V/0411/2009
Umbau der Westhoffstraße einschließlich Kanalbau im Zuge der Zentrumserweiterung Kinderhaus
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Ergänzungsvorlage V/0411/2009/1
4194 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Vorlagen-Nr.: V/0411/2009/1 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: Betrifft Umbau der Westhoffstraße einschließlich Kanalbau im Zuge der Zentrumserweiterung Kinderhaus - Baubeschluss - Beratungsfolge 29.09.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1) Die vorhandene Trennkanalisation wird auf Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Plan Nr. W-129 Blatt 1 vom 14.05.2009) umgebaut und durch Kanäle für die Straßenentwässerung ergänzt. 2) Die Westhoffstraße, Kristiansandstraße, Langebusch und Am Burloh werden auf der Grundla- ge des Lageplans des Tiefbauamtes Reg.Nr.: 9917 Blatt 1(1) vom 10.06.09 ausgebaut. Der Ausbau zu 1) und 2) steht unter dem Vorbehalt, dass der Investor gegenüber der Stadt ein liegenschaftliches Angebot in notarieller Form unterbreitet hat. Begründung: Die öffentliche Beschlussvorlage V/0411/2009 „Umbau der Westhoffstraße einschließlich Kanalbau im Zuge der Zentrumserweiterung Kinderhaus“ wurde am 16.06.2009 in der Bezirksregierung Münster Nord beraten und sollte am 23.06.2009 in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen beschlossen werden. Die Bezirksvertretung Münster Nord hat die Anhörung zu der Vorlage mehrheitlich mit folgendem Zusatz abgeschlossen: „Der Ausbau steht unter dem Vorbehalt, dass eine liegenschaftliche Vereinbarung/Vertrag mit dem Investor abgeschlossen Ist“. Der von der Bezirksvertretung Münster Nord beschlossene Zusatz führt dazu, dass die Stadt Münster vor Baubeginn und vor Einziehung (Straßen- und Wegegesetz NRW) der Westhoffstraße den Grundstückskaufvertrag abschließen müsste und somit über die noch gewidmete Straßenflä- che der Westhoffstraße verfügen würde. Diese Verfahrensweise birgt jedoch Gefahren und Risiken: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 25.08.2009 V/0411/2009/1 - 2 - V/0411/2009/1 Eine öffentliche Verkehrsfläche kann nicht zur Durchführung von baulichen Erweiterungsmaßnah- men verkauft werden, solange sie gewidmet ist. Sowohl das Bebauungsplanänderungsverfahren als auch das Einziehungsverfahren sollte ohne Vorabbindung durch eine Grundstücksveräußerung durchgeführt werden. In einem Planänderungsverfahren könnte eine Vorabbindung zur Unwirk- samkeit des Bebauungsplanes führen; da Widmung und Einziehung planakzessorisch sind, könnte die Nichtigkeit eines Planänderungsverfahrens auch zur Nichtigkeit der Einziehung führen. Im Üb- rigen wird die Stadt unglaubwürdig, wenn sie vor Abschluss eines Verfahrens mit Bürgerbeteili- gung vollendete Tatsachen schafft. Es wird daher empfohlen, vor Abschluss des Planänderungsverfahrens und des Einziehungsver- fahrens keine Grundstückskaufverträge über öffentliche Verkehrsflächen zur Durchführung bauli- cher Erweiterungen abzuschließen. Auch der Abschluss eines Grundstückskaufvertrages unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn ein straßenrechtliches Ein- ziehungsverfahren für die Verkehrsfläche bestandskräftig abgeschlossen ist, schafft aus dortiger Sicht mehr Probleme und keine Zeitersparnis. Vor diesem Hintergrund strebt das Amt 23 die Abgabe eines Kaufangebotes an, das die Stadt erst dann annehmen wird, wenn die Westhoffstraße nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW einge- zogen ist. Die Abgabe des Kaufangebotes durch den Investor soll nach der Sitzung des Rates am 30.09.2009 erfolgen, für die die Verwaltung eine Vorlage vorlegen wird. Das Einziehungsverfahren ist bereits eingeleitet. Wegen gesetzlicher Fristen ist mit seinem Ab- schluss frühestens Anfang Januar 2010 zu rechnen. In seiner Sitzung am 24.06.2009 hat der Rat die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes ab- schließend sowie den Bebauungsplan Nr. 515 als Satzung beschlossen. Mit Schreiben vom 03.09.2009 hat die BZR die Flächennutzungsplan-Änderung genehmigt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 25.09.2009 ist die FNP-Änderung wirksam geworden und der Bebauungsplan Nr. 515 in Kraft getreten. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Kristiansandstraße
- Westhoffstraße
- Am Burloh
- Kinderhaus
- Langebusch
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0411/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37