3806/2021
Interessenbekundungsverfahren Anhandgabe Neusser Wall 33 (Fort X) in Köln-Neustadt/Nord
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2250 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/23/230
Vorlagen-Nummer
3806/2021
Stand: 29.05.2024
Sachstandsbericht
Interessenbekundungsverfahren Anhandgabe Neusser Wall 33 (Fort X) in Köln-
Neustadt/Nord
Status in Bearbeitung
erledigt
Geänderter Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen,
um allen Interessent*innen die Gelegenheit zu geben, sich um die bis zum 31.12.2023
befristete Anhandgabe folgender Liegenschaft zu bewerben:
Grundstück: Neusser Wall 33 (Fort X) in Köln-Neustadt/Nord
Gemarkung Köln, Flur 87, aus Flurstück Nr. 978
Größe: insgesamt ca. 2.400 m²
Zweck: detaillierte Planung der Sanierung des Fort X zur Einrichtung von
Vereinsräumlichkeiten und der Vorbereitung eines Erbbaurechts-
vertrages, inklusive verbindlichen Finanzierungskonzepts
Besonderheiten: Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens erhalten alle
Bewerber*innen Gelegenheit, ihr Interesse darzulegen.
Die Interessenten*innen werden aufgefordert, ein Nutzungskon-
zept vorzulegen und darin auch zu erklären, wie eine Kooperation
mit den im Fort X ansässigen sowie ggf. weiteren Vereinen und
Organisationen realisiert werden soll. Ferner ist ein schlüssiges
Finanzierungskonzept, das sowohl die Sanierung als auch den
laufenden Betrieb beschreibt, vorzulegen.
Ferner beauftragt der Liegenschaftsausschuss die Verwaltung auf dieser Grundlage
einen Workshop zur Prüfung der eingereichten Konzepte durchzuführen. Das Ent-
scheidungsgremium setzt sich zusammen aus jeweils eines*einer Vertreter*in
der im Liegenschaftsausschuss vertretenden Fraktionen, jeweils eines*einer
Vertreter*in der Fraktionen der Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1), des Bezirks-
bürgermeisters Innenstadt sowie der Liegenschaftsausschussvorsitzenden. Das
Gremium legt die Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen fest, über die
der Liegenschaftsausschuss abschließend entscheidet.
2
In zukünftigen Angelegenheiten, die das Fort X betreffen, ist immer auch die BV
1 in der Beratungsfolge vorzusehen.
Aktueller Bearbeitungsstand:
Das 2021 beschlossene Verfahren wurde aufgehoben (vgl. Session-Nr. 0206/2024).
Nächste Schritte:
./.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
./.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 3806/2021 Freigabedatum 08.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Interessenbekundungsverfahren Anhandgabe Neusser Wall 33 (Fort X) in Köln-Neustadt/Nord Beschlussorgan Liegenschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um allen Interes- sent*innen die Gelegenheit zu geben, sich um die bis zum 31.12.2023 befristete Anhandgabe folgen- der Liegenschaft zu bewerben: Grundstück: Neusser Wall 33 (Fort X) in Köln-Neustadt/Nord Gemarkung Köln, Flur 87, aus Flurstück Nr. 978 Größe: insgesamt ca. 2.400 m² Zweck: detaillierte Planung der Sanierung des Fort X zur Einrichtung von Vereinsräumlichkeiten und der Vorbereitung eines Erbbaurechtsvertrages, in- klusive verbindlichen Finanzierungskonzepts Besonderheiten: Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens erhalten alle Bewerber*innen Gelegenheit, ihr Interesse darzulegen. Die Interessenten*innen werden aufgefordert, ein Nutzungskonzept vorzulegen und darin auch zu erklären, wie eine Kooperation mit den im Fort X ansässigen sowie ggf. weiteren Vereinen und Organisationen realisiert werden soll. Ferner ist ein schlüssiges Finanzierungskonzept, das sowohl die Sanierung als auch den laufenden Betrieb beschreibt, vorzulegen. Ferner beauftragt der Liegenschaftsausschuss die Verwaltung auf dieser Grundlage einen Workshop zur Prüfung der eingereichten Konzepte durchzuführen. Die im Liegenschaftsausschuss vertretenen stimmberechtigten Fraktionen werden gebeten, hierzu jeweils zwei Vertreter*innen zu entsenden, die dann eine Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen festlegen über die der Liegenschaftsaus- schuss abschließend entscheidet. Liegenschaftsausschuss 22.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Sachverhalt Nahe der Inneren Kanalstraße und Neusser Straße in der Kölner Neustadt-Nord gelegen, gehört das Fort X am Neusser Wall zu den ursprünglich elf um das linksrheinische Köln angelegten Festungsan- lagen. Das Fort X wurde zwischen 1819 und 1825 errichtet. Die städtische Fortanlage Fort X, Neusser Wall 33, befindet sich inzwischen in einem sehr schlechten baulichen und teilweise nur noch bedingt verkehrssicheren Zustand. Die vermietbaren Räumlichkeiten, sind durch die Stadt Köln an Kölner Vereine wie z. B. die Kölner Ratsbläser, die Fidele Kölsche, die Tanzgruppe „De Höppemötzjer“, zwei Pfadfindergruppen etc. vermietet. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit der Pflege des Rosengartens einige Räu- me im Fort vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen genutzt. Damit das Gebäude künftig nicht nur vor dem Verfall geschützt wird, sondern auch dauerhaft genutzt werden kann, bedarf es einer umfangreichen Sanierung zur Substanzerhaltung und Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Sanierungskosten Eine erstellte Kostenberechnung vom 30.05.2018 weist einen Bedarf für die Sanierungsmaßnahme für Dach, Fassaden, Fenster, Türen und Treppen in Höhe von brutto ca. 4,4 Mio. € aus. Darüber hinaus ist bei den Vorplanungen für die Dachentwässerung festgestellt worden, dass der Kanal an einigen Stellen eingebrochen und an vielen Stellen undicht ist. Die Zuleitungen für Frisch- wasser sind veraltet und müssen erneuert und vor Frostschäden geschützt werden. Neben diesen Gewerken muss die gesamte veraltete Elektrifizierung auf den neusten Stand gebracht werden. Wei- terhin müssen nach der Dachsanierung einige Innenräume umfassend getrocknet und unter Denk- malschutzgesichtspunkten instand gesetzt werden. Die Sanierung des Forts ist für die Stadt Köln wirtschaftlich nicht darstellbar. Erbbaurecht Aus diesem Grund ist es zur Substanzerhaltung vertretbar, das Fort X den in Anlage 1 in Orange dar- gestellten Kernbereich geeigneten Interessent*innen im Rahmen eines Erbbaurechts zu überlassen. Im späteren Erbbaurechtsvertrag ist zu vereinbaren, dass sich der/die Erbbaurechtsnehmer*in ver- 3 pflichtet, das Gebäude binnen einer angemessenen Frist unter Einbeziehung der Denkmalpflege zu sanieren. Interessenbekundungsverfahren Bislang hat einzig die KKG Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. ihr Interesse an der Bestellung eines Erb- baurechtes bekundet. Um abzuklären, ob es ggf. noch weitere Interessent*innen gibt, soll ein Interes- senbekundungsverfahren durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden sämtliche ein- gehenden Interessenbekundungen in einem Workshop geprüft und eine Rangfolge gebildet. Anhandgabe Der Liegenschaftsausschuss entscheidet, zu Gunsten welcher/welche Interessentin/ Interessenten eine bis zum 31.12.2023 befristete Anhandgabe eingeräumt wird. Ziel der Anhandgabe ist es, Planungssicherheit für die im Zusammenhang mit der umfangreichen Sanierung der histori- schen Fortanlage erforderlichen Vorbereitungsarbeiten zu erlangen, ein tragfähiges Nutzungskonzept zu entwickeln, das Finanzierungskonzept für die Sanierung und die spätere Bewirtschaftungen final zu erar- beiten sowie die Detailregelungen des Erbbaurechtsvertrages abzustimmen. Über die Bestellung des Erbbaurechts auf Grundlage der im Rahmen der Anhandgabe erarbeiteten Konzepte entscheidet der Rat. Anlage
Anlage 1 Lageplan Fort X, Bereich zukünftiges Erbbaurecht in Orange
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Anlage 1 Mittelpunkt: 356848, 5647068 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 28.10.2021Seite 1 / 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3806/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.11.2021
- Erstellt
- 28.10.2021 15:53