V/0249/2006
Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk I Münster - Altstadt
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Beschlussvorlage
2162 Zeichen
V/0249/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Rechtsamt Betrifft Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk I Münster - Altstadt Beratungsfolge 02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk I Münster – Mitte wird gewählt Herr Dr. Frank Jünger geboren am 17.10.1967 wohnhaft Breul 7, 48143 Münster Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Die ehemalige stellvertretende Schiedsperson Herr Thomas Schmidt wurde am 06.09.2005 zum Schiedsmann gewählt. Seitdem konnte dieses Ehrenamt nicht wieder besetzt werden. Als möglichen Kandidaten hat der Geschäftsführer der SPD Münster, Herr Mertens, Herrn Dr. Frank Jünger benannt. Herr Dr. Jünger hat sich auf Befragen bereit erklärt, das Amt der stellvertre- tenden Schiedsperson im Bezirk I zu übernehmen. Weitere Bewerber konnten weder auf Anfragen bei der Bezirksvertretung und den Parteien noch über Presseaufrufe und Veröffentlichung im Internet gewonnen werden. Für das Amt der Schiedsperson/stellvertretenden Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Per- sönlichkeit und Fähigkeit dafür geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht be- sitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson darf nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht voll- Vorlagen-Nr.: V/0249/2006 Auskunft erteilt: Herr Himmelskötter Ruf: 492 30 30 E-Mail: HimmelsW@stadt-muenster.de Datum: 04.04.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0249/2006 endet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht sei nen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollen- det hat. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Dr. Jünger erfüllt. I. V. Dr. Heinrichs
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Breul 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0249/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 04.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37