1748/2020
Mitteilung zu Dringlichkeitsentscheidungen während der Corona-Krise
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Anlage 1 - DE Fort Deckstein Sanierung Umkleidebereich
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ev) Vorlagen-Nummer Zu 0868/2020 Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle 1V/52/520 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Sportanlage Fort Deckstein, Köln- Sülz Sanierungsmaßnahmen im Dusch- und Umkleidebereich im Obergeschoß des Fort VI, Militärring Gremium Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2020 Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund der festgestellten Belastungen mit Schimmelpilzen und anorganischen Faserstäuben ist eine sofortige Sanierung der Umkleide und Sanitärbereiche im Obergeschoss der Fortanlage erfor- derlich. Nur nach sofortiger Beseitigung der bestehenden Belastungen ist eine weitere Nutzung der Räumlichkeiten für den Sportbetrieb möglich. Die Vorlage konnte erst erstellt werden, nachdem die unmittelbar notwendigen Arbeiten zur Beseitigung der Belastungen erfasst und beziffert werden konn- ten. Die nächste turnusmäßige erreichbare Sitzung der Bezirksvertretung kann nicht abgewartet wer- den. Beschluss: Wir beauftragen die Verwaltung gemäß $ 36 Abs. 5, Satz 2 der GO NRW mit der sofortigen Sanie- rung der Umkleideräume im Obergeschoss der Fortanlage Fort VI, „Fort Deckstein“ mit voraussichtli- chen Gesamtkosten in Höhe von 170.000,- €. Entsprechende Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Unterhal- tung von Sportstätten Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020, ver- anschlagt. Alternative: Wir lehnen die Sanierung der Räumlichkeiten 0 An der festgestellten Schimmelbefalls ist dann der Umkleidebereich zu sperren und A n Sportbetrieb stehen keine Umkleiden und Dusch- räume mehr zur Verfügung. ‚ Pi Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Tec mul ERS Haushaltsmäßige Auswirkungen [] Nein U Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse U] Nein DU] Ja _% X Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 170.000 € Zuwendungen/Zuschüsse UOlNein U] Ja _% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz &X Nein oO Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) m Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund der festgestellten Belastungen mit Schimmelpilzen und anorganischen Faserstäuben ist eine sofortige Sanierung der Umkleide und Sanitärbereiche im Obergeschoss der Fortanlage erfor- derlich. Nur nach sofortiger Beseitigung der bestehenden Belastungen ist eine weitere Nutzung der Räumlichkeiten für den Sportbetrieb möglich. Die Vorlage konnte erst erstellt werden, nachdem die unmittelbar notwendigen Arbeiten zur Beseitigung der Belastungen erfasst und beziffert werden konn- ten. Die nächste turnusmäßige erreichbare Sitzung der Bezirksvertretung kann nicht abgewartet wer- den. Begründung: Das Fort VI in Köln-Sülz in unmittelbarer Nähe des Decksteiner Weihers, wurde zwischen 1872 — 1876 als Teil des Äußeren Festungsgürtels errichtet. Nach dem 1. Weltkrieg und der Schleifung des Festungsgürtels wurde in den Jahren 1923 — 1927 dort die Grünanlage mit Felsengarten erstellt. Der gesamte Baukörper des alten Forts sowie die Grünanlage stehen unter Denkmalschutz. Auf der denkmalgeschützten Fortanlage wurde 1979 — 1981 ein Aufbau erstellt, in dem die für den Sportbetrieb wichtigen Umkleiden und Duschanlagen sowie eine Platzwartwohnung untergebracht sind. Die Umkleidebereiche sind wesentlicher Teil der Sportanlage „Fort Deckstein“, die unmittelbar 3 vor der Fortanlage in Richtung Militärringstr. liegt. Dieser Aufbau unterliegt ausdrücklich nicht dem Denkmalschutz. In dem reinen Fortbereich befinden sich verschiedene Probenräume, die durch den Verein Popkultur Köln e. V. an verschiedene Nutzer vermietet werden, das Vereinsheim des SC Blau-Weiß Köln, Technikräume sowie Lagerräume für das Sportamt und kleinere Nebenräume. Aufgrund aufgetretener Wasserschäden und dadurch entstandenen Schimmelbefall sind mittlerweile Teilbereiche des Obergeschosses nicht mehr nutzbar. Derzeit können nur noch die Räumlichkeiten im rechten Teil des Aufbaus genutzt werden. In diesem Bereich sind mittlerweile diverse Schäden aufgetreten, die eine sofortige Sanierung erforderlich machen. So wurde in dem Bereich durch einen eingeschalteten Gutachter starker Schimmelbefall festgestellt, der unmittelbare Maßnahmen erfor- dert. Außerdem wurden im Dämmmaterial anorganische Faserstäube festgestellt. Durch die Decken- öffnungen belasten diese Stäube auch die Raumluft in den genutzten Räumen. Um die Nutzung der Umkleiden aufrechterhalten zu können, sind zwingend kurzfristige Sanierungs- maßnahmen erforderlich. Dazu ist eine umfangreiche Schimmelsanierung erforderlich, wozu Rigips- wände und -decken ausgetauscht, der Bodenbelag sowie die Fußleisten erneuert werden müssen. Darüber hinaus sind umfangreiche Reinigungsarbeiten an Fliesen und Armaturen zur