Raserei an der Glasstraße
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3499/2021 vom 14.01.2022
Stand: Am 07.03.2022 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 3499/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.01.2022 Raserei an der Glasstraße Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 06.09.2021, TOP 6.4 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: Frage 1: „Welche Maßnahmen, über das alternierende Parken hinaus sieht die Verwaltung als geeignet an, um eine Temporeduzierung an dieser Stelle zu erwirken?“ Antwort der Verwaltung: Abgesehen von dem alternierenden Parken sind derzeit keine weiteren baulichen Maßnahmen zur Temporeduzierung in der Glasstraße geplant. Die Straße befindet sich in einer Tempo 30-Zone, wel- che durch die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 274.1-50 Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Stammstraße deutlich gekennzeichnet ist. Es kann deshalb grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass allen Verkehrsteilnehmenden bewusst ist, dass dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h besteht. Die Unfalllage in der Glasstraße ist nach Aussage der Polizei in den letzten Jahren unauffällig. Die Verwaltung wird zur Einschätzung der Lage entsprechende Verkehrsüberwachungen beauftra- gen. Nach Vorliegen dieser wird geprüft, ob weitere Maßnahmen zur Temporeduzierung notwendig sind. Frage 2: „Was plant die Verwaltung zu tun, um die Spielplatzbesucher*innen vor gefährlichen Verkehrssituati- onen zu bewahren?“ Antwort der Verwaltung: Wie in Punkt 1 dargestellt, befindet sich die Glasstraße in einer Tempo 30-Zone. Eine Tempo 30- Zone ist bereits eine verkehrstechnische Einrichtung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität auch für die ansässigen Anwohner*innen. Damit jedoch alle Verkehrsteilnehmenden im Bereich des Spielplatzes der Möglichkeit von querenden Kindern erhöhte Aufmerksamkeit schenken, war in der Einmündung Philippstraße/Glasstraße bis 2020 ein Verkehrszeichen 136 StVO angebracht. Die erneute Aufstellung von diesem wird von der Verwaltung ebenfalls veranlasst.
Beratungsverlauf
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07.03.2022
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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