BKA 0802
Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN vom 02.03.2023: Mögliche PFAS-Kontaminationen der Tagebaurestseen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 10.1 Anfrage Bd. 90DIE GRÜNEN 02.03.2023)
4049 Zeichen
Betreff: Anfrage zum Braunkohlenausschuss am 17.03.2023: Mögliche PFAS-Kontaminationen der Tagebaurestseen Sehr geehrter Herr Götz, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses am 17.03.2023 aufzunehmen: „Stellt die Chemikaliengruppe der PFAS eine Gefahr für die Wasserqualität der Tagebauseen dar?“ Sachverhalt: Zu den Chemikalien, die sich nicht in der Umwelt abbauen lassen, gehören die sogenannten PFAS, per- und polyfluorierte Produkte, die mehr als 10.000 Stoffe umfassen. Nach investigativen Recherchen sind offenbar viele Orte in Deutschland und Europa mit PFAS belastet, teils sogar verseucht. https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/pfas-chemikalien-deutschland- 101.html Diese Stoffgruppe wird in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt, etwa in Kochgeschirr, Regenbekleidung, Kosmetik und in Industrieprodukten. Auch PFAS- haltige Löschschäume führen nach Bränden zu einer Verseuchung mit der Chemikalie wie z.B. am Flughafen Düsseldorf nachgewiesen. Schwerpunkte der Belastung liegen u.a. in den rheinnahmen Planungsräumen der Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf. Zu den Emittenten gehört die Firma Lanxess (Leverkusen) als Hersteller von PFAS. Über die Kläranlage Leverkusen-Bürrig leitet die Firma Currenta PFAS-haltiges Abwasser in den Rhein ein. Nach Recherchen des WDR handelt es sich dabei um im Regionalrat Köln Bezirksregierung, Raum H 455 Zeughausstraße 2-10 50667 Köln gruene.regionalrat-koeln@gmx.de www.gruene-regionalrat-koeln.de Köln, den 02.03.2023 An den Vorsitzenden im Braunkohlenausschuss Herrn Stefan Götz Bezirksregierung Köln 50667 Köln große Mengen oberhalb der vom LANUV festgelegten Orientierungswerte. Laut Aussagen des BUND wurde auch PFAS-haltiges Löschwasser ohne Genehmigung eingeleitet. Daher wurden die Orientierungswerte des Ablaufes der Kläranlage fast täglich überschritten. https://www.bund-nrw.de/presse/detail/news/currenta-explosion-bund-stellt- strafanzeige/ Wegen der Gefahren durch PFAS hatte das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz für den Ablauf der Kläranlage vor Jahren nach den festgestellten Grundwasserverseuchungen der Möhne und Ruhr ein Orientierungswert von 1 Mikrogram pro Liter oder 35 Gramm pro Tag festgelegt. Unter Berücksichtigung dieser Punkte ergeben sich folgende Fragen an die Bezirksregierung Köln: 1) Leiten neben der Firma Currenta weitere Firmen über die Kläranlage Leverkusen-Bürrig Stoffe der PFAS-KIasse ein? 2) Gibt es weitere Direkteinleiter von PFAS-haltigen Abwässern oberhalb der RWTL-Entnahme in den Rhein? 3) Warum wurden das dauerhafte Überschreiten des Orientierungswertes von 1 µg /l oder 35 g/d für PFAS von der Bezirksregierung Köln gebilligt? 4) Seit wann wusste die Bezirksregierung Köln, dass die Orientierungswerte nicht eingehalten wurden? 5) Was unternimmt die Bezirksregierung, damit die Orientierungswerte in Zukunft eingehalten werden? 6) Was bedeuten diese Grenzwertüberschreitungen für die Entnahme von Rheinwasser für die Tagebauseen? 7) Sind im Flussverlauf oberhalb der Entnahmestelle der geplanten Rheinwassertransportleitung weitere Einleiter (Direkt und Indirekteinleiter) oder andere Einleitungen der PFAS zu erwarten oder bekannt? 8) Wie kann verhindert werden, dass PFAS-haltiges Rheinwasser für die Rheinwassertransportleitung genutzt wird bzw. wie kann es aufbereitet wird? 9) Welche Mengen (m³) der Rheinwasserströme können maximal behandelt werden? 10) Wird das Kontrollsystem zur Güteüberwachung des Rheinwassers ausgeweitet um Schäden am Grundwasserkörper im Bereich der Tagebaue, Trinkwassereinzugsbereich und der Feuchtgebiete zu verhindern bzw. diesen vorzubeugen? Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus. Horst Lamberts, Fraktionsvorsitzender Ute Sickelmann, stellv. Fraktionsvorsitzende Mit freundlichen Grüßen Horst Lambertz Fraktionsvorsitzender der Grünen im Braunkohlenausschuss Köln