Beseitigung des Schimmel- und Bakterienbefalls erforderlich. Nach der aktuellen Kostenermittlung durch die städtische Gebäudewirtschaft belaufen sich die vo- raussichtliche Gesamtkosten der Maßnahme auf rd. 170.000,00 € (brutto). Neben den reinen Baukos- ten in Höhe von 128.000,- (brutto) sind auch Kosten der Vergaben sowie Planungs- und Bauleitkos- ten der Gebäudewirtschaft berücksichtigt. Entsprechende Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Unterhal- tung von Sportstätten Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020, ver- anschlagt. Mittelfristig ist jedoch grundsätzlich die Sanierung der gesamten Fortanlage notwendig. Neben den ausgeführten Problemen im Umkleidebereich sind in allen Fortbereichen weitergehende Schadstoff- untersuchungen erforderlich. So ist absehbar, dass das gesamte Dach erneuert werden muss, da in allen Bereichen Wasser eindringt. Die Heizungs- und Trinkwasseranlage, die Sanitäranlagen, die Elektrounterverteilung sowie die Beleuchtung müssen erneuert werden. Die Fenster sowohl im denk- malgeschützten Bereich sowie im Aufbau sind zu erneuern und die Durchfeuchtung der Außenwände bis zum Innenraum, die durch die anstehenden Bodenmassen verursacht wird, ist zu beseitigen. Die Fugen in der Außenfassade sind wieder herzustellen. Dazu sind jedoch auch im Hinblick auf den be- stehenden Denkmalschutz umfangreiche Planungsarbeiten erforderlich. Diesbezüglich wird die Ver- waltung einen entsprechenden Planungsbeschluss in die politischen Beratungen einbringen.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 12.06.2020 1748/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 15.06.2020 Mitteilung zu Dringlichkeitsentscheidungen während der Corona-Krise In der Zeit der Coronakrise waren Entscheidungen erforderlich geworden, für die aufgrund der Ein- schränkungen keine Beratung in der regelmäßigen Sitzungsreihenfolge erfolgen konnte. Die in der Anlage beigefügten Entscheidungen erfolgten im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung ohne Vorbe- ratung im Sportausschuss. Anlagen Gez. Voigtsberger
Anlage 2 - DE Herler Ring - Instandsetzung
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| 5 | SET ER { Vorlagen-Nummer
3 Stadt Koin } 0658/2020
Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
IV/52/520
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß 8 36
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung.
Betreff
Halle Herler Ring, Köln-Buchheim
Instandsetzung der Halle Herler Ring zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs
Gremium
Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
Begründung der Dringlichkeit:
Datum |]
16.03.2020
Die Entscheidung ist dringend, da aufgrund der Vorgabe des Bauaufsichtsamtes die Maßnahme bis
zum 17.04.2020 umgesetzt oder zumindest begonnen werden muss und andernfalls ordnungsbe-
hördliche Maßnahmen gegen die Stadt eingeleitet werden und die Halle voraussichtlich sofort für den
Sportbetrieb geschlossen wird. Die nächste turnusmäßige Sitzung der Bezirksvertretung kann auf-
grund des engen Zeitfensters nicht abgewartet werden.
Beschluss:
Wir beauftragen die Verwaltung gemäß 8 36 Abs. 5, Satz 2 der GO NRW mit der sofortigen Umset-
zung der durch das Bauaufsichtsamt mit Fristsetzung beauftragten Sanierungs- und Instandhaltungs-
maßnahme mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 1.090.200 € zur Aufrechterhaltung des
Sportbetriebs in der städtischen Sporthalle Herler Ring, Köln-Buchheim.
Entsprechende Aufwandsermächtigungen sind im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Unterhal-
tung von Sportstätten Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020, ver-
anschlagt.
Alternative:
Wir lehnen die Umsetzung der von der Bauaufsicht geforderten Maßnahmen ab. Dies hat die Schlie-
Rung der Sporthalle zum 17.04.2020 zur Folge. Entsprechende Ersatzzeiten für die Nutzer können
nicht oder nur in geringem Maße angeboten werden.
Datum Abstimmungsergebnis
SP.
fi
Haushaltsmäßige Auswirkungen
[U] Nein
U Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse UlNein OD] Ja _%
X Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.090.200€
Zuwendungen/Zuschüsse RX Nein U] Ja _%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
& Nein
U Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
U Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Die Halle Herler Ring (“Blaue Halle“), Köln-Buchheim, ist eine Dreifachhalle mit Tribüne und wurde
Ende der 60iger bzw. Anfang der 70iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts errichtet. Die Dreifach-
halle dient sowohl als Schulsporthalle für diverse umliegende Schulen als auch als Sporthalle für den
Trainings- und Spielbetrieb für Mülheimer Sportvereine. Die vorhandene Tribüne wird im Rahmen des
Sportbetriebs regelmäßig genutzt. Die Halle weist aufgrund des Alters insbesondere im technischen
Bereich diverse Problemlagen auf, die umfangreiche Arbeiten zur weiteren Nutzung als Sporthalle
erforderlich machen.
