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2266/2017

Erweiterter Planungsbeschluss Neubau Brücke Weinsbergstraße

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.10.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.12.2017, TOP 10.7

Anlage 1 - Brücke Weinsbergstraße - Variante 1 - V-OB-VA-0001

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Auszug BV Ehrenfeld 04.12.2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Brücke Weinsbergstraße - Variante 3 - V-OB-VA-0003

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6, Auszug aus der BV 4 vom 4.12.2017

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 05.12.2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 Vorabauszug Finanzausschuss 18.12.2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Brücke Weinsbergstraße - Variante 2 - V-OB-VA-0002

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Brücke Weinsbergstraße - Variante 1 - V-OB-VA-0001

2965 Zeichen

NordSüd 44.9144.8344.7344.8244.7144.8044.8244.90WeinsbergstraßeRadwegGehweg GehwegRadwegWiderlagerBestand
ca. 47.83WiderlagerBestand
Planung: Mindestdurchfahrtshöhe von 4,50 m sicherstellen+50,60VogeleinflugschutzElastomerlagerVogeleinflugschutzElastomerlagerBohrpfahl Bohrpfahl
6% +49,504x Stahlträger HEA 600
AA WegRichtungOskar-Jäger-Straße Richtung Grüner Weg
Hangabfangung alsGabionenwamd ca. 47.77
OK Bestandswandca.+51,652% 6%2%
OK neues Gelände bisOK Bestandswandmind.
4,50
20 20,80 206,551,506,00
59201,304,78
1,503,61
1,30 m1,30
RadwegGehwegWiderlagerBestand
*HOlQGHBaumarkt
WiderlagerBestand
geplantesStudentenwohnheim
:HLQVEHUJVWUD‰H
GehwegRadweg
NeubauRad- und)X‰JlQJHUEUFNH
Richtung2VNDU-lJHU6WUD‰H
6 %
2 %
5LFKWXQJ*UQHU:HJ
Hangabfangung alsGabionenwand mit Zaun,2.P*HOlQGH
6 %
OK neues Gelände bisOK Bestandswandmind.  1,30 m(Absturzsicherung)Geländer h= 1,30 mals AbsturzsicherungGeländer h= 1,30 mals Absturzsicherung
Geländer h= 1,30 mals Absturzsicherung
Stützwand zurGeländeabsicherung
5,505,00
1,50
6,00
6,55
1,503,61 +50,60+49,81VogeleinflugschutzElastomerlagerHEA 600
Rad- und Fußgängerbrücke5,00
1,191,041,041,041,192059
1,30
1,30
5,50
Planverfasser/in :
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
Datum / Unterschrift
Datum / UnterschriftEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeDatum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 690
Stadt KölnStadt KölnAmt 66
Neubau einer Fuß- und RadwegbrückeWeinsbergstraße in Köln-Ehrenfeld
gepr.gez.bearb.DatumName
Plan-Nr. IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt
N
Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:
DatumNameArt der Abstimmung   /   Dienststelle
VOBVA Brückenvariante 1-Verbundbrücke-0001V-
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne EinträgeStadt KölnAmt 690/2
Datum / Unterschrift
Amt 69/692
Planstufe:
Änderung Gen.Gepr.Bear.DatumInd.Änderung
Bauwerk:
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
VORENTWURF6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Datum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 69Phase ---- -
27.07.2017Que1:100; 1:200550x450 mm
Planskizze:
/lQJVVFKQLWW5DGXQG)X‰JlQJHUEUFNH- Verbundbrücke    M.1:100
Bezugssystem:  GK    Höhenstatus:  HST 100
Schnitt A-A    M.1:100Lageplan    M.1:250
gez. Schwarz27.07.17gez. Melchert27.07.17gez. Knecht27.07.17

Anlage 4 - Auszug BV Ehrenfeld 04.12.2017

1484 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 04.12.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 04.12.2017 
öffentlich 
10.3 Erweiterter Planungsbeschluss Neubau Brücke Weinsbergstraße 
2266/2017 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän-
derten Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses 
die Planung der neuen Rad- und Fußwegbrücke an der Weinsbergstraße als Stahl-
brücke mit gebogenem Obergurt (Variante 2) bis zur Ausschreibung weiterzuführen. 
Die Planung erfolgt entsprechend dem bestehenden Planungsbeschluss vom 
23.06.2015.  
 
