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Fahrradstraßenkonzept Lindenthal

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2179/2023 vom 17.08.2023

Stand: Am 28.08.2023 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage_2_Fahrradstraßen_Lindenthal_final

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    Anlage 2
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Beteiligung von Fachverbänden und Initiativen hat im Runden Tisch Radverkehr stattgefunden. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 2179/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fahrradstraßenkonzept Lindenthal Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der darin ausgewiesenen Fahrradstraßen im Stadtbezirk Lindenthal. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Fahrradstraßenkonzept Lindenthal (siehe Anlage 2) leitet sich aus dem Radverkehrskon- zept Lindenthal (1535/2022) ab. Das Radverkehrskonzept bildet die Zielvorstellung der zu- künftigen Radverkehrshauptrouten ab und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Rad- verkehrs bei zukünftigen Planungen. Durch zukünftige Straßenplanungen auf diesem Netz wird der Zielzustand sukzessive hergestellt. Ziel ist ein zusammenhängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz, das den Bezirk Lindenthal mit den benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf den Radhauptrouten gebündelt werden und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares Netz entstehen. Fahrradstraßen sind eine Führungsform des Radverkehrs auf dem Grünen Netz und bilden somit einen wichtigen Bestandteil des Gesamtradverkehrsnetzes für den Be- zirk Lindenthal. Die Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen ergeben sich aus den Regelwerken und Richtlinien. Fahrradstraßen sollen eine ausreichende Breite aufweisen, sodass Radfahrende in beide Fahrtrichtungen nebeneinander fahren können, eine fahrradfreundliche Oberfläche aufweisen und nach Möglichkeit an Knotenpunkten bevorrechtigt werden, um schnelle und at- traktive Verbindungen für den Radverkehr herzustellen. Diese Standards stellen Qualitäten und damit einen Komfort sicher. In einigen Abschnitten von Fahrradstraßen wird es für die Einhaltung dieser Qualitätsstandards notwendig sein, das Kfz-Parken neu zu ordnen oder um- zuwandeln. Die Umsetzung des Fahrradstraßennetzes ist für die Verwaltung eine Maßnahme mit hoher Priorität. Hierdurch können wichtige Achsen für den Radverkehr gestärkt und weiterentwickelt werden. Fahrradstraße im Sinne der StVO: Fahrradstraßen sind mit Zeichen 244.1 StVO „beschilderte Fahrbahnen, die vor allem dem Radverkehr vorbehalten sind“. Anderer Fahrzeugverkehr (z. B. Auto- und Motorradverkehr) ist nur mit Zusatzzeichen zuzulassen. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden. Diese dürfen neben- einander fahren, auch wenn ein Auto sie dadurch nicht überholen kann. Der vorgeschriebene Überholabstand von mindestens 1,50 Meter muss selbstverständlich auch auf einer Fahr- radstraße eingehalten werden. Fahrradstraßen können eingerichtet werden auf Straßen mit einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraft- fahrzeugverkehr. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begrün- den, dass diese erst mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird. Das Netzkonzept als Zielkonzept: Grundlage der zukünftigen Radverkehrsplanung bildet das Radverkehrskonzept Lindenthal, das Fahrradstraßenkonzept Lindenthal sowie die Schnellen Radverbindungen für Köln (diese werden in einer separaten Vorlage behandelt). Diese Konzepte bilden die Zielvorstellung der zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und sind maßgeblich für die Berücksichtigung des Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Die Radverkehrshauptrouten bilden ein zusammen- hängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz ab, das den Bezirk Lindenthal mit 3 den benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf den Radverkehrshauptrouten gebündelt und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares Netz sichtbar gemacht werden. Das Fahrradstraßenkonzept wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr intensiv mit Bezirksvertreter*innen und Verbänden diskutiert. Zudem wurde das Fahrradstraßennetz mit der KVB vorbesprochen. Im Rahmen der Einzelplanung werden die betroffenen Fachämter und Verkehrsbetriebe bei Bedarf erneut beteiligt. Über den Umsetzungsstand und Einzelpla- nungen wird die Bezirksvertretung im Runden Tisch Radverkehr fortlaufend informiert. Bei umfangreicheren Fahrradstraßenplanungen wird die Bezirksvertretung Lindenthal erneut be- teiligt. Das geplante Fahrradstraßennetz für Lindenthal umfasst 85 Straßen und hat eine Gesamt- länge von ca. 45,5 km. Hinzukommen die bereits in Lindenthal vorhandenen 6 Fahrradstra- ßenkilometer die sich auf 13 Fahrradstraßen erstrecken. Um die besonderen Fahrradstraßenregeln und den Wissensstand der Verkehrsteilnehmenden zu verbessern hat die Stadt Köln am 9. Mai.2023 eine groß angelegte Öffentlichkeitskam- pagne gestartet. Klimabewertung: Das Fahrradstraßenkonzept Lindenthal bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen der Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung von Fahrradstraßen im Bezirk Lindenthal. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate Alternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Fahrradstraßennetz

Beratungsverlauf

  1. 28.08.2023

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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