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BKA 0802

Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN vom 02.03.2023: Mögliche PFAS-Kontaminationen der Tagebaurestseen

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 17.03.2023

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 17.03.2023, TOP 10.1

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 10.1 Anfrage Bd. 90DIE GRÜNEN 02.03.2023)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN vom 02.03.2023: Mögliche PFAS-Kontaminationen der Tagebaurestseen)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anl. zu TOP 10.1 Anfrage Bd. 90DIE GRÜNEN 02.03.2023)

4049 Zeichen

Betreff: Anfrage zum Braunkohlenausschuss am 17.03.2023:  
 
Mögliche PFAS-Kontaminationen der Tagebaurestseen 
 
 
Sehr geehrter Herr Götz, 
 
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des 
Braunkohlenausschusses am 17.03.2023 aufzunehmen:  
 
„Stellt die Chemikaliengruppe der PFAS eine Gefahr für die Wasserqualität der 
Tagebauseen dar?“  
 
Sachverhalt: 
 
Zu den Chemikalien, die sich nicht in der Umwelt abbauen lassen, gehören die 
sogenannten PFAS, per- und polyfluorierte Produkte, die mehr als 10.000 Stoffe 
umfassen. Nach investigativen Recherchen sind offenbar viele Orte in 
Deutschland und Europa mit PFAS belastet, teils sogar verseucht. 
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/pfas-chemikalien-deutschland-
101.html 
Diese Stoffgruppe wird in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt, etwa in 
Kochgeschirr, Regenbekleidung, Kosmetik und in Industrieprodukten. Auch 
PFAS- haltige Löschschäume führen nach Bränden zu einer Verseuchung mit der 
Chemikalie wie z.B. am Flughafen Düsseldorf nachgewiesen. Schwerpunkte der 
Belastung liegen u.a. in den rheinnahmen Planungsräumen der 
Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf.  
Zu den Emittenten gehört die Firma Lanxess (Leverkusen) als Hersteller von 
PFAS.   
Über die Kläranlage Leverkusen-Bürrig leitet die Firma Currenta PFAS-haltiges 
Abwasser in den Rhein ein. Nach Recherchen des WDR handelt es sich dabei um 
 
 
 
 
 
im Regionalrat Köln 
 
Bezirksregierung, Raum H 455 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
 
gruene.regionalrat-koeln@gmx.de 
www.gruene-regionalrat-koeln.de 
 
Köln, den 02.03.2023 
 
An den 
Vorsitzenden im Braunkohlenausschuss 
Herrn Stefan Götz 
Bezirksregierung Köln 
50667 Köln

große Mengen oberhalb der vom LANUV festgelegten Orientierungswerte. Laut 
Aussagen des BUND wurde auch PFAS-haltiges Löschwasser ohne Genehmigung 
eingeleitet. Daher wurden die Orientierungswerte des Ablaufes der Kläranlage 
fast täglich überschritten. 
https://www.bund-nrw.de/presse/detail/news/currenta-explosion-bund-stellt-
strafanzeige/ 
Wegen der Gefahren durch PFAS hatte das Landesamt für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz für den Ablauf der Kläranlage vor Jahren nach den 
festgestellten Grundwasserverseuchungen der Möhne und Ruhr ein 
Orientierungswert von 1 Mikrogram pro Liter oder 35 Gramm pro Tag 
festgelegt. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Punkte ergeben sich folgende Fragen an die 
Bezirksregierung Köln: 
 
1) Leiten neben der Firma Currenta weitere Firmen über die Kläranlage 
Leverkusen-Bürrig Stoffe der PFAS-KIasse ein? 
2) Gibt es weitere Direkteinleiter von PFAS-haltigen Abwässern oberhalb der 
RWTL-Entnahme in den Rhein? 
3) Warum wurden das dauerhafte Überschreiten  des Orientierungswertes 
von 1 µg /l oder 35 g/d für PFAS von der Bezirksregierung Köln gebilligt? 
4) Seit wann wusste die Bezirksregierung Köln, dass die Orientierungswerte 
nicht eingehalten wurden?  
5) Was unternimmt die Bezirksregierung, damit die Orientierungswerte in 
Zukunft eingehalten werden? 
6) Was bedeuten diese Grenzwertüberschreitungen für die Entnahme von 
Rheinwasser für die Tagebauseen?  
7) Sind im Flussverlauf oberhalb der Entnahmestelle der geplanten 
Rheinwassertransportleitung weitere Einleiter (Direkt und Indirekteinleiter) oder 
andere Einleitungen der PFAS zu erwarten oder bekannt? 
8) Wie kann verhindert werden, dass PFAS-haltiges Rheinwasser für die 
Rheinwassertransportleitung genutzt wird bzw. wie kann es aufbereitet wird? 
9) Welche Mengen (m³) der Rheinwasserströme können maximal behandelt 
werden? 
10) Wird das Kontrollsystem zur Güteüberwachung des Rheinwassers 
ausgeweitet um Schäden am Grundwasserkörper im Bereich der Tagebaue, 
Trinkwassereinzugsbereich und der Feuchtgebiete zu verhindern bzw. diesen 
vorzubeugen? 
 
Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus. 
 
Horst Lamberts, Fraktionsvorsitzender 
Ute Sickelmann, stellv. Fraktionsvorsitzende 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Horst Lambertz

Fraktionsvorsitzender der Grünen im Braunkohlenausschuss Köln

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN vom 02.03.2023: Mögliche PFAS-Kontaminationen der Tagebaurestseen)

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Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0802 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 25.07.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 17.03.2023 10.1 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage der Fraktion Bd. 90/DIE GRÜNEN vom 02.03.2023: Mögliche PFAS-Kontaminationen 
der Tagebaurestseen 
 
Beschlussvorschlag: 
Zur Kenntnisnahme 
 
 
Erläuterungen: 
 
Zu den Fragen 1, 2 und 7 (bekannte Einleiter) 
 
1) Leiten neben der Firma Currenta weitere Firmen über die Kläranlage Leverkusen-Bürrig 
Stoffe der PFAS-KIasse ein? 
 
2) Gibt es weitere Direkteinleiter von PFAS-haltigen Abwässern oberhalb der RWTL-Entnahme 
in den Rhein? 
 
7) Sind im Flussverlauf oberhalb der Entnahmestelle der geplanten Rheinwassertransportlei -
tung weitere Einleiter (Direkt und Indirekteinleiter) oder andere Einleitungen der PFAS zu 
erwarten oder bekannt? 
 
 
Im Landtagsbericht MMV17/6518 ist sowohl die PFAS-Einleitungssituation des Standortes Currenta 
als auch die Situation in NRW umfänglich dargestellt.  
 
Der Bericht ist abrufbar unter: 
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-6518.pdf 
Ausführungen bezüglich der PFAS-Einleitung der Kläranlage Leverkusen Bürrig sind dem Kapitel 
„PFAS-Einleitung Kläranlage Leverkusen-Bürrig“ ab Seite 9 zu entnehmen. 
Zu den Fragen 3 bis 6 (Bewertung Emissionswerte/Immissionswerte)  
 
3) Warum wurden das dauerhafte Überschreiten des Orientierungswertes von 1 µg /l oder 35 
g/d für PFAS von der Bezirksregierung Köln gebilligt?

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0802 Seite 2 von 4 
 
4) Seit wann wusste die Bezirksregierung Köln, dass die Orientierungswerte nicht eingehalten 
wurden?  
 
5) Was unternimmt die Bezirksregierung, damit die Orientierungswerte in Zukunft eingehalten 
werden? 
 
 
Wie in dem Landtagsbericht MMV17-6518 erläutert, gibt es aktuell keine rechtliche Grundlage für 
die Anordnung einer weitergehenden Reduzierung von PFAS.  
 
Bezüglich der sogenannten Orientierungswerte führt der Landtagsbericht auf Seite 17 aus:  
 
„In der Vergangenheit wurden vom Landesumweltamt (LANUV) NRW PFAS-Orientierungs-
werte für die Abwasser-Einleitungen entwickelt. Diese Orientierungswerte sind aber keine 
rechtlich verbindlichen Grenzwerte und können deshalb nicht von der Genehmigungsbe -
hörde gegenüber dem Betreiber mit Rechtsmitteln durchgesetzt werden. …“ 
 
Ergänzend ist auf Seite 7:  
 
„Reduzierungsmaßnahmen können folglich bislang prinzipiell nur im Dialog mit den Betrei -
bern auf den Weg gebracht werden. Daher sind auch höhere Einträge möglich, wenn auch 
fachlich ausdrücklich nicht erwünscht.“ 
 
Bezogen auf das Trinkwasser führt der o.g. Landtagsbericht aus: 
 
„Im Uferfiltrat und im angereicherten Grundwasser entlang des Rheins und entlang der Ruhr 
können PFAS-Verbindungen teilweise in geringen Konzentrationen festgestellt werden, die 
i.d.R. bereits vor der Aufbereitung im Wasserwerk sowohl deutlich unterhalb der geltenden 
LWTW und GOW sowie unterhalb des neuen Parameterwertes für die Summe der PFAS in 
der EU-TWRL liegen. Durch die anschließende Aufbereitung (z.B. Aktivkohleadsorption) kön-
nen die PFAS fast vollständig aus dem Wasser entfernt werden. 
 
Lediglich die kurzkettigen und nur schwer aus dem Wasser zu entfernenden PFAS-Verbin -
dungen PFBA und PFBS aus dem Oberflächengewässer können in Einzelfällen auch im 
Trinkwasser in extrem geringer Konzentrationen, meistens im einstelligen Nanogrammbe -
reich (< 0,01 μg/l) nachgewiesen werden. 
 
