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AN/0279/2022

Dringlichkeitsantrag zur Bestimmung eines Interim-Standortes für die KiTa Schwalbacher Straße

Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (CDU) 31.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.01.2022, TOP 8.1.7

Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU BV2)

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Gem. Dringlichkeitsantrag (CDU BV2)

2706 Zeichen

CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion 
FDP-Fraktion 
 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0279/2022 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.01.2022 
 
Dringlichkeitsantrag zur Bestimmung eines Interim-Standortes für die KiTa 
Schwalbacher Straße 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die obigen  Fraktionen bitten,  den  folgenden gemeinsamen Änderungsantrag zu TOP 9.2.1 
auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) am 15.03.2021 
zu setzen: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, als möglichen Interimsstandort für die zu sanierende Kinder-
tagesstätte Schwalbacher Straße folgende Standorte zu prüfen: 
 
1. Die Wiesenfläche östlich angrenzend an das von der Jugendkunstschule Rodenkirchen 
genutzte Gebäude im Vorgebirgspark (Marktstraße / Kreuznacher Straße) 
2. Die Flächen auf dem Großmarktgelände angrenzend an den Bischofsweg, wo bereits 
mit Ziel auf die Parkstadt-Süd alte Gebäude niedergelegt wurden und auf denen sich ak-
tuell keine Gebäude mehr befinden. 
3. Die Senke nördlich zwischen nördlicher Marktstraße und südlicher Marktstraße angren-
zend an der Bonner Straße. 
4. Das Bauhofgelände Ecke Kierberger Str./Kreuznacher Str schräg gegenüber der Ju-
gendkunstschule 
 
Dabei ist darauf zu achten, dass für Interimsstand orte nicht die gleichen Voraussetzungen 
gelten wie für dauerhafte Bebauung (analog der Genehmigung von temporären Flüchtlings-
unterkünften in Grünflächen).

- 2 - 
 
 
Begründung: 
 
Die KiTa Schwalbacher Straße muss dringend saniert werden. Das von der Verwaltung vor-
geschlagene Grundstück für einen Interimsstandort am Matthiaskirchplatz in Bayenthal ist 
aus (mindestens) drei Gründen denkbar ungeeignet dafür: 
 
1. Dieses Gelände ist die einzige öffentliche Grünfläche in Bayenthal, die ohnehin schon 
nicht besonders groß ist. 
2. Eltern, die ihre Kinder in der KiTa in Zollstock angemeldet haben, müssten ihre Kin-
der über einen Weg von über 2 km nach Bayenthal bringen, was angesichts der in 
den kommenden drei bis vier Jahren auf der Bonner Straße eingerichteten Stadt-
bahnbaustelle sowohl zu Fuß – zeitlich indiskutabel - als auch mit dem Fahrrad ein 
abenteuerliches Unterfangen sein wird.  
3. Es gibt keine auch nur halbwegs akzeptabel Möglichkeit, die Strecke mit Bussen und 
Bahnen zu bewältigen. 
 
 
 
gez.   Ismail          gez.   Schykowski          gez.   Dr. Klusemann          gez.   Wolters

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.7 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0279/2022
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV2 (CDU)
Datum
31.01.2022
Erstellt
31.01.2022 18:34