3201/2021
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der BV 7 "Nutzungsverhältnis Grundstück Gemarkung Poll"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3573 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 3201/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.11.2021 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion in der BV 7 "Nutzungsverhältnis Grundstück Gemarkung Poll" Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Porz hat am 02.09.2021 in nicht-öffentlicher Sitzung eine Anfrage an die Verwaltung gestellt. Sie bezieht sich auf das Nutzungsverhältnis des Grundstücks „Gemarkung Poll, Kennung 054973, Flur 38, Flurstück 361“: Stellungnahme der Verwaltung: 1. In wessen Besitz befindet sich das Grundstück, in städtischem oder in Privatbesitz? Das Grundstück „Gemarkung Poll, Kennung 054973, Flur 38, Flurstück 361“ befindet sich in Privatbe- sitz. 2. Wieviel Personen sind dort wohnhaft gemeldet und besteht ein rechtmäßiges Miet- /Nutzverhältnis, bzw. ist das Gebäude überhaupt zur Wohnnutzung freigegeben und ver- kehrssicher? Bei Kontrollen angetroffene Personen gaben an, teilweise dort zu wohnen, da sie ohne festen Wohn- sitz seien. Laut Berichten der Außendienstmitarbeitenden handelt es sich um ein stark vermülltes Gelände mit einer heruntergekommenen Baracke und einem angrenzenden Nebengebäude in baufäl- ligem Zustand. Es liegt keine Baugenehmigung für das Gebäude auf dem Flurstück 361, Flur 38, Gemarkung Poll, Im Wasserfeld vor. Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, eine Baugenehmigung vorzuzeigen, falls er doch eine hat. Die durch den Ordnungsdienst festgestellten Nutzungen (Wohnen und „Party“) sind dort gem. § 35 BauGB nicht zulässig. 3. Zu wieviel Einsätzen von Polizei und Ordnungsdienst in Zusammenhang mit diesem Objekt ist es seit Jahresbeginn aufgrund von Ruhestörungen gekommen? Den Ordnungsdienst der Stadt Köln haben seit Beginn des Jahres 2021 sechs Meldungen aufgrund von Ruhestörungen über die Leitstelle erreicht. Dabei kam es bei vier Meldungen zu tatsächlichen Feststellungen im Sinne der Beschwerdeführenden. In mehreren Fällen wurden illegale Technopartys festgestellt, die gemeinsam mit der Polizei aufgelöst wurden. Darüber hinaus erreichten den Ordnungsdienst schriftliche Beschwerden über Lärm auf dem Grund- stück, welche nicht akut waren. 2 4. Wurden Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und/oder Ordnungswidrigkeiten fest- gestellt und gibt es Erkenntnisse über Straftaten, die in Zusammenhang mit den Nutzern des Objektes stehen? Auf dem besagten Grundstück wurden Feststellungen bezüglich Diebstahl, Hehlerei und Betäu- bungsmitteln gemacht. Außerdem kam es zu einem Widerstand gegenüber einem Polizeibeamten. Da es sich hierbei um Straftaten handelt, fallen diese in den Befugnis- und Zuständigkeitsbereich der Polizei. Zudem wurden durch den Ordnungsdienst Ordnungswidrigkeiten wie Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung (Ansammlungen, fehlender Abstand, illegale Partys), Verunreinigung / Vermüllung, Lärm sowie Beschädigungen des Waldbestands festgestellt. 5. Welche Maßnahmen sind von Seiten der Ordnungsbehörden / der Verwaltung geplant, um die Situation „in den Griff“ zu bekommen? Der Ordnungsdienst hat die Fachabteilung „Orts- und Wohnungshygiene“, das Umweltamt, das Bau- aufsichtsamt und die Polizeiwache Köln-Kalk über den Zustand des Grundstücks in Kenntnis gesetzt, um die Situation gemeinsam anzugehen. Am 27.07.2021 wurde erneut ein Dauerauftrag zur Kontrolle des Grundstücks durch den Ordnungsdienst erstellt und Feststellungen daraus werden an die infor- mierten Ämter weitergegeben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3201/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.10.2021
- Erstellt
- 06.09.2021 11:11