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Übergang von der Grundschule in die Sek. I nach Schulformempfehlung

Mitteilung Ausschuss 1839/2018 vom 05.06.2018

Stand: Am 11.06.2018 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 05.06.2018 1839/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 Übergang von der Grundschule in die Sek. I nach Schulformempfehlung Den verstärkt wahrgenommenen Informationsbedarf hinsichtlich der Entwicklung von Schul- formempfehlung und tatsächlichem Übergang von Grundschülern/innen in die Sekundarstufe I hat die Verwaltung zum Anlass genommen, über entsprechende Auswertungen der schul- statistischen Daten des Landes Nordrhein-Westfalen zu berichten: In NRW erhalten die Eltern mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfeh- lung für das Gymnasium, die Realschule oder die Hauptschule. Weicht der Elternwunsch von der Schulformempfehlung ab, bieten die weiterführenden Schulen Beratungsgespräche an. Letztlich entscheidet aber im Rahmen vorhandener Aufnahmekapazitäten der Elternwille. Die Schulformen Gesamtschule und Sekundarschule sind immer zu nennen.1 Zum Schuljahr 2017/18 sind 446 Grundschüler/innen an eine Hauptschule, 1.739 an eine Realschule, 4.157 an ein Gymnasium und 1.940 an eine Gesamtschule gewechselt. Die Gra- fik (siehe unten) zeigt, mit welchen Schulformempfehlungen die Übergänge vollzogen wur- den. Für rd. 80% der Übergänge an ein Gymnasium, 67% der Übergänge an eine Realschule und 89% der Übergänge an eine Hauptschule liegen entsprechende Schulformempfehlungen vor. Übergänge, die mit einer Empfehlung für eine geringer qualifizierende Schulform bzw. mit einer eingeschränkten Empfehlung an eine Realschule oder an ein Gymnasium gewechselt sind, belaufen sich bei Realschulen auf 23,1% (14,7% Hauptschule bedingt Realschule zzgl. 8,4% Hauptschule) und bei Gymnasien auf 19,5% (14,2% Realschule bedingt Gymnasium zzgl. 5,3% Realschule). An beiden Schulformen haben diese Anteile seit dem Schuljahr 2011/12 zugenommen; an Realschulen von 18,3% auf 23,1% und an Gymnasien von 13% auf 19,8%. Übergänge, die mit einer (eingeschränkten) Empfehlung für eine höher qualifizierende Schul- form an eine Haupt- oder Realschule gewechselt sind, belaufen sich bei Hauptschulen auf 1 Aus dem Bildungsportal des Landesministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen; abrufbar unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schule-in- NRW/Schulwechsel_nach_NRW/FAQ04/index.html (Stand: 29.05.2018) 2 10,8%2 und bei Realschulen auf 10,3%3. Während dieser Anteil an den Hauptschulen schwankt hat er an den Realschulen ausgehend von 8,3% im SJ 2011/12 zugenommen. Hauptschule; 89,2% Hauptschule; 8,4% Hauptschule; 13,4% Hauptschule - bedingt Realschule; 6,7% Hauptschule - bedingt Realschule; 14,7% Hauptschule - bedingt Realschule; 11,1% Realschule; 2,2% Realschule; 66,6% Realschule; 5,3% Realschule; 44,4% Realschule - bedingt Gymnasium; 8,5% Realschule - bedingt Gymnasium; 14,2% Realschule - bedingt Gymnasium; 16,1% Gymnasium; 1,3% Gymnasium; 1,8% Gymnasium; 80,2% Gymnasium; 15,1% Hauptschule (446 Übergänge) Realschule (1.739 Übergänge) Gymnasium (4.157 Übergänge) Gesamtschule (1.940 Übergänge) Übergänge von der Grundschule in die Sek. I nach Schulformempfehlung im SJ 2017/18 Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme. Gez. Dr. Klein 2 Dies sind: Gymnasium: 1,3%; Realschule bedingt Gymnasium: 0,4%; Realschule: 2,2%; Hauptschule bedingt Realschule: 6,7% 3 Dies sind: Gymnasium: 1,8%; Realschule bedingt Gymnasium: 8,5%

Beratungsverlauf

  1. 11.06.2018

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    TOP 5.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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