Im Rahmen der Wiederkehrenden Prüfung als Versammlungsstätte hat die Bauaufsicht der Stadt
Köln als Ordnungsbehörde verfügt, dass die Nutzung der Sporthalle als Versammlungsstätte voll-
ständig einzustellen ist. Davon sind die Meisterschaftsspiele von Vereinen mit Besuchern sowie dar-
über hinausgehende Nutzungen (z.B. Weihnachts- oder Karnevalsfeiern außerhalb des Schul- und
Vereinssportbetriebs) betroffen. Ferner gibt es für einen Übergangszeitraum von zwei Monaten die
Erlaubnis, die Halle für den Schul- und Vereinssport weiter zu nutzen.
Innerhalb der von der Bauaufsicht vorgegebenen Frist von 2 Monaten sind jedoch zwingend diverse
Maßnahme erforderlich, die im Wesentlichen in der flächendeckenden Ausstattung der Halle und der
Sozialräume mit vernetzten Rauchmeldern, im Einbau diverser Rauchschutztüren (mind. Feuerwider-
3
standsklasse T30 nach DIN 4102), sowie in der Schaffung zweier neuer Rettungswege mit entspre-
chenden Notausgängen im Foyer bzw. im Süd-Osten der Sporthalle bestehen. Ferner sind diese Ret-
tungswege so abzusichern, dass die Wände in diesen Bereichen bis unter die Rohdecke geschlossen
und die Lüftungsleitungen zwischen der Sporthalle und der Lüftungszentrale mit zugelassenen Ab-
sperrsystemen wie z. B. Brandschutzklappen mindestens in der Feuerwiderstandsklasse K90 ausge-
stattet sind. Für diese Arbeiten muss die Sporthalle für einen noch nicht benannten Zeitraum ge-
schlossen werden.
Dazu ist es erforderlich, die notwendigen Arbeiten unmittelbar als Notmaßnahme, ohne Einhaltung
des sonst vorgeschriebenen Vergabeverfahrens, sofort zu vergeben. Von der städt. Gebäudewirt-
schaft werden die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen mit rd. 1.090.200 € (brutto) kalkuliert.
Die entsprechende Aufwandsermächtigung ist im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung/ Unterhal-
tung von Sportstätten Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Hj. 2020 ver-
anschlagt.
Unabhängig von den akut fälligen Instandsetzungsmaßnahmen sind weitergehende Maßnahmen für
den dauerhaften Betrieb der Sporthalle erforderlich, für die seitens der Bauaufsicht jedoch eine Frist
von 33 Monaten zur Umsetzung gesetzt wurde.
So sind Teile der technischen Anlage zu überarbeiten und alle Wände innerhalb des Gebäudes
brandschutztechnisch herzurichten. Insbesondere sind alle Wände bis unter die Rohdecke aufzu-
mauern sowie alle Leitungsdurchführungen brandtechnisch abzusichern.
Unabhängig von diesen Vorgaben der Bauaufsicht stellt die Verwaltung bereits seit einiger Zeit Über-
legungen zu einer Generalinstandsetzung bzw. zu einem Neubau der Halle an. Dabei ist auch der
insgesamt schlechte Zustand der technischen Anlagen (Lüftung, Heizung, Trinkwasseranlage, Si-
cherheitsbeleuchtung usw.) von ausschlaggebender Bedeutung. Außerdem muss das Tragwerk
brandschutztechnisch überarbeitet werden, die Fassade saniert und die Sanitäranlage ertüchtigt wer-
den.
Unter Berücksichtigung dieser Gemengelage schlägt die Verwaltung vor, die unmittelbar anstehenden
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs gemäß der Forderung der Bauaufsicht in einem
ersten Schritt umzusetzen. Daran anschließend sind im Rahmen einer Grundlagenermittlung alle
notwendigen Maßnahmen zu erfassen und daran anschließend durch Fachplaner Vorschläge zur
weiteren Zukunft der Sporthalle zu erarbeiten. Dabei sind denkbare Alternativen sowohl die Gene-
ralinstandsetzung der vorhandenen Halle als auch ein Neubau einer zeitgemäßen Sporthalle mög-
licherweise unter Einbeziehung der angrenzenden Kita.
Die Entscheidung ist dringend, da aufgrund der Vorgabe des Bauaufsichtsamtes die Maßnahme bis
zum 17.04.2020 umgesetzt oder zumindest begonnen werden muss und andernfalls ordnungsbe-
hördliche Maßnahmen gegen die Stadt eingeleitet werden und die Halle voraussichtlich sofort für den
Sportbetrieb geschlossen wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1748/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.06.2020
- Erstellt
- 08.06.2020 10:16