1839/2018
Übergang von der Grundschule in die Sek. I nach Schulformempfehlung
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Mitteilung Ausschuss
3574 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
IV/IV/2
Vorlagen-Nummer 05.06.2018
1839/2018
Mitteilung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018
Übergang von der Grundschule in die Sek. I nach Schulformempfehlung
Den verstärkt wahrgenommenen Informationsbedarf hinsichtlich der Entwicklung von Schul-
formempfehlung und tatsächlichem Übergang von Grundschülern/innen in die Sekundarstufe
I hat die Verwaltung zum Anlass genommen, über entsprechende Auswertungen der schul-
statistischen Daten des Landes Nordrhein-Westfalen zu berichten:
In NRW erhalten die Eltern mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfeh-
lung für das Gymnasium, die Realschule oder die Hauptschule. Weicht der Elternwunsch von
der Schulformempfehlung ab, bieten die weiterführenden Schulen Beratungsgespräche an.
Letztlich entscheidet aber im Rahmen vorhandener Aufnahmekapazitäten der Elternwille. Die
Schulformen Gesamtschule und Sekundarschule sind immer zu nennen.1
Zum Schuljahr 2017/18 sind 446 Grundschüler/innen an eine Hauptschule, 1.739 an eine
Realschule, 4.157 an ein Gymnasium und 1.940 an eine Gesamtschule gewechselt. Die Gra-
fik (siehe unten) zeigt, mit welchen Schulformempfehlungen die Übergänge vollzogen wur-
den.
Für rd. 80% der Übergänge an ein Gymnasium, 67% der Übergänge an eine Realschule und
89% der Übergänge an eine Hauptschule liegen entsprechende Schulformempfehlungen vor.
Übergänge, die mit einer Empfehlung für eine geringer qualifizierende Schulform bzw. mit
einer eingeschränkten Empfehlung an eine Realschule oder an ein Gymnasium gewechselt
sind, belaufen sich bei Realschulen auf 23,1% (14,7% Hauptschule bedingt Realschule zzgl.
8,4% Hauptschule) und bei Gymnasien auf 19,5% (14,2% Realschule bedingt Gymnasium
zzgl. 5,3% Realschule). An beiden Schulformen haben diese Anteile seit dem Schuljahr
2011/12 zugenommen; an Realschulen von 18,3% auf 23,1% und an Gymnasien von 13%
auf 19,8%.
Übergänge, die mit einer (eingeschränkten) Empfehlung für eine höher qualifizierende Schul-
form an eine Haupt- oder Realschule gewechselt sind, belaufen sich bei Hauptschulen auf
1 Aus dem Bildungsportal des Landesministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen;
abrufbar unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schule-in-
NRW/Schulwechsel_nach_NRW/FAQ04/index.html (Stand: 29.05.2018)
2
10,8%2 und bei Realschulen auf 10,3%3. Während dieser Anteil an den Hauptschulen
schwankt hat er an den Realschulen ausgehend von 8,3% im SJ 2011/12 zugenommen.
Hauptschule; 89,2%
Hauptschule; 8,4% Hauptschule; 13,4%
Hauptschule - bedingt
Realschule; 6,7%
Hauptschule - bedingt
Realschule; 14,7%
Hauptschule - bedingt
Realschule; 11,1%
Realschule; 2,2%
Realschule; 66,6%
Realschule; 5,3%
Realschule; 44,4%
Realschule - bedingt
Gymnasium; 8,5%
Realschule - bedingt
Gymnasium; 14,2%
Realschule - bedingt
Gymnasium; 16,1%
Gymnasium; 1,3% Gymnasium; 1,8%
Gymnasium; 80,2%
Gymnasium; 15,1%
Hauptschule
(446 Übergänge)
Realschule
(1.739 Übergänge)
Gymnasium
(4.157 Übergänge)
Gesamtschule
(1.940 Übergänge)
Übergänge von der Grundschule in die Sek. I nach Schulformempfehlung
im SJ 2017/18
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Gez. Dr. Klein
2 Dies sind: Gymnasium: 1,3%; Realschule bedingt Gymnasium: 0,4%; Realschule: 2,2%; Hauptschule bedingt
Realschule: 6,7%
3 Dies sind: Gymnasium: 1,8%; Realschule bedingt Gymnasium: 8,5%
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1839/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.06.2018
- Erstellt
- 30.05.2018 13:29