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2179/2023

Fahrradstraßenkonzept Lindenthal

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 17.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 28.08.2023, TOP 9.1.1

Anlage_2_Fahrradstraßen_Lindenthal_final

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage_2_Fahrradstraßen_Lindenthal_final

8 Zeichen

Anlage 2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

939 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Eine Beteiligung von Fachverbänden und Initiativen hat im Runden Tisch Radverkehr stattgefunden. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5842 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2179/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fahrradstraßenkonzept Lindenthal  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt das angehängte Fahrradstraßenkonzept zur Kenntnis 
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der darin ausgewiesenen Fahrradstraßen 
im Stadtbezirk Lindenthal. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.08.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Fahrradstraßenkonzept Lindenthal (siehe Anlage 2) leitet sich aus dem Radverkehrskon-
zept Lindenthal (1535/2022) ab. Das Radverkehrskonzept bildet die Zielvorstellung der zu-
künftigen Radverkehrshauptrouten ab und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Rad-
verkehrs bei zukünftigen Planungen. Durch zukünftige Straßenplanungen auf diesem Netz 
wird der Zielzustand sukzessive hergestellt. Ziel ist ein zusammenhängendes, durchgehend 
befahrbares Radverkehrsnetz, das den Bezirk Lindenthal mit den benachbarten Stadtteilen 
verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei soll der Radverkehr auf den 
Radhauptrouten gebündelt werden und ein besonders sicher und komfortabel befahrbares 
Netz entstehen. Fahrradstraßen sind eine Führungsform des Radverkehrs auf dem Grünen 
Netz und bilden somit einen wichtigen Bestandteil des Gesamtradverkehrsnetzes für den Be-
zirk Lindenthal.  
 
Die Standards für die Einrichtung von Fahrradstraßen ergeben sich aus den Regelwerken und 
Richtlinien. Fahrradstraßen sollen eine ausreichende Breite aufweisen, sodass Radfahrende 
in beide Fahrtrichtungen nebeneinander fahren können, eine fahrradfreundliche Oberfläche 
aufweisen und nach Möglichkeit an Knotenpunkten bevorrechtigt werden, um schnelle und at-
traktive Verbindungen für den Radverkehr herzustellen. Diese Standards stellen Qualitäten 
und damit einen Komfort sicher. In einigen Abschnitten von Fahrradstraßen wird es für die 
Einhaltung dieser Qualitätsstandards notwendig sein, das Kfz-Parken neu zu ordnen oder um-
zuwandeln. 
Die Umsetzung des Fahrradstraßennetzes ist für die Verwaltung eine Maßnahme mit hoher 
Priorität. Hierdurch können wichtige Achsen für den Radverkehr gestärkt und weiterentwickelt 
werden. 
 
Fahrradstraße im Sinne der StVO: 
Fahrradstraßen sind mit Zeichen 244.1 StVO „beschilderte Fahrbahnen, die vor allem dem 
Radverkehr vorbehalten sind“. Anderer Fahrzeugverkehr (z. B. Auto- und Motorradverkehr) ist 
nur mit Zusatzzeichen zuzulassen. Auf Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 
km/h. Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden. Diese dürfen neben-
einander fahren, auch wenn ein Auto sie dadurch nicht überholen kann. Der vorgeschriebene 
Überholabstand von mindestens 1,50 Meter muss selbstverständlich auch auf einer Fahr-
radstraße eingehalten werden. Fahrradstraßen können eingerichtet werden auf Straßen mit 
einer hohen oder zu erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung 
für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraft-
fahrzeugverkehr. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich dadurch begrün-
den, dass diese erst mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird. 
 
Das Netzkonzept als Zielkonzept: 
Grundlage der zukünftigen Radverkehrsplanung bildet das Radverkehrskonzept Lindenthal, 
das Fahrradstraßenkonzept Lindenthal sowie die Schnellen Radverbindungen für Köln (diese 
werden in einer separaten Vorlage behandelt). Diese Konzepte bilden die Zielvorstellung der 
zukünftigen Radverkehrshauptrouten ab und sind maßgeblich für die Berücksichtigung des 
Radverkehrs bei zukünftigen Planungen. Die Radverkehrshauptrouten bilden ein zusammen-
hängendes, durchgehend befahrbares Radverkehrsnetz ab, das den Bezirk Lindenthal mit

3 
den benachbarten Stadtteilen verbindet und innerbezirkliche Verbindungen anbietet. Dabei 
soll der Radverkehr auf den Radverkehrshauptrouten gebündelt und ein besonders sicher und 
komfortabel befahrbares Netz sichtbar gemacht werden. 
Das Fahrradstraßenkonzept wurde im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr intensiv mit 
Bezirksvertreter*innen und Verbänden diskutiert. Zudem wurde das Fahrradstraßennetz mit 
der KVB vorbesprochen. Im Rahmen der Einzelplanung werden die betroffenen Fachämter 
und Verkehrsbetriebe bei Bedarf erneut beteiligt. Über den Umsetzungsstand und Einzelpla-
nungen wird die Bezirksvertretung im Runden Tisch Radverkehr fortlaufend informiert. Bei 
umfangreicheren Fahrradstraßenplanungen wird die Bezirksvertretung Lindenthal erneut be-
teiligt. 
 
Das geplante Fahrradstraßennetz für Lindenthal umfasst 85 Straßen und hat eine Gesamt-
länge von ca. 45,5 km. Hinzukommen die bereits in Lindenthal vorhandenen 6 Fahrradstra-
ßenkilometer die sich auf 13 Fahrradstraßen erstrecken. 
Um die besonderen Fahrradstraßenregeln und den Wissensstand der Verkehrsteilnehmenden 
zu verbessern hat die Stadt Köln am 9. Mai.2023 eine groß angelegte Öffentlichkeitskam-
pagne gestartet. 
 
Klimabewertung: 
Das Fahrradstraßenkonzept Lindenthal bildet als Zielkonzept einen Rahmen für Maßnahmen 
der Radverkehrsförderung. Der thematische Fokus des Konzepts liegt auf der Realisierung 
von Fahrradstraßen im Bezirk Lindenthal. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine adäquate 
Alternative zur Nutzung des privaten Pkw angeboten, der Umweltverbund wird gestärkt. Dies 
trägt zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss 
als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Fahrradstraßennetz

Beratungsverlauf (1)

28.08.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2179/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
17.08.2023
Erstellt
06.07.2023 13:16