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3499/2021

Raserei an der Glasstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.03.2022, TOP 6.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2221 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3499/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.01.2022 
 
Raserei an der Glasstraße 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
vom 06.09.2021, TOP 6.4 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen: 
 
Frage 1: 
 
„Welche Maßnahmen, über das alternierende Parken hinaus sieht die Verwaltung als geeignet an, um 
eine Temporeduzierung an dieser Stelle zu erwirken?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Abgesehen von dem alternierenden Parken sind derzeit keine weiteren baulichen Maßnahmen zur 
Temporeduzierung in der Glasstraße geplant. Die Straße befindet sich in einer Tempo 30-Zone, wel-
che durch die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 274.1-50 Straßenverkehrsordnung (StVO) in 
der Stammstraße deutlich gekennzeichnet ist. Es kann deshalb grundsätzlich davon ausgegangen 
werden, dass allen Verkehrsteilnehmenden bewusst ist, dass dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung 
von 30 km/h besteht. 
Die Unfalllage in der Glasstraße ist nach Aussage der Polizei in den letzten Jahren unauffällig. 
Die Verwaltung wird zur Einschätzung der Lage entsprechende Verkehrsüberwachungen beauftra-
gen. Nach Vorliegen dieser wird geprüft, ob weitere Maßnahmen zur Temporeduzierung notwendig 
sind. 
 
Frage 2: 
„Was plant die Verwaltung zu tun, um die Spielplatzbesucher*innen vor gefährlichen Verkehrssituati-
onen zu bewahren?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Wie in Punkt 1 dargestellt, befindet sich die Glasstraße in einer Tempo 30-Zone. Eine Tempo 30- 
Zone  ist bereits eine verkehrstechnische Einrichtung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der 
Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität auch für die ansässigen Anwohner*innen. 
Damit jedoch alle Verkehrsteilnehmenden im Bereich des Spielplatzes der Möglichkeit von querenden 
Kindern erhöhte Aufmerksamkeit schenken, war in der Einmündung Philippstraße/Glasstraße bis 
2020 ein Verkehrszeichen 136 StVO angebracht. Die erneute Aufstellung von diesem wird von der 
Verwaltung ebenfalls veranlasst.

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Glasstraße
  • Stammstraße
  • Philippstraße

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Details

Aktenzeichen
3499/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.01.2022
Erstellt
04.10.2021 11:23