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V/0676/2025

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost

Vorlagen 16.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 20.01.2026, TOP 5.1

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Zuschussliste

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Anlage 1 - Richtlinien

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Anlage A

1790 Zeichen

Anlage A zur V/0676/2025 
Kurzüberblick 
Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Südost für das 2. Halbjahr 2025 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt:  
 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln:  
▪ mit hoher Umwelt- und Naturqualität  
▪ mit breiter Freizeit- und Sportangebot  
▪ mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“  
 
Das Teilziel lautet:  
„Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initi-
ativen im Stadtbezirk Südost.“  
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Im Jahr 2025 wurde ein Budget für 
Transferleistungen in Höhe von 68.402,00 Euro durch die Bezirksvertretung Münster-Südost zur 
Verfügung gestellt. Für das 1. Halbjahr 2025 wurden Zuschüsse in Höhe von 17.590,00 Euro ge-
währt. Für Anträge, die im 2. Halbjahr 2025 gestellt wurden, werden 14.340 Euro gewährt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretung (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von Kin-
dern, Jugendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in 
den Vereinen und Verbänden befassen.

Beschlussvorlage

2365 Zeichen

V/0676/2025 
V/0676/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   20.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in der Anlage 2 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen 
erhalten die Zuschüsse für Jubiläen, besondere Einzelveranstaltungen, gesellschaftliche Anlässe und 
Aktivitäten, die Pflege des Ortsbildes, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen oder für Kulturförderung. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  0101 Bezirksvertretung    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2026 14.340,00  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind die 
Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von Zuschüssen gelten 
die von der Bezirksvertretung Münster-Südost beschlossenen Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage). 
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice  
 
20.01.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Christ  
Telefon: 492-1662 
Christ@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0676/2025 
Die Höhe der Zuschussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem 
Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins sowie des geltend gemachten Bedarfes und 
dem Umfang des Projektes/der Veranstaltung.  
 
Für das 1. Halbjahr 2025 wurden Zuschüsse in Höhe von 17.590 Euro (V/0294/2025) gewährt. Für 
Anträge, die im 2. Halbjahr 2025 gestellt wurden, stehen die Ermächtigungen in Höhe von  14.340 
Euro im Haushaltsjahr 2026 bei der Produktgruppe 0101 „Bezirksvertretung“ zur Verfügung.  
 
Über die beschlossene Zuschusshöhe sowie über die Ablehnung des Antrages (Nr. 11) erhalten die 
betroffenen Vereine eine schriftliche Mitteilung nach Beschlussfassung dieser Vorlage. 
 
 
 
Im Auftrag 
 
gez. 
Schnell 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1  Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige 
Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost  
Anlage 2  Übersicht Anträge

Anlage 2 - Zuschussliste

1020 Zeichen

Anlage 2 zu Vorlage V/0676/2025 
BV Südost - Zuschussliste 2. Halbjahr 2025    
 
 Zweck / Anlass 
Nr.  Verein Mitglieder Jubiläum Einzel-
veran-
staltung 
Besondere 
gesell-
schaftliche 
Anlässe und 
Aktivitäten 
Pflege des 
Orts-
bildes 
Umwelt- und 
Naturschutz-
maßnahmen 
Kultur-
förderung 
Zuschuss 
in € 
1 Bürgerschützen- und Heimatverein Angelmodde 
von 1954 e. V. 443   X    500,00 
2 Jugendfeuerwehr Münster Gruppe 3 
33  
 
 X    740,00 
3 KG Pängelanton von 1932 e. V. 160  X     600,00 
4 Knubbenschützen Münster-Gremmendorf e.V. 
seit 1955 81 X      500,00 
5 KulturVorOrt Wolbeck e. V. 129  X     1.800,00 
6 Niederdeutsche Heimatbühne 160  X    X 700,00 
7 ÖWK St. Nikolaus Wolbeck e.V. 205   X    500,00 
8 Schützenverein Hubertus Angelmodde 1951 e.V.  303 X  X   X 2.000,00 
9 Treffpunkt Waldsiedlung e. V. - Kooperation mit 
dem TSV Angelmodde e. V. 250   X    5.000,00 
10 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. 513 X      2.000,00 
11 XXL-fen Männerballett 15 X      0,00 
 Gesamt beantragt:        14.340,00

Anlage 1 - Richtlinien

3325 Zeichen

Anlage 1 
 
 
 
 
 
 
 
Präambel 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger 
im Stadtbezirk eine besondere Verantwortung für die Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Institutionen. 
 
Sie sieht sich als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützt die vielfä ltigen Projekte, einzelne Veran-
staltungen und besonderen Aktivitäten durch die Bereitstellung von Finanzmitteln. 
 
Transparenz schafft Vertrauen. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Südost hat daher die folgenden 
 
Richtlinien 
 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadt-
bezirk Münster-Südost 
 
beschlossen. 
 
1. Zuschüsse an Vereine, Verbände u nd sonstige Initiativen im Stadtbezirk Münster-Südost werden durch die Be-
zirksvertretung grundsätzlich auf der Basis dieser Richtlinien gewährt. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen ist es, die bezirksbezogenen , der Allgemeinheit dienenden  im Stadtteil 
wirkenden Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen zu fördern 
und zu unterstützen sowie die ehrenamtlichen Tätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. 
Besonders förderungswürdig sind Maßnahmen und Projekte, die Kinder und Jugendliche, ältere Menschen , 
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Migrationshintergrund einbinden. 
 
3. Die Bezirksvertretung gewährt auf der Grundlage des § 37 Abs. 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung NRW in 
Verbindung mit § 21 Abs. 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster auf Antrag Zuschüsse 
 
   für Jubiläen, die durch 10 oder 25 teilbar sind 
   für besondere Einzelveranstaltungen 
   für besondere gesellschaftliche Anlässe und Aktivitäten 
   für die Pflege des Ortsbildes  
   für Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen 
   für Kulturförderung. 
 
Die Anträge müssen begründet werden und sollen vor Durchführung des zu bezuschussenden Ereignisses ei n-
gereicht werden. 
 
4. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden F inanzmitteln und 
der Anzahl der vorliegenden Anträge. Es muss ein Nachweis über die Verwendung des gewährten Zuschusses 
vorgelegt werden. 
 
5. Zuschüsse durch die Bezirksvertretung werden grundsätzlich nicht gewährt, wenn 
 
 eine Einzelförderung durch andere städtische Stellen erfolgt 
 
 Dachverbände Zuschüsse für Mitgliedsvereine erhalten, die diese direkt oder indirekt weitergeben. 
 
6. Projekte, einzelne Veranstaltungen und besondere Aktivitäten werden nur dann gefördert, wenn sie der Allge-
meinheit dienen und stadtteilorientiert durchgeführt werden. 
 
7. Im Rahmen von Jubiläen können auch Veranstaltungen gemäß Ziffer 6 gefördert werden. 
 
8. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. 
 
9. Über die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen wird in geeigneter Weise informiert. Abgabefrist für A n-
träge ist der 31.03. und 30.09. eines jeden Jahres.  Die wiederholte Förderung für den identischen Zweck inne r-
halb eines Kalenderjahres ist ausgeschlossen.  Antragsvordrucke sind in der Bezirksverwaltung Südost und im 
Internet verfügbar. 
 
10.  Die Änderungen der Richtlinien vom 01.07.2008 treten mit Wirkung vom 01.07.2021 in Kraft. 
Bezirksvertretung Münster-Südost

Beratungsverlauf (1)

20.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0676/2025
Typ
Vorlagen
Datum
16.12.2025
Erstellt
11.12.2025 09:59