V/0837/2009
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zu Aufhebung eines Teils des Beschlusses der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Vorlage V/0638/2009
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Anlage Dringlichkeitsentscheidung
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Dringlichkeitsentscheidung Betreff: Aufhebung eines Teils des Beschlusses der Bezirksvertretung Münster-MItte zur Vorlage V/0638/2009 Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Vorlage V/0638/2009, die Maßnahmen lfd. Nr. 32 und 33 (Lütke Gasse) aus dem Maßnahmenprogramm herauszunehmen wird aufgehoben. Die Maßnahmen bleiben Bestandteil des Maßnahmenprogramms. Der Planungs- und Baubeschluss (Vorlage V/0142/2009) der Bezirksvertretung Münster-Mitte kann damit umgesetzt werden. Begründung: Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat in der Sitzung am 01.12.2009, die Maßnahmen lfd. Nr. 32 und 33 (Lütke Gasse) aus dem Maßnahmenprogramm des Tiefbauamtes für bezirkliche Baumaßnahmen (vgl. V/0638/ 2009) herausgenommen, um Belange und Bedenken, die von Anwohnern zum Ausbau vorgetragen worden sind, noch berücksichtigen zu können. Diese haben sich aber nach einer zwischenzeitlichen Kontaktaufnahme zerschlagen, so dass der Ausbau auf der Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung Münster-Mitte vom 17.03.2009 zur Vorlage V/0142/2009 erfolgen kann. Die Dringlichkeit ist geboten, damit die Maßnahme umgehend ausgeschrieben werden kann und der Baubeginn wie geplant im Februar 2010 erfolgen kann. Münster, den 03.12/07.12.2009 gez. gez. Peter Fischer-Baumeister Ludger Kiekenbeck Bezirksbürgermeister Vorsitzender der CDU-Fraktion
Beschlussvorlage (1)
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V/0837/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zu Aufhebung eines Teils des Beschlusses der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Vorlage V/0638/2009 Beratungsfolge 19.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringlichkeitsentscheidung zur Aufhebung eines Teils des Beschlusses der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Vorlage vom V/0638/2009 vom 03./07.12.2009 wird genehmigt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen Begründung: Nach § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 GO Abs 1 Satz 3 GO NRW sind der Bezirksvertretung Dring- lichkeitsentscheidungen in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Markus Lewe Anlagen: Dringlichkeitsentscheidung Vorlagen-Nr.: V/0837/2009 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-6041 E-Mail: LembeckA@stadt-muenster.de Datum: 08.12.2009 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Lütke Gasse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0837/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.12.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37