1878/2019
Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2018 im Stadtbezirk Porz
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BV 7 - Anlage 1 - Unfallhäufungen 2018
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Anlage 1 Standort Stadtteil V erkehrs- unfälle der Kategorie 1 - 4 davon Verkehrs- unfälle mit zu Fuß Gehenden davon Verkehrs- unfälle mit Rad- fahrenden Unfallfolgen (SV - Schwer- verletzte Person / LV - Leicht- verletzte Person Maß- nahmen sind erfolgt Maßnahmen in Vorbereitung / werden geprüft Kreuzung wurde überprüft - keine geeigneten Maßnahmen ersichtlich Bensberger Straße/Anschlussstelle Königsforst- Nord Eil 5 0 0 7 LV X Bergerstraße/Bochumer Straße/ Neue Eiler Straße Eil 7 0 0 1 SV, 6 LV X Deutzer Weg/Steinstraße/Urbacher Weg Porz 4 0 2 3 LV X Frankfurter Straße/Anschlussstelle Lind Süd Lind 8 0 0 1 SV, 8 LV X* Frankfurter Straße/Maarhäuser Weg/ Steinstraße Gremberghoven 11 0 0 13 LV X Heinrich-Steinmann-Straße/Waldstraße Grengel 3 0 0 1 LV X Liburer Landstraße/Wahner Straße Libur 5 0 1 1 SV, 6 LV X Maarhäuser Weg/Steinstraße Gremberghoven 6 1 0 1 SV, 3 LV X Neuenhofstraße/Ettore-Bugatti-Straße/Wilhelm- Jacob-von-der-Wettern-Straße Gremberghoven 6 1 0 1 SV, 5 LV X Siegburger Straße/Allerseelenstraße Poll 3 0 0 2 LV X Kategorie 1 2 3 4 Unfallhäufungsstellen 2018 im Bezirk Porz * mobile Geschwindigkeitskontrollen Unfall mit Getöteten (T) Unfall mit Schwerverletzten (SV) Unfall mit Leichtverletzten (LV) Unfall mit erheblichem Sachschaden
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 660/12 Vorlagen-Nummer 1878/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.06.2019 Unfallhäufungsstellen und tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2018 im Stadtbezirk Porz In der als Anlage beigefügten Liste sind alle Unfallhäufungsstellen des Jahres 2018 im Gebiet des Bezirks Porz aufgeführt. In der Anlage 2 sind die tödlichen Verkehrsunfälle im Bezirk genannt. Zuständig für die erste Auswertung von Verkehrsunfällen ist das Polizeipräsidium Köln. Dort werden alle Unfälle nach den Kriterien Unfallkategorie (Schwere des Unfalles) und Unfalltyp (Konfliktsituation, aus welcher der Unfall entstanden ist) festgehalten. Laut Erlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung vom 11.03.2008 liegt eine Unfallhäufungsstelle innerhalb der 1-Jahres- Betrachtung grundsätzlich dann vor, wenn sich auf einem Knoten oder einer Strecke drei Unfälle der Kategorie 1 – 4 des gleichen Typs ereignen. Sofern dieses Kriterium erreicht ist, wird der Knoten bzw. die Strecke durch die Polizei als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Aufgrund der Verkehrsbelastung ei- nes Knotens kann sich die Anzahl der Unfälle, die zu einer Identifikation als Unfallhäufungsstelle führt, erhöhen. Die Unfallkategorien sind wie folgt aufgeteilt: Kategorie 1: Verkehrsunfall mit Getöteten Kategorie 2: Verkehrsunfall mit Schwerverletzten Kategorie 3: Verkehrsunfall mit Leichtverletzten Kategorie 4: Schwerwiegender Verkehrsunfall mit Sachschaden Kategorien 5 – 7: Sonstige Sachschadenunfälle Nach Meldung der Unfallhäufungsstelle tritt die Unfallkommission, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Köln und der Polizei zusammensetzt, zusammen und entscheidet – meistens unter direkter Beteiligung der Bezirksregierung – über Maßnahmen, die zur Reduzierung des Unfal- laufkommens geeignet sind. Neben den bisherigen Einjahresbetrachtungen meldet die Polizei grundsätzlich seit dem 01.01.2018 Unfälle nach der Dreijahresbetrachtung. Bei dieser Betrachtung sind die Richtwerte für die Meldung als Unfallhäufung sehr niedrig angesetzt. Treten beispielsweise in einem Knoten innerhalb von drei Jahren fünf Unfälle auf, bei denen Radfahrende oder Zu Fuß Gehende leicht verletzt wurden, führt diese Zahl – unabhängig von den Ursachen oder von der Verkehrsbelastung – zur Meldung. Eine Meldung innerhalb der Dreijahresbetrachtung erfolgt ebenfalls, wenn innerhalb dieses Zeitraums in einem Knoten drei Verkehrsteilnehmende schwer verletzt oder getötet wurden. Im Jahr 2018 wurden in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln keine Dreijahresmeldungen für den Bezirk Porz erfasst. Innerhalb der regulären Einjahresbetrachtung wurden zehn Kreuzungen als Unfallhäufungsstelle ge- meldet. Im Kreisverkehr Deutzer Weg/Steinstraße/Urbacher Weg beruhten drei Unfälle darauf, dass Autofah- rende, die in den Kreisel einfuhren mit vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmenden im Kreisel kolli- dierten. Hier überprüft die Verwaltung die Markierung und lässt sie bei Bedarf auffrischen. 