen Unsicherheiten. Zudem fokussiert die Studie einseitig auf Stickstoffdioxid. Gesundheitliche Wirkungen durch Außen- luftverunreinigungen können nicht lediglich auf eine Substanz(klasse) zurückgeführt werden. Vielmehr müssen alle Schadstoffbelastungen in ihrer Gesamtheit in eine Risikobewertung einbezogen werden. 4.-Welchen Handlungsbedarf sieht die Verwaltung? Antwort zu 4.: Handlungsbedarf ist dem Luftreinhalteplan für Köln zu entnehmen bzw. in einem solchen zu erarbei- ten. Dafür ist die Bezirksregierung Köln zuständig. 2 5.-Welche konkreten Maßnahmen fasst die Verwaltung ggf. ins Auge, um mögliche gesund- heitliche Schäden von den dort anwesenden Kindern und Erwachsenen abzuwenden? Antwort zu 5.: Konkrete Maßnahmen sind im Luftreinhalteplan für Köln festgelegt bzw. in einem solchen Luftreinhal- teplan festzulegen. Auch hier liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung. Bei der Erstellung des Luftreinhalteplans für Köln wurde die Gesundheitsverwaltung nicht beteiligt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1234/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 03.04.2019
- Erstellt
- 02.04.2019 11:07