Entsprechend Wünschen aus der Bürgerschaft soll der am Ostkopf der neuen Brücke 
rechtwinkelig Richtung Süden abbiegende Weg zwischen Weinsbergstraße und Bau-
markt zum Melatengürtel für den öffentlichen Fußgängerverkehr geöffnet werden. Der 
Weg führt über das Privatgelände des Baumarktes, würde aber im Zusammenhang mit 
der neuen Wegeverbindung vom Grünen Weg zur neuen Fuß‐ und Radwegebrücke 
bereits vor dem Brückenneubau eine attraktive und direkte Wegebeziehung vom 
Wohnquartier 'Grüner Weg' zum Melatengürtel und der KVB‐Haltestellte 'Weinsberg-
straße/Gürtel' herstellen. 
       
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 3 - Brücke Weinsbergstraße - Variante 3 - V-OB-VA-0003

3111 Zeichen

NordSüd 44.9144.8344.7344.8244.7144.8044.8244.90WeinsbergstraßeRadwegGehweg GehwegRadwegca. 47.77WiderlagerBestand
ca. 47.83WiderlagerBestand
Planung: Mindestdurchfahrtshöhe von 4,50 m sicherstellen+50,60 +50,60+50,05VogeleinflugschutzElastomerlagerVogeleinflugschutzElastomerlagerBohrpfahl Bohrpfahl
6% 6% 6%+49,50
AARichtungOskar-Jäger-Straße Richtung Grüner WegHohlprofil 300
Hangabfangung alsGabionenwamd
OK Bestandswandca.+51,65Absturzsicherungmit Edelstahlnetzzur Absturssicherung Handlaufauf OK Bestandswand.OK neues Gelände bisOK Handlauf mind. 1,30 m
4,50
20 20,80 2020,00
1,3020
1,506,001,506,00
5
1,5530
5,23
1,30 m
RadwegGehwegWiderlagerBestand
*HOlQGHBaumarkt
WiderlagerBestand
geplantesStudentenwohnheim
:HLQVEHUJVWUD‰H
GehwegRadweg
NeubauRad- und)X‰JlQJHUEUFNH
Richtung2VNDU-lJHU6WUD‰H
6 %
6 %
6 %
5LFKWXQJ*UQHU:HJ
Hangabfangung alsGabionenwand mit Zaun,2.P*HOlQGHAbsturzsicherungh = 1,30 m
Stützwand zurGeländeabsicherungAbsturzsicherungh = 1,30 mAbsturzsicherungh = 1,30 m
zur Absturssicherung Handlaufauf OK Bestandswand.OK neues Gelände bisOK Handlauf mind. 1,30 m
5,605,00
6,00
1,50
6,00
1,50
6,00 +50,60+50,05VogeleinflugschutzElastomerlager
Rad- und Fußgängerbrücke
Hohlprofil 300
Hohlprofil 30020305
305,0030
1,55
1,55
5,60
30
30
1,30
1,305,00
Planverfasser/in :
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
Datum / Unterschrift
Datum / UnterschriftEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeDatum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 690
Stadt KölnStadt KölnAmt 66
Neubau einer Fuß- und RadwegbrückeWeinsbergstraße in Köln-Ehrenfeld
gepr.gez.bearb.DatumName
Plan-Nr. IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt
N
Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:
DatumNameArt der Abstimmung   /   Dienststelle
VOBVA Brückenvariante 3Stahlfachwerkträger-Parallelgurt0003V-
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne EinträgeStadt KölnAmt 690/2
Datum / Unterschrift
Amt 69/692
Planstufe:
Änderung Gen.Gepr.Bear.DatumInd.Änderung
Bauwerk:
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
VORENTWURF6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Datum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 69Phase ---- -
Que1:100; 1:200550x450 mm
Planskizze:
/lQJVVFKQLWW5DGXQG)X‰JlQJHUEUFNH- Stahlfachwerkträger - Parallelgurt    M.1:100
Bezugssystem:  GK    Höhenstatus:  HST 100
Schnitt A-A    M.1:100Lageplan    M.1:250
27.07.2017
gez. Schwarz27.07.17gez. Melchert27.07.17gez. Knecht27.07.17

