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V/0411/2009

Umbau der Westhoffstraße einschließlich Kanalbau im Zuge der Zentrumserweiterung Kinderhaus

Vorlagen 27.05.2009

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 16.06.2009, TOP 3.8

Ergänzungsvorlage V/0411/2009/1

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Ergänzungsvorlage V/0411/2009/1

4194 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0411/2009/1  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umbau der Westhoffstraße einschließlich Kanalbau im Zuge der Zentrumserweiterung Kinderhaus
- Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.09.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1)  Die vorhandene Trennkanalisation wird auf Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster 
aufgestellten Ausführungsplanung (Plan Nr. W-129 Blatt 1 vom 14.05.2009) umgebaut und 
durch Kanäle für die Straßenentwässerung ergänzt. 
 
2) Die Westhoffstraße, Kristiansandstraße, Langebusch und Am Burloh werden auf der Grundla-
ge des Lageplans des Tiefbauamtes Reg.Nr.: 9917 Blatt 1(1) vom 10.06.09 ausgebaut. 
 
Der Ausbau zu 1) und 2) steht unter dem Vorbehalt, dass der Investor gegenüber der Stadt ein 
liegenschaftliches Angebot in notarieller Form unterbreitet hat. 
 
 
Begründung: 
Die öffentliche Beschlussvorlage V/0411/2009 „Umbau der Westhoffstraße einschließlich Kanalbau 
im Zuge der Zentrumserweiterung Kinderhaus“ wurde am 16.06.2009 in der Bezirksregierung 
Münster Nord beraten und sollte am 23.06.2009 in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz 
und Bauwesen beschlossen werden. 
 
Die Bezirksvertretung Münster Nord hat die Anhörung zu der Vorlage mehrheitlich mit folgendem 
Zusatz abgeschlossen: 
 
„Der Ausbau steht unter dem Vorbehalt, dass eine liegenschaftliche Vereinbarung/Vertrag mit dem 
Investor abgeschlossen Ist“. 
 
Der von der Bezirksvertretung Münster Nord beschlossene Zusatz führt dazu, dass die Stadt 
Münster vor Baubeginn und vor Einziehung (Straßen- und Wegegesetz NRW) der Westhoffstraße 
den Grundstückskaufvertrag abschließen müsste und somit über die noch gewidmete Straßenflä-
che der Westhoffstraße verfügen würde. 
 
Diese Verfahrensweise birgt jedoch Gefahren und Risiken: 
492 66 00 
 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.08.2009 
V/0411/2009/1

- 2 - 
V/0411/2009/1 
 
Eine öffentliche Verkehrsfläche kann nicht zur Durchführung von baulichen Erweiterungsmaßnah-
men verkauft werden, solange sie gewidmet ist. Sowohl das Bebauungsplanänderungsverfahren 
als auch das Einziehungsverfahren sollte ohne Vorabbindung durch eine Grundstücksveräußerung 
durchgeführt werden. In einem Planänderungsverfahren könnte eine Vorabbindung zur Unwirk-
samkeit des Bebauungsplanes führen; da Widmung und Einziehung planakzessorisch sind, könnte 
die Nichtigkeit eines Planänderungsverfahrens auch zur Nichtigkeit der Einziehung führen. Im Üb-
rigen wird die Stadt unglaubwürdig, wenn sie vor Abschluss eines Verfahrens mit Bürgerbeteili-
gung vollendete Tatsachen schafft. 
 
Es wird daher empfohlen, vor Abschluss des Planänderungsverfahrens und des Einziehungsver-
fahrens keine Grundstückskaufverträge über öffentliche Verkehrsflächen zur Durchführung bauli-
cher Erweiterungen abzuschließen. Auch der Abschluss eines Grundstückskaufvertrages unter der 
aufschiebenden Bedingung, dass der Vertrag erst wirksam wird, wenn ein straßenrechtliches Ein-
ziehungsverfahren für die Verkehrsfläche bestandskräftig abgeschlossen ist, schafft aus dortiger 
Sicht mehr Probleme und keine Zeitersparnis. 
 
Vor diesem Hintergrund strebt das Amt 23 die Abgabe eines Kaufangebotes an, das die Stadt erst 
dann annehmen wird, wenn die Westhoffstraße nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW einge-
zogen ist. Die Abgabe des Kaufangebotes durch den Investor soll nach der Sitzung des Rates am 
30.09.2009 erfolgen, für die die Verwaltung eine Vorlage vorlegen wird.  
 
Das Einziehungsverfahren ist bereits eingeleitet. Wegen gesetzlicher Fristen ist mit seinem Ab-
schluss frühestens Anfang Januar 2010 zu rechnen. 
 
In seiner Sitzung am 24.06.2009 hat der Rat die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes ab-
schließend sowie den Bebauungsplan Nr. 515 als Satzung beschlossen. Mit Schreiben vom 
03.09.2009 hat die BZR die Flächennutzungsplan-Änderung genehmigt. Mit der Veröffentlichung 
im Amtsblatt am 25.09.2009 ist die FNP-Änderung wirksam geworden und der Bebauungsplan Nr. 
515 in Kraft getreten. 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (1)

16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Kristiansandstraße
  • Westhoffstraße
  • Am Burloh
  • Kinderhaus
  • Langebusch

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0411/2009
Typ
Vorlagen
Datum
27.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37