2441/2021
Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Vergabe von Planungsleistungen zur Einrichtung von Mobilstationen an Haltestellen der DB AG
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Es handelt sich um einen reinen Bedarfsfeststellungsbeschluss, ohne inhaltliches Abstimmungserfordernis. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, füge n Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/1 Vorlagen-Nummer 2441/2021 Freigabedatum 18.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Vergabe von Planungsleistungen zur Einrichtung von Mobilstationen an Haltestellen der DB AG Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss stellt den Bedarf zur externen Vergabe von Planungsleistungen zur Einrich- tung von Mobilstationen im Bereich von Haltestellen der Deutsche Bahn AG in Höhe von ca. 100.000 € fest und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens. Verkehrsausschuss 31.08.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rd. 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln hat gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG (DB) sowie der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) im Jahr 2019 eine „Smart-City“-Partnerschaft ins Leben gerufen (vgl. Mitteilung „SmartCity Memorandum of Understanding“; Vorlagen-Nr. 3422/2019). Im Rahmen dieser auf drei Jahre angelegten Zusammenarbeit wurden verschiedene Projekte identifiziert, die man im Rahmen der Projektlaufzeit gemeinsam entwickeln und umsetzen will. Eines dieser Projekte ist die Einrichtung von Mobilstationen an allen 29 DB-Haltestellen im Stadtgebiet. Davon ausgenommen sind der Haupt- bahnhof Köln sowie die Bahnhöfe Deutz/Messe und Flughafen Köln/Bonn. In unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Deutz/Messe ist bereits die Mobilstation Charles-de-Gaulle-Platz vorhanden, die im Rahmen eines separaten, zeitlich befristeten Projektes am Ottoplatz zu einer Mobilitäts- und Logistikstation ergänzt wird (vgl. Vorlagen-Nr. 1738/2021). Das Vorhaben deckt sich außerdem mit dem Auftrag des Rates, ein flächendeckendes Netz an Mo- bilstationen zu errichten. Der Rat der Stadt Köln hat hierzu in seiner Sitzung am 10.09.2020 unter TOP 10.6 den „Aufbau eines stadtweiten Netzes von Mobilstationen“ (Vorlagen-Nr. 2212/2020) be- schlossen. In dem Beschluss heißt es unter anderem: „Die bereits laufenden Projekte zur Einrichtung von Mobilstationen, die in der Begründung aufgeführt sind, werden weiterverfolgt, umgesetzt und ab- geschlossen.“ 3 Die Erweiterung von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs zu Mobilstationen im Allge- meinen und der DB-Stationen im Stadtgebiet im Besonderen stellt eine wichtige Möglichkeit dar, die Nutzungsquoten der umwelt- und umfeldfreundlichen Verkehrsmittel weiter zu erhöhen. Sie trägt ferner dem zunehmenden intermodalen Verkehrsverhalten der Bevölkerung durch eine Bün- delung der Mobilitätsangebote Rechnung. Die planvolle Ordnung der einzelnen Angebote führt gleichzeitig zu einem attraktiveren städtebaulichen Erscheinungsbild der Standorte, was sich wiede- rum positiv auf die Nutzung der örtlichen Mobilitätsangebote auswirken kann. Eine wichtige Grundlage für die Einrichtung von Mobilstationen an den DB-Stationen stellt das im Auftrag der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) erstellte, verbundweite Konzept zur Errichtung von Mobilstationen aus dem Jahr 2018 dar. Weil das NVR-Gutachten einigen DB-Standorten bereits at- testiert hat, alle Mindestanforderungen einer Mobilstation - gemäß NVR-Definition - zu erfüllen, haben die „Smart-City“-Partner unter Federführung der Stadt Köln bereits folgende DB Standorte durch die Errichtung einer analogen Informationsstele im Landesdesign „mobil.nrw“ als Mobilstationen ausge- wiesen: 1. Bahnhof Köln-Mülheim 2. Bahnhof Ehrenfeld 3. Bahnhof Köln-West 4. Porz-Wahn 5. Köln-Airport Businesspark 6. Blumenberg 7. Worringen 8. Steinstraße 9. Bahnhof Lövenich (Stelenplanung erfolgt über S.U.N.