AN/0056/2019
Nächtliche Arbeiten der DB außerhalb der ICX hallen im Bilderstöckchen
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Anfrage (SPD BV5)
2929 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 15.01.2019 AN/0056/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Nächtliche Arbeiten der DB außerhalb der ICX hallen im Bilderstöckchen - Anfrage der SPD - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, bereits seit mehreren Monaten werden ICE Züge nördlich der ICX Hallen in nächster Nähe zum Wohngebiet in Longerich in der Nacht gewartet. Dann ist das Gelände taghell erleuchtet und das Licht fällt in die Schlafräume der Anwohner. Die akustischen Immissionen sind ebenfalls als au- ßerordentlich hoch anzusehen. Dauerndes metallisches Klopfen und sogar lautes Hupen der Züge machen eine geregelte Nachtruhe für die Anwohner unmöglich. Gerade um die Nachtruhe zu ge- währleisten wurden die schallgedämmten ICX Hallen gebaut und zuvor von uns genehmigt. Jetzt finden zahlreiche Arbeiten außerhalb der Hallen statt. Gespräche der Anwohner mit der Bahn und dem EBA waren bisher erfolglos. Von den Anwohnern beauftragte Messungen belegen die hohe nächtliche Immissionsbelastung. Auffällig ist, dass gerade in der Nacht als Messungen des Um- weltbundesamtes stattfanden, keinerlei Arbeiten auf dem Gelände verrichtet wurden und gerade dann alles dunkel blieb! Nacht für Nacht werden auf dem Bahngelände Gesetze und Verordnungen übertreten, an die sich jedes Unternehmen auf kommunalen Gebiet zu halten hat und die nötigenfalls durch die Bauauf- sicht mit Kontrollen, Strafen und sogar mit Betriebsschließungen eingehalten werden. Dagegen verhält sich die DB AG mit dem EBA als Aufsichtsbehörde wie ein Staat im Staat. Es kann doch - 2 - nicht sein, dass die Gesetze der BRD auf Bahngelände keine Geltung haben? Wir fragen daher an: 1. Wird es neue unangemeldete Immissionsmessungen geben, die den Sachstand objektiv dar- stellen? 2. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung ihre Bürger in Longerich zu schützen, welche Maß- nahmen empfiehlt sie den Anwohnern und wann werden diese Maßnahmen, die die Verwal- tung für sich als möglich ansieht umgesetzt? 3. Wenn gewerbliche und sogar industrielle Tätigkeiten, die in nächster Umgebung zur Wohnbe- bauung verboten sind, festgestellt werden und die DB AG auf die Einsprüche nicht reagiert, welche Klagemöglichkeiten hat die kommunale Verwaltung, damit Richtlinien, Verordnungen und Gesetze auf kommunalem Grund nicht durch Handlungen auf Bahngelände gebrochen werden? 4. Wenn z.B. vom Umweltbundesamt Verstöße der DB AG an das Eisenbahnbundesamt gemel- det werden, welche Maßnahmen hat das EBA dann einzuleiten? 5. Falls die DB AG und EBA nur unzureichend oder zögerlich auf die Hinweise der Kommune reagieren, in wie weit haben sie sich den Urteilen der Verwaltungsgerichte zu beugen? gez. Baumann gez. Steinbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0056/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
- Datum
- 15.01.2019
- Erstellt
- 15.01.2019 16:37