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2059/2025

Ausreichendes Personal in der Bezirksjugendpflege

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 27.08.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 26.06.2025, TOP 10.2.9

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2320 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
 
Vorlagen-Nummer 
 2059/2025 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 26.06.2025 
 
Ausreichendes Personal in der Bezirksjugendpflege 
 
Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 22.Mai 2025 die Verwaltung beauftragt, 
alle aktuell vakanten oder vakant werdenden Stellen der Jugendpflege unverzüglich wieder zu 
besetzen. Für Stellen, die absehbar durch Renteneintritte vakant werden, ist für eine mög-
lichst lückenlose Nachbesetzung zu sorgen. Dafür bedarf es ggf. der Anwendung der Härte-
fallregelung. 
Hintergrund: Ab Mitte dieses Jahres droht eine erhebliche Ausdünnung des Personalbestands 
in der Bezirksjugendpflege. Schon jetzt ist die Stelle im Stadtbezirk Rodenkirchen unbesetzt. 
Weitere könnten folgen. Auch in Nippes droht die Stelle zum1. August vakant zu werden. 
Der soziale Zusammenhalt in den Veedeln sollte gerade schon im Jugendalter gefördert wer-
den. Hinterher ist es schwer, soziale Brüche zu reparieren. 
 
Hierzu teilt die Verwaltung mit:  
 
Der Verwaltungsvorstand hat aufgrund notwendiger Personalkostenkonsolidierungen im 
Haushalt 2025/26 festgelegt, dass ein weiteres Anwachsen des Stellenbestandes und des 
Personalkörpers nicht mehr möglich ist und die prekäre Haushaltslage zur noch stärkeren 
Nutzung vorhandener Ressourcen zwingt. Als eine von mehreren Konsequenzen können vor-
handene Stellen grundsätzlich nur noch dann direkt (nach-)besetzt werden, wenn sie für die 
Daseinsvorsorge oder Funktionsfähigkeit der Verwaltung erforderlich sind. Gemäß dem Ver-
fahrensvorschlag für die Gesamtverwaltung wurden alle Stellen mit Blick auf ihre mögliche 
Entbehrlichkeit nach Kategorien eingestuft., wobei Stellen in einer niedrigen Kategorie bei ei-
ner eintretenden Vakanz für 12 Monate nicht mehr nachbesetzt werden.   
 
Die hier in Rede stehenden Stellen der bezirklichen Jugendpflege, das Aufgabenfeld „Partizi-
pation in den Bezirken“ im Kooperativen Kinder- und Jugendbüro und alle weiteren Aufgaben-
felder im Bereich Kinderinteressen, Jugendförderung und Jugendberufshilfe wurden der nied-
rigsten Kategorie zugeordnet und unterliegen somit der einjährigen Wiederbesetzungssperre.  
 
Die Verwaltung prüft, ob in begründeten Einzelfällen Ausnahmeentscheidungen möglich sind.

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2059/2025
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
27.08.2026
Erstellt
18.06.2025 16:51