Anlage 6, Auszug aus der BV 4 vom 4.12.2017

4207 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de 
Datum: 12.12.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017 
öffentlich 
10.3 Erweiterter Planungsbeschluss Neubau Brücke Weinsbergstraße 
2266/2017 
Bezirksvertreterin Bucher (SPD-Fraktion) spricht sich grundsätzlich für die Beschlussvorlage 
der Verwaltung aus und regt zusätzlich an, der Beschlussempfehlung des Rahmenpla-
nungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld zu folgen. 
 
Bezirksvertreter Klemm (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich zwar grundsätzlich für 
die vorgeschlagene Variante 2 aus, merkt aber an, dass die vorgesehene Rampenneigung in 
Höhe von 6 % im Rahmenplanungsbeirat kritisch diskutiert wurde. Zwar erfülle die Neigung 
den gesetzlichen Rahmen, stelle aber für gehandicapte Menschen trotzdem eine Erschwer-
nis dar. Er fragt nach, aus welchen Gründen die Verwaltung diese Rampensteigung plane.  
 
Herr Schwarz; Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau; führt aus, dass es bei der vorge-
schlagenen Bogenbrücke eine Differenz zwischen dem rechten und dem linken Brückenwi-
derlager gebe, welche die Verwaltung aus optischen Gründen beabsichtige auszugleichen. 
Die vorgesehene Rampenneigung von 6 % sei der übliche Wert, der in Köln für die Herstel-
lung von Barrierefreiheit angewendet werde. Dies werde von den Behindertenverbänden 
akzeptiert. Es sei zudem keine konstante Steigung vorgesehen. Vielmehr werde die Rampe 
nach 6 Metern durch ein Podest als Ruheebene unterbrochen und dann fortgesetzt.  
 
Bezirksvertreter Dr. Fischer (CDU-Fraktion) spricht sich für die Beschlussvorlage aus. Der 
Rahmenplanungsbeirat habe eine Ergänzung des Beschlusses gefasst, eine Wegeverbin-
dung am Ostkopf zu berücksichtigen. Dies sei schwierig, da es sich hier um Privatgelände 
handele. Nichtsdestotrotz spricht er sich für die vorgeschlagene Ergänzung des Beirates 
aus. 
 
Bezirksvertreter Besser (Fraktion Die Linke) merkt an, dass die Gesamtkosten der Brücken-
varianten mit ca. 670.000 Euro beziffert seien, wobei Variante 1 tendenziell kostengünstiger 
sein könnte. Möglich wären aber auch Abweichungen von 40%, so dass sich eine Schwan-
kungsbreite von 400.000 Euro bis 940.000 Euro ergeben könnte. Er fragt nach, ob diese 
Interpretation zutreffend sei. Zudem fragt er nach, welche Unterhaltungskosten für die jewei-
lige Variante voraussichtlich anfallen.

Herr Schwarz teilt mit, dass die Unterhaltungskosten für die Stahlbogenbrücke über denen 
einer Verbundbrücke lägen. Hier handele es sich aber um langfristige Kosten, die nicht gra-
vierend abweichen. Hinsichtlich des Kostenrahmens werde derzeit mit sehr groben Schät-
zungen kalkuliert, da man sich im Stadium der Vorplanung befinde. Eine genaue Kostener-
mittlung erfolge im Zuge der Planung. Vor einem Baubeschluss lägen genauere Zahlen vor. 
 
Aufgrund des Beratungsverlaufs regt Herr Bezirksbürgermeister Wirges an, der Beschluss-
empfehlung des Rahmenplanungsbeirates zu folgen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten 
Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die 
Planung der neuen Rad- und Fußwegbrücke an der Weinsbergstraße als Stahlbrücke mit 
gebogenem Obergurt (Variante 2) bis zur Ausschreibung weiterzuführen. Die Planung erfolgt 
entsprechend dem bestehenden Planungsbeschluss vom 23.06.2015.  
 
