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3870/2019

Barrierefreier Zugang zur Trauerhalle des Südfriedhofs - zu AN/1427/2019, Antrag der CDU-Fraktion

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 08.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.11.2019, TOP 8.1.9.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

1333 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3870/2019 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 
 
Barrierefreier Zugang zur Trauerhalle des Südfriedhofs - zu AN/1427/2019,  
Antrag der CDU-Fraktion 
Antrag der CDU-Fraktion: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, einen barrierefreien Zugang am Haupteingang zur Trauerhalle am  
Südfriedhof einzurichten. Sollte dies nicht als dauerhaft stationäre Einrichtung möglich sein, so ist 
eine mobile Rampe anzuschaffen, die es bewegungseingeschränkten Menschen ermöglicht, ohne 
fremde Hilfe in die Trauerhalle zu gelangen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Trauerhalle steht unter Denkmalschutz, sodass bauliche Veränderungen nur in Absprache mit 
dem Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege möglich sind. 
In Absprache mit dem Stadtkonservator wurde am Eingang bereits 2016 ein Handlauf eingebaut. 
Über den barrierefreien, ebenerdigen Eingang an der Seite der Trauerhalle wird Rollstuhlfahrern 
und gehbehinderten Menschen, die beispielsweise auf einen Rollator angewiesen sind, ermöglicht, 
ohne fremde Hilfe in die Trauerhalle zu gelangen.  
Wegen des vorhandenen barrierefreien Seiteneingangs besteht kein zwingender Bedarf für eine  
zusätzliche mobile Rampe für den Haupteingang.

Beratungsverlauf (1)

11.11.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3870/2019
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
08.11.2019
Erstellt
06.11.2019 16:24