2 Die Unfälle in der Frankfurter Straße/Marhäuser Weg/Steinstraße waren darauf zurückzuführen, dass Linksabbiegende von der Steinstraße in die Frankfurter Straße mit dem Gegenverkehr kollidierten oder Geradeausfahrende aus der Steinstraße entgegen dem Rotsignal in die Kreuzung einfuhren. Die Kreuzung wurde in den letzten Jahren mehrfach signaltechnisch untersucht und verbessert. Einfache Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sind nicht mehr ersichtlich. Eine deutliche Reduzie- rung der Verkehrsunfälle ist allenfalls durch den geplanten vierspurigen Ausbau der Frankfurter Stra- ße mit Zuschlagung der Verkehrsfläche zu erwarten. Im Bereich der Liburer Landstraße/Wahner Straße waren drei Verkehrsunfälle darauf zurückzuführen, dass Pkw-Fahrende, die aus der Wahner Straße ausfuhren, den Vorrang der Verkehrsteilnehmenden auf der Sankt-Sebastianus-Straße missachteten. Die Unfallkommission kam bei der Besprechung dieser Kreuzung zu dem Ergebnis, dass die vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge auf der Sankt- Sebastianus-Straße möglicherweise im Tunnel schlecht zu erkennen waren. Die Verwaltung be- schloss daher, die Beleuchtung im Tunnel auch zukünftig tagsüber einzuschalten. Bisher wurde das Licht tagsüber gelöscht. Im Bereich der Neuenhofstraße/Ettore-Bugatti-Straße/Wilhelm-Jakob-von-der-Wettern-Straße beruh- ten die Unfälle mehrheitlich darauf, dass Verkehrsteilnehmende, die aus der Ettore-Bugatti-Straße oder aus der Wilhelm-Jakob-von-der-Wettern-Straße ausfuhren, den Vorrang der Verkehrsteilneh- menden auf der Neuenhofstraße missachteten. Die Verwaltung ließ hier die beeinträchtigten Markie- rungen auffrischen. Die Unfälle in der Einmündung Siegburger Straße/Allerseelenstraße waren auf Missachtung der Vor- fahrt von Verkehrsteilnehmenden, die aus der Allerseelenstraße auf die Siegburger Straße einbogen, zurückzuführen. Die Unfallkommission kam bei einem Ortstermin zu dem Ergebnis, dass die Fahrrad- furt im Ausfahrtbereich der Allerseelenstraße stark beeinträchtigt war und veranlasste die Auffri- schung. Weitere angemessene Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit waren nicht er- sichtlich. Im Jahr 2018 ereignete sich im Stadtbezirk Porz ein tödlicher Verkehrsunfall. Vermutlich infolge eines Fahrfehlers kollidierte ein Motorradfahrer mit einer Ampel und wurde dabei tödlich verletzt. Dieser Unfall wäre mit verkehrstechnischen Maßnahmen nicht zu verhindern gewesen. Anlagen: 1. Unfallhäufungsstellen 2018 im Bezirk Porz 2. Tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2018 im Stadtbezirk Porz
BV 7 - Anlage 2 - Tödliche Verkehrsunfälle 2018
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Anlage 2 Datum Uhrzeit Bezirk Straße Beteiligung (Alter) Folgen Ursache 14.10.2018 15:17 7 (Porz) Hauptstraße/Karlstraße Krad (38) 1T (38) Alleinunfall - möglicherweise Fahrfehler - ausbrechenes Krad kollidiert mit Ampel Krad - Motorradfahrende Person T - Getötete Person Tödliche Verkehrsunfälle des Jahres 2018 im Stadtbezirk Porz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (19)
- Bensberger Straße
- Bergerstraße
- Neue Eiler Straße
- Frankfurter Straße
- Steinstraße
- Liburer Landstraße
- Neuenhofstraße
- Siegburger Straße
- Wahner Straße
- Sankt-Sebastianus-Straße
- Allerseelenstraße
- Deutzer Weg
- Maarhäuser Weg
- Von-der-Wettern-Straße
- Bochumer Straße
- Urbacher Weg
- Hauptstraße
- Waldstraße
- Karlstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1878/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 06.06.2019
- Erstellt
- 27.05.2019 14:32