AN/1885/2017
Ersetzungsantrag zur Beschlussvorlage 3041/2017, Weiterführung des kommunalen Wohnungsbauförderprogramms 2017 bis 2021
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SPD Änderungsantrag nach § 13
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An den Vorsitzenden des Ausschusses Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.12.2017 AN/1885/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 Ersetzungsantrag zur Beschlussvorlage 3041/2017, Weiterführung des kommunalen Wohnungsbauförderprogramms 2017 bis 2021 Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Ersetzungsantrag zu v.g. Beschlussvorlage aufzunehmen. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Ende des I. Quartals 2018 das kommu- nale Wohnungsbauförderprogramm unter Berücksichtigung folgender Prämissen neu zu fassen: 1. Ziel ist die Schaffung von 6.000 neuen Wohnungen pro Jahr. Davon sollen 2.000 öffentlich gefördert sein. 2. Für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 ist daher ein Woh- nungsbaufonds in Höhe von 500 Millionen Euro aufzulegen, d.h. 100 Millionen Euro pro Jahr. - 2 - Aufgaben des Wohnungsbaufonds sind folgende: a) Sicherung einer kommunalen Förderung für Neubauwohnungen und Woh- nungen im Bestand bei nicht ausreichender Landesförderung durch Darle- hen und Zuschussgewährung für Tilgungsnachlässe entsprechend den Konditionen der Landesförderung; b) zusätzliche kommunale Darlehensförderung; c) Subventionierung des Erwerbs nichtstädtischer Grundstücke durch Inves- toren, verbunden mit der Verpflichtung zur Errichtung öffentlich geförder- ter Wohnungen. Die bisherigen Förderbedingungen sind dabei so zu ver- bessern (z.B. Erhöhung des Zuschusses), dass dieser Förderbestandteil ef- fektiver greift; d) Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen bei Bestandsmietwohnun- gen. Die bisherigen Förderbedingungen sind dabei so zu verbessern, dass dieser Förderbestandteil greift. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den Ankauf von Miet- und Belegungsbindungen aktiv anzugehen; e) Preisrabattierungen von z.B. 20 % bei Verkäufen städtischer Grundstücke oder Erbbaurechtsbestellungen an diesen unter der Auflage der Schaffung öffentlich geförderten und/oder preisgedämpften (bis zu 10 €/m² Kaltmie- te) Mietwohnraums; f) Gestellung zusätzlicher kommunaler Bürgschaften für die kommunalen Wohnungsbauunternehmen und Entwicklungsgesellschaften; g) Kapital- oder Grundstückszuführungen an städtische Wohnungsbau- und Entwicklungsgesellschaften, um diese in die Lage zu versetzen, noch mehr Wohnungen als aktuell zu bauen; h) sonstiger Erwerb und Veräußerung von Grundstücken zum Zwecke des Wohnungsbaus, sofern durch den Mitteleinsatz die jährlichen Ziele der Wohnraumförderung prognostisch nicht gefährdet werden und der Liegen- schaftsetat nicht auskömmlich ist; i) ÖPNV-Anschubfinanzierungen bei Wohnungsbauprojekten, sofern durch den Mitteleinsatz die jährlichen Ziele der Wohnraumförderung prognostisch nicht gefährdet werden und der Liegenschaftsetat nicht auskömmlich ist. Sämtliche in einem Jahr nicht verausgabte Mittel für die Wohnraumförderung sind zweckgebunden in das nächste Haushaltsjahr zu übertragen. Jedes Jahr sind haushalterisch neu 100 Millionen Euro bereitzustellen, so dass der Fonds bis Ende 2022 über mindestens 500 Millionen Euro verfügt haben wird. Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Umschichtungen investiver Mittel aus dem Liegenschaftsetat. Die Förderbestandteile des Wohnungsbaufonds sind insbesondere bei den Akteuren des Kölner Wohnungsmarktes aktiv zu bewerben. 3. Es ist des Weiteren auf die Landesregierung Nordrhein-Westfalens und die NRW.BANK einzuwirken, dass die Zielzahl von 2.000 öffentlich geförderten Wohnungen p.a. in Köln auskömmlich, jedenfalls soweit wie möglich, durch Mittel der Landesförderung erreicht wird. - 3 - 4. Für den Rest des Haushaltsjahres 2017 ist das zum 31.12.2016 ausgelaufene Wohnungsbauförderprogramm bis zum 31.12.2017 zu verlängern. Begründung: Die Bevölkerungsprognose 2015 für Köln sagt eine stark wachsende Stadt um ca. 200.000 Einwohner bis 2040 voraus. Bis 2030 brauchen wir 66.000 neue Wohneinheiten. Der Neubau hält bei Weitem nicht mit dem wachsenden Bedarf Schritt. Ein sehr angespannter Wohnungsmarkt ist die Folge. Die Wohnraumbe- darfsrechnung geht von einem aktuellen Bedarf von 6.000 neuen Wohnungen p.a. aus. Nur so ist die Wohnungsnot in Köln wirksam zu begegnen. Bisheriges Ziel ist die Schaffung von 1.000 neuen öffentlich geförderten Woh- nungen pro Jahr. Der eigentliche Bedarf ist jedoch viel höher, da fast jeder zwei- te Kölner einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat. Der Anteil an geförderten Mietwohnungen am Wohnungsbestand beträgt zurzeit 6,8 Prozent, Tendenz sinkend. Bis zum Jahr 2030 wird ein Wegfall von fast 3.500 öffentlich geförderten Wohnungen auf ca. 34.000 prognostiziert – vorausgesetzt, die bisherige Zielzahl von 1.000 neu bezugsfertigen öffentlich geförderten Woh- nungen pro Jahr wird erreicht. Daher muss es das Ziel sein, 2.000 öffentlich ge- förderte Wohnungen pro Jahr zu errichten. Die neue Landesregierung hat die Mittel der Wohnraumförderung von 1,1 Mrd. Euro auf 800 Mio. Euro gekürzt, darunter Mittel für die Mietwohnungsförderung von 700 Mio. Euro auf 500 Mio. Euro. Dem gilt es einen kommunalen Wohnungs- baufonds in Höhe von 500 Mio. Euro (100 Mio. Euro p.a., Dauer von 5 Jahren) entgegenzusetzen, das neben den bisherigen, aber verbesserten Fördertatbe- ständen neue bzw. wiedereingeführte Fördertatbestände wie z.B. Preisrabattie- rungen bei Grundstücksverkäufen, kommunale Darlehen und Bürgschaften, Kapi- tal- und Immobilienzuführungen enthält. Gleichwohl darf das Land NRW nicht aus der Pflicht gelassen werden, für Köln genügend Mittel für den öffentlich geförder- ten Wohnungsbau bereit zu stellen. Auf die Landesregierung und die NRW.BANK ist entsprechend einzuwirken. Die Mittelbereitstellung erfolgt – ergänzend zu den eingeplanten Haushaltsmitteln für die Wohnraumförderung – aus den regelmäßigen haushalterischen Über- schüssen aus den Grundstücksveräußerungen und Minderausgaben bei den Grundstückserwerben im Liegenschaftsetat. Weitere haushalterische Umstruktu- rierungen zur Finanzierung dieser vordringlichen Aufgabe der Wohnraumbeschaf- fung sind im Bedarfsfall vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1885/2017
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 12.12.2017
- Erstellt
- 12.12.2017 11:55