2059/2025
Ausreichendes Personal in der Bezirksjugendpflege
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
2320 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 2059/2025 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025 Ausreichendes Personal in der Bezirksjugendpflege Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 22.Mai 2025 die Verwaltung beauftragt, alle aktuell vakanten oder vakant werdenden Stellen der Jugendpflege unverzüglich wieder zu besetzen. Für Stellen, die absehbar durch Renteneintritte vakant werden, ist für eine mög- lichst lückenlose Nachbesetzung zu sorgen. Dafür bedarf es ggf. der Anwendung der Härte- fallregelung. Hintergrund: Ab Mitte dieses Jahres droht eine erhebliche Ausdünnung des Personalbestands in der Bezirksjugendpflege. Schon jetzt ist die Stelle im Stadtbezirk Rodenkirchen unbesetzt. Weitere könnten folgen. Auch in Nippes droht die Stelle zum1. August vakant zu werden. Der soziale Zusammenhalt in den Veedeln sollte gerade schon im Jugendalter gefördert wer- den. Hinterher ist es schwer, soziale Brüche zu reparieren. Hierzu teilt die Verwaltung mit: Der Verwaltungsvorstand hat aufgrund notwendiger Personalkostenkonsolidierungen im Haushalt 2025/26 festgelegt, dass ein weiteres Anwachsen des Stellenbestandes und des Personalkörpers nicht mehr möglich ist und die prekäre Haushaltslage zur noch stärkeren Nutzung vorhandener Ressourcen zwingt. Als eine von mehreren Konsequenzen können vor- handene Stellen grundsätzlich nur noch dann direkt (nach-)besetzt werden, wenn sie für die Daseinsvorsorge oder Funktionsfähigkeit der Verwaltung erforderlich sind. Gemäß dem Ver- fahrensvorschlag für die Gesamtverwaltung wurden alle Stellen mit Blick auf ihre mögliche Entbehrlichkeit nach Kategorien eingestuft., wobei Stellen in einer niedrigen Kategorie bei ei- ner eintretenden Vakanz für 12 Monate nicht mehr nachbesetzt werden. Die hier in Rede stehenden Stellen der bezirklichen Jugendpflege, das Aufgabenfeld „Partizi- pation in den Bezirken“ im Kooperativen Kinder- und Jugendbüro und alle weiteren Aufgaben- felder im Bereich Kinderinteressen, Jugendförderung und Jugendberufshilfe wurden der nied- rigsten Kategorie zugeordnet und unterliegen somit der einjährigen Wiederbesetzungssperre. Die Verwaltung prüft, ob in begründeten Einzelfällen Ausnahmeentscheidungen möglich sind.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2059/2025
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 27.08.2026
- Erstellt
- 18.06.2025 16:51