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN vom 02.03.2023: Mögliche PFAS-Kontaminationen der Tagebaurestseen)
7381 Zeichen
Seite 1 von 4 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0802 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 25.07.2023 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 17.03.2023 10.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN vom 02.03.2023: Mögliche PFAS-Kontaminationen der Tagebaurestseen Beschlussvorschlag: Zur Kenntnisnahme Erläuterungen: Zu den Fragen 1, 2 und 7 (bekannte Einleiter) 1) Leiten neben der Firma Currenta weitere Firmen über die Kläranlage Leverkusen-Bürrig Stoffe der PFAS-KIasse ein? 2) Gibt es weitere Direkteinleiter von PFAS-haltigen Abwässern oberhalb der RWTL-Entnahme in den Rhein? 7) Sind im Flussverlauf oberhalb der Entnahmestelle der geplanten Rheinwassertransportlei - tung weitere Einleiter (Direkt und Indirekteinleiter) oder andere Einleitungen der PFAS zu erwarten oder bekannt? Im Landtagsbericht MMV17/6518 ist sowohl die PFAS-Einleitungssituation des Standortes Currenta als auch die Situation in NRW umfänglich dargestellt. Der Bericht ist abrufbar unter: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6518.pdf Ausführungen bezüglich der PFAS-Einleitung der Kläranlage Leverkusen Bürrig sind dem Kapitel „PFAS-Einleitung Kläranlage Leverkusen-Bürrig“ ab Seite 9 zu entnehmen. Zu den Fragen 3 bis 6 (Bewertung Emissionswerte/Immissionswerte) 3) Warum wurden das dauerhafte Überschreiten des Orientierungswertes von 1 µg /l oder 35 g/d für PFAS von der Bezirksregierung Köln gebilligt? Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0802 Seite 2 von 4 4) Seit wann wusste die Bezirksregierung Köln, dass die Orientierungswerte nicht eingehalten wurden? 5) Was unternimmt die Bezirksregierung, damit die Orientierungswerte in Zukunft eingehalten werden? Wie in dem Landtagsbericht MMV17-6518 erläutert, gibt es aktuell keine rechtliche Grundlage für die Anordnung einer weitergehenden Reduzierung von PFAS. Bezüglich der sogenannten Orientierungswerte führt der Landtagsbericht auf Seite 17 aus: „In der Vergangenheit wurden vom Landesumweltamt (LANUV) NRW PFAS-Orientierungs- werte für die Abwasser-Einleitungen entwickelt. Diese Orientierungswerte sind aber keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte und können deshalb nicht von der Genehmigungsbe - hörde gegenüber dem Betreiber mit Rechtsmitteln durchgesetzt werden. …“ Ergänzend ist auf Seite 7: „Reduzierungsmaßnahmen können folglich bislang prinzipiell nur im Dialog mit den Betrei - bern auf den Weg gebracht werden. Daher sind auch höhere Einträge möglich, wenn auch fachlich ausdrücklich nicht erwünscht.“ Bezogen auf das Trinkwasser führt der o.g. Landtagsbericht aus: „Im Uferfiltrat und im angereicherten Grundwasser entlang des Rheins und entlang der Ruhr können PFAS-Verbindungen teilweise in geringen Konzentrationen festgestellt werden, die i.d.R. bereits vor der Aufbereitung im Wasserwerk sowohl deutlich unterhalb der geltenden LWTW und GOW sowie unterhalb des neuen Parameterwertes für die Summe der PFAS in der EU-TWRL liegen. Durch die anschließende Aufbereitung (z.B. Aktivkohleadsorption) kön- nen die PFAS fast vollständig aus dem Wasser entfernt werden. Lediglich die kurzkettigen und nur schwer aus dem Wasser zu entfernenden PFAS-Verbin - dungen PFBA und PFBS aus dem Oberflächengewässer können in Einzelfällen auch im Trinkwasser in extrem geringer Konzentrationen, meistens im einstelligen Nanogrammbe - reich (< 0,01 μg/l) nachgewiesen werden. Die Messwerte liegen damit beispielsweise noch unterhalb der bereits niedrigen analytischen Bestimmungsgrenze der amtlichen Abwasserüberwachung in Leverkusen-Bürrig.