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0668/2025

Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe - Stellungnahme Stadt Köln zum dritten Planentwurf eingereicht

Mitteilung Ausschuss 11.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 01.04.2025, TOP 10.2.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

6036 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/2 
 
Vorlagen-Nummer 11.03.2025 
 0668/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit 20.03.2025 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 20.03.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.03.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.03.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 24.03.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.03.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 24.03.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 24.03.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 27.03.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.03.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 01.04.2025 
 
Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe - Stellungnahme 
Stadt Köln zum dritten Planentwurf eingereicht 
Die Regionalplanung ist ein Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung einer Pla-
nungsregion. Sie konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Landesent-
wicklungsplan (LEP) für Nordrhein-Westfalen vorgegeben sind. Die Inhalte des Regionalplans 
sind von den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit sowie 
von den unterschiedlichen Trägern der Fachplanung wie der Wasserwirtschaft, der Verkehrs-
planung, des Naturschutzes oder der Landwirtschaft im Rahmen der nachfolgenden Planun-
gen zu beachten bzw. zu berücksichtigen und schaffen Planungssicherheit für diese.  
Für die inhaltliche Planerarbeitung ist die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde 
zuständig, der Regionalrat Köln ist beschlussfassendes Gremium. Das Verfahren zur Aufstel-
lung bzw. Änderung von Regionalplänen richtet sich nach den maßgeblichen Bestimmungen 
des Raumordnungsgesetzes (§7 ff. ROG). Es besteht die Möglichkeit, einzelne Themen aus 
der Gesamtplanung auszuklammern und in begründeten Fällen in sogenannten Sachlichen 
Teilplänen zu behandeln.

2 
 
Im Regierungsbezirk Köln befinden sich derzeit der Regionalplan sowie die Sachlichen Teil-
pläne „Nichtenergetische Rohstoffe“ und „Erneuerbare Energien“ im Aufstellungsverfahren (s. 
Vorlage Nr. 1272/2024). 
Die beschriebenen Regionalplanverfahren werden durch die Stadt Köln aktiv und konstruktiv 
begleitet. Hierbei sind die maßgeblichen programmatischen Zielsetzungen, Konzepte und 
Planwerke der Stadt (bspw. Stadtstrategie, Köln klimaneutral 2035) sowie die in der Vergan-
genheit eingereichten Stellungnahmen zu den vorgenannten Regionalplanverfahren wie be-
schrieben leitend.  
Aufstellung Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe 
Der Sachliche Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe steuert die räumliche Rohstoffsicherung 
und -gewinnung nichtenergetischer Bodenschätze (Lockergesteine) sowie die anschließende 
Rekultivierung dieser Flächen. Dazu werden zeichnerisch und textlich „Bereiche für die Siche-
rung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ (BSAB) als Vorranggebiete mit der 
Wirkung von Eignungsgebieten bzw. mit räumlicher Ausschlusswirkung festgelegt. Ziel ist es, 
mit der Festlegung von ausreichend BSAB-Flächen einen Versorgungszeitraum von mindes-
tens 20 Jahren für sämtliche Lockergesteine zu gewährleisten. 
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2024 den dritten 
Planentwurf zur Aufstellung des Regionalplanes Köln, Teilplan NR zur öffentlichen Auslegung 
bzw. Veröffentlichung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 51/2024). In der Zeit vom 
13.01.2025 bis zum 13.02.2025 hatten die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berühr-
ten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW Gelegenheit zur Stel-
lungnahme. 
Die Fachverwaltung hat im Rahmen dieser dritten öffentlichen Auslegung den Planentwurf auf 
Grundlage der städtischen Stellungnahmen aus den Jahren 2020 und 2024 geprüft und ent-
sprechend Stellung genommen. Diese Stellungnahme der Stadt Köln zum dritten Entwurf 
Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe wird den zuständigen Gremien des Rates mit 
dieser Mitteilung zur Kenntnis gegeben.  
Eingereichte Stellungnahmeinhalte Stadt Köln im Rahmen der dritten Offenlage 
Untere Bodenschutzbehörde und Grundwasserschutz 
Die Stellungnahme zum zweiten Planentwurf Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe 
vom 18.06.2024 hat weiterhin Bestand. (s. Vorlage Nr. 2266/2024) 
Träger der Landschaftsplanung 
BSAB - L 44 
Gemäß der Abwägung erfolgt keine über die bestehende Planfeststellung hinausgehende 
Ausweisung als BSAB. Somit wird der vorgeschlagenen Abwägung in diesem Punkt gefolgt. 
BSAB - L 45 
In der Abwägung zum dritten Planentwurf wird begründet, dass die bestehenden NSGs (N6 
„Kiesgrube Meschenich“ und N7 „Vogelacker“) deutlich außerhalb des prüfrelevanten Radius 
von 300 m liegen. 
Die in Vorbereitung befindliche Fläche zur Ausweisung eines neuen NSGs Arbeitstitel „Auf 
dem Dreissiger“ grenzt unmittelbar an den Zaun der bestehenden Abgrabungsfläche im Sü-
den an. […] Sofern der prüfungsrelevante Radius von 300 m eingehalten wird, bestehen aus 
fachlicher Sicht darüber hinaus keine weiteren Prüferfordernisse. Sollte der Abstand von 300 
m unterschritten sein, ist dieser Sachverhalt in der Umweltprüfung noch zu überprüfen. 
BSAB - L 46  
In der Abwägung zum dritten Planentwurf wird begründet, dass die Erweiterungsfläche „ange-
sichts der naturschutzfachlichen Bedeutung im Zuge der regionalplanerischen Rekultivie-
rungsplanung überlagernd als „Bereiche zum Schutz der Natur festgelegt“ wird.  
Ebenfalls wird begründet, dass der Standort im Sinne des gesamträumlichen Planungskon-
zeptes für die zeichnerische Festlegung eines BSAB geeignet ist (s. Prüfbogen Suchraum S-

3 
 
081-KKS-1), so dass gegen die Erweiterungsfläche keine grundsätzlichen Bedenken mehr er-
hoben werden und dem Abwägungsvorschlag gefolgt wird.  
Weiterer Hinweis zu BSAB - L 45 
Nördlich dieser Fläche liegen die Planungsräume der Entflechtungsstraße Rondorf und der 
Trasse StadtBahn Süd. Für die Entflechtungsstraße Köln Rondorf wird derzeit das Planfest-
stellungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln durchgeführt. 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (12)

20.03.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
20.03.2025 Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.03.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.04.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0668/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
11.03.2025
Erstellt
05.03.2025 09:42