AN/0467/2021
Schutz der Kölner Stadtbäume
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Sachstandsbericht BV
1959 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
/
Vorlagen-Nummer
AN/0467/2021
Stand: 04.06.2024
Sachstandsbericht
Schutz der Kölner Stadtbäume
- Gemeinsamer Antrag von GUT und Klima Freunden -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, sukzessive alle Baumscheiben im Bezirk
zu entsiegeln, wenn möglich auf einer Fläche von mind. 5 Quadratmetern. Dabei soll jungen
Bäumen und solchen, die besonders unter den Hitzesommern leiden, Vorrang gegeben wer-
den. Die Baumscheiben sollen entweder mit geeigneten Blumen bepflanzt und an Pat*innen
vermittelt werden oder mit Belüftungsgittern versehen werden.
Die Verwaltung wird gebeten, mit den Bäumen am Wilhelmplatz anzufangen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Entsiegelung aller Baumscheiben ist aufgrund der Lage im Straßenraum und den angren-
zenden Nutzungen Straße, Rad- und Gehweg nicht möglich. Eine Entsiegelung aller Baum-
scheiben im Stadtbezirk Nippes würde teilweise erhebliche planerische und bauliche Verände-
rungen voraussetzen, die mit erheblichem Aufwand verbunden wären. An zahlreichen Stand-
orten, insbesondere bei großem Altbaumbestand, würden bauliche Eingriffe mehr Schaden
als Nutzen erwirken. Das Risiko, dabei Wurzeln zu verletzen ist hoch, eine Verbesserung der
Wasser-, Luft – und Nährstoffversorgung kommt hier weniger zum Tragen, da sich Altbäume
ihren Standort außerhalb der Baumscheibe erschlossen haben. Die Baumscheibe spielt für
die Versorgung des Altbaumes nur eine untergeordnete Rolle.
Im Rahmen von Ersatzpflanzungen werden die Standortbedingungen entsprechend der
Baumstandards optimiert und wo möglich und nötig, die Baumscheiben vergrößert. Konse-
quente Entsiegelungen werden bei Straßenbaumneupflanzungen realisiert, also der Herstel-
lung neuer Baumstandorte im Straßenraum. Dort werden die Baumscheiben entsprechend
der Platzverhältnisse so groß wie möglich (mindestens sechs m²) ausgebaut.
Gem. Antrag nach § 3 (GUT BV5)
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GUT Klima Freunde Gleichlautend Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 03.03.2021 AN/0467/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Schutz der Kölner Stadtbäume - Gemeinsamer Antrag von GUT und Klima Freunden - Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die Einzelmandatsträger*innen von KLIMA FREUNDE und GUT Köln stellen folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 18.03.2021 und bitten Sie, diesen auf die T agesordnung zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, sukzessive alle Baumscheiben im Bezirk zu entsiegeln, wenn möglich auf einer Fläche von mind. 5 Quadratmetern. Dabei soll jungen Bäumen und solchen, die besonders unter den Hitzesommern leiden, Vorrang gegeben werden. Die Baumscheiben sollen entweder mit geeigneten Blumen bepflanzt und an Pat*innen vermittelt werden oder mit Belüftungsgittern versehen werden. Die Verwaltung wird gebeten, mit den Bäumen am Wilhelmplatz anzufangen. Begründung In Zeiten des Klimawandels mit steigender Hitzebelastung in den Stadtzentren sind Stadtbäume und innerstädtische Grünflächen als natürliche Klimaanlagen überlebensnotwendig für die Bevölkerung. In Köln ist der Anteil der Stadtbäume im Vergleich zu anderen Großstädten Deutschlands gering, nur 69 Stadtbäume kommen auf 1000 Einwohner*innen. [1] Stadtbäume müssen viel aushalten, die Standortbedingungen sind extrem schwierig: CO2, Feinstaub, Strahlungshitze, Wassermangel, Bauarbeiten, Streusalzeintrag, das alles bedeutet Stress für die Bäume. Dieser Effekt wird noch erhöht, wenn parkende Autos und - 2 - Baumaterialien wie Beton oder Steine in der Nähe ihres Stammes die Erde verdichten und die Oberfläche versiegeln. So wird das Wurzelwerk geschädigt und die Aufnahme des ohnehin schon knapp gewordenen Wassers behindert. Ebenso brauchen Wurzeln Luft zum Atmen. Als Faustregel gilt: Je kleiner die Baumscheibe, also der Bereich offener Erde um den Baumstamm herum, umso weniger Wasser und Sauerstoff kann zu den Wurzeln gelangen. Im Umkehrschluss bedeutet dies also: Je stärker der Bereich um den Stamm versiegelt ist, desto schwieriger wird es für den Baum, zu überleben. Er wird krank. Staub und Luftschadstoffe setzen den Blättern zu, Trockenheit und asphaltbedingte Strahlungshitze verstärken den Effekt noch. Die zahlreichen Fällungen im Stadtbezirk Nippes bestätigen die Befürchtung, dass immer mehr Bäume den trockenene Hitzesommern zum Opfer fallen. Gerade deshalb brauchen Stadtbäume an Straßen und Plätzen, die ohnehin schon einem höheren Stress ausgesetzt sind als Parkbäume, ein besonders kräftiges Wurzelwerk. Denn nach Perioden der Hitze müssen sie auch kräftigen Starkregen ertragen und brauchen Halt, sie müssen heftigen Stürmen in Häuserschluchten widerstehen und sich eingeschleppter Schädlinge erwehren. Im Zuge der Erderhitzung und der Zunahme extremer Wetterereignisse wird zudem die Regenwasser-Versickerung immer wichtiger. Die immer häufiger werdenden Starkregen fließen derzeit größtenteils in die Kanalisation, die Stadtbäume können aufgrund der Versiegelung um den Stamm nichts davon aufnehmen. Der Grundwasserspiegel sinkt weiter ab. Eine Entsieglung aller Baumscheiben kann hier Abhilfe schaffen. Durch eine Bepflanzung der Baumscheibe ist die Erde rund um den Stamm aufgelockert, die Wurzeln bekommen so mehr Sauerstoff und es kann deutlich mehr Regenwassser versickern. Zudem wird der öffentliche Raum durch diese Maßnahme deutlich aufgewertet. [1]https://www.sdw.de/waldwissen/baeume-in-der-stadt/index.html (2) https://berlin.nabu.de/stadt-und-natur/naturschutz- berlin/baumschutz/baumscheiben/index.html (3) https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig- de/Stadt/02.3_Dez3_Umwelt_Ordnung_Sport/67_Amt_fuer_Stadtgruen_und_Gewaesser/Ba eume_Baumschutz/Stadtbaeume/Begruenung-Baumscheiben_BUND_Broschuere.pdf gez. Inga Feuser Bela Schlieper
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Wilhelmplatz
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0467/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV5 (GUT/Klima)
- Datum
- 04.03.2021
- Erstellt
- 04.03.2021 12:45