“ Wie im Landtagsbericht MMV17/6518 dargestellt, stellen die NRW-Orientierungswerte keine Grenz- werte dar, die von der Behörde gefordert werden können, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. Ebenso gibt es keinen verbindlich festgelegten Stand der Technik, der von der Behörde gefordert werden könnte. Gewässerseitig, aber auch bezüglich des Trinkwassers wurden im Rhein bisher auch keine Grenz - werte überschritten, die ein behördliches Eingreifen am Standort Leverkusen erforderlich ermöglicht hätten. Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0802 Seite 3 von 4 Insoweit können nur im Rahmen eines Dialoges mit den Abwassereinleitern weitere freiwillige Maß- nahmen abgestimmt werden. Mit dem Chempark Leverkusen finden bereits seit vielen Jahren regelmäßige Gespräche statt, in denen mögliche PFAS-Reduzierungsmöglichkeiten diskutiert werden. Dies ist auch im Landtagsbericht MMV17-6518 ab Seite 9 ausführlich erläutert. Dort sind auch die bereits erfolgten Minderungen dargestellt. Auch im Jahr 2022 hat die Bezirksregierung Köln am Standort Gespräche zur PFAS-Minderung geführt, bei denen über Ergebnisse an einer Versuchs - anlage am Standort informiert wurde. Aufgrund der positiven Versuchsergebnisse soll bei einer Pro- duktionsfirma eine grundlegende Optimierung der bereits vorhandenen Abwasservorbehandlungs - anlage für den relevanten Abwasserstrom durchgeführt werden. Entsprechend dem vorgestellten Zeitplan ist unter Berücksichtigung der Bestellung, Lieferung, Montage und Probebetrieb vorgese - hen, dass die neue Anlage zur erheblichen Reduzierung der PFAS-Frachten im 1. Quartal 2024 in Betrieb genommen wird. Zu den Fragen 6, 8, 9 und 10 (Behandlung von Rheinwasser für die Restseebefüllung) 6) Was bedeuten diese Grenzwertüberschreitungen für die Entnahme von Rheinwasser für die Tagebauseen? 8) Wie kann verhindert werden, dass PFAS-haltiges Rheinwasser für die Rheinwassertrans - portleitung genutzt wird bzw. wie kann es aufbereitet wird? 9) Welche Mengen (m³) der Rheinwasserströme können maximal behandelt werden? 10) Wird das Kontrollsystem zur Güteüberwachung des Rheinwassers ausgeweitet um Schäden am Grundwasserkörper im Bereich der Tagebaue, Trinkwassereinzugsbereich und der Feuchtgebiete zu verhindern bzw. diesen vorzubeugen? Je nach Verwendungszweck des Rheinwassers und alternativen Wassers (z.B. aus der nachlaufen- den Sümpfung), also zur Infiltration in die Grundwasserleiter, zur Direkteinleitung in die Oberflächen- gewässer oder zur Befüllung des Tagebausees bestehen unterschiedliche Qualitätsanforderungen. Hierzu werden schutzgutbezogene Bewertungsansätze in einem regelmäßig zu überarbeitenden Rheinwassergütebericht erarbeitet. Darin werden auch die möglichen Auswirkungen der unter - schiedlichen Wasserbeschaffenheiten auf die Schutzgüter untersucht. Insbesondere zu berücksich- tigen ist, dass das Rheinwasser eine andere Zusammensetzung als das Sümpfungswasser, insbe - sondere auch eine anthropogene Grundbelastung beispielsweise mit organischen Spurenstoffen aufweist, die u.U. eine für den jeweiligen Verwendungszweck angepasste Aufbereitung – z.B. als Trinkwasser – notwendig machen. Fachliche Grundlagen, die für die Beantwortung der oben genannten Fragen erforderlich sind, wer- den derzeit noch erarbeitet. Die Fragen, ob und ggf. wie eine Aufbereitung stattfinden soll, werden im Rahmen des konkreten Entnahme- bzw. Einleitverfahrens zu klären sein. Anlage(n): 1. Anl. zu TOP 10.1 Anfrage Bd. 90DIE GRÜNEN 02.03.2023 Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0802 Seite 4 von 4
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0802
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 17.03.2023
- Erstellt
- 08.03.2023 18:00