Mandari Insight

V/0837/2009

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zu Aufhebung eines Teils des Beschlusses der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Vorlage V/0638/2009

Vorlagen 08.12.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 19.01.2010, TOP 4.1

Anlage Dringlichkeitsentscheidung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage (1)

· application/pdf

Ansehen

Anlage Dringlichkeitsentscheidung

1517 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des 
Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Aufhebung eines Teils des Beschlusses der Bezirksvertretung Münster-MItte zur Vorlage 
V/0638/2009 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Vorlage V/0638/2009, die 
Maßnahmen lfd. Nr. 32 und 33 (Lütke Gasse) aus dem Maßnahmenprogramm 
herauszunehmen wird aufgehoben. Die Maßnahmen bleiben Bestandteil des 
Maßnahmenprogramms. Der Planungs- und Baubeschluss (Vorlage V/0142/2009) der 
Bezirksvertretung Münster-Mitte kann damit umgesetzt werden. 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat in der Sitzung am 01.12.2009, die Maßnahmen lfd. 
Nr. 32 und 33 (Lütke Gasse) aus dem Maßnahmenprogramm des Tiefbauamtes für 
bezirkliche Baumaßnahmen (vgl. V/0638/ 2009) herausgenommen, um Belange und 
Bedenken, die von Anwohnern zum Ausbau vorgetragen worden sind, noch berücksichtigen 
zu können. 
 
Diese haben sich aber nach einer zwischenzeitlichen Kontaktaufnahme zerschlagen, so 
dass der Ausbau auf der Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung Münster-Mitte 
vom 17.03.2009 zur Vorlage V/0142/2009 erfolgen kann. 
 
Die Dringlichkeit ist geboten, damit die Maßnahme umgehend ausgeschrieben werden kann 
und der Baubeginn wie geplant im Februar 2010 erfolgen kann. 
 
 
Münster, den 03.12/07.12.2009 
 
 
 
gez. gez. 
Peter Fischer-Baumeister Ludger Kiekenbeck 
Bezirksbürgermeister Vorsitzender der CDU-Fraktion

Beschlussvorlage (1)

1089 Zeichen

V/0837/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zu Aufhebung eines Teils des Beschlusses der 
Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Vorlage V/0638/2009 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung zur Aufhebung eines Teils des Beschlusses der Bezirksvertretung 
Münster-Mitte zur Vorlage vom V/0638/2009 vom 03./07.12.2009 wird genehmigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 GO Abs 1 Satz 3 GO NRW sind der Bezirksvertretung Dring-
lichkeitsentscheidungen in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. 
 
 
 
 
 
 
Markus Lewe 
 
Anlagen: 
 
Dringlichkeitsentscheidung 
 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0837/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-6041 
E-Mail: 
LembeckA@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.12.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (1)

19.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Lütke Gasse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0837/2009
Typ
Vorlagen
Datum
08.12.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37