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AN/0056/2019

Nächtliche Arbeiten der DB außerhalb der ICX hallen im Bilderstöckchen

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) 15.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 31.01.2019, TOP 7.2.1

Anfrage (SPD BV5)

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Anfrage (SPD BV5)

2929 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 15.01.2019 
AN/0056/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Nächtliche Arbeiten der DB außerhalb der ICX hallen im Bilderstöckchen 
- Anfrage der SPD - 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
bereits seit mehreren Monaten werden ICE Züge nördlich der ICX Hallen in nächster Nähe zum 
Wohngebiet in Longerich in der Nacht gewartet. Dann ist das Gelände taghell erleuchtet und das 
Licht fällt in die Schlafräume der Anwohner. Die akustischen Immissionen sind ebenfalls als au-
ßerordentlich hoch anzusehen. Dauerndes metallisches Klopfen und sogar lautes Hupen der Züge 
machen eine geregelte Nachtruhe für die Anwohner unmöglich. Gerade um die Nachtruhe zu ge-
währleisten wurden die schallgedämmten ICX Hallen gebaut und zuvor von uns genehmigt. Jetzt 
finden zahlreiche Arbeiten außerhalb der Hallen statt. Gespräche der Anwohner mit der Bahn und 
dem EBA waren bisher erfolglos. Von den Anwohnern beauftragte Messungen belegen die hohe 
nächtliche Immissionsbelastung. Auffällig ist, dass gerade in der Nacht als Messungen des Um-
weltbundesamtes stattfanden, keinerlei Arbeiten auf dem Gelände verrichtet wurden und gerade 
dann alles dunkel blieb! 
 
Nacht für Nacht werden auf dem Bahngelände Gesetze und Verordnungen übertreten, an die sich 
jedes Unternehmen auf kommunalen Gebiet zu halten hat und die nötigenfalls durch die Bauauf-
sicht mit Kontrollen, Strafen und sogar mit Betriebsschließungen eingehalten werden. Dagegen 
verhält sich die DB AG mit dem EBA als Aufsichtsbehörde wie ein Staat im Staat. Es kann doch

- 2 - 
nicht sein, dass die Gesetze der BRD auf Bahngelände keine Geltung haben? 
 
Wir fragen daher an: 
 
1. Wird es neue unangemeldete Immissionsmessungen geben, die den Sachstand objektiv dar-
stellen? 
2. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung ihre Bürger in Longerich zu schützen, welche Maß-
nahmen empfiehlt sie den Anwohnern und wann werden diese Maßnahmen, die die Verwal-
tung für sich als möglich ansieht  umgesetzt? 
3. Wenn gewerbliche und sogar industrielle Tätigkeiten, die in nächster Umgebung zur Wohnbe-
bauung verboten sind, festgestellt werden und die DB AG auf die Einsprüche nicht reagiert, 
welche Klagemöglichkeiten hat die kommunale Verwaltung, damit Richtlinien, Verordnungen 
und Gesetze auf kommunalem Grund nicht durch Handlungen auf Bahngelände gebrochen 
werden? 
4. Wenn z.B. vom Umweltbundesamt Verstöße der DB AG an das Eisenbahnbundesamt gemel-
det werden, welche Maßnahmen hat das EBA dann einzuleiten? 
5. Falls die DB AG und EBA nur unzureichend oder zögerlich auf die Hinweise der Kommune 
reagieren,  in wie weit haben sie sich den Urteilen der Verwaltungsgerichte zu beugen? 
 
 
 
gez. Baumann      gez. Steinbach

Beratungsverlauf (1)

31.01.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0056/2019
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
Datum
15.01.2019
Erstellt
15.01.2019 16:37