-Kooperation mit REK) Es hat sich dabei gezeigt, dass die Einrichtung von Mobilstationen im Bestand in einer Großstadt wie Köln, in der bereits viele verschiedene Mobilitätsangebote nebeneinander bestehen, nicht trivial ist. Eine konsequente und idealtypische räumliche Bündelung ist aufgrund der hohen Flächenkonkurrenz vielerorts nur mit umfangreichen und aufwändigen Umgestaltungsmaßnahmen umsetzbar und daher für die angestrebte zügige und flächendeckende Einrichtung von Mobilstationen im Stadtgebiet keine echte Option. Das bloße Aufstellen einer Informationsstele an einem geeigneten Standort im Haltestellenumfeld greift wiederum zu kurz, um dem jeweiligen Standort eine neue Qualität zu verleihen, die mit einer Mobilstation gemeinhin assoziiert wird. Aus diesem Grund sollen auch die bereits mit einer Informati- onsstele ausgestatteten DB-Standorte (s. o.) planerisch erneut betrachtet werden. Ziel der externen Beauftragung von Planungsleistungen Es soll ein pragmatischer Ansatz verfolgt werden, der den oben genannten sowie weiteren prakti- schen Erfahrungen Rechnung trägt, indem eine ausgewogene Balance zwischen zügiger Umsetzung auf der einen Seite und der planvollen Schaffung zusätzlicher Qualitäten auf der anderen Seite ge- funden wird. Dies bedeutet konkret, dass für jeden Standort ein Beschilderungskonzept erstellt werden soll, wel- ches neben der Aufstellung einer Informationsstele auch die Kennzeichnung der mobilstationsrele- vanten Angebote vor Ort mittels geeigneter Beschilderung umfasst. Angebote, die nicht in direkter Sichtbeziehung zueinander stehen, sollen außerdem mittels geeigneter Wegweisung in einen ge- meinsamen räumlichen Kontext gebracht werden. Zeitgleich mit der Beschilderung sollen außerdem planerisch und baulich einfach zu realisierende zusätzliche Angebote in möglichst unmittelbarer Nähe zu den Stelenstandorten geplant und umge- setzt werden, zum Beispiel: Abstellplätze für Sonderfahrräder, diskriminierungsfreie Aufstellflächen für free-float Sharingangebote (ausgenommen Carsharing) oder auch Sitzgelegenheiten. Neben der qua- 4 litativen Aufwertung des Angebots sollen diese Maßnahmen auch das unmittelbare Stelenumfeld als Ankerpunkt der Mobilstation stärken. Alle Angebote, deren Planung und Umsetzung einen höheren Grad an Abstimmungs- und oder Ge- nehmigungserfordernissen aufweisen – beispielsweise stationäres Carsharing, E-Ladeinfrastruktur, anbieterneutrale Paketboxen etc. – sollen konzeptionell mit bedacht, aber planerisch nur soweit be- trachtet werden, dass hinreichend konkrete Vorüberlegungen für eine spätere räumliche Verortung getroffen werden, die dann im Rahmen anderer, sektoraler Ausbauprogramme (z. B. Carsharing- Konzept, Ladesäuleninfrastrukturkonzept o. Ä.) realisiert werden können. Folgende Stationen sollen – neben den oben aufgeführten DB-Haltestellen – gemäß der zuvor ge- nannten Kriterien planerisch betrachtet werden: 1. Bf. Porz 2. Bf. Süd 3. Buchforst S-Bahn 4. Chorweiler 5. Chorweiler Nord 6. Dellbrück S-Bahn 7. Frankfurter Str. 8. Geldernstr/Parkgürtel 9. Hansaring 10. Köln Trimbornstr. 11. Köln Volkhovener Weg 12. Köln-Holweide 13. Köln-Müngersdorf TPK 14. Köln-Stammheim 15. Longerich S-Bahn 16. Nippes S-Bahn 17. Weiden West 18. Chempark Die Auftragnehmenden können in nennenswertem Umfang auf Vorarbeiten und Erfahrungen der Verwaltung und anderer Partner zurückgreifen, die diese – sowohl im Rahmen der Einrichtung erster Mobilstationen im Stadtgebiet als auch in inhaltlich verwandten Projekten – haben. Zu erwähnen ist beispielhaft die Ausweisungspraxis von Flächen für Sharing-Angebote im Bereich der Altstadt oder des Kolumbaviertels oder auch die Bemaßung, das Design und die Ausführung von Mobilstationsste- len sowie weiterer Beschilderungselemente. Die bauliche Herstellung der Barrierefreiheit ist nicht Gegenstand der Planungen, da die derzeit an den Standorten eventuell noch notwendigen baulichen Anpassungen zur Gewährleistung einer voll- ständigen Barrierefreiheit bereits durchweg projektiert sind. Als Grundlage für die Beschilderung und Wegweisung soll der Gestaltungsleitfaden „mobil.nrw“ des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. die konkretisierte Auslegung des Leitfadens gemäß etablierter Praxis in Köln dienen. Kosten Der mit der Planung einer solch großen Anzahl an Mobilstationen verbundene Arbeitsumfang kann mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht zeitnah in Eigenleistung durch die Verwaltung erfolgen und bedarf daher der Vergabe an externe Dienstleistende. Die Gesamtkosten für die Planungsleistungen entsprechend des oben skizzierten Leistungsbildes belaufen sich gemäß Kostenschätzung, inklusive eines 10%igen Sicherheitsaufschlags, auf ca. 84.000 € netto bzw. ca. 100.000 € brutto. 