2222/2023
Machbarkeitsstudie Oberbergische Bahn (RB 25)
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 18.09.2023 2222/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 19.09.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.09.2023 Machbarkeitsstudie Oberbergische Bahn (RB 25) Hier: Untersuchung eines zusätzlichen Haltepunkts Rath/Heumar (Eiler Straße) Hintergrund Der Zweckverband go.Rheinland GmbH (früher: Nahverkehr Rheinland) plant als Aufgaben- träger für den Schienenpersonennahverkehr im Raum Köln, Bonn und Aachen sowie den an- grenzenden Kreisen einen Ausbau des S-Bahn-Netzes (Zielnetz 2030+), bei dem unter ande- rem die Eisenbahnstrecke „Oberbergische Bahn (RB25)“ zwischen Köln Hansaring und Lü- denscheid elektrifiziert und zur S-Bahnlinie S15 ausgebaut werden soll (Abbildung 1). Um die betrieblichen, technischen und verkehrlichen Machbarkeiten für die geplante Ange- botsverbesserung auf der Oberbergischen Bahn untersuchen zu lassen, wurde 2018 durch den Nahverkehr Rheinland eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, an der sich die Stadt Köln gemäß Beschluss des Verkehrsausschusses (vgl. Vorlage-Nr. 2310/2017) beteiligt hat. Abbildung 1: Eisenbahnstrecke Oberbergische Bahn (RB25) 2 In der Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Planfälle entwickelt, um die Oberbergische Bahn in das S-Bahn-Netz zu integrieren. Für die daraus hervorgegangenen zwei Vorzugsvari- anten „Planfall 6a“ und „Planfall 6d“ wurde anschließend eine Nutzen-Kosten-Untersuchung durchgeführt, um die Förderwürdigkeit des Projekts zu ermitteln. Unter Berücksichtigung der Betriebskonzepte und entsprechend erforderlicher Ausbaumaß- nahmen wurde für den Planfall 6a ein Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 1,6 und für den Planfall 6d ein NKV von 1,5 ermittelt. Damit wären beide Varianten - auch unter Berücksichti- gung einer 30%igen Kostensteigerung (NKV 1,2 bzw. 1,1) - wirtschaftlich und damit förderfä- hig. Die Ergebnisse der Studie wurden am 19.03.2021 vom NVR in einer Online-Veranstaltung der Öffentlichkeit präsentiert (https://www.nvr.de/presse/aktuelles/meilenstein-fuer-den-s-bahn- ausbau-auf-der-oberbergischen-bahn). Mit Beschluss des Verkehrsausschusses am 20.04.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, „die mögliche Einrichtung eines Haltepunkts in Rath/Heumar an der Eiler Straße in den Pla- nungen offen zu halten“ (vgl. Vorlage-Nr. 0277/2021). Grundlage hierfür war ein Beschluss der Bezirksvertretung Kalk in der Sitzung am 03.12.2020 (vgl. Vorlage-Nr. AN/1271/2020). Da ein „Offenhalten einer möglichen Einrichtung“ im weiteren Planungsprozess nur schwer möglich ist, hat die Verwaltung entschieden, auf Basis der aus der Hauptstudie hervorgegan- genen zwei Vorzugsvarianten „6a“ und „6d“, eine ergänzende Prüfung über die Auswirkungen bei Realisierung eines zusätzlichen Haltepunktes an der Eiler Straße durchführen zu lassen und so zu klären, ob die Einrichtung eines Haltepunkts an der Eiler Straße in die Planungen aufgenommen werden kann. Ergebnisse der Zusatzuntersuchung In der Zusatzuntersuchung wurde, auf Basis der Betriebskonzepte 6a und 6d aus der Haupt- untersuchung, die Realisierung eines neuen Haltepunktes auf der künftigen S15-Strecke zwi- schen den Haltepunkten Köln-Frankfurter Straße und Rösrath Stümpen, westlich der Straßen- unterführung Eiler Straße im Kölner Stadtteil Rath/Heumar, geprüft. Die Betriebskonzepte der neuen Planfälle „8a“ und 8d“ entsprechen denen der Planfälle 6a und 6d unter Berücksichtigung des zusätzlichen Haltepunkts Eiler Straße: Planfall 8a (Basis: Planfall 6a) - S-Bahn im 20-Minuten-Takt: Köln – Gummersbach - RB im 60-Minuten-Takt: Gummersbach – Lüdenscheid Planfall 8d (Basis: Planfall 6d) - S-Bahn im 20-Minuten-Takt: Köln – Gummersbach, darüber hinaus 20-/40-Minuten- Takt bis Marienheide - RB im 60-Minuten-Takt: Gummersbach – Lüdenscheid Die Ankunfts- und Abfahrtszeiten in Köln Hbf für die nach Gummersbach führende S-Bahn- Linie sind durch die Zugfolgezeiten auf der Kölner