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1839/2018

Übergang von der Grundschule in die Sek. I nach Schulformempfehlung

Mitteilung Ausschuss 05.06.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 11.06.2018, TOP 5.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3574 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 05.06.2018 
 1839/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 
 
Übergang von der Grundschule in die Sek. I nach Schulformempfehlung 
Den verstärkt wahrgenommenen Informationsbedarf hinsichtlich der Entwicklung von Schul-
formempfehlung und tatsächlichem Übergang von Grundschülern/innen in die Sekundarstufe 
I hat die Verwaltung zum Anlass genommen, über entsprechende Auswertungen der schul-
statistischen Daten des Landes Nordrhein-Westfalen zu berichten: 
 
In NRW erhalten die Eltern mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine Schulformempfeh-
lung für das Gymnasium, die Realschule oder die Hauptschule. Weicht der Elternwunsch von 
der Schulformempfehlung ab, bieten die weiterführenden Schulen Beratungsgespräche an. 
Letztlich entscheidet aber im Rahmen vorhandener Aufnahmekapazitäten der Elternwille. Die 
Schulformen Gesamtschule und Sekundarschule sind immer zu nennen.1 
 
Zum Schuljahr 2017/18 sind 446 Grundschüler/innen an eine Hauptschule, 1.739 an eine 
Realschule, 4.157 an ein Gymnasium und 1.940 an eine Gesamtschule gewechselt. Die Gra-
fik (siehe unten) zeigt, mit welchen Schulformempfehlungen die Übergänge vollzogen wur-
den.  
 
Für rd. 80% der Übergänge an ein Gymnasium, 67% der Übergänge an eine Realschule und 
89% der Übergänge an eine Hauptschule liegen entsprechende Schulformempfehlungen vor. 
 
Übergänge, die mit einer Empfehlung für eine geringer qualifizierende Schulform bzw. mit 
einer eingeschränkten Empfehlung an eine Realschule oder an ein Gymnasium gewechselt 
sind, belaufen sich bei Realschulen auf 23,1% (14,7% Hauptschule bedingt Realschule zzgl. 
8,4% Hauptschule) und bei Gymnasien auf 19,5% (14,2% Realschule bedingt Gymnasium 
zzgl. 5,3% Realschule). An beiden Schulformen haben diese Anteile seit dem Schuljahr 
2011/12 zugenommen; an Realschulen von 18,3% auf 23,1% und an Gymnasien von 13% 
auf 19,8%. 
 
Übergänge, die mit einer (eingeschränkten) Empfehlung für eine höher qualifizierende Schul-
form an eine Haupt- oder Realschule gewechselt sind, belaufen sich bei Hauptschulen auf 
                                                 
1 Aus dem Bildungsportal des Landesministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen; 
abrufbar unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schule-in-
NRW/Schulwechsel_nach_NRW/FAQ04/index.html (Stand: 29.05.2018)

2 
 
10,8%2 und bei Realschulen auf 10,3%3. Während dieser Anteil an den Hauptschulen 
schwankt hat er an den Realschulen ausgehend von 8,3% im SJ 2011/12 zugenommen. 
 
Hauptschule; 89,2%
Hauptschule; 8,4% Hauptschule; 13,4%
Hauptschule - bedingt 
Realschule; 6,7%
Hauptschule - bedingt 
Realschule; 14,7%
Hauptschule - bedingt 
Realschule; 11,1%
Realschule; 2,2%
Realschule; 66,6%
Realschule; 5,3%
Realschule; 44,4%
Realschule - bedingt 
Gymnasium; 8,5%
Realschule - bedingt 
Gymnasium; 14,2%
Realschule - bedingt 
Gymnasium; 16,1%
Gymnasium; 1,3% Gymnasium; 1,8%
Gymnasium; 80,2%
Gymnasium; 15,1%
Hauptschule
(446 Übergänge)
Realschule
(1.739 Übergänge)
Gymnasium
(4.157 Übergänge)
Gesamtschule
(1.940 Übergänge)
Übergänge von der Grundschule in die Sek. I nach Schulformempfehlung 
im SJ 2017/18
 
 
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme. 
 
 
Gez. Dr. Klein 
                                                 
2 Dies sind: Gymnasium: 1,3%; Realschule bedingt Gymnasium: 0,4%; Realschule: 2,2%; Hauptschule bedingt 
Realschule: 6,7% 
3 Dies sind: Gymnasium: 1,8%; Realschule bedingt Gymnasium: 8,5%

Beratungsverlauf (1)

11.06.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1839/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.06.2018
Erstellt
30.05.2018 13:29