Die Messwerte liegen damit beispielsweise noch unterhalb der bereits niedrigen analytischen 
Bestimmungsgrenze der amtlichen Abwasserüberwachung in Leverkusen-Bürrig.“ 
 
Wie im Landtagsbericht MMV17/6518 dargestellt, stellen die NRW-Orientierungswerte keine Grenz-
werte dar, die von der Behörde gefordert werden können, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. 
Ebenso gibt es keinen verbindlich festgelegten Stand der Technik, der von der Behörde gefordert 
werden könnte.  
Gewässerseitig, aber auch bezüglich des Trinkwassers wurden im Rhein bisher auch keine Grenz -
werte überschritten, die ein behördliches Eingreifen am Standort Leverkusen erforderlich ermöglicht 
hätten.

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0802 Seite 3 von 4 
Insoweit können nur im Rahmen eines Dialoges mit den Abwassereinleitern weitere freiwillige Maß-
nahmen abgestimmt werden. 
 
Mit dem Chempark Leverkusen finden bereits seit vielen Jahren regelmäßige Gespräche statt, in 
denen mögliche PFAS-Reduzierungsmöglichkeiten diskutiert werden.  
 
Dies ist auch im Landtagsbericht MMV17-6518 ab Seite 9 ausführlich erläutert. Dort sind auch die 
bereits erfolgten Minderungen dargestellt. Auch im Jahr 2022 hat die Bezirksregierung Köln am 
Standort Gespräche zur PFAS-Minderung geführt, bei denen über Ergebnisse an einer Versuchs -
anlage am Standort informiert wurde. Aufgrund der positiven Versuchsergebnisse soll bei einer Pro-
duktionsfirma eine grundlegende Optimierung der bereits vorhandenen Abwasservorbehandlungs -
anlage für den relevanten Abwasserstrom durchgeführt werden. Entsprechend dem vorgestellten 
Zeitplan ist unter Berücksichtigung der Bestellung, Lieferung, Montage und Probebetrieb vorgese -
hen, dass die neue Anlage zur erheblichen Reduzierung der PFAS-Frachten im 1. Quartal 2024 in 
Betrieb genommen wird. 
 
 
Zu den Fragen 6, 8, 9 und 10 
(Behandlung von Rheinwasser für die Restseebefüllung) 
 
6) Was bedeuten diese Grenzwertüberschreitungen für die Entnahme von Rheinwasser für die 
Tagebauseen?  
 
8) Wie kann verhindert werden, dass PFAS-haltiges Rheinwasser für die Rheinwassertrans -
portleitung genutzt wird bzw. wie kann es aufbereitet wird? 
 
9) Welche Mengen (m³) der Rheinwasserströme können maximal behandelt werden? 
 
10) Wird das Kontrollsystem zur Güteüberwachung des Rheinwassers ausgeweitet um Schäden 
am Grundwasserkörper im Bereich der Tagebaue, Trinkwassereinzugsbereich und der 
Feuchtgebiete zu verhindern bzw. diesen vorzubeugen? 
 
Je nach Verwendungszweck des Rheinwassers und alternativen Wassers (z.B. aus der nachlaufen-
den Sümpfung), also zur Infiltration in die Grundwasserleiter, zur Direkteinleitung in die Oberflächen-
gewässer oder zur Befüllung des Tagebausees bestehen unterschiedliche Qualitätsanforderungen. 
Hierzu werden schutzgutbezogene Bewertungsansätze in einem regelmäßig zu überarbeitenden 
Rheinwassergütebericht erarbeitet. Darin werden auch die möglichen Auswirkungen der unter -
schiedlichen Wasserbeschaffenheiten auf die Schutzgüter untersucht. Insbesondere zu berücksich-
tigen ist, dass das Rheinwasser eine andere Zusammensetzung als das Sümpfungswasser, insbe -
sondere auch eine anthropogene Grundbelastung beispielsweise mit organischen Spurenstoffen 
aufweist, die u.U. eine für den jeweiligen Verwendungszweck angepasste Aufbereitung – z.B. als 
Trinkwasser – notwendig machen.  
 
Fachliche Grundlagen, die für die Beantwortung der oben genannten Fragen erforderlich sind, wer-
den derzeit noch erarbeitet. Die Fragen, ob und ggf. wie eine Aufbereitung stattfinden soll, werden 
im Rahmen des konkreten Entnahme- bzw. Einleitverfahrens zu klären sein. 
 
Anlage(n): 
1. Anl. zu TOP 10.1 Anfrage Bd. 90DIE GRÜNEN 02.03.2023

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0802 Seite 4 von 4

Beratungsverlauf (1)

17.03.2023 Braunkohlenausschuss
TOP 10.1
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0802
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
17.03.2023
Erstellt
08.03.2023 18:00