5 Arbeitspaket Arbeits tage Kosten, netto (Tagessatz à 740 €) AP 1: Grundlagenermittlung und Vorarbeiten 15 11.100 € AP 2: Ermittlung und Abstimmung der Bedarfe 15 11.100 € AP 3: Erstellung standortbezogener Entwurfspläne 25 18.500 € AP 4: Förderanträge/Gestattungsverträge 10 7.400 € AP 5: Erstellung standortspezifischer Ausführungspläne 25 18.500 € AP 6: Mitwirkung bei der Vergabe 5 3.700 € AP 7: Vorbereitung der Vergabe 5 3.700 € AP 8: Abstimmungen, Berichtswesen, Druckkosten pauschal 2.500 € Summe 100 76.500 € 10% Sicherheitszuschlag 7.650 € GESAMTSUMME 84.150 € Finanzierung Für die externe Vergabe von Planungsleistungen zur Einrichtung von Mobilstationen an Haltestellen der DB AG stehen die erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von rd. 100.000 € im Haus- haltsplan-Entwurf 2022 ff. im Hj. 2022 im Teilergebnisplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzei- le 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) zur Verfügung. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die Einrichtung von Mobilstationen an allen Haltestellen der DB AG im Stadtgebiet ist ein wichtiger Schritt hin zu einem flächendeckenden Netz an Mobilstationen in Köln. Sie leisten einen wesentlichen Bei- trag, den Umweltverbund weiter zu stärken und sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch (ein- )pendelnden Personen adäquate Alternativen zur Nutzung des privaten PKW zu bieten. Dies trägt u. a. zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestell- te Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Öffentlichkeitsbeteiligung Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 2 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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Anlage 2 14 06.08.2021 143/1 66 über Dezernat III Stellungnahme zur Bedarfsprüfung der Beschlussvorlage Nr. 2441/2021 Bedarfsfeststellungsbeschluss für die externe Vergabe von Planungsleistungen zur Einrichtung von Mobilstationen an Haltestellen der DB AG RPA-Nr.: 0668/2021 Geschätzte Kosten rund 100.000 € brutto Im Rahmen der „Smart-City“-Partnerschaft mit der Deutschen Bahn AG ist beabsichtigt, für die Einrichtung von Mobilstationen an allen DB-Haltestellen im Stadtgebiet, Planungsleistungen extern zu vergeben. Der Planungsauftrag soll darin bestehen, Beschilderungskonzepte und baulich einfach zu realisierende Angebote im Bereich der Stelen, wie Abstellplätze, Aufstellflächen und Sitzgelegenheiten zu planen. Die Fremdvergabe wird damit begründet, dass aufgrund der Vielzahl an Mobilstationen und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand die eigenen personellen Kapazitäten nicht ausreichen, die Planungsleistungen zu erbringen. Für die erforderlichen Planungsleistungen wurden Kosten von 84.150 € netto geschätzt. In dieser Summe ist ein 10%iger Sicherheitsaufschlag (7.650 €) enthalten. Die Gesamtsumme wurde mit einem angesetzten Tagessatz von 740 € netto für 100 Tage ermittelt. Der Zeit- und Kostenansatz sind in der Vorlage nicht näher erläutert. Es wird vorausgesetzt, dass eine Markterkundung stattgefunden hat, um geeignete und interessierte Planer am Markt anzusprechen und einen Wettbewerb durchführen zu können. Anhand der vorliegenden Stellungnahmen und Begründungen ergeben sich bis auf die genannten Hinweise keine erkennbaren Auffälligkeiten die einem Bedarfsfeststellungsbeschluss entgegenstehen. gez. Ralf Jülich ausgefertigt S. Genseke stellv. Amtsleitung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2441/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.08.2021
- Erstellt
- 28.06.2021 16:02