S-Bahn-Stammstrecke (Köln-Hansaring bis Köln-Deutz) festgelegt. Der zusätzliche Haltepunkt Eiler Straße führt folglich dazu, dass sich die Fahrplanlagen für die S-Bahnen im Streckenabschnitt zwischen dem zusätzlichen Halte- punkt bis Gummersbach (Planfall 8a) bzw. bis Marienheide (Planfall 8d) in beiden Fahrtrich- tungen verschieben. Dadurch verschieben sich auch die Kreuzungspunkte der Züge auf der eingleisigen Strecke, was zu weiteren bzw. längeren Begegnungsabschnitten bei den Planfäl- len 8a und 8d und damit gegenüber den Planfällen 6a und 6d zu deutlich höheren Infrastruk- turkosten führt. Die verkehrliche Wirkung der Planfälle 8a und 8d ist geringer als die in den Planfällen 6a und 6d. Mehr Fahrten mit kurzen Reiseweiten aufgrund der zusätzlichen Verknüpfung stehen – 3 aufgrund der gestiegenen Reisezeit – weniger Fahrten mit durchschnittlich längeren Reisewei- ten gegenüber. Die betrieblichen Auswirkungen der Planfälle 8a und 8d bleiben gegenüber den Planfällen 6a bzw. 6d nahezu unverändert. Entsprechend der Basisuntersuchung wurde auch für die beiden Planfälle 8a und 8d eine Nut- zen-Kosten-Untersuchung im Sinne der Verfahrensanleitung 2016 zur Ermittlung des zu erzie- lenden volkswirtschaftlichen Nutzens durchgeführt. Für den Planfall 8a wurde dabei ein NKV von knapp 1,3 und für den Planfall 8d für 1,1 berech- net, was in beiden Fällen einen deutlich geringeren Wert darstellt, als für die Planfälle 6a (NKV 1,6) und 6d (NKV 1,5) aus der Basisuntersuchung ohne den Haltepunkt Eiler Straße. Grundsätzlich konnte damit jedoch für das Vorhaben zum Ausbau der Oberbergischen Bahn auch für die Planfälle 8a und 8d mit einem Haltepunkt Eiler Straße zunächst die volkswirt- schaftliche Rentabilität nachgewiesen werden. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass sich die Kosten mit Voranschreiten der Planung in der Regel erhöhen. Daher wurde auch für die Planfälle 8a und 8d eine Sensitivitätsberechnung durchge- führt, welche die Stabilität des NKV durch die Berücksichtigung einer 30%igen Kostenerhö- hung überprüft. Mit einem Aufschlag von 30% auf der Kostenseite sinkt das NKV in beiden Fällen unter 1 (Planfall 8a = 0,9; Planfall 8d = 0,8), was einem negativen Nutzen gleichkommt. Damit wäre der Nachweis der volkswirtschaftlichen Rentabilität nicht gegeben und die Förder- würdigkeit des Gesamtvorhabens „Elektrifizierung und Ausbau der Oberbergischen Bahn“ kann nicht gewährleistet werden. Fazit Die Zusatzuntersuchung hat gezeigt, dass der verkehrliche Nutzen durch einen weiteren S- Bahn-Halt an der Eiler Straße im Vergleich zum Verzicht auf den Haltepunkt in Rath/Heumar, aufgrund des vorhandenen ÖPNV-Angebots in dem Bereich, gering ausfällt. Dem gegenüber stehen deutlich höhere Kosten für Infrastrukturmaßnahmen, die bei den Plan- fällen mit Haltepunkt an der Eiler Straße durch die veränderten Fahrplanlagen und damit un- günstigeren Begegnungsverkehren auf den eingleisigen Streckenabschnitten erforderlich wer- den. Da der NKV in beiden Planfällen 8a und 8d mit dem aufgrund der bisher geringen Planungs- tiefe üblichen Sicherheits-Aufschlag von 30% zu den geschätzten Kosten unter 1 liegt, kann hier nicht von einem volkwirtschaftlichen Nutzen ausgegangen werden. Mit diesem Ergebnis ist eine Förderung des Gesamtvorhabens „Elektrifizierung und Ausbau der Oberbergischen Bahn“ nicht mehr gewährleistet, die jedoch für eine Umsetzung zwingend benötigt wird. Um das Gesamtprojekt nicht zu gefährden, sieht die Verwaltung keine Alternative als die Pla- nungen ohne einen zusätzlichen Haltepunkt an der Eiler Straße fortzusetzen. Der Ausbau der Oberbergischen Bahn und die Integration der Strecke in das S-Bahn-Netz, mit dem Einpen- delnde aus den östlichen Gebieten vom Auto in die Bahn verlagert werden sollen, stellt für Köln eine wichtige Maßnahme im Hinblick auf die Verkehrswende dar und ist somit unbedingt weiterzuverfolgen. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2222/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 18.09.2023
- Erstellt
- 11.07.2023 08:22