Entsprechend Wünschen aus der Bürgerschaft soll der am Ostkopf der neuen Brücke 
rechtwinkelig Richtung Süden abbiegende Weg zwischen Weinsbergstraße und Bau-
markt zum Melatengürtel für den öffentlichen Fußgängerverkehr geöffnet werden. Der 
Weg führt über das Privatgelände des Baumarktes, würde aber im Zusammenhang mit 
der neuen Wegeverbindung vom Grünen Weg zur neuen Fuß‐ und Radwegebrücke 
bereits vor dem Brückenneubau eine attraktive und direkte Wegebeziehung vom 
Wohnquartier 'Grüner Weg' zum Melatengürtel und der KVB‐Haltestellte 'Weinsberg-
straße/Gürtel' herstellen. 
       
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

8381 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2266/2017 
Freigabedatum 
18.10.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterter Planungsbeschluss Neubau Brücke Weinsbergstraße 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung der 
neuen Rad- und Fußwegbrücke an der Weinsbergstraße als Stahlbrücke mit gebogenem Obergurt 
(Variante 2) bis zur Ausschreibung weiterzuführen. Die Planung erfolgt entsprechend dem bestehen-
den Planungsbeschluss vom 23.06.2015.  
 
Alternative 1: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung der 
neuen Rad- und Fußwegbrücke an der Weinsbergstraße als Stahlverbund-Balkenbrücke (Variante 1) 
weiterzuführen. Die Planung erfolgt entsprechend dem bestehenden Planungsbeschluss vom 
23.06.2015.  
 
Alternative 2: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses die Planung der 
neuen Rad- und Fußwegbrücke an der Weinsbergstraße als Stahlfachwerkträgerbrücke mit Paral-
lelgurt (Variante 3) weiterzuführen. Die Planung erfolgt entsprechend dem bestehenden Planungsbe-
schluss vom 23.06.2015.  
 
       
 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 28.11.2017 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 
Verkehrsausschuss 05.12.2017 
Finanzausschuss 18.12.2017 
Rat 19.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   671.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja noch offen      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   9.585,71 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Am 23.06.2015 hat der Rat die Verwaltung mit dem Planungsbeschluss zum Neubau einer Rad- und 
Fußwegbrücke an der Weinsbergstraße beauftragt (Vorlage Nr. 1219/2014). Nach Abschluss des 
Vorentwurfes werden entsprechend dem Planungsbeschluss nachfolgend die Gestaltungsvarianten 
zur Entscheidung als Grundlage für die weitere Planung vorgelegt. 
 
Aktueller Sachstand 
 
Zuwegung nördliches Brückenwiderlager - Ankaufverhandlungen 
Das Grundstück, über das die Zuwegung zum nördlichen Brückenwiderlager erfolgen soll, befindet 
sich derzeit noch nicht in Besitz der Stadt Köln. Die Verwaltung hat Ankaufverhandlungen zum 
Grunderwerb aufgenommen und ist bestrebt bis Ende 2017 die Einigung mit dem Eigentümer zu er-
reichen. Dazu wurde ein separater Beschluss durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und 
Kataster herbeigeführt. 
 
Südliches Widerlager - Eintragung der Dienstbarkeiten 
Für die Errichtung des südlichen Widerlagers sind auf dem angrenzenden Privatgrundstück Eintra-
gungen entsprechender Dienstbarkeiten vorzunehmen. Dazu laufen die Abstimmungen mit dem Pri-
vateigentümer. Die vollständige Eintragung der Dienstbarkeiten (z. B. mögliche Rückverankerung des 
Widerlagers) kann erst nach Abschluss der gesamten Planungsleistung unter Kenntnis der exakten 
Bauteilgeometrie erfolgen. 
Die südliche Zuwegung zur Brücke über das Privatgrundstück ist bereits im Kaufvertrag über eine 
persönlich beschränkte Dienstbarkeit für die Stadt Köln dauerhaft gesichert.

3 
Planung 
 
Im Rahmen des Vorentwurfes wurden drei Gestaltungsvarianten erarbeitet: 
1. Brückenvariante: Balkenbrücke in Verbundbauweise 
2. Brückenvariante: Stahlfachwerkträger – gebogener Obergurt 
3. Brückenvariante: Stahlfachwerkträger – Parallelgurt 
 
Als Vorzugsvariante wird die Stahlfachwerkträgerbrücke (Variante 2) mit gebogenem Obergurt vorge-
schlagen. 
 
Die Bogenbrücke überzeugt sowohl in gestalterischer als auch in konstruktiver Hinsicht. Die schlanke 
Konstruktion mit dem gebogenen Obergurt fügt sich gut in die nähere Umgebung ein. Die gewählte 
Stahlfachwerkkonstruktion nimmt Bezug auf typische Brückenformen alter Eisenbahnbrücken und 
erinnert dadurch an die frühere Nutzung der Strecke als wichtige Eisenbahnverbindung.  
 
Die robuste Bauweise aus Stahl gewährleistet bei fachgerechter Pflege eine sehr dauerhafte Kon-
struktion. Die Möglichkeit der Vormontage im Werk vereinfacht die Montage vor Ort und erhöht die 
Bauwerksqualität. Die Brückenträger können in größeren Bauteilgruppen angeliefert und mit gerin-
gem Zeitaufwand sowie geringen Verkehrseinschränkungen verbaut werden. Nach der Montage des 
Stahltragwerkes erfolgt die Herstellung der Brückenplatte aus Betonfertigteilplatten mit anschließen-
der Ortbetonergänzung. 
 
Externe Vergaben 
Nach der Festlegung der weiter zu verfolgenden Planungsvariante soll die weitere Planung des Brü-
ckenneubaus aus Kapazitätsgründen extern vergeben werden. Folgende Planungsleistungen sollen 
vergeben werden: Objekt- und Tragwerksplanung, Bauüberwachung, Bauoberleitung, Prüfingenieur-
leistungen, Sicherheits- und Gesundheitskoordination. Die externe Vergabe der Planung erfolgt erst, 
nachdem die Baudurchführung durch den Grunderwerb und die Eintragung der Dienstbarkeiten gesi-
chert ist.  
 
Zeitplanung 
Folgender Zeitplan ist für die Planung und Durchführung des Brückenneubaus vorgesehen: 
Bis Ende 2017 Grunderwerb / Eintragung der Dienstbarkeiten / Vergabe der Planung 
Bis Ende 2018 Planung / Ausschreibungsvorbereitung der Bauleistung / Baubeschluss 
2019 Ausschreibung der Bauleistungen 
2020 Bau (Dauer ca. 1 Jahr) 
 
Kosten 
 
Gemäß der bisherigen Kostenschätzung fallen bei allen Varianten die Kosten annähernd gleich aus. 
Ein gewisser Kostenvorteil wird aufgrund der günstigeren Baustoffkosten für Beton bei der Verbund-
bauweise gesehen. Die Gesamtkosten betragen für alle drei Brückenvarianten voraussichtlich ca. 
670.000 € brutto. Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenannahme. Mit Stand der 
Vorentwurfsplanung wurde diese auf der Grundlage von Quadratmeterpreisen je Brückenfläche ermit-
telt. Aufgrund der Kostenqualität „Kostenannahme“ können sich bis zur Kostenfeststellung Abwei-
chungen von bis zu 40 % ergeben. 
Die hierin enthaltenen Planungskosten von ca. 160.000 € wurden bereits mit dem Planungsbeschluss 
im Juni 2015 benannt.

4 
 
Die Kosten für den Ankauf der Verkehrsflächen werden auf der nördlichen Seite mit separatem Be-
schluss freigegeben.  
 
Da die Rad- und Gehwegeplanung in dem Anbindungsbereich noch nicht abgeschlossen ist, können 
die Kosten hierfür zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. 
 
Finanzierung: 
 
Die für Planung und Bau der Brücke insgesamt erforderlichen Mittel von voraussichtlich 671.000 € 
wurden im Haushaltsplan 2016/2017 sowie im Haushaltsplanentwurf 2018 (einschließlich der Finanz-
planung bis 2021) im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – 
Auszahlung für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6901-1202-4-0210 Brücke Weinsbergstraße, be-
rücksichtigt. 
 
Die erwarteten zusätzlichen Aufwendungen von 9.585,71 € für die bilanziellen Abschreibungen wur-
den zum Hpl.-Entwurf 2018 ff. im Rahmen der Eckwerteplanung für den Teilergebnisplan 1202 - Brü-
cken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV in den entsprechenden Teilplanzeilen angemeldet.  
 
Die Finanzierung kann in Anteilen durch Stellplatzablösemittel erfolgen; entsprechende Mittel sind 
bereits eingeplant. 
 
Förderung  
 
Der Neubau der Brücke Weinsbergstraße ist entsprechend den Richtlinien zur Förderung des kom-
munalen Straßen- und Radwegebaus (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-Kom-Str) 
eine Maßnahme, welche grundsätzlich vom Land förderfähig ist.  
 
Der Neubau der Weinsbergstraße ist der Bezirksregierung Köln und dem damaligen Ministerium für 
Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) 
(heute: Ministerum für Verkehr) als Zuwendungsgeber mit der Bitte um Aufnahme in das Programm 
„Stadtverkehrsförderung 2017 – Kommunale Straßen und Radwege“ im Rahmen einer Pro-
grammanmeldung vorgestellt worden.  
 
 
 
Anlagen 
 
- Vorentwurfspläne (Brückenvarianten 1-3)

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 05.12.2017

1470 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 06.12.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 05.12.2017 
öffentlich 
5.2 Erweiterter Planungsbeschluss Neubau Brücke Weinsbergstraße 
2266/2017 
Beschluss (entsprechend der Beschlussempfehlung der BV Ehrenfeld): 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses 
die Planung der neuen Rad- und Fußwegbrücke an der Weinsbergstraße als Stahl-
brücke mit gebogenem Obergurt (Variante 2) bis zur Ausschreibung weiterzuführen. 
Die Planung erfolgt entsprechend dem bestehenden Planungsbeschluss vom 
23.06.2015.  
 
Entsprechend Wünschen aus der Bürgerschaft soll der am Ostkopf der neuen 
Brücke rechtwinkelig Richtung Süden abbiegende Weg zwischen Weinsberg-
straße und Baumarkt zum Melatengürtel für den öffentlichen Fußgängerverkehr 
geöffnet werden. Der Weg führt über das Privatgelände des Baumarktes, würde 
aber im Zusammenhang mit der neuen Wegeverbindung vom Grünen Weg zur 
neuen Fuß‐ und Radwegebrücke bereits vor dem Brückenneubau eine attrakti-
ve und direkte Wegebeziehung vom Wohnquartier 'Grüner Weg' zum Melaten-
gürtel und der KVB‐Haltestellte 'Weinsbergstraße/Gürtel' herstellen.  
   
     
 
Abstimmungsergebnis:  Einstimmig zugestimmt

Anlage 7 Vorabauszug Finanzausschuss 18.12.2017

1475 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 24649  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 18.12.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 18.12.2017 
öffentlich 
12.1 Erweiterter Planungsbeschluss Neubau Brücke Weinsbergstraße 
2266/2017 
 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor-
schlages in der vom Verkehrsausschuss vorgeschlagenen Fassung: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung im Rahmen des erweiterten Planungsbeschlusses 
die Planung der neuen Rad- und Fußwegbrücke an der Weinsbergstraße als Stahl-
brücke mit gebogenem Obergurt (Variante 2) bis zur Ausschreibung weiterzuführen. 
Die Planung erfolgt entsprechend dem bestehenden Planungsbeschluss vom 
23.06.2015.  
 
Entsprechend Wünschen aus der Bürgerschaft soll der am Ostkopf der neuen 
Brücke rechtwinkelig Richtung Süden abbiegende Weg zwischen Weinsberg-
straße und Baumarkt zum Melatengürtel für den öffentlichen Fußgängerverkehr 
geöffnet werden. Der Weg führt über das Privatgelände des Baumarktes, würde 
aber im Zusammenhang mit der neuen Wegeverbindung vom Grünen Weg zur 
neuen Fuß‐ und Radwegebrücke bereits vor dem Brückenneubau eine attrakti-
ve und direkte Wegebeziehung vom Wohnquartier 'Grüner Weg' zum Melaten-
gürtel und der KVB‐Haltestellte 'Weinsbergstraße/Gürtel' herstellen.   
 
       
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 2 - Brücke Weinsbergstraße - Variante 2 - V-OB-VA-0002

3147 Zeichen

NordSüd 44.9144.8344.7344.8244.7144.8044.8244.90WeinsbergstraßeRadwegGehweg GehwegRadwegca. 47.77WiderlagerBestand
ca. 47.83WiderlagerBestand
Planung: Mindestdurchfahrtshöhe von 4,50 m sicherstellen+50,60 +50,60+50,05VogeleinflugschutzElastomerlagerVogeleinflugschutzElastomerlagerBohrpfahl Bohrpfahl
6% 6% 6%+49,50
AARichtungOskar-Jäger-Straße Richtung Grüner WegHohlprofil 300
Hangabfangung alsGabionenwamd
OK Bestandswandca.+51,65zur Absturssicherung Handlaufauf OK Bestandswand.OK neues Gelände bisOK Handlauf mind. 1,30 m
4,50
20 20,80 2020,00
1,3020
1,506,001,506,00
5
1,90305,23
6,00
1,30 m
RadwegGehwegWiderlagerBestand
*HOlQGHBaumarkt
WiderlagerBestand
geplantesStudentenwohnheim
:HLQVEHUJVWUD‰H
GehwegRadweg
NeubauRad- und)X‰JlQJHUEUFNH
Richtung2VNDU-lJHU6WUD‰H
5LFKWXQJ*UQHU:HJ5LFKWXQJ*UQHU:HJ
Hangabfangung alsGabionenwand mit Zaun,2.P*HOlQGHGeländer h= 1,30 mals Absturzsicherung
Geländer h= 1,30 mals AbsturzsicherungStützwand zurGeländeabsicherung
zur Absturssicherung Handlaufauf OK Bestandswand.OK neues Gelände bisOK Handlauf mind. 1,30 m
Geländer h= 1,30 mals Absturzsicherung
6 %
6 %
6 %
5,90
6,00
1,50
6,00
1,50
6,00 +50,60+50,05VogeleinflugschutzElastomerlager
Rad- und Fußgängerbrücke
Hohlprofil 300
Hohlprofil 3005,00
20305
305,3030
1,90
1,90
5,90
30
30
1,30
1,30
Planverfasser/in :
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
Datum / Unterschrift
Datum / UnterschriftEinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträge
EinträgeEinträgeübernommen
keineEinträgeDatum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 690
Stadt KölnStadt KölnAmt 66
Neubau einer Fuß- und RadwegbrückeWeinsbergstraße in Köln-Ehrenfeld
gepr.gez.bearb.DatumName
Plan-Nr. IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt
N
Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr:Planinhalt:
DatumNameArt der Abstimmung   /   Dienststelle
VOBVA Brückenvariante 2Stahlfachwerkträger-gebogener Obergurt0002V-
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne EinträgeStadt KölnAmt 690/2
Datum / Unterschrift
Amt 69/692
Planstufe:
Änderung Gen.Gepr.Bear.DatumInd.Änderung
Bauwerk:
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
VORENTWURF6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln
Datum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 69Phase ---- -
Que1:100; 1:200550x450 mm
Planskizze:
/lQJVVFKQLWW5DGXQG)X‰JlQJHUEUFNH- Stahlfachwerkträger - gebogener Obergurt    M.1:100
Bezugssystem:  GK    Höhenstatus:  HST 100
Schnitt A-A    M.1:100Lageplan    M.1:250
27.07.2017
gez. Schwarz27.07.17gez. Melchert27.07.17gez. Knecht27.07.17

Beratungsverlauf (5)

28.11.2017 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 5.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
18.12.2017 Finanzausschuss
TOP 12.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.12.2017 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2266/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.10.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27