Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe - Stellungnahme Stadt Köln zum dritten Planentwurf eingereicht
Mitteilung Ausschuss 0668/2025 vom 11.03.2025
Stand: Am 01.04.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/151/2 Vorlagen-Nummer 11.03.2025 0668/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit 20.03.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 20.03.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.03.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.03.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 24.03.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.03.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 24.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.04.2025 Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe - Stellungnahme Stadt Köln zum dritten Planentwurf eingereicht Die Regionalplanung ist ein Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung einer Pla- nungsregion. Sie konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Landesent- wicklungsplan (LEP) für Nordrhein-Westfalen vorgegeben sind. Die Inhalte des Regionalplans sind von den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit sowie von den unterschiedlichen Trägern der Fachplanung wie der Wasserwirtschaft, der Verkehrs- planung, des Naturschutzes oder der Landwirtschaft im Rahmen der nachfolgenden Planun- gen zu beachten bzw. zu berücksichtigen und schaffen Planungssicherheit für diese. Für die inhaltliche Planerarbeitung ist die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde zuständig, der Regionalrat Köln ist beschlussfassendes Gremium. Das Verfahren zur Aufstel- lung bzw. Änderung von Regionalplänen richtet sich nach den maßgeblichen Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes (§7 ff. ROG). Es besteht die Möglichkeit, einzelne Themen aus der Gesamtplanung auszuklammern und in begründeten Fällen in sogenannten Sachlichen Teilplänen zu behandeln. 2 Im Regierungsbezirk Köln befinden sich derzeit der Regionalplan sowie die Sachlichen Teil- pläne „Nichtenergetische Rohstoffe“ und „Erneuerbare Energien“ im Aufstellungsverfahren (s. Vorlage Nr. 1272/2024). Die beschriebenen Regionalplanverfahren werden durch die Stadt Köln aktiv und konstruktiv begleitet. Hierbei sind die maßgeblichen programmatischen Zielsetzungen, Konzepte und Planwerke der Stadt (bspw. Stadtstrategie, Köln klimaneutral 2035) sowie die in der Vergan- genheit eingereichten Stellungnahmen zu den vorgenannten Regionalplanverfahren wie be- schrieben leitend. Aufstellung Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe Der Sachliche Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe steuert die räumliche Rohstoffsicherung und -gewinnung nichtenergetischer Bodenschätze (Lockergesteine) sowie die anschließende Rekultivierung dieser Flächen. Dazu werden zeichnerisch und textlich „Bereiche für die Siche- rung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten bzw. mit räumlicher Ausschlusswirkung festgelegt. Ziel ist es, mit der Festlegung von ausreichend BSAB-Flächen einen Versorgungszeitraum von mindes- tens 20 Jahren für sämtliche Lockergesteine zu gewährleisten. Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2024 den dritten Planentwurf zur Aufstellung des Regionalplanes Köln, Teilplan NR zur öffentlichen Auslegung bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 51/2024). In der Zeit vom 13.01.2025 bis zum 13.02.2025 hatten die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berühr- ten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW Gelegenheit zur Stel- lungnahme. Die Fachverwaltung hat im Rahmen dieser dritten öffentlichen Auslegung den Planentwurf auf Grundlage der städtischen Stellungnahmen aus den Jahren 2020 und 2024 geprüft und ent- sprechend Stellung genommen. Diese Stellungnahme der Stadt Köln zum dritten Entwurf Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe wird den zuständigen Gremien des Rates mit dieser Mitteilung zur Kenntnis gegeben. Eingereichte Stellungnahmeinhalte Stadt Köln im Rahmen der dritten Offenlage Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz Die Stellungnahme zum zweiten Planentwurf Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe vom 18.06.2024 hat weiterhin Bestand. (s. Vorlage Nr. 2266/2024) Träger der Landschaftsplanung BSAB - L 44 Gemäß der Abwägung erfolgt keine über die bestehende Planfeststellung hinausgehende Ausweisung als BSAB. Somit wird der vorgeschlagenen Abwägung in diesem Punkt gefolgt. BSAB - L 45 In der Abwägung zum dritten Planentwurf wird begründet, dass die bestehenden NSGs (N6 „Kiesgrube Meschenich“ und N7 „Vogelacker“) deutlich außerhalb des prüfrelevanten Radius von 300 m liegen. Die in Vorbereitung befindliche Fläche zur Ausweisung eines neuen NSGs Arbeitstitel „Auf dem Dreissiger“ grenzt unmittelbar an den Zaun der bestehenden Abgrabungsfläche im Sü- den an. […] Sofern der prüfungsrelevante Radius von 300 m eingehalten wird, bestehen aus fachlicher Sicht darüber hinaus keine weiteren Prüferfordernisse. Sollte der Abstand von 300 m unterschritten sein, ist dieser Sachverhalt in der Umweltprüfung noch zu überprüfen. BSAB - L 46 In der Abwägung zum dritten Planentwurf wird begründet, dass die Erweiterungsfläche „ange- sichts der naturschutzfachlichen Bedeutung im Zuge der regionalplanerischen Rekultivie- rungsplanung überlagernd als „Bereiche zum Schutz der Natur festgelegt“ wird. Ebenfalls wird begründet, dass der Standort im Sinne des gesamträumlichen Planungskon- zeptes für die zeichnerische Festlegung eines BSAB geeignet ist (s. Prüfbogen Suchraum S- 3 081-KKS-1), so dass gegen die Erweiterungsfläche keine grundsätzlichen Bedenken mehr er- hoben werden und dem Abwägungsvorschlag gefolgt wird. Weiterer Hinweis zu BSAB - L 45 Nördlich dieser Fläche liegen die Planungsräume der Entflechtungsstraße Rondorf und der Trasse StadtBahn Süd. Für die Entflechtungsstraße Köln Rondorf wird derzeit das Planfest- stellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln durchgeführt. Gez. Haack
Beratungsverlauf
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20.03.2025
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
20.03.2025
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
20.03.2025
TOP 10.2.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
20.03.2025
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
20.03.2025
Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit
TOP 7.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
24.03.2025
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
24.03.2025
TOP 10.2.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
24.03.2025
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
24.03.2025
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
27.03.2025
TOP 18.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
27.03.2025
TOP 10.2.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
01.04.2025 zuletzt
TOP 10.2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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