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3806/2021

Interessenbekundungsverfahren Anhandgabe Neusser Wall 33 (Fort X) in Köln-Neustadt/Nord

Beschlussvorlage Ausschuss 08.11.2021

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 22.11.2021, TOP 1.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Lageplan Fort X, Bereich zukünftiges Erbbaurecht in Orange

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2250 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3806/2021
Stand: 29.05.2024 
Sachstandsbericht  
Interessenbekundungsverfahren Anhandgabe Neusser Wall 33 (Fort X) in Köln-
Neustadt/Nord 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, 
um allen Interessent*innen die Gelegenheit zu geben, sich um die bis zum 31.12.2023 
befristete Anhandgabe folgender Liegenschaft zu bewerben:  
Grundstück:  Neusser Wall 33 (Fort X) in Köln-Neustadt/Nord 
  Gemarkung Köln, Flur 87, aus Flurstück Nr. 978  
Größe:  insgesamt ca. 2.400 m² 
Zweck: detaillierte Planung der Sanierung des Fort X zur Einrichtung von  
Vereinsräumlichkeiten und der Vorbereitung eines Erbbaurechts-
vertrages, inklusive verbindlichen Finanzierungskonzepts 
Besonderheiten:   Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens erhalten alle 
Bewerber*innen Gelegenheit, ihr Interesse darzulegen.  
  Die Interessenten*innen werden aufgefordert, ein Nutzungskon-
zept vorzulegen und darin auch zu erklären, wie eine Kooperation 
mit den im Fort X ansässigen sowie ggf. weiteren Vereinen und 
Organisationen realisiert werden soll. Ferner ist ein schlüssiges 
Finanzierungskonzept, das sowohl die Sanierung als auch den 
laufenden Betrieb beschreibt, vorzulegen. 
Ferner beauftragt der Liegenschaftsausschuss die Verwaltung auf dieser Grundlage 
einen Workshop zur Prüfung der eingereichten Konzepte durchzuführen. Das Ent-
scheidungsgremium setzt sich zusammen aus jeweils eines*einer Vertreter*in 
der im Liegenschaftsausschuss vertretenden Fraktionen, jeweils eines*einer 
Vertreter*in der Fraktionen der Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1), des Bezirks-
bürgermeisters Innenstadt sowie der Liegenschaftsausschussvorsitzenden. Das 
Gremium legt die Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen fest, über die 
der Liegenschaftsausschuss abschließend entscheidet.

2 
 
In zukünftigen Angelegenheiten, die das Fort X betreffen, ist immer auch die BV 
1 in der Beratungsfolge vorzusehen.  
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Das 2021 beschlossene Verfahren wurde aufgehoben (vgl. Session-Nr. 0206/2024). 
Nächste Schritte: 
./. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
 
./.

Beschlussvorlage Ausschuss

5515 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 3806/2021 
Freigabedatum 08.11.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Interessenbekundungsverfahren Anhandgabe Neusser Wall 33 (Fort X) in Köln-Neustadt/Nord 
Beschlussorgan 
Liegenschaftsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um allen Interes-
sent*innen die Gelegenheit zu geben, sich um die bis zum 31.12.2023 befristete Anhandgabe folgen-
der Liegenschaft zu bewerben:  
 
Grundstück:  Neusser Wall 33 (Fort X) in Köln-Neustadt/Nord 
  Gemarkung Köln, Flur 87, aus Flurstück Nr. 978  
 
Größe:  insgesamt ca. 2.400 m² 
 
Zweck: detaillierte Planung der Sanierung des Fort X zur Einrichtung von 
Vereinsräumlichkeiten und der Vorbereitung eines Erbbaurechtsvertrages, in-
klusive verbindlichen Finanzierungskonzepts 
 
Besonderheiten:   Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens erhalten alle Bewerber*innen 
Gelegenheit, ihr Interesse darzulegen.  
 
  Die Interessenten*innen werden aufgefordert, ein Nutzungskonzept vorzulegen 
und darin auch zu erklären, wie eine Kooperation mit den im Fort X ansässigen 
sowie ggf. weiteren Vereinen und Organisationen realisiert werden soll. Ferner 
ist ein schlüssiges Finanzierungskonzept, das sowohl die Sanierung als auch 
den laufenden Betrieb beschreibt, vorzulegen. 
 
Ferner beauftragt der Liegenschaftsausschuss die Verwaltung auf dieser Grundlage einen Workshop 
zur Prüfung der eingereichten Konzepte durchzuführen. Die im Liegenschaftsausschuss vertretenen 
stimmberechtigten Fraktionen werden gebeten, hierzu jeweils zwei Vertreter*innen zu entsenden, die 
dann eine Reihenfolge der eingegangenen Bewerbungen festlegen über die der Liegenschaftsaus-
schuss abschließend entscheidet. 
 
 
 
 
 
Liegenschaftsausschuss 22.11.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
 
Sachverhalt 
 
Nahe der Inneren Kanalstraße und Neusser Straße in der Kölner Neustadt-Nord gelegen, gehört das 
Fort X am Neusser Wall zu den ursprünglich elf um das linksrheinische Köln angelegten Festungsan-
lagen. Das Fort X wurde zwischen 1819 und 1825 errichtet.  
 
Die städtische Fortanlage Fort X, Neusser Wall 33, befindet sich inzwischen in einem sehr schlechten 
baulichen und teilweise nur noch bedingt verkehrssicheren Zustand.  
 
Die vermietbaren Räumlichkeiten, sind durch die Stadt Köln an Kölner Vereine wie z. B. die Kölner 
Ratsbläser, die Fidele Kölsche, die Tanzgruppe „De Höppemötzjer“, zwei Pfadfindergruppen etc. 
vermietet. Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit der Pflege des Rosengartens einige Räu-
me im Fort vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen genutzt.  
 
Damit das Gebäude künftig nicht nur vor dem Verfall geschützt wird, sondern auch dauerhaft genutzt 
werden kann, bedarf es einer umfangreichen Sanierung zur Substanzerhaltung und Aufrechterhaltung 
der Verkehrssicherheit. 
 
 
Sanierungskosten 
 
Eine erstellte Kostenberechnung vom 30.05.2018 weist einen Bedarf für die Sanierungsmaßnahme 
für Dach, Fassaden, Fenster, Türen und Treppen in Höhe von brutto ca. 4,4 Mio. € aus. 
 
Darüber hinaus ist bei den Vorplanungen für die Dachentwässerung festgestellt worden, dass der 
Kanal an einigen Stellen eingebrochen und an vielen Stellen undicht ist. Die Zuleitungen für Frisch-
wasser sind veraltet und müssen erneuert und vor Frostschäden geschützt werden. Neben diesen 
Gewerken muss die gesamte veraltete Elektrifizierung auf den neusten Stand gebracht werden. Wei-
terhin müssen nach der Dachsanierung einige Innenräume umfassend getrocknet und unter Denk-
malschutzgesichtspunkten instand gesetzt werden. 
 
Die Sanierung des Forts ist für die Stadt Köln wirtschaftlich nicht darstellbar. 
 
 
Erbbaurecht 
 
Aus diesem Grund ist es zur Substanzerhaltung vertretbar, das Fort X den in Anlage 1 in Orange dar-
gestellten Kernbereich geeigneten Interessent*innen im Rahmen eines Erbbaurechts zu überlassen.  
 
Im späteren Erbbaurechtsvertrag ist zu vereinbaren, dass sich der/die Erbbaurechtsnehmer*in ver-

3 
pflichtet, das Gebäude binnen einer angemessenen Frist unter Einbeziehung der Denkmalpflege zu 
sanieren.  
 
 
Interessenbekundungsverfahren  
 
Bislang hat einzig die KKG Nippeser Bürgerwehr 1903 e.V. ihr Interesse an der Bestellung eines Erb-
baurechtes bekundet. Um abzuklären, ob es ggf. noch weitere Interessent*innen gibt, soll ein Interes-
senbekundungsverfahren durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden sämtliche ein-
gehenden Interessenbekundungen in einem Workshop geprüft und eine Rangfolge gebildet.  
 
 
Anhandgabe 
 
Der Liegenschaftsausschuss entscheidet, zu Gunsten welcher/welche Interessentin/ Interessenten 
eine bis zum 31.12.2023 befristete Anhandgabe eingeräumt wird. Ziel der Anhandgabe ist es, 
 Planungssicherheit für die im Zusammenhang mit der umfangreichen Sanierung der histori-
schen Fortanlage erforderlichen Vorbereitungsarbeiten zu erlangen,  
 ein tragfähiges Nutzungskonzept zu entwickeln,  
 das Finanzierungskonzept für die Sanierung und die spätere Bewirtschaftungen final zu erar-
beiten sowie  
 die Detailregelungen des Erbbaurechtsvertrages abzustimmen. 
 
Über die Bestellung des Erbbaurechts auf Grundlage der im Rahmen der Anhandgabe erarbeiteten 
Konzepte entscheidet der Rat.  
 
 
Anlage

Anlage 1 Lageplan Fort X, Bereich zukünftiges Erbbaurecht in Orange

131 Zeichen

Anlage 1
Mittelpunkt: 356848, 5647068
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 28.10.2021Seite 1 / 1

Beratungsverlauf (1)

22.11.2021 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3806/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.11.2021
Erstellt